Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 VgV
Verfügt das Unternehmen über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit? Eine Antwort mit "Ja" oder "Nein" ist ausreichend.
Es gilt vorrangig diese Eigenerklärung, welche jedoch von der Auftraggeberin überprüft werden kann.
1 Referenz: Erfahrung im Bereich der Zubereitung und Anlieferung von Verpflegung
Der*die Bewerber*in muss als Referenz mindestens eine zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistung vorweisen. Leistungen für die Auftraggeberin müssen zur Beachtung hier schriftlich aufgeführt werden.
Als zufriedenstellend erbrachte Leistung gilt im vorliegenden Fall eine Leistung, bei der der Bieter nicht erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu keiner vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu keiner vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Als vergleichbare Leistung gilt im vorliegenden Fall die Zubereitung und Anlieferung von Verpflegung für durchschnittlich 60 Essensteilnehmer*innen pro Tag über einen Zeitraum von mind. 12 Wochen.
Referenzen dürfen nachfolgend nur angegeben werden, wenn
- sie nicht älter als drei Jahre sind
und
- die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde;
Bitte nennen Sie für die Referenz:
- Auftraggeber*in (Endkunde) mit Anschrift
- Beschreibung des Auftragsgegenstands
- Anzahl der durchschnittlichen Essensteilnehmer*innen pro Tag
- Ansprechpartner*in bei dem/der Auftraggeber*in
- Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse
- Auftragswert (netto)
- Erbringungszeitraum
Maßnahmen zur Qualitätssicherung, insbesondere eines HACCP-Konzepts nach
VO (EG) 852/2004 sowie der Sicherstellung der Einhaltung der §§ 42 und 43
Infektionsschutzgesetz
Die Bewerberin/der Bewerber bestätigt, dass sie/er über Maßnahmen zur Qualitätssicherung, insbesondere eines HACCP-Konzepts nach VO (EG) 852/2004 sowie zur Sicherstellung der Einhaltung der §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz verfügt und während der gesamten Vertragslaufzeit durchführt.
Es kann von der Auftraggeberin die Vorlage der Bescheinigungen nach §§42 und 43 Infektionsschutzgesetz vor Zuschlagserteilung verlangt werden, wenn die Information über die voraussichtliche Zuschlagserteilung ergangen ist.