SANITÄRINSTALLATIONEN (NEUBAU)
- SANITÄROBJEKTE ca.:
5St. WC-Anlagen, 5St. Waschtische (WT), 2St. barrierefreie WCs, 2St. barrierefreie WT, 2St. Urinale, 1St. Dusche, 8St. AGB, 10St Durchlauferhitzer mit sämtlichem Zubehör
- DACHENTWÄSSERUNG ca.:
14St. Dachabläufe mit ca. 520m SML-Leitungen DN 100–250 inkl. Dämmung und Brandschutz; 1St. Doppelhebeanlage für Regenwasser
- SCHMUTZWASSER ca.:
850m SML-Leitungen DN 50–150 mit 14St. Flachdachdurchführungen inkl Brandschutz; 1St. Fäkalienhebeanlage, 1St. Doppelhebeanlage, 1St. Sumpfpumpe
- LABORWASSER ca.:
500 m PE-HD-Leitungen DN 50–150
- KONDENSATENTWÄSSERUNG ca.:
270m CRNI-Rohrleitungen DN 25-32
- TRINKWASSERINSTALLATION ca.:
1.500m CRNI-Rohrleitungen DN 15–125 mit Dämmung und Brandschutz, Hausanschluss + Verteiler und
115m PE100-Druckrohrleitungen DN25-125, inkl. 7St. Hygienespülungen und 27St. Strömungsteiler
MEDIENVERSORGUNG (NEUBAU)
- TECHNISCHE GASE:
-> Argon und Stickstoff ca.: 400m Cu-DHP-Leitungen DN 20, Reinheitsklasse 5.5
-> Helium-Rückführung ca.: 100m Edelstahl- und Cu-DHP-Leitungen DN 100, Reinheitsklasse 5.5
- DRUCKLUFT ca.:
750m Edelstahl-Pressfittingsystem, DN 15–50
INKL. Brandschutztechnik, Verteileranlagen, Absperrungen und sämtlichem Zubehör.
Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Ausführungsfristen: Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG (§5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen vorauss. bis zum 10.08.2026 zugehen. Die Leistung ist zu
vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) innerhalb von 434 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist. (5 Arbeitstagen/ Woche). Zwischenfristen siehe Vergabeunterlagen VHB 214.
Bei der unter 5.1.3 geschätzen Dauer handelt es sich um Werktage (5
Arbeitstage/Woche).
Ausführungsfristen: Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG (§5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen vorauss. bis zum 10.08.2026 zugehen. Die Leistung ist zu
vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) innerhalb von 434 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist. (5 Arbeitstagen/ Woche). Zwischenfristen siehe Vergabeunterlagen VHB 214.
Bei der unter 5.1.3 geschätzen Dauer handelt es sich um Werktage (5
Arbeitstage/Woche).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Plattform deutsche eVergabe-elektronische Öffnung
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind zur Submission nicht zugelassen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 88 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2025-12-08 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Plattform deutsche eVergabe-elektronische Öffnung
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Submission nicht zugelassen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-11-28 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aus technischen Gründen hier dargestellt: Kriterium:
"Eignung zur Berufsausübung -Befähigung zur Berufsausübung
einschließlich Auflagen
hinsichtlich der
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister"; Kriterium "
Wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit" und Kriterium: "Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit":
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in
die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeic hnis)
und geben
hierzu die PQ-Nummer mit
dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot an.
Beruft sich der Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die
Fähigkei-ten
anderer Unternehmen, oder
bewirbt
sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die jeweilige Nummer im
Präqua-lifikationsverzeic
hnis auch für diese
Unternehmen bzw. alle Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinsch aft mit
dem Teilnahmeantrag/
dem Angebot
anzu-geben.
Wir weisen darauf hin das die im PQ Verzeichnis hinterlegten Referenzen
und Dokumente
auf Aktualität und
Vergleichbarkeit mit der hier zu vergebende Leistung geprüft werden.
Unterlagen und
Referenzen die nicht aktuell
und vergleichbar sind führen zum Ausschluss des Angebotes.
Auftragsspezifische Einzelnachweise (von präqualifizierten und nicht
präqualifi-zierten
Unternehmen vorzulegen):
Mit dem Angebot sind die Teile des Auf-trags, die als Unteraufträge an
andere Unternehmen
vergeben werden
sollen, zu benennen (Formblatt 235).
