Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - Eigenerklärung, dass der Auftraggeberin immer die aktuelle Ansprechperson für die Vertragsabwicklung bekanntgegeben wird. (A)
- Nachweis von zwei Projektreferenzen der letzten 36 Monate (01/2022 - 01/2025), die der Bieter als verantwortliches Unternehmen im Rahmen des Managements von Veeam-Produkten erbracht hat. Die Referenzen müssen in Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein. Weiter muss nebenstehende Inhalte über die Referenzen angegeben werden: (A)
Projektgröße: Über 250.000 EUR netto Veeam Lizenzumsatz (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter den Partnerstatus "Veeam Value-Added Reseller Gold" besitzt. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter über
- Mindestens zwei Personen mit Zertifizierung "Veeam Certified Engineer" (VMCE)
- Mindestens eine Person mit Zertifizierung "Veeam Certified Architect" (VMCA)
verfügt. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter alle in Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung genannten Kriterien erfüllt. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter als Ergebnis des jährlichen Meetings zusichert der Bieter, dass alle Bezugsberechtigten ihren jeweils aktuellen Lizenzvertragsstatus und die sich daraus ergebenden Optimierungsmöglichkeiten in elektronischer Form erhalten. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter eine Reaktionszeit der Ansprechperson von maximal 24 Stunden nach Eingang einer Anfrage zusichert. (A)
- Eigenerklärung, dass eine ständig erreichbare Ansprechperson für sämtliche Anfragen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung zur Verfügung steht. (A) Diese Person ist von 08:00 - 17:00 Uhr von Mo-Fr erreichbar (hiervon ausgenommen sind Tage, die auf einen am Sitz der Auftraggeberin gesetzlichen Feiertag fallen). (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter alle in Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen - unter Kapitel 5 (Preisgestaltung) genannten Kriterien erfüllt. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter alle in Anlage 1 zum Vertrag - Ergänzende Vereinbarungen - unter Kapitel 7 (Rechnungsstellung) genannten Kriterien erfüllt. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen der Leistungserbringung berücksichtigt: (A)
- Datenschutzgesetz des Bundes (BDSG), des Landes (LDSG BW) und DS-GVO
- Eigenerklärung, dass der Bieter mit Zuschlag im Bedarfsfall die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (vgl. Muster Auftragsverarbeitung DS-GVO) bezüglich im Auftrag verarbeiteter personenbezogener Daten mit der Auftraggeberin geschlossen wird. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter (inklusive etwaiger Unterauftragsnehmer) keine personenbezogenen Daten (inkl. Diagnose- oder Telemetriedaten) für eigene Zwecke im Rahmen der Auftragsverarbeitung verarbeitet. (A)
- Wird eine Drittlandübermittlung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Auftragsverarbeitung durch den Bieter nicht ausgeschlossen, sind die Anforderungen des Kapitels V der DS-GVO zu berücksichtigten und nachfolgendes mit Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen: (A)
- Angabe unter welchen Bedingungen des Kapitels V der DS-GVO die Drittlandübermittlung erfolgen soll. Falls sich der Bieter auf die neuen Standarddatenschutzklauseln* stützt, Übermittlung des Musters der Kommission, welches für den Abschluss verwendet werden soll, inklusive:
o Angabe, welche personenbezogenen Daten inkl. Diagnose-/Telemetrie-/Metadaten in welches Drittland übermittelt werden sollen (Kategorien personenbezogener Daten nebst Arten der personenbezogenen Daten, Zweck).
o Angabe der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter nebst Sitz, Funktion und welche personenbezogene Daten diese verarbeiten.
o Angabe der vertraglichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die ergriffen werden, um eine datenschutzkonforme Drittlandübermittlung und Verarbeitung zu gewährleisten (z. B. Pseudonymisierung, ausreichende Verschlüsselung).
o Die durch den Bieter durchgeführte Drittlandübermittlungs-Folgenabschätzung (Transfer Impact Assessment).
o Angabe, wie die Auftraggeberin bei Zugriffen oder Anträgen auf Offenlegung an den Auftragsverarbeiter (oder einen seiner Unterauftragsverarbeiter), durch Behörden eines Drittlandes auf personenbezogene Daten, unterrichtet wird (Informationskanal, z. B. per E-Mail). (A)
- Eigenerklärung, dass die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen der Leistungserbringung berücksichtigen werden: (A)
- Standards und Kompendium des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, insbesondere der Standards 200-2 und 200-3 im Rahmen der Erstellung eines Info-Sicherheitskonzepts
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.