Die LMBV betreibt im Rahmen ihrer bergrechtlichen Verantwortung zur Wiedernutzbarmachung ehemaliger Betriebsflächen sowie zur Abwehr von Gefährdungen im Zusammenhang mit dem Wiederanstieg des Grundwassers wasserwirtschaftliche und elektro-technische Anlagen in den ehemaligen Braunkohlerevieren in der Lausitz. Diese Anlagen werden durch öffentliche Energieversorger mit Elektroenergie versorgt. Die Übertragung der Elektroenergie erfolgt mit LMBV eigenen Übergabenetzstationen, Mittelspannungskabelanlagen und Mittelspannungsfreileitungen. Die LMBV schreibt die technische Betriebsführung dieser elektrotechnischen Anlagen aus. Die elektrotechnischen Anlagen befinden sich auf Grundstücksflächen, die im Eigentum der LMBV sind und unter Bergrecht stehen sowie teilweise auf Grundstücksflächen, die im Eigentum Dritter stehen. Technische Betriebsführung an 27 Netztrafostationen, Mittelspannungs-, Kabel- und Freileitungsanlagen der LMBV; Absicherung 24h Bereitschaftsdienst; unmittelbare Störungsbeseitigungen, Mängelbeseitigung, Instandhaltung, Änderungen, Erweiterungen und Rückbauten an den elektrischen Anlagen; Durchführung von Revision/Prüfung an den elektrischen Anlagen; Durchführung von Schalthandlungen an den MS- und NS-Anlagen, Umsetzen von Netzstationen, Ingenieurleistungen, Technischen Hilfsleistung, Trassen- und Anlagenpflege. Der Vertrag wird als Rahmenvereinbarung mit Abrufleistungen (Kontrakt) ausgeschrieben. Die Beauftragung und Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Bedarf diskontinuierlich über Einzelauftrag (Abruf) im AVA@LMBV. Die im Leistungskatalog aufgeführten Mengenvorsätze für die Abrufleistungen stellen unverbindliche Schätzwerte dar. Es besteht weder Anspruch auf eine Mindestmenge noch auf die angegebenen Gesamtmengen. Es bestehen keinerlei Ansprüche aus nicht erwirtschafteten Umlagen aufgrund nicht getätigter Abrufe. Umlagen (WuG, BGK, AGK) werden ausschließlich in Zusammenhang mit dem Einzelabruf vergütet. Die jeweils erforderlichen Leistungen werden mittels schriftlichem Abruf vom AG beim Auftragnehmer bestellt. Die Leistungen sind auf Nachweis abzurechnen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-11.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Technische Betriebsführung von elektrischen Anlagen
Kurze Beschreibung:
Die LMBV betreibt im Rahmen ihrer bergrechtlichen Verantwortung zur Wiedernutzbarmachung ehemaliger Betriebsflächen sowie zur Abwehr von Gefährdungen im Zusammenhang mit dem Wiederanstieg des Grundwassers wasserwirtschaftliche und elektro-technische Anlagen in den ehemaligen Braunkohlerevieren in der Lausitz.
Diese Anlagen werden durch öffentliche Energieversorger mit Elektroenergie versorgt. Die Übertragung der Elektroenergie erfolgt mit LMBV eigenen Übergabenetzstationen, Mittelspannungskabelanlagen und Mittelspannungsfreileitungen. Die LMBV schreibt die technische Betriebsführung dieser elektrotechnischen Anlagen aus. Die elektrotechnischen Anlagen befinden sich auf Grundstücksflächen, die im Eigentum der LMBV sind und unter Bergrecht stehen sowie teilweise auf Grundstücksflächen, die im Eigentum Dritter stehen.
Technische Betriebsführung an 27 Netztrafostationen, Mittelspannungs-, Kabel- und Freileitungsanlagen der LMBV; Absicherung 24h Bereitschaftsdienst; unmittelbare Störungsbeseitigungen, Mängelbeseitigung, Instandhaltung, Änderungen, Erweiterungen und Rückbauten an den elektrischen Anlagen; Durchführung von Revision/Prüfung an den elektrischen Anlagen; Durchführung von Schalthandlungen an den MS- und NS-Anlagen, Umsetzen von Netzstationen, Ingenieurleistungen, Technischen Hilfsleistung, Trassen- und Anlagenpflege.
