Projekt Neubau Petrus-Canisius-Grundschule Weeze, Gewerk Blitzschutz- und Erdungsanlagen

Gemeinde Weeze

Die Auftraggeberin (im Folgenden: AG) schreibt vorliegend das Gewerk Blitz-schutz- und Erdnungsanlagen für den Neubau der Petrus-Canisius-Grundschule in Weeze europaweit aus. Eine ausführliche Projektbeschreibung und das entsprechende Leistungssoll sind der Leistungsbeschreibung mit den entsprechenden Anlagen (Anlagenkonvolut 03) zu entnehmen. Es wird den Bietern dringend empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen Gegebenheiten und den auszuführenden Arbeiten im Rahmen einer Ortsbesichtigung ein genaues Bild zu machen, um Fehleinschätzungen bei der Preisbildung zu vermeiden. Sollte sich der bezuschlagte Bieter später auf Umstände berufen, welche bei einer Ortsbesichtigung erkennbar gewesen wären, ist er mit diesem Vorbringen präkludiert. Die Anmeldung für eine entsprechende Ortsbesichtigung erfolgt über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals. Der Leistungszeitraum unterteilt sich für die hier ausgeschriebenen Leistungen in zwei Leistungsabschnitte. Die Planung und Lieferung der Einbauteile für den Beton ist von der voraussichtlichen Zuschlagserteilung voraussichtlich Mitte Oktober 2025 bis spätestens KW 45 2025 (November 2025) zu erbringen. Die eigentliche Montage der Blitzschutz- und Erdungsanlagen erfolgt erst im Q1 2027. Die weiteren zeitlichen Vorgaben können den BVB (Anlage 04) und dem Rahmenterminplan (Anlagenkonvolut 03) entnommen werden. ACHTUNG: In Bezug auf die Terminplanung sind unbedingt die Vorgaben aus dem vom Auftraggeber vorgegebenen Bauzeitenplans (Anlagenkonvolut 03) zu beachten. Die Bieter müssen aufgrund der zeitlichen Taktung mit dem unmittelbaren Leistungsbeginn ab Zuschlagserteilung rechnen. Sie sind freundlich eingeladen, anhand dieser Aufforderung und den diesem Schreiben beiliegenden Vergabe-/Vertragsbedingungen ein Angebot abzugeben. Bitte benutzen Sie hierfür die beigefügten Formularblätter. Erläuternd wird zu den Grundlagen des Angebots auf Folgendes hingewiesen: • Das genaue Leistungssoll ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung mit den entsprechenden Anlagen (Anlagenkonvolut 03). • Die im Leistungsverzeichnis genannten Qualitäten als Grundlage der vorliegenden Planungsinhalte sind als Mindestanforderungen zu verstehen. • Vertragliche Einzelheiten sind den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB – Einheitspreisvertrag - Anlage 04) und der Leistungsbeschreibung, insbesondere den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen (Anlagenkonvolut 03) zu entnehmen. • Der obsiegende Bieter wird vor der eigentliche Zuschlagserteilung aufgefordert, die entsprechende Urkalkulation beim AG einreichen. • Die Formulare VHB Bund 221 „Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation“ und 222 „Preisermittlung über die Endsumme“ werden ggf. im Rah-men der Angebotsprüfung durch die Vergabestelle angefordert. Die vorgenannten Formulare müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden. • Die Bieter müssen mit dem Angebot schriftlich zusagen, dass die im Rah-menterminplan des Auftraggebers (Anlagenkonvolut 03) angegebenen Meilensteine bestätigt und eingehalten werden (für die einzureichende schriftliche Bestätigung gibt es keinen Vordruck).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-08-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-08-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Projekt Neubau Petrus-Canisius-Grundschule Weeze, Gewerk Blitzschutz- und Erdungsanlagen
