Errichtung einer Videoüberwachungsanlage für den gesamten Museumskomplex (Stadtmuseum, Stadtvillen, Horst-Janssen-Museum) und Demontage der defekten Videoüberwachung im HJM
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-13.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Museumsinsel Oldenburg, Neu- bzw. Umbau und Sanierung, Videoüberwachung
Referenznummer: 2025OL000039
Kurze Beschreibung:
“Errichtung einer Videoüberwachungsanlage für den gesamten Museumskomplex (Stadtmuseum, Stadtvillen, Horst-Janssen-Museum) und Demontage der defekten...”
Kurze Beschreibung
Errichtung einer Videoüberwachungsanlage für den gesamten Museumskomplex (Stadtmuseum, Stadtvillen, Horst-Janssen-Museum) und Demontage der defekten Videoüberwachung im HJM
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Alarmanlagen und Antennen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Errichtung einer Videoüberwachungsanlage für den gesamten Museumskomplex (Stadtmuseum, Stadtvillen, Horst-Janssen-Museum) und Demontage der defekten...”
Beschreibung der Beschaffung
Errichtung einer Videoüberwachungsanlage für den gesamten Museumskomplex (Stadtmuseum, Stadtvillen, Horst-Janssen-Museum) und Demontage der defekten Videoüberwachung im HJM
Mehr anzeigen Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-14 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 46
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Niedersächsische Bauschlichtungsstelle
Nationale Registrierungsnummer: 42e0e15f-c293-46c5-a79e-aac45d4d9119
Postanschrift: Ferdinandstr. 3
Postleitzahl: 30175
Postort: Hannover
Region: Region Hannover🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: schlichtungsstelle@handwerk-lhn.de📧
Telefon: +49 511380870📞
Fax: +49 511388722 📠
URL: https://bauschlichtungsstelle-niedersachsen.de🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: b699df70-3e69-4739-86b5-d5664849c8c4
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131152943📞
URL: https://www.mw.niedersachsen.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: b699df70-3e69-4739-86b5-d5664849c8c4
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131152943📞
URL: https://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten (§ 97 Abs. 6 GWB) durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei muss das Unternehmen darlegen, dass ein Schaden entstanden ist oder dieser zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Stadt Oldenburg gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem
Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebotsfrist gerügt werden. Hilft die Stadt Oldenburg der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Oldenburg, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist allerdings unzulässig, wenn die genannten Fristen nicht eingehalten wurden (§ 160 Abs. 3 GWB). Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 053-170863 (2025-03-13)