Die Universität Bayreuth beabsichtigt die Vergabe von zwei Rahmenvereinbarungen in Bereich von Grünpflegearbeiten.Bei der benötigten Leistung in Los 1 handelt es sich um den Freischnitt der durch den Campus verlaufenden Gastrassse. Die Pflege der Grünanlagen, die die Parkplätze auf dem Campus umgeben, wird zwischen Los 1 und Los 2 aufgeteilt. Die Pflege umfasst das Scheiden der Hecken und das Mähen dem umgebenden Rasens. Loslimitierung: Jeder Bieter kann nur den Zuschlag für ein Los erhalten. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt auf Grundlage des günstigsten Angebotspreises unter Berücksichtigung der Auschreibungskriterien. Falls ein Bieter in beiden Losen das günstigste Angebot abgibt, erhält dieser nur den Zuschlag für das Los mit dem höheren Auftragswert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-23.
Auftragsbekanntmachung (2025-05-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung - Grünpflege Gastrasse und Hecken
Referenznummer: 2025ZV000004
Kurze Beschreibung:
Die Universität Bayreuth beabsichtigt die Vergabe von zwei Rahmenvereinbarungen in Bereich von Grünpflegearbeiten.Bei der benötigten Leistung in Los 1 handelt es sich um den Freischnitt der durch den Campus verlaufenden Gastrassse. Die Pflege der Grünanlagen, die die Parkplätze auf dem Campus umgeben, wird zwischen Los 1 und Los 2 aufgeteilt. Die Pflege umfasst das Scheiden der Hecken und das Mähen dem umgebenden Rasens.
Loslimitierung: Jeder Bieter kann nur den Zuschlag für ein Los erhalten. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt auf Grundlage des günstigsten Angebotspreises unter Berücksichtigung der Auschreibungskriterien. Falls ein Bieter in beiden Losen das günstigste Angebot abgibt, erhält dieser nur den Zuschlag für das Los mit dem höheren Auftragswert.
Die Universität Bayreuth beabsichtigt die Vergabe von zwei Rahmenvereinbarungen in Bereich von Grünpflegearbeiten.Bei der benötigten Leistung in Los 1 handelt es sich um den Freischnitt der durch den Campus verlaufenden Gastrassse. Die Pflege der Grünanlagen, die die Parkplätze auf dem Campus umgeben, wird zwischen Los 1 und Los 2 aufgeteilt. Die Pflege umfasst das Scheiden der Hecken und das Mähen dem umgebenden Rasens.
Loslimitierung: Jeder Bieter kann nur den Zuschlag für ein Los erhalten. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt auf Grundlage des günstigsten Angebotspreises unter Berücksichtigung der Auschreibungskriterien. Falls ein Bieter in beiden Losen das günstigste Angebot abgibt, erhält dieser nur den Zuschlag für das Los mit dem höheren Auftragswert.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Grundstückspflege📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: 14b277ea-ed36-4a2b-b469-2960333460f7
Titel: Gastrasse und Heckenschnitt Los 1
Geschätzter Wert ohne MwSt: 170 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Freischnitt der Gastrasse, die auf dem Campus der Universität Bayreuth verläuft und notwendiger Heckschnitt zur Pflege der unten genannten Parkplätze auf dem Campus.
Hinweis:
Die genannten Mengen beziehen sich auf die geplante Abnahme während der
Vertragslaufzeit. Es kann keine Abnahmegarantie gegeben werden.
Leistungsumfang:
Auf dem Universitätsgelände verläuft unterirdisch eine Gastrasse, die von den Stadtwerken Bayreuth betreut wird. Als Orientierungspunkte dienen gelbe Markierungspfoiten (mittig, senkrecht zur Rohrachse der Gasleitung) und Pfosten mit
Hinweisschildern entlang der Gastrasse.
Ein Schutzstreifen von 6m Breite (Mitte des Schutzstreifens=Rohrachse) und 3m Höhe ist im gesamten Verlauf der Gastrasse von Pflanzenwuchs (hier: Gehölz-Aufwuchs, überhängenden Ästen, Zweigen und Totholz) 1-2x jährlich ( Frühjahr bzw. Herbst)
freizuschneiden.
Die Gastrasse verläuft in einem Teil unter dem Audimax-Teich; dieser Bereich ist von den Pflegemaßnahmen auszunehmen. Das Schnittgut ist fachgerecht und per Nachweis extern zu entsorgen.
Länge/ Fläche der Gastrasse und die Position der Gastrasse sind dem beiliegenden Plan zu entnehmen.
Die Arbeiten sind Mo.-Fr. in einem Zeitraum von 7.00-17.00 Uhr auszuführen.
Notwendiger Heckschnitt zur Pflege der Parkplätze auf dem Campus und Mähen der Grünflächen an den Parkplätzen.
Hinweis:
Die genannten Mengen beziehen sich auf die gesamten Heckenflächen rund um die Parkplätze der Universität Bayreuth.