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin (im Folgenden: AG) schreibt vorliegend das Gewerk Blitz-schutz- und Erdnungsanlagen für den Neubau der Petrus-Canisius-Grundschule in Weeze europaweit aus. Eine ausführliche Projektbeschreibung und das entsprechende Leistungssoll sind der Leistungsbeschreibung mit den entsprechenden Anlagen (Anlagenkonvolut 03) zu entnehmen. Es wird den Bietern dringend empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen Gegebenheiten und den auszuführenden Arbeiten im Rahmen einer Ortsbesichtigung ein genaues Bild zu machen, um Fehleinschätzungen bei der Preisbildung zu vermeiden. Sollte sich der bezuschlagte Bieter später auf Umstände berufen, welche bei einer Ortsbesichtigung erkennbar gewesen wären, ist er mit diesem Vorbringen präkludiert. Die Anmeldung für eine entsprechende Ortsbesichtigung erfolgt über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals. Der Leistungszeitraum unterteilt sich für die hier ausgeschriebenen Leistungen in zwei Leistungsabschnitte. Die Planung und Lieferung der Einbauteile für den Beton ist von der voraussichtlichen Zuschlagserteilung voraussichtlich Mitte Oktober 2025 bis spätestens KW 45 2025 (November 2025) zu erbringen. Die eigentliche Montage der Blitzschutz- und Erdungsanlagen erfolgt erst im Q1 2027. Die weiteren zeitlichen Vorgaben können den BVB (Anlage 04) und dem Rahmenterminplan (Anlagenkonvolut 03) entnommen werden. ACHTUNG: In Bezug auf die Terminplanung sind unbedingt die Vorgaben aus dem vom Auftraggeber vorgegebenen Bauzeitenplans (Anlagenkonvolut 03) zu beachten. Die Bieter müssen aufgrund der zeitlichen Taktung mit dem unmittelbaren Leistungsbeginn ab Zuschlagserteilung rechnen. Sie sind freundlich eingeladen, anhand dieser Aufforderung und den diesem Schreiben beiliegenden Vergabe-/Vertragsbedingungen ein Angebot abzugeben. Bitte benutzen Sie hierfür die beigefügten Formularblätter. Erläuternd wird zu den Grundlagen des Angebots auf Folgendes hingewiesen: • Das genaue Leistungssoll ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung mit den entsprechenden Anlagen (Anlagenkonvolut 03). • Die im Leistungsverzeichnis genannten Qualitäten als Grundlage der vorliegenden Planungsinhalte sind als Mindestanforderungen zu verstehen. • Vertragliche Einzelheiten sind den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB – Einheitspreisvertrag - Anlage 04) und der Leistungsbeschreibung, insbesondere den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen (Anlagenkonvolut 03) zu entnehmen. • Der obsiegende Bieter wird vor der eigentliche Zuschlagserteilung aufgefordert, die entsprechende Urkalkulation beim AG einreichen. • Die Formulare VHB Bund 221 „Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation“ und 222 „Preisermittlung über die Endsumme“ werden ggf. im Rah-men der Angebotsprüfung durch die Vergabestelle angefordert. Die vorgenannten Formulare müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden. • Die Bieter müssen mit dem Angebot schriftlich zusagen, dass die im Rah-menterminplan des Auftraggebers (Anlagenkonvolut 03) angegebenen Meilensteine bestätigt und eingehalten werden (für die einzureichende schriftliche Bestätigung gibt es keinen Vordruck).
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Blitzableitern 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 PCS-VE-04
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Stadt: Weeze
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Kleve 🏙️
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Postleitzahl: 47652

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Der Auftrag wird im Offenen Verfahren gem. § 3 Nr. 1 VOB/A-EU vergeben.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-26 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-26 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-09-26 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 16a VOB/A-EU teil-weise mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
• Angaben über das für die Projektleitung vorgesehene Personal und dessen jeweilige Qualifikation (Nachweis von mindestens 5 Jahren Berufserfahrung). • Angaben über das für die Bauleitung vorgesehene Personal und dessen je-weilige Qualifikation (Nachweis von mindestens 5 Jahren Berufserfahrung).