Der Vertrag wird als Rahmenvereinbarung mit Abrufleistungen (Kontrakt) ausgeschrieben. Die Beauftragung und Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Bedarf diskontinuierlich über Einzelauftrag (Abruf) im AVA@LMBV. Die im Leistungskatalog aufgeführten Mengenvorsätze für die Abrufleistungen stellen unverbindliche Schätzwerte dar. Es besteht weder Anspruch auf eine Mindestmenge noch auf die angegebenen Gesamtmengen. Es bestehen keinerlei Ansprüche aus nicht erwirtschafteten Umlagen aufgrund nicht getätigter Abrufe. Umlagen (WuG, BGK, AGK) werden ausschließlich in Zusammenhang mit dem Einzelabruf vergütet. Die jeweils erforderlichen Leistungen werden mittels schriftlichem Abruf vom AG beim Auftragnehmer bestellt. Die Leistungen sind auf Nachweis abzurechnen.
Die LMBV betreibt im Rahmen ihrer bergrechtlichen Verantwortung zur Wiedernutzbarmachung ehemaliger Betriebsflächen sowie zur Abwehr von Gefährdungen im Zusammenhang mit dem Wiederanstieg des Grundwassers wasserwirtschaftliche und elektro-technische Anlagen in den ehemaligen Braunkohlerevieren in der Lausitz.
Diese Anlagen werden durch öffentliche Energieversorger mit Elektroenergie versorgt. Die Übertragung der Elektroenergie erfolgt mit LMBV eigenen Übergabenetzstationen, Mittelspannungskabelanlagen und Mittelspannungsfreileitungen. Die LMBV schreibt die technische Betriebsführung dieser elektrotechnischen Anlagen aus. Die elektrotechnischen Anlagen befinden sich auf Grundstücksflächen, die im Eigentum der LMBV sind und unter Bergrecht stehen sowie teilweise auf Grundstücksflächen, die im Eigentum Dritter stehen.
Technische Betriebsführung an 27 Netztrafostationen, Mittelspannungs-, Kabel- und Freileitungsanlagen der LMBV; Absicherung 24h Bereitschaftsdienst; unmittelbare Störungsbeseitigungen, Mängelbeseitigung, Instandhaltung, Änderungen, Erweiterungen und Rückbauten an den elektrischen Anlagen; Durchführung von Revision/Prüfung an den elektrischen Anlagen; Durchführung von Schalthandlungen an den MS- und NS-Anlagen, Umsetzen von Netzstationen, Ingenieurleistungen, Technischen Hilfsleistung, Trassen- und Anlagenpflege.
Der Vertrag wird als Rahmenvereinbarung mit Abrufleistungen (Kontrakt) ausgeschrieben. Die Beauftragung und Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Bedarf diskontinuierlich über Einzelauftrag (Abruf) im AVA@LMBV. Die im Leistungskatalog aufgeführten Mengenvorsätze für die Abrufleistungen stellen unverbindliche Schätzwerte dar. Es besteht weder Anspruch auf eine Mindestmenge noch auf die angegebenen Gesamtmengen. Es bestehen keinerlei Ansprüche aus nicht erwirtschafteten Umlagen aufgrund nicht getätigter Abrufe. Umlagen (WuG, BGK, AGK) werden ausschließlich in Zusammenhang mit dem Einzelabruf vergütet. Die jeweils erforderlichen Leistungen werden mittels schriftlichem Abruf vom AG beim Auftragnehmer bestellt. Die Leistungen sind auf Nachweis abzurechnen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Betrieb von elektrischen Anlagen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 330 708 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: Vergabenummer: 2602600102
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur- und Wartungsdienste📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Leistungsort ist das Bergbausanierungsgebiet der LMBV, Bereich Lausitz. Konkrete Leistungsorte bzw. Bearbeitungsgebiete ergeben sich aus der jeweiligen Bearbeitung.
Folgende Landkreise zählen zum Leistungsgebiet:
**DE406 Landkreis Dahme-Spreewald
**DE40B Landkreis Oberspreewald-Lausitz
**DED2C Landkreis Bautzen
Leistungsort ist das Bergbausanierungsgebiet der LMBV, Bereich Lausitz. Konkrete Leistungsorte bzw. Bearbeitungsgebiete ergeben sich aus der jeweiligen Bearbeitung.
