Auftragsbekanntmachung (2025-10-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Post-Mix Getränke mit Schankanlage in den Mensen Osterburg, Magdeburg und Halle (Saale)
Referenznummer: 45_LSB_01-2025-0009
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Fruchtsaftgetränken, aromatisiertem Wasser und Trinkwasser im Postmix-System sowie die Bereitstellung der erforderlichen Schanktechnik.”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“siehe Leistungsbeschreibung.”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse📦
Ort der Leistung: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-01 📅
Datum des Endes: 2030-01-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 80.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Ort der Leistung: Salzlandkreis🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Ort der Leistung: Stendal🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-21 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: 110/143/46106
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rügefrist (§ 160 Abs. 3 GWB):
Ein Bieter muss erkannte Vergabeverstöße unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber rügen.
Spätestens 10 Kalendertage nach...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rügefrist (§ 160 Abs. 3 GWB):
Ein Bieter muss erkannte Vergabeverstöße unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber rügen.
Spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis des Verstoßes muss die Rüge erfolgen.
Bei Bekanntmachungsfehlern: spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Frist zur Einreichung des Nachprüfungsantrags (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB):
Nach Ablehnung der Rüge durch den Auftraggeber hat der Bieter 15 Kalendertage Zeit, einen Antrag bei der Vergabekammer zu stellen.
Zuschlagsverbot und Informationsfrist (§ 134 GWB):
Der Auftraggeber muss alle Bieter über die Zuschlagsentscheidung informieren.
Danach gilt eine Wartefrist von 15 Kalendertagen bis zum Vertragsabschluss.
Wird die Information elektronisch oder per Fax übermittelt, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 203-696417 (2025-10-21)