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
• Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzobjekten für das Gewerk „Blitzschutz- und Erdungsanlagen“: Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn  im Rahmen des Referenzobjekts die Planung und Montage von Blitzschutz- und Erdungsanlagen durchgeführt worden ist,  das Projektvolumen des Referenzobjekts mindestens EUR 55.000,00 netto beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibili-siert ist und  das Projekt in den letzten 10 Jahren (Stichtag: Versendung der Bekanntmachung am 27.08.2025) fertiggestellt (abgenommen) wurde. Der Bieter hat die Anforderungen der Referenzen unmissverständlich nachzuweisen. Ansonsten kann die Nachweisbarkeit der Referenz nicht gewertet werden. Hinweis: Der Bieter muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann. Der Bieter hat die Anforderungen der Referenzen unmissverständlich nachzuweisen. Ansonsten kann die Nachweisbarkeit der Referenz nicht gewertet werden. Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen.
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Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
• Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder an-derweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
• Angaben zum Umsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von jeweils mindestens EUR 120.000,00 EUR.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
• Nachweis der folgenden Versicherungen: o Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i.H.v. mindestens € 2.500.000,00 je Schadensfall, dreifach maximiert je Versicherungsjahr, für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherung muss auch Schäden abdecken, die dem AG durch vom AN unterbeauftragte Dritte verursacht werden (es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder bestehende Poli-cen aufzustocken, insbesondere bei einer ARGE).
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
• Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bieters.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Gemeinde Weeze
Nationale Registrierungsnummer: 051540064064-31001-62
Postanschrift: Cyriakusplatz 13-14
Postleitzahl: 47652
Postort: Weeze
Region: Kleve 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bianka.cornelissen@weeze.de 📧
Telefon: 02837910122 📞
URL: https://www.weeze.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E16671187 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E16671187 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Daten-schutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) verwiesen: Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Da-ten Verantwortlichen: Gemeinde Weeze vertreten durch den Bürgermeister Georg Koenen Cyriakusplatz 13/14 47652 Weeze Deutschland Telefon: +49 (2837) 910-0 E-Mail: info@weeze.de Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: Datenschutzbeauftragte Person: Andreas Ebels Zweckverband Kommunales Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) Friedrich-Heinrich-Allee 130 47475 Kamp-Lintfort Deutschland Telefon: +49 (2842) 907-0 E-Mail: datenschutz@krzn.de Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten: a. Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens. b. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen wer-den. Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten: Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Empfänger von personenbezogenen Daten: Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weiter gegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist: Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz sowie § 6 Abs. 1 S. 1 Wettbewerbsregis-tergesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gem. § 1 Wettbe-werbsregistergesetz an. Unterhalb von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Auskunftsabfrage gem. § 6 Abs. 2 Nr. 1 Wettbewerbsregistergesetz im Ermes-sen der Vergabestelle. Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen. Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten: Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 Datenschutz-Grundverordnung. Recht auf Auskunft: Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten. Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden. Recht auf Löschung: Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung). Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Be-werbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln). Recht auf Widerspruch: Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens). Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde: Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land Nordrhein-Westfalen ist: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Nord-rhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) DatenschutzGrundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist. Bei der vorliegenden Ausschreibung müssen die Vorgaben des Tariftreue– und Vergabegesetzes NRW eingehalten werden. Sie finden die entsprechenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB TVgG NRW – Formular 513 EU) in der Anlage 12, die nicht mit dem Angebot eingereicht werden muss.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: 0492211472889 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Bzgl. vergaberechtlicher Rechtsmittel gilt Folgendes: Nachprüfungsstelle für vergaberechtliche Rechtsmittel ist die Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln Fax: +49 221-147 2889 Die Vergabestelle weist ergänzend auf folgende Regelungen zu Rechtsmitteln hin: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die In-formation auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zu-gangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nach-prüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 165-565478 (2025-08-27)