Auftragsbekanntmachung (2025-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: NSW_502a_Mauersanierung
Referenznummer: NSW_502a_MS
Kurze Beschreibung:
“Mauersanierung”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Umbau und Sanierung der Neuen Saalecker Werkstätten Mauersanierung”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Baustelleneinrichtung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stützmauern📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Steinmetzarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Quadersteinarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Mauerwerksarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Sanitäreinrichtungen📦
Ort der Leistung: Burgenlandkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-30 📅
Datum des Endes: 2026-10-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-02 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 52
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen - Anhalt Vergabekammer
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst Kamieth Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bieter müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen rügen. Nach Bekanntgabe der Vergabeentscheidung können...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bieter müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen rügen. Nach Bekanntgabe der Vergabeentscheidung können Bieter innerhalb einer Frist von 10 Tagen einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer stellen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 245-848178 (2025-12-18)
Auftragsbekanntmachung (2026-01-11) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-16 10:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 39
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 435423.60 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Mauerarbeiten” Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-06 📅
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-04-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 8
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 435423.60 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BAUHÜTTE NAUMBURG GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE140021047
Postanschrift: Schulstr. 23
Postleitzahl: 06628
Postort: Schulpforte
Region: Burgenlandkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bauhuette-naumburg.de📧
Telefon: +49 3446326857📞
Fax: +49 3446326858 📠
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, der aufgrund der Bekanntmachung erkennbar ist, muss spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, der aufgrund der Bekanntmachung erkennbar ist, muss spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Vergabeverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Sonstige Vergabeverstöße müssen unverzüglich nach Kenntniserlangung gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, muss ein Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Zugang dieser Mitteilung gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2026/S 065-228981 (2026-04-01)