Folgende Landkreise zählen zum Leistungsgebiet:
**DE406 Landkreis Dahme-Spreewald
**DE40B Landkreis Oberspreewald-Lausitz
**DED2C Landkreis Bautzen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Oberspreewald-Lausitz🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Datum des Endes: 2028-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Optionen gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB:
*Die Leistungen für die Zeiträume 01.07.2028 bis 30.06.2029 und 01.07.2029 bis 30.06.2030 werden als Option vereinbart.
*Die Beauftragung der Option erfolgt jährlich bis spätestens 31.01. des neuen Vertragsjahres.
*Die Beauftragung der Option erfolgt durch einseitige Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer unter folgenden Bedingungen:
***Bestätigung eines weiterführenden ergänzenden Verwaltungsabkommens für die Braunkohlesanierung (VA BKS).
*Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der Option, selbst wenn die vorgenannten Bedingungen erfüllt sind. Sofern der Auftraggeber die Option beauftragt, ist der Auftragnehmer zur Erbringung der optionalen Leistungen zu den vereinbarten Konditionen verpflichtet.
Optionen gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB:
*Die Leistungen für die Zeiträume 01.07.2028 bis 30.06.2029 und 01.07.2029 bis 30.06.2030 werden als Option vereinbart.
*Die Beauftragung der Option erfolgt jährlich bis spätestens 31.01. des neuen Vertragsjahres.
*Die Beauftragung der Option erfolgt durch einseitige Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer unter folgenden Bedingungen:
***Bestätigung eines weiterführenden ergänzenden Verwaltungsabkommens für die Braunkohlesanierung (VA BKS).
*Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der Option, selbst wenn die vorgenannten Bedingungen erfüllt sind. Sofern der Auftraggeber die Option beauftragt, ist der Auftragnehmer zur Erbringung der optionalen Leistungen zu den vereinbarten Konditionen verpflichtet.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-16 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 46 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen nach § 56 Abs. 2 bis 4 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
***Folgende Angaben und Formalitäten, welche die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 44 VgV nachweisen, sind mit dem Angebot einzureichen:
** Die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (Handelsregisterauszug wird durch die Vergabestelle eingeholt) oder anderer Nachweis der erlaubten Berufsausübung.
** Erklärung, dass keine Ausschlusstatbestände gemäß §§ 123 und 124 GWB bestehen
***Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizulegen.
*** Als vorläufigen Beleg der Eignung wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw. die jeweilige Nummer des Bewerbers/Bieters in den allgemein zugänglichen Listen z. B. der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder einer Eigenerklärung zur Eignung akzeptiert.
** Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen.
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Folgende Nachweise werden als Mindeststandard für die Befähigung der Berufsausführung gefordert und sind mit dem Angebot einzureichen:
** Eintragung in der Handwerksrolle (lt. §1 HwO) für das Elektrotechnikerhandwerk (lt. HwO § 1 Absatz 2, Anlage A, Nummer 25) oder Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister mit der Zulassung zur Ausübung des Elektrotechnikerhandwerkes.
** In Deutschland zugelassener Netzbetreiber oder Nachweis zur Eintragung in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers nach Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) zur Ausübung des Elektrotechniker-Handwerks im Hauptbetrieb. Nicht zugelassen entsprechend der „Grundsätze für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und dem Elektrotechniker-Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gem. Niederspannungsanschlussverordnung“ sind Unternehmen, die nur als Hilfs- oder Nebenbetrieb zugelassen sind.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
***Folgende Angaben und Formalitäten, welche die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 44 VgV nachweisen, sind mit dem Angebot einzureichen:
** Die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (Handelsregisterauszug wird durch die Vergabestelle eingeholt) oder anderer Nachweis der erlaubten Berufsausübung.
** Erklärung, dass keine Ausschlusstatbestände gemäß §§ 123 und 124 GWB bestehen
***Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizulegen.
*** Als vorläufigen Beleg der Eignung wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw. die jeweilige Nummer des Bewerbers/Bieters in den allgemein zugänglichen Listen z. B. der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder einer Eigenerklärung zur Eignung akzeptiert.
** Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen.
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Folgende Nachweise werden als Mindeststandard für die Befähigung der Berufsausführung gefordert und sind mit dem Angebot einzureichen:
** Eintragung in der Handwerksrolle (lt. §1 HwO) für das Elektrotechnikerhandwerk (lt. HwO § 1 Absatz 2, Anlage A, Nummer 25) oder Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister mit der Zulassung zur Ausübung des Elektrotechnikerhandwerkes.