"***" ACHTUNG *****
Es ist damit zu rechnen, dass jeder Parkplatz einmal jährlich geschnitten wird.
Es kann jedoch keine Abnahmegarantie gegeben werden.
Leistungsumfang:
Der Heckenschnitt auf den Parkplätzen der Universität Bayreuth kann maschinell oder per Hand durchgeführt werden.
Das Lichtraumprofil muss freigeschnitten werden. Totholz ist aus den Flächen zu entfernen.
Zudem sind Bäume auf Totholz zu überprüfen und dies zu entfernen.
Überhänge zu Fahrbahnen, Gehwegen und Parkbuchten sind dreiseitig fachgerecht zurückzuschneiden.(Auf der Fläche anfallender Unrat wie Flaschen, Papier sind aufzunehmen, abzufahren und zu entsorgen.)
Grünflächen an den Parkplatzflächen müssen gemäht werden, incl. Kanten nachmähen. An Bäumen und Hecken dürfen durch Mähgeräten keine Rindenschäden entstehen.
Die Entsorgung des Schnitt- und Mähgutes durch den Auftragnehmer ist per Nachweis zu dokumentieren und hat gemäß den abfallrechtlichen Vorschriften zu erfolgen.
Der Ausführungszeitraum für dieses Maßnahme ist in den Semesterferien im August / September bzw. in den bayerischen Schulferien.
Gullyschächte, Laternen und Parkplatzbeleuchtungen sind freizuschneiden um einen Zugang zu gewährleisten.
Terminabsprachen erfolgen spätestens zwei Wochen im Voraus.
Die Entsorgungskosten sind in die Nebenkosten einzurechnen.
Freischnitt der Gastrasse, die auf dem Campus der Universität Bayreuth verläuft und notwendiger Heckschnitt zur Pflege der unten genannten Parkplätze auf dem Campus.
Hinweis:
Die genannten Mengen beziehen sich auf die geplante Abnahme während der
Vertragslaufzeit. Es kann keine Abnahmegarantie gegeben werden.
Leistungsumfang:
Auf dem Universitätsgelände verläuft unterirdisch eine Gastrasse, die von den Stadtwerken Bayreuth betreut wird. Als Orientierungspunkte dienen gelbe Markierungspfoiten (mittig, senkrecht zur Rohrachse der Gasleitung) und Pfosten mit
Hinweisschildern entlang der Gastrasse.
Ein Schutzstreifen von 6m Breite (Mitte des Schutzstreifens=Rohrachse) und 3m Höhe ist im gesamten Verlauf der Gastrasse von Pflanzenwuchs (hier: Gehölz-Aufwuchs, überhängenden Ästen, Zweigen und Totholz) 1-2x jährlich ( Frühjahr bzw. Herbst)
freizuschneiden.
Die Gastrasse verläuft in einem Teil unter dem Audimax-Teich; dieser Bereich ist von den Pflegemaßnahmen auszunehmen. Das Schnittgut ist fachgerecht und per Nachweis extern zu entsorgen.
Länge/ Fläche der Gastrasse und die Position der Gastrasse sind dem beiliegenden Plan zu entnehmen.
Die Arbeiten sind Mo.-Fr. in einem Zeitraum von 7.00-17.00 Uhr auszuführen.
Notwendiger Heckschnitt zur Pflege der Parkplätze auf dem Campus und Mähen der Grünflächen an den Parkplätzen.
Hinweis:
Die genannten Mengen beziehen sich auf die gesamten Heckenflächen rund um die Parkplätze der Universität Bayreuth.
"***" ACHTUNG *****
Es ist damit zu rechnen, dass jeder Parkplatz einmal jährlich geschnitten wird.
Es kann jedoch keine Abnahmegarantie gegeben werden.
Leistungsumfang:
Der Heckenschnitt auf den Parkplätzen der Universität Bayreuth kann maschinell oder per Hand durchgeführt werden.
Das Lichtraumprofil muss freigeschnitten werden. Totholz ist aus den Flächen zu entfernen.
Zudem sind Bäume auf Totholz zu überprüfen und dies zu entfernen.
Überhänge zu Fahrbahnen, Gehwegen und Parkbuchten sind dreiseitig fachgerecht zurückzuschneiden.(Auf der Fläche anfallender Unrat wie Flaschen, Papier sind aufzunehmen, abzufahren und zu entsorgen.)
Grünflächen an den Parkplatzflächen müssen gemäht werden, incl. Kanten nachmähen. An Bäumen und Hecken dürfen durch Mähgeräten keine Rindenschäden entstehen.
Die Entsorgung des Schnitt- und Mähgutes durch den Auftragnehmer ist per Nachweis zu dokumentieren und hat gemäß den abfallrechtlichen Vorschriften zu erfolgen.