Mit dem Angebot sind 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren über nach Artund Umfang
vergleichbare Leistungen
einzureichen (gilt für alle Bieter, auch für präqualifizierte Bieter). Das den
Vergabeunterlagen
beigefügte
VHB-Formblatt 444 ist hierfür jeweils verbindlich zu verwenden. Eine
Bestätigung des Referenzgebers über die jeweils benannte Referenz ist
hierbei nicht
zwingend erforderlich.
Bei präqualifizierten Bietern ist es ausreichend, wenn Sie mit der
Angebotsab-gabe
bestätigen, dass wir die
geforderten vorgenannten 3 vergleichbaren Re-ferenzen aus dem PQ-Verzeichnis der weiteren
Prüfung unterziehen
können.
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 mit ihrem
Teilnahmeantrag
/ Angebot eine
entsprechende Eigenerklärung ab.
Beruft sich der Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die
Fähigkei-ten
anderer Unternehmen, oder
bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemein-schaft ist die Eigenerklärung
über das Formblatt
124 auch von diesen Unternehmen bzw. von jedem Mitglied einer
Bewerber-/ Bietergemeinschaft
mit Teilnahmeantrag/ Angebot abzugeben. https://www.mpg.de/de/ein
kauf/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Der Auftraggeber behält sich
vor, von
den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen die entsprechenden,
im Formblatt
124 genannten Nachweise und Belege anzufordern.
https://www.mpg.de/de/ein kauf/eigenerklaerung-zur- eignung-vhb-124
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen
außerhalb einer
Eignungsleihe
Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Ei-generklärung nach 124 sowie
entsprechende
Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben.
Der Auftraggeber
behält sich vor, Bescheinigungen zum Beleg der Angaben innerhalb
angemessener Fristsetzung
nach Aufforderung anzufordern.Nimmt der Bieter/Bewerber bzw. die Bieter-/
Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam
mit dem Bieter/Bewerber bzw. der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft für die
Auftragsausführung haften; von Bewerbern /Bewerbergemeinschaften ist die
Haftungserklärung gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“
(Formblatt 236) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben, von Bietern/
Bietergemeinschaften mit dem Angebot.
Zusätzlich sind folgende Unterlagen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Ein Gültiger Nachweis der Zulassung für WIG-Oribtal-Schweißverfah ren nach DIN EN ISO 4063
und
- ein Gültiger Nachweis einer Hartlöterprüfung nach DIN EN ISO 13585 und unter Formiergas-Schweißung nach VDMA 4390.
Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aus technischen Gründen hier dargestellt: Kriterium:
"Eignung zur Berufsausübung -Befähigung zur Berufsausübung
einschließlich Auflagen
hinsichtlich der
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister"; Kriterium "
Wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit" und Kriterium: "Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit":
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in
die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeic hnis)
und geben
hierzu die PQ-Nummer mit
dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot an.
Beruft sich der Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die
Fähigkei-ten
anderer Unternehmen, oder
bewirbt
sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die jeweilige Nummer im
Präqua-lifikationsverzeic
hnis auch für diese
Unternehmen bzw. alle Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinsch aft mit
dem Teilnahmeantrag/
dem Angebot
anzu-geben.
Wir weisen darauf hin das die im PQ Verzeichnis hinterlegten Referenzen
und Dokumente
auf Aktualität und
Vergleichbarkeit mit der hier zu vergebende Leistung geprüft werden.
Unterlagen und
Referenzen die nicht aktuell
und vergleichbar sind führen zum Ausschluss des Angebotes.
Auftragsspezifische Einzelnachweise (von präqualifizierten und nicht
präqualifi-zierten
Unternehmen vorzulegen):
Mit dem Angebot sind die Teile des Auf-trags, die als Unteraufträge an
andere Unternehmen
vergeben werden
sollen, zu benennen (Formblatt 235).
Mit dem Angebot sind 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren über nach Artund Umfang
vergleichbare Leistungen
einzureichen (gilt für alle Bieter, auch für präqualifizierte Bieter). Das den
Vergabeunterlagen
beigefügte
VHB-Formblatt 444 ist hierfür jeweils verbindlich zu verwenden. Eine
Bestätigung des Referenzgebers über die jeweils benannte Referenz ist
hierbei nicht
zwingend erforderlich.