** In Deutschland zugelassener Netzbetreiber oder Nachweis zur Eintragung in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers nach Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) zur Ausübung des Elektrotechniker-Handwerks im Hauptbetrieb. Nicht zugelassen entsprechend der „Grundsätze für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und dem Elektrotechniker-Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gem. Niederspannungsanschlussverordnung“ sind Unternehmen, die nur als Hilfs- oder Nebenbetrieb zugelassen sind.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Folgende Angaben und Formalitäten, welche die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nach VgV § 45 nachweisen, sind mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1):
** (§ 45 Absatz 4 Nr. 4 VgV) Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (Angabe pro Jahr).
** Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Leistungserbringer im Nachauftrag eines Bieters haben ebenfalls für den durch sie zu erbringenden Leistungsbereich den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren anzugeben
** Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zur KMU: JA / NEIN (Kleinstunternehmen, kleineres Unternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß der Definition in Empfehlung 2003/361/EG der Kommission)
** Als vorläufigen Beleg der Eignung wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw. die jeweilige Nummer des Bewerbers/Bieters in den allgemein zugänglichen Listen des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) bzw. die Eigenerklärung nach dem Formblatt 124_LD akzeptiert
** Zum Nachweis, dass der Bieter nicht wegen Unzuverlässigkeit von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen ist, wird durch die Vergabestelle eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 1 Abs. 2 WREGG im Sinne § 123 und 124 GWB (seit 01.06.2022 Pflicht) beim Bundeskartellamt abgefordert oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes abverlangt.
** Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Folgende Angaben und Formalitäten, welche die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nach VgV § 45 nachweisen, sind mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1):
** (§ 45 Absatz 4 Nr. 4 VgV) Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (Angabe pro Jahr).
** Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Leistungserbringer im Nachauftrag eines Bieters haben ebenfalls für den durch sie zu erbringenden Leistungsbereich den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren anzugeben
** Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zur KMU: JA / NEIN (Kleinstunternehmen, kleineres Unternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß der Definition in Empfehlung 2003/361/EG der Kommission)
** Als vorläufigen Beleg der Eignung wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw. die jeweilige Nummer des Bewerbers/Bieters in den allgemein zugänglichen Listen des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) bzw. die Eigenerklärung nach dem Formblatt 124_LD akzeptiert
** Zum Nachweis, dass der Bieter nicht wegen Unzuverlässigkeit von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen ist, wird durch die Vergabestelle eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 1 Abs. 2 WREGG im Sinne § 123 und 124 GWB (seit 01.06.2022 Pflicht) beim Bundeskartellamt abgefordert oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes abverlangt.
** Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Folgende Angaben und Formalitäten, welche die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV nachweisen, sind mit dem Angebot einzureichen:
** Prüfbare Referenzen als Nachweis über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung, die mit der zu vergebenden Dienstleistung nach Art und Umfang vergleichbar sind, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (siehe auch Anforderungen unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards").
** Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV.
** Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
** Als vorläufigen Beleg der Eignung wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE ) nach § 50 VgV bzw. die jeweilige Nummer des Bewerbers/ Bieters in den allgemein zugänglichen Listen z.B.der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) bzw. einer Eigenerklärung zur Eignung akzeptiert.
** Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizulegen.
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Folgende Nachweise werden als Mindeststandard für die vorzulegenden Referenzen gefordert und sind mit dem Angebot einzureichen:
** Eigenerklärung, dass das Bearbeitungsteam aus mindestens 10 Elektrofachkräften besteht und es eine qualifizierte Vertretungsregelung im Falle eines personellen Ausfalls gibt.
**Eigenerklärung, dass die Mitarbeiter des Bearbeitungsteams die fachliche Qualifikation zur Ausführung einer der Leistungsbeschreibung entsprechenden Fachrichtungen besitzen.
*** Spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung ist das Bearbeitungsteam, das für die Ausführung des Auftrags eingesetzt wird, zu benennen und deren beruflichen Qualifikation ist entsprechend den Mindestanforderungen nachzuweisen.
**Eigenerklärung, dass die verantwortliche Fachkraft (VEFK) in der Funktion des Anlagenbetreibers nach DIN VDE 1000-10 und DIN VDE 0105-100 benannt ist.
Eine Kopie der Ernennung ist spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung an den AG zu übergeben.