Der Ausführungszeitraum für dieses Maßnahme ist in den Semesterferien im August / September bzw. in den bayerischen Schulferien.
Gullyschächte, Laternen und Parkplatzbeleuchtungen sind freizuschneiden um einen Zugang zu gewährleisten.
Terminabsprachen erfolgen spätestens zwei Wochen im Voraus.
Die Entsorgungskosten sind in die Nebenkosten einzurechnen.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Heckenschnitt📦 Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-01 📅
Datum des Endes: 2029-02-14 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: 12 Monate Grundlaufzeit, anschließend jährliche Verlängerung bis max. 14.02.2029
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: da6e723a-011c-455b-9d4d-23eb4643d105
Titel: Heckenschnitt Los 2
Geschätzter Wert ohne MwSt: 130 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Notwendiger Heckschnitt zur Pflege der Parkplätze auf dem Campus und Mähen der Grünflächen an den Parkplätzen.
Hinweis:
Die genannten Mengen beziehen sich auf die gesamten Heckenflächen rund um die Parkplätze der Universität Bayreuth.
"***" ACHTUNG *****
Es ist damit zu rechnen, dass jeder Parkplatz einmal jährlich geschnitten wird.
Es kann jedoch keine Abnahmegarantie gegeben werden.
Leistungsumfang:
Der Heckenschnitt auf den Parkplätzen der Universität Bayreuth kann maschinell oder per Hand durchgeführt werden.
Das Lichtraumprofil muss freigeschnitten werden. Totholz ist aus den Flächen zu entfernen.
Zudem sind Bäume auf Totholz zu überprüfen und dies zu entfernen.
Überhänge zu Fahrbahnen, Gehwegen und Parkbuchten sind dreiseitig fachgerecht zurückzuschneiden.(Auf der Fläche anfallender Unrat wie Flaschen, Papier sind aufzunehmen, abzufahren und zu entsorgen.)
Grünflächen an den Parkplatzflächen müssen gemäht werden, incl. Kanten nachmähen. An Bäumen und Hecken dürfen durch Mähgeräten keine Rindenschäden entstehen.
Die Entsorgung des Schnitt- und Mähgutes durch den Auftragnehmer ist per Nachweis zu dokumentieren und hat gemäß den abfallrechtlichen Vorschriften zu erfolgen.
Der Ausführungszeitraum für dieses Maßnahme ist in den Semesterferien im August / September bzw. in den bayerischen Schulferien.
Gullyschächte, Laternen und Parkplatzbeleuchtungen sind freizuschneiden um einen Zugang zu gewährleisten.
Terminabsprachen erfolgen spätestens zwei Wochen im Voraus.
Die Entsorgungskosten sind in die Nebenkosten einzurechnen.
Notwendiger Heckschnitt zur Pflege der Parkplätze auf dem Campus und Mähen der Grünflächen an den Parkplätzen.
Hinweis:
Die genannten Mengen beziehen sich auf die gesamten Heckenflächen rund um die Parkplätze der Universität Bayreuth.
"***" ACHTUNG *****
Es ist damit zu rechnen, dass jeder Parkplatz einmal jährlich geschnitten wird.
Es kann jedoch keine Abnahmegarantie gegeben werden.
Leistungsumfang:
Der Heckenschnitt auf den Parkplätzen der Universität Bayreuth kann maschinell oder per Hand durchgeführt werden.
Das Lichtraumprofil muss freigeschnitten werden. Totholz ist aus den Flächen zu entfernen.
Zudem sind Bäume auf Totholz zu überprüfen und dies zu entfernen.
Überhänge zu Fahrbahnen, Gehwegen und Parkbuchten sind dreiseitig fachgerecht zurückzuschneiden.(Auf der Fläche anfallender Unrat wie Flaschen, Papier sind aufzunehmen, abzufahren und zu entsorgen.)
Grünflächen an den Parkplatzflächen müssen gemäht werden, incl. Kanten nachmähen. An Bäumen und Hecken dürfen durch Mähgeräten keine Rindenschäden entstehen.
Die Entsorgung des Schnitt- und Mähgutes durch den Auftragnehmer ist per Nachweis zu dokumentieren und hat gemäß den abfallrechtlichen Vorschriften zu erfolgen.
Der Ausführungszeitraum für dieses Maßnahme ist in den Semesterferien im August / September bzw. in den bayerischen Schulferien.
Gullyschächte, Laternen und Parkplatzbeleuchtungen sind freizuschneiden um einen Zugang zu gewährleisten.
Terminabsprachen erfolgen spätestens zwei Wochen im Voraus.
Die Entsorgungskosten sind in die Nebenkosten einzurechnen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Beschreibung
Ort der Leistung: Bayreuth, Kreisfreie Stadt🏙️
Postleitzahl: 95447
Stadt: Bayreuth
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-23 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 38 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-06-11 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB. § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.htmlhttp://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB. § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.htmlhttp://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 100-336389 (2025-05-23)