Neubau Wohnanlage mit Quartierszentrum - Innenputzarbeiten

Stadtverwaltung Worms, Abt. 6.4 Zentrale Ausschreibungsstelle und Dienste

Innenputzarbeiten

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-12-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-12-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Wohnanlage mit Quartierszentrum - Innenputzarbeiten
Referenznummer: 04-2026-EU
Kurze Beschreibung: Innenputzarbeiten
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Putzarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
ca. 545m² Gipsputz Wände Q3, 6 N/mm² ca. 1.190 m² Gipsputz Wände Q2, 3 N/mm² ca. 125 m² Kalk-Zementputz auf LEisten ca. 400 m² Gipsputz Decke
Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-15 📅
Datum des Endes: 2026-08-31 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Ort der Leistung: Worms, Kreisfreie Stadt 🏙️
Postanschrift: kleine Weide
Postleitzahl: 67549
Stadt: Worms
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-06 10:10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-06 10:10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadtverwaltung Worms, Abt. 6.4 Zentrale Ausschreibungsstelle und Dienste Marktplatz 2 67547 Worms Deutschland
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-01-06 10:10:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Stadtverwaltung Worms, Abt. 6.4 Zentrale Ausschreibungsstelle und Dienste Marktplatz 2 67547 Worms Deutschland
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
- alle Unterlagen, die mit dem Angebot gefordert waren werden gem. § 16a Abs. 1 Satz 1 HS 2 i.V.m. Abs. 3 VOB/A-EU nachgefordert - Preise bei unwesentlichen Positionen gem. § 16a Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 VOB/A-EU werden nicht nachgefordert.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadtverwaltung Worms, Abt. 6.4 Zentrale Ausschreibungsstelle und Dienste
Nationale Registrierungsnummer: 073190000000-001-29
Postanschrift: Marktplatz 2
Postleitzahl: 67547
Postort: Worms
Region: Worms, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibungen@worms.de 📧
Telefon: +49 6241-853-6400 📞
Fax: +49 6241-853-6499 📠
URL: https://www.worms.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19ac9d3eeaa-3846751f389ddb49 🌏
Teilnahme-URL: https://www.auftragsboerse.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Nationale Registrierungsnummer: UStID DE355604198
Postanschrift: Stiftstr. 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Telefon: +49613116-2234 📞
Fax: +49613116-2113 📠
Körper überprüfen
Telefon: 06131162234 📞
URL: https://mwvlw.rlp.de/themen/oeffentliche-auftraege-und-vergabe 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadtverwaltung Worms, Abteilung 6.4 Zentrale Ausschreibungsstelle und Dienste
Nationale Registrierungsnummer: 07319000000000129
Postanschrift: Marktplatz 2
Postleitzahl: 67547
Postort: Worms
Region: Worms, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: ausschreibungen@worms.de 📧
Telefon: +49 6241-853-6400 📞
Fax: +49 6241-853-6499 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Autraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-02+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 233-801537 (2025-12-02)
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