Auftragsbekanntmachung (2025-08-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Eisen-II-Sulfat (Grünsalz) gemäß EN 889 in Lose
Referenznummer: EK-L_B-2025-0097
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung (RV)für die Lieferung von Eisen-II-Sulfat (Grünsalz) gemäß EN 889 (DIN 19609) hellgrünes Salz schleudertrocken - in Lose.”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Chemische Erzeugnisse📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“vsl. Laufzeit: je Los, 01.01.2026 bis 31.12.2028.
Los 1 (KW Schönerlinde):
durchschnittlicher Bedarf: 2.500 Tonnen/Jahr Grünsalz,
maximaler Bedarf (durchs....”
Beschreibung der Beschaffung
vsl. Laufzeit: je Los, 01.01.2026 bis 31.12.2028.
Los 1 (KW Schönerlinde):
durchschnittlicher Bedarf: 2.500 Tonnen/Jahr Grünsalz,
maximaler Bedarf (durchs. Bedarf zgl. 20%): 3.000 Tonnen/Jahr Grünsalz,
maximaler Bedarf für 3 Jahre = 9.000 Tonnen Grünsalz.
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Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Bedarf ist lt. aktuellem Stand - wiederkehrend.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): chem. Parameter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 90.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“vsl. Laufzeit: je Los, 01.01.2026 bis 31.12.2028.
Los 2 (KW Stahnsdorf):
durchschnittlicher Bedarf: 1.110 Tonnen/Jahr Grünsalz,
maximaler Bedarf (durchs....”
Beschreibung der Beschaffung
vsl. Laufzeit: je Los, 01.01.2026 bis 31.12.2028.
Los 2 (KW Stahnsdorf):
durchschnittlicher Bedarf: 1.110 Tonnen/Jahr Grünsalz,
maximaler Bedarf (durchs. Bedarf zgl. 20%): 1.333 Tonnen/Jahr Grünsalz,
maximaler Bedarf für 3 Jahre = 4.000 Tonnen Grünsalz.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“vsl. Laufzeit: je Los, 01.01.2026 bis 31.12.2028.
Los 3 (KW Münchehofe):
durchschnittlicher Bedarf: 2.000 Tonnen/Jahr Grünsalz,
maximaler Bedarf (durchs....”
Beschreibung der Beschaffung
vsl. Laufzeit: je Los, 01.01.2026 bis 31.12.2028.
Los 3 (KW Münchehofe):
durchschnittlicher Bedarf: 2.000 Tonnen/Jahr Grünsalz,
maximaler Bedarf (durchs. Bedarf zgl. 20%): 2.400 Tonnen/Jahr Grünsalz,
maximaler Bedarf für 3 Jahre = 7.200 Tonnen Grünsalz.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-08 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-08 12:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“siehe Vergabeunterlagen”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 57
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“siehe Vergabeunterlagen” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Hinweis:
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.”
“Frauenförderung:
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist....”
Frauenförderung:
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 166-567544 (2025-08-29)