** Mindestens je eine Referenz für Arbeiten im Mittelspannungsnetz für *Mängelbeseitigung, *Instandhaltung, *Änderungen und *Erweiterungen an Anlagen sowie für die *Durchführung von Revision/Prüfung an den elektrischen Anlagen der letzten 3 Jahre, gerechnet ab dem Tag der Bekanntmachung.
** Mindestens eine Referenz über die Durchführung von Schalthandlungen an Mittelspannungsanlagen Anlagen mit mindestens 30 kV der letzten 3 Jahre, gerechnet ab dem Tag der Bekanntmachung.
***Prüfbar sind die Referenzen, wenn die Art der Leistung, der Ausführungszeitraum und der Auftraggeber enthalten sind.
***Die Leistungen zur Übernahme der Anlagenverantwortung bzw. der Ernennung der VEFK ist nur durch den Bieter selbst oder einem Teilnehmer einer Bietergemeinschaft gemäß § 47 Abs. 5 VgV auszuführen.
Die Ausführung der Leistung durch den Bieter selbst oder Teilnehmer einer Bietergesellschaft ist erforderlich, um Risiken für die LMBV zu minimieren und eine Haftungsfreistellung für die Übernahme der Anlagenverantwortung durch den Bieter zu gewährleisten.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Folgende Angaben und Formalitäten, welche die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV nachweisen, sind mit dem Angebot einzureichen:
** Prüfbare Referenzen als Nachweis über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung, die mit der zu vergebenden Dienstleistung nach Art und Umfang vergleichbar sind, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (siehe auch Anforderungen unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards").
** Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV.
** Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
** Als vorläufigen Beleg der Eignung wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE ) nach § 50 VgV bzw. die jeweilige Nummer des Bewerbers/ Bieters in den allgemein zugänglichen Listen z.B.der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) bzw. einer Eigenerklärung zur Eignung akzeptiert.
** Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizulegen.
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Folgende Nachweise werden als Mindeststandard für die vorzulegenden Referenzen gefordert und sind mit dem Angebot einzureichen:
** Eigenerklärung, dass das Bearbeitungsteam aus mindestens 10 Elektrofachkräften besteht und es eine qualifizierte Vertretungsregelung im Falle eines personellen Ausfalls gibt.
**Eigenerklärung, dass die Mitarbeiter des Bearbeitungsteams die fachliche Qualifikation zur Ausführung einer der Leistungsbeschreibung entsprechenden Fachrichtungen besitzen.
*** Spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung ist das Bearbeitungsteam, das für die Ausführung des Auftrags eingesetzt wird, zu benennen und deren beruflichen Qualifikation ist entsprechend den Mindestanforderungen nachzuweisen.
**Eigenerklärung, dass die verantwortliche Fachkraft (VEFK) in der Funktion des Anlagenbetreibers nach DIN VDE 1000-10 und DIN VDE 0105-100 benannt ist.
Eine Kopie der Ernennung ist spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung an den AG zu übergeben.
** Mindestens je eine Referenz für Arbeiten im Mittelspannungsnetz für *Mängelbeseitigung, *Instandhaltung, *Änderungen und *Erweiterungen an Anlagen sowie für die *Durchführung von Revision/Prüfung an den elektrischen Anlagen der letzten 3 Jahre, gerechnet ab dem Tag der Bekanntmachung.
** Mindestens eine Referenz über die Durchführung von Schalthandlungen an Mittelspannungsanlagen Anlagen mit mindestens 30 kV der letzten 3 Jahre, gerechnet ab dem Tag der Bekanntmachung.
***Prüfbar sind die Referenzen, wenn die Art der Leistung, der Ausführungszeitraum und der Auftraggeber enthalten sind.
***Die Leistungen zur Übernahme der Anlagenverantwortung bzw. der Ernennung der VEFK ist nur durch den Bieter selbst oder einem Teilnehmer einer Bietergemeinschaft gemäß § 47 Abs. 5 VgV auszuführen.
