Rahmenvereinbarung Stufentritte

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsam

Rahmenvereinbarung Stufentritte

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-12-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-12-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Stufentritte
Referenznummer: B 20.21 - 9947/25/VV : 1
Kurze Beschreibung: Rahmenvereinbarung Stufentritte
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Leitern 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 770759.50 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Geschätzter Wert ohne MwSt: 847835.45 EUR 💰
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Rahmenvereinbarung über Stufentritte und Rollhocker für das Kaufhaus des Bundes Der ermittelte Schätzwert beträgt 770.759,50 EUR netto. Aus dieser Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 847.835,45 EUR netto abgerufen werden.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Leitern 📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Leitern 📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die Leistungserbringung (Lieferung) erfolgt deutschlandweit.
Postleitzahl: 53119
Stadt: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 48 Monate
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertungsmatrx
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.00
Preis
Preis (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Leitern 📦

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-15 11:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-15 11:31:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-01-15 11:31:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: siehe Vergabeunterlagen
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Nationale Registrierungsnummer: t:0049228996100
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: b20.21@bescha.bund.de 📧
Telefon: +49 22899610-2625 📞
Fax: +49 2289961087-1000 📠
URL: http://www.bescha.bund.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=823983 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=823983 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die Leistungserbringung (Lieferung) erfolgt deutschlandweit. Näheres siehe Vergabeunterlagen. Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland Die angegebene Frist zur Gültigkeit der Angebote (Bindefrist) beginnt ab dem Ende der Angebotsfrist. Bestellberechtigt gem. § 4 der Rahmenvereinbarung sind neben der unmittelbaren Bundesverwaltung folgende Behörden und Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung sowie Zuwendungsempfänger und Unternehmen mit Bundesbeteiligung: Akademie der Künste Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; BIMA_SRM; BIMASRM_1; BIMASRM_5 Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Bundesinstitut für Risikobewertung Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Deutsche Nationalbibliothek Kraftfahrt-Bundesamt Otto-von-Bismarck-Stiftung Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus Stiftung Deutsches Historisches Museum Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg Stiftung Preußischer Kulturbesitz Arbeitsmedizinischer Dienst der BG Bau GmbH Autobahn GmbH des Bundes Deutscher Verband für Landschaftspflege e. V. Alexander von Humboldt-Stiftung BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH Deutsches Jugendinstitut e.V. Deutsches Weininstitut GmbH Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e.V. DRK-Suchdienst Standort Hamburg Engagement Global gGmbH Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. Germany Trade and Invest GmbH Hanns-Seidel-Stiftung e.V. Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH Kuratorium für Waldarbeit & Forsttechnik e.V. Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- Verwaltungsgesellschaft mbH
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-11+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 240-825645 (2025-12-11)