Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Anlagen, die soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
• 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
• 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
• 124 Eigenerklärung zur Eignung
• Formblatt zur Preisermittlung gemäß Formblatt 221 oder 222
Anlagen, die ausgefüllt (auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle) einzureichen sind:
• 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
• Eigenerklärung Nachunternehmer TVergG
• Eigenerklärung Tariftreue Baugewerbe
• Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022
Es sind Erklärungen im Sinne des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt vom
Bestbieter vorzulegen.
Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder anhand einer Eigenerklärungen oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß
Vergabeunterlagen/Bekanntmachung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes
vorzulegen.
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu übermitteln.
Hinweise gemäß § 8 TVergG LSA
Gemäß § 8 TVergG LSA sind nur vom Bestbieter die Erklärungen und Nachweise
vorzulegen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind elektronisch, innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist, über die Vergabeplattform zu übermitteln.
§ 8 Abs. 2 Nr. 3 TVergG LSA weist darauf hin, dass bei nicht fristgerechter Einreichung der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise, das Angebot von der Wertung auszuschließen ist.
Die Frist zur Einreichung der nachgeforderten Erklärungen und Nachweise muss gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 TVergG LSA mindestens drei Werktage betragen und darf fünf Werktage nicht überschreiten.
Werden die verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der genannten Frist vorgelegt, ist das Angebot gemäß § 8 Abs. 4 TVergG LSA zwingend von der Wertung auszuschließen.
Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA
Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe schriftlich zu benennen.
Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Der Bieter hat die schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
Sollte das Angebot für den Zuschlag in Betracht kommen, werden die gleichen
Eignungsnachweise, die der Bieter zu erbringen hat (Angabe der jeweiligen Nummer im Präqualifikationsverzeichnis bzw. Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der
Bekanntmachung), auch von den Nachunternehmen abgefordert.
Zusätzlich kann gleichzeitig seitens des Auftraggebers auf gesondertes Verlangen das
Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen abgefordert werden.