Bei präqualifizierten Bietern ist es ausreichend, wenn Sie mit der
Angebotsab-gabe
bestätigen, dass wir die
geforderten vorgenannten 3 vergleichbaren Re-ferenzen aus dem PQ-Verzeichnis der weiteren
Prüfung unterziehen
können.
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 mit ihrem
Teilnahmeantrag
/ Angebot eine
entsprechende Eigenerklärung ab.
Beruft sich der Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die
Fähigkei-ten
anderer Unternehmen, oder
bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemein-schaft ist die Eigenerklärung
über das Formblatt
124 auch von diesen Unternehmen bzw. von jedem Mitglied einer
Bewerber-/ Bietergemeinschaft
mit Teilnahmeantrag/ Angebot abzugeben. https://www.mpg.de/de/ein
kauf/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Der Auftraggeber behält sich
vor, von
den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen die entsprechenden,
im Formblatt
124 genannten Nachweise und Belege anzufordern.
https://www.mpg.de/de/ein kauf/eigenerklaerung-zur- eignung-vhb-124
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen
außerhalb einer
Eignungsleihe
Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Ei-generklärung nach 124 sowie
entsprechende
Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben.
Der Auftraggeber
behält sich vor, Bescheinigungen zum Beleg der Angaben innerhalb
angemessener Fristsetzung
nach Aufforderung anzufordern.Nimmt der Bieter/Bewerber bzw. die Bieter-/
Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam
mit dem Bieter/Bewerber bzw. der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft für die
Auftragsausführung haften; von Bewerbern /Bewerbergemeinschaften ist die
Haftungserklärung gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“
(Formblatt 236) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben, von Bietern/
Bietergemeinschaften mit dem Angebot.
Zusätzlich sind folgende Unterlagen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Ein Gültiger Nachweis der Zulassung für WIG-Oribtal-Schweißverfah ren nach DIN EN ISO 4063
und
- ein Gültiger Nachweis einer Hartlöterprüfung nach DIN EN ISO 13585 und unter Formiergas-Schweißung nach VDMA 4390.
Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit dem Angebot sind außerdem folgende Nachweise,
Erklärungen und Unterlagen einzureichen: Der Auftraggeber fordert von
seinem zukünftigen
Vertragspartner, dass er für das Projekt eine adäquate Deckung seines
Betriebshaftpflichtrisikos
über eine Versicherung
sicherstellt. Mindestens folgende Deckungssummen werden dabei erwartet: -10
Mio. € pauschal, 2-fach maximiert für Personen- und Sachschäden (inkl.
Tätigkeitsschäden) - 500.000,00 € für Vermögensschäden. Der Auftraggeber
akzeptiert hierfür entweder eine spezifische Projektdeckung (Hinweis: bei
Projektversicherung/ Excedentendeckung genügt stets 1-fach maximiert),
alternativ den Nachweis über eine bestehende
Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den genannten
Deckungssummen, jedoch in diesem Fall mit einer 2-fach Maximierung je
Versicherungsjahr. Das Bestehen einer derartigen
Betriebshaftpflichtversicherung bzw. die Verpflichtung zum Abschluss einer
derartigen Betriebshaftpflichtversicherung vor Zuschlagserteilung ist durch
Einreichen des Formblatts „Eigenerklärung –
Betriebshaftpflichtversicherung“ (siehe Anlage zu den WBVBs) mit
Angebotsabgabe zu bestätigen; es bedarf keiner gesonderten Unterschrift.
Der Nachweis einer entsprechenden Versicherung bzw. alternativ die
verbindliche Bestätigung eines Versicherers bzw. seines
Versicherungsmaklers über
eine entsprechende Deckung, ist erst vor Zuschlagserteilung nach
Aufforderung durch
den Auftraggeber vorzulegen jedoch noch nicht mit dem Angebot. Bitte
beachten: Bei
Bewerber-/Bietergemeinschaften fordert der Auftraggeber die vorgenannte
Versicherung
von jedem Mitglied! Jedes Mitglied hat deshalb eine
diesbezügliche Erklärung abzugeben.
Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot sind außerdem folgende Nachweise,
Erklärungen und Unterlagen einzureichen: Der Auftraggeber fordert von
seinem zukünftigen
Vertragspartner, dass er für das Projekt eine adäquate Deckung seines
Betriebshaftpflichtrisikos
über eine Versicherung
sicherstellt. Mindestens folgende Deckungssummen werden dabei erwartet: -10
Mio. € pauschal, 2-fach maximiert für Personen- und Sachschäden (inkl.
Tätigkeitsschäden) - 500.000,00 € für Vermögensschäden. Der Auftraggeber
akzeptiert hierfür entweder eine spezifische Projektdeckung (Hinweis: bei
Projektversicherung/ Excedentendeckung genügt stets 1-fach maximiert),
alternativ den Nachweis über eine bestehende
Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den genannten
Deckungssummen, jedoch in diesem Fall mit einer 2-fach Maximierung je
Versicherungsjahr. Das Bestehen einer derartigen
Betriebshaftpflichtversicherung bzw. die Verpflichtung zum Abschluss einer
derartigen Betriebshaftpflichtversicherung vor Zuschlagserteilung ist durch
Einreichen des Formblatts „Eigenerklärung –
Betriebshaftpflichtversicherung“ (siehe Anlage zu den WBVBs) mit
Angebotsabgabe zu bestätigen; es bedarf keiner gesonderten Unterschrift.
Der Nachweis einer entsprechenden Versicherung bzw. alternativ die
verbindliche Bestätigung eines Versicherers bzw. seines
Versicherungsmaklers über
eine entsprechende Deckung, ist erst vor Zuschlagserteilung nach
Aufforderung durch
den Auftraggeber vorzulegen jedoch noch nicht mit dem Angebot. Bitte
beachten: Bei
Bewerber-/Bietergemeinschaften fordert der Auftraggeber die vorgenannte
Versicherung
von jedem Mitglied! Jedes Mitglied hat deshalb eine
diesbezügliche Erklärung abzugeben.
Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.
Zur Umsetzung des ab 01.01.2023 geltenden Gesetzes über
die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von
Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten
(Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz; kurz: LkSG) ist mit dem Angebot von
jedem Bieter, Mitglied einer BG oder Unternehmen, dessen Eignung
herangezogen wird nachfolgende Eigenerklärung abzugeben. Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen a. aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und
außerhalb von Deutschland), die unterhalb der einschlägigen gesetzlichen
Schwellenwerte liegt (2023: ≥ 3.000, 2024 ≥ 1.000) oder b. mangels
Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem
Sitz oder Zweigniederlassung gemäß § 13d HGB im Inland die
Bestimmungen des Gesetzes über unternehmerische Pflichten in Lieferketten
nicht zu beachten hat oder a. aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und
außerhalb von Deutschland), die oberhalb der einschlägigen gesetzlichen
Schwellenwerte liegt (2023: ≥ 3.000, 2024 ≥ 1.000) die geltenden
Bestimmungen des Gesetzes über unternehmerische Pflichten in Lieferketten
beachtet und umsetzt und b. gegen unser Unternehmen in den vergangenen 3
Jahren kein Verstoß gegen § 24 Abs. 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und
mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt wurde;
Hierfür ist die, in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte
Eigenerklärung ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angeboteinzureichen.
Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Umsetzung des ab 01.01.2023 geltenden Gesetzes über
die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von
Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten
(Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz; kurz: LkSG) ist mit dem Angebot von
jedem Bieter, Mitglied einer BG oder Unternehmen, dessen Eignung
herangezogen wird nachfolgende Eigenerklärung abzugeben. Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen a. aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und
außerhalb von Deutschland), die unterhalb der einschlägigen gesetzlichen
Schwellenwerte liegt (2023: ≥ 3.000, 2024 ≥ 1.000) oder b. mangels
Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem
Sitz oder Zweigniederlassung gemäß § 13d HGB im Inland die
Bestimmungen des Gesetzes über unternehmerische Pflichten in Lieferketten
nicht zu beachten hat oder a. aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und
außerhalb von Deutschland), die oberhalb der einschlägigen gesetzlichen
Schwellenwerte liegt (2023: ≥ 3.000, 2024 ≥ 1.000) die geltenden
Bestimmungen des Gesetzes über unternehmerische Pflichten in Lieferketten
beachtet und umsetzt und b. gegen unser Unternehmen in den vergangenen 3
Jahren kein Verstoß gegen § 24 Abs. 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und
mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt wurde;
Hierfür ist die, in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte
Eigenerklärung ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angeboteinzureichen.
Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Angebot aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Angebot ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Angebot durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Im Angebot ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Angebot aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Angebot ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Angebot durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Im Angebot ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen.
Geforderte Kautionen und Garantien: Gem. Vergabeunterlagen VHB 214
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, §§ 6e, 6f, 15, 16, 16a und 16d EU VOB/A
Sie können die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/fc3b0d92-9da1-4f27-aeb7-5301fcb4715e abrufen. Dort steht Ihnen stets die aktuellste Fassung der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Weitere Informationen zu Aktualisierungen, Ergänzungen und Bieterfragen zur Ausschreibung erhalten Sie ausschließlich über Ihren Bieterzugang. Für die Angebotslegung ist ausschließlich immer die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass nicht berücksichtigte Aktualisierungen oder Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen zum Angebotsausschluss führen können. Nur die über die e-Vergabe kostenfrei und elektronisch abgerufenen Ausschreibungsunterlagen können als alleinverbindlich und autorisiert betrachtet werden; Aktualisierungen, Ergänzungen und weitergehende Informationen werden ebenfalls ausschließlich auf dieser Plattform zur Verfügung gestellt. Nachteile, die daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, gehen zu Lasten der Bieter. Die Angebotsabgabe hat ausschließlich auf elektronischem Wege über den Bieterbereich der eVergabe zu erfolgen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Angebotseinreichung“ den natürlichen Namen/jur. (Firmen-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an. Die elektronische Angebotsabgabe ist Teil eines Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe). Durch die Angebotsabgabe führt Sie die Ausschreibungsplattform. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Zur Erleichterung der elektronischen Angebotsabgabe empfehlen wir, das den Vergabeunterlagen beiliegende Handbuch zu verwenden. Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt. Die Abgabe von Angeboten per Fax, per Email oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen und führt zum Angebotsausschluss. Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte beachten Sie zum Datenschutz/ Datenverarbeitung die Informationen unter nachfolgendem Link https://www.mpg.de/datenschutzinformation Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Der verbindliche Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der unter 5.1.12) genannte Termin/ Uhrzeit. Angebote, die nach dem unter 5.1.12) genannten Termin/ Uhrzeit eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Sie können die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/fc3b0d92-9da1-4f27-aeb7-5301fcb4715e abrufen. Dort steht Ihnen stets die aktuellste Fassung der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Weitere Informationen zu Aktualisierungen, Ergänzungen und Bieterfragen zur Ausschreibung erhalten Sie ausschließlich über Ihren Bieterzugang. Für die Angebotslegung ist ausschließlich immer die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass nicht berücksichtigte Aktualisierungen oder Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen zum Angebotsausschluss führen können. Nur die über die e-Vergabe kostenfrei und elektronisch abgerufenen Ausschreibungsunterlagen können als alleinverbindlich und autorisiert betrachtet werden; Aktualisierungen, Ergänzungen und weitergehende Informationen werden ebenfalls ausschließlich auf dieser Plattform zur Verfügung gestellt. Nachteile, die daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, gehen zu Lasten der Bieter. Die Angebotsabgabe hat ausschließlich auf elektronischem Wege über den Bieterbereich der eVergabe zu erfolgen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Angebotseinreichung“ den natürlichen Namen/jur. (Firmen-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an. Die elektronische Angebotsabgabe ist Teil eines Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe). Durch die Angebotsabgabe führt Sie die Ausschreibungsplattform. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Zur Erleichterung der elektronischen Angebotsabgabe empfehlen wir, das den Vergabeunterlagen beiliegende Handbuch zu verwenden. Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt. Die Abgabe von Angeboten per Fax, per Email oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen und führt zum Angebotsausschluss. Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte beachten Sie zum Datenschutz/ Datenverarbeitung die Informationen unter nachfolgendem Link https://www.mpg.de/datenschutzinformation Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Der verbindliche Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der unter 5.1.12) genannte Termin/ Uhrzeit. Angebote, die nach dem unter 5.1.12) genannten Termin/ Uhrzeit eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-31+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 211-726505 (2025-10-31)