Die Ausführung der Leistung durch den Bieter selbst oder Teilnehmer einer Bietergesellschaft ist erforderlich, um Risiken für die LMBV zu minimieren und eine Haftungsfreistellung für die Übernahme der Anlagenverantwortung durch den Bieter zu gewährleisten.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Nationale Registrierungsnummer: 992-80106-26
Abteilung: Einkauf Lausitz
Postanschrift: Knappenstraße 1
Postleitzahl: 01968
Postort: Senftenberg
Region: Oberspreewald-Lausitz🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: caroline.kaeppel@lmbv.de📧
Telefon: +49 3573 84 4285📞
Fax: +49 3573 84 4643 📠
URL: https://www.lmbv.de🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.einkauf.lmbv.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.einkauf.lmbv.de🌏
Teilnahme-URL: https://www.einkauf.lmbv.de🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
***Die Flächen, auf denen die Leistungen erbracht werden, stehen unter Bergaufsicht.
***Die Flächen, auf denen die Leistungen zu erbringen sind, befinden sich in grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen.
***Die elektronische Einreichung des Angebotes muss über die genannte Vergabeplattform https://einkauf.lmbv.de/ erfolgen; nicht per Post, Fax oder E-Mail. Nicht formgerechte Angebote müssen aus formalen Gründen von der Wertung ausgeschlossen werden.
***Weitere zusätzliche Angaben:
***Das Leistungsvolumen ist unverbindlich, ein Anspruch auf den Gesamtumsatz besteht nicht. Der Ansatz gilt der Angebotsauswertung zu vergaberechtlichen Zwecken.
***Ausschreibungsanlagen, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
** Formblatt 633 - Angebotsschreiben
** Formblatt 221/222 - Angaben zur Preisermittlung
** Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend)
** Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (soweit zutreffend)
** Formblatt LMBV-Aufsicht-Personal-L-DL - Personal für Leitung und Aufsicht (bezogen auf die zu vergebende Leistung)
** Formblatt 124-LD - Eigenerklärung zur Eignung (wenn zutreffend)
** Formblatt "Eigenerklärung wegen Art. 5k EU-VO 2022-576_Sanktionen" (unterzeichnet)
** Bieterinformationen während der Angebotsfrist (wenn zutreffend)
***Ausschreibungsanlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
** Urkalkulation
** Formblatt 223 - Aufgliederung der Einheitspreise
** Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
** bei Nachunternehmereinsatz: Eignungsnachweise/Referenzen Nachunternehmer
** Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Krankenkassen mit Angabe der Zahl der gemeldeten Beschäftigten
***Bei fehlenden Nachweisen und Erklärungen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV mit einer von ihm gesetzten Frist nachzufordern. Bieter können aber nicht darauf vertrauen, dass eine Nachforderung erfolgt.
***Die Flächen, auf denen die Leistungen erbracht werden, stehen unter Bergaufsicht.
***Die Flächen, auf denen die Leistungen zu erbringen sind, befinden sich in grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen.
***Die elektronische Einreichung des Angebotes muss über die genannte Vergabeplattform https://einkauf.lmbv.de/ erfolgen; nicht per Post, Fax oder E-Mail. Nicht formgerechte Angebote müssen aus formalen Gründen von der Wertung ausgeschlossen werden.
***Weitere zusätzliche Angaben:
***Das Leistungsvolumen ist unverbindlich, ein Anspruch auf den Gesamtumsatz besteht nicht. Der Ansatz gilt der Angebotsauswertung zu vergaberechtlichen Zwecken.
***Ausschreibungsanlagen, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
** Formblatt 633 - Angebotsschreiben
** Formblatt 221/222 - Angaben zur Preisermittlung
** Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend)
** Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (soweit zutreffend)
** Formblatt LMBV-Aufsicht-Personal-L-DL - Personal für Leitung und Aufsicht (bezogen auf die zu vergebende Leistung)
** Formblatt 124-LD - Eigenerklärung zur Eignung (wenn zutreffend)
** Formblatt "Eigenerklärung wegen Art. 5k EU-VO 2022-576_Sanktionen" (unterzeichnet)
** Bieterinformationen während der Angebotsfrist (wenn zutreffend)
***Ausschreibungsanlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
** Urkalkulation
** Formblatt 223 - Aufgliederung der Einheitspreise
** Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
** bei Nachunternehmereinsatz: Eignungsnachweise/Referenzen Nachunternehmer
** Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Krankenkassen mit Angabe der Zahl der gemeldeten Beschäftigten
***Bei fehlenden Nachweisen und Erklärungen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV mit einer von ihm gesetzten Frist nachzufordern. Bieter können aber nicht darauf vertrauen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 94990📞
Fax: +49 228 9499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
„§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Verga-bevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannt-machung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeun-terlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auf-traggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
„§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Verga-bevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannt-machung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeun-terlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auf-traggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-11+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 240-826227 (2025-12-11)