Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Folgende Angaben und Formalitäten, welche die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV nachweisen, sind mit dem Angebot einzureichen:
** Prüfbare Referenzen als Nachweis über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung, die mit der zu vergebenden Dienstleistung nach Art und Umfang vergleichbar sind, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (siehe auch Anforderungen unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards").
** Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV.
** Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
** Als vorläufigen Beleg der Eignung wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE ) nach § 50 VgV bzw. die jeweilige Nummer des Bewerbers/ Bieters in den allgemein zugänglichen Listen z.B.der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) bzw. einer Eigenerklärung zur Eignung akzeptiert.
** Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizulegen.
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Folgende Nachweise werden als Mindeststandard für die vorzulegenden Referenzen gefordert und sind mit dem Angebot einzureichen:
** Eigenerklärung, dass das Bearbeitungsteam aus mindestens 10 Elektrofachkräften besteht und es eine qualifizierte Vertretungsregelung im Falle eines personellen Ausfalls gibt.
**Eigenerklärung, dass die Mitarbeiter des Bearbeitungsteams die fachliche Qualifikation zur Ausführung einer der Leistungsbeschreibung entsprechenden Fachrichtungen besitzen.
*** Spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung ist das Bearbeitungsteam, das für die Ausführung des Auftrags eingesetzt wird, zu benennen und deren beruflichen Qualifikation ist entsprechend den Mindestanforderungen nachzuweisen.
**Eigenerklärung, dass die verantwortliche Fachkraft (VEFK) in der Funktion des Anlagenbetreibers nach DIN VDE 1000-10 und DIN VDE 0105-100 benannt ist.
Eine Kopie der Ernennung ist spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung an den AG zu übergeben.
** Mindestens je eine Referenz für Arbeiten im Mittelspannungsnetz für *Mängelbeseitigung, *Instandhaltung, *Änderungen und *Erweiterungen an Anlagen sowie für die *Durchführung von Revision/Prüfung an den elektrischen Anlagen der letzten 3 Jahre, gerechnet ab dem Tag der Bekanntmachung.
** Mindestens eine Referenz über die Durchführung von Schalthandlungen an Mittelspannungsanlagen Anlagen mit mindestens 30 kV der letzten 3 Jahre, gerechnet ab dem Tag der Bekanntmachung.
***Prüfbar sind die Referenzen, wenn die Art der Leistung, der Ausführungszeitraum und der Auftraggeber enthalten sind.
***Die Leistungen zur Übernahme der Anlagenverantwortung bzw. der Ernennung der VEFK ist nur durch den Bieter selbst oder einem Teilnehmer einer Bietergemeinschaft gemäß § 47 Abs. 5 VgV auszuführen.
Die Ausführung der Leistung durch den Bieter selbst oder Teilnehmer einer Bietergesellschaft ist erforderlich, um Risiken für die LMBV zu minimieren und eine Haftungsfreistellung für die Übernahme der Anlagenverantwortung durch den Bieter zu gewährleisten.