Auftragsbekanntmachung (2025-04-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über die Pflege der Außenanlagen der NRW.BANK in Düsseldorf
Referenznummer: 727-004511-00-101-30521
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über die Pflege der Außenanlagen der NRW.BANK in Düsseldorf”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Grundstückspflege📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Pflege der Außenanlagen der folgenden Objekte der NRW.BANK in Düsseldorf: -...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Pflege der Außenanlagen der folgenden Objekte der NRW.BANK in Düsseldorf: - Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf - Ernst-Gnoß-Straße 25, 40219 Düsseldorf - Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf Hierbei handelt es sich jeweils um Werkleistungen. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt durch Abruf der NRW.BANK. Die Rahmenvereinbarung tritt am 1. August 2025 in Kraft und hat eine Grundlaufzeit bis zum 31. Juli 2027. Sie verlängert sich jeweils wiederkehrend um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber bis zum 31. Juli 2029. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen beträgt 485.000,00 EUR bezogen auf die maximal zulässige Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht. Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge gilt in Summe eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 606.250,00 EUR, bezogen auf die maximal zulässige Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren. Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).
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Zusätzliche Informationen:
“Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Text dieser Rahmenvereinbarung b) Anlage 01: Antworten auf...”
Zusätzliche Informationen
Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Text dieser Rahmenvereinbarung b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Hinweise der NRW.BANK im Vergabeverfahren c) Anlage 02: Leistungsverzeichnis mit Preisen (= Vordruck 08) d) Anlage 03: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) - soweit relevant - e) Anlage 04: Eigenerklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Eigenerklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit ( = Vordrucke 05 und 05a) - soweit relevant - f) Anlage 05: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftragnehmer (= Vordrucke 07 und 07a) (soweit relevant) g) Anlage 06: Verantwortlicher Ansprechpartner der Auftragnehmerin (= Vordruck 06) h) Anlage 07: Verpflichtungserklärung Datenschutz i) Anlage 08: Verpflichtungserklärung Compliance/ Insidervorschriften j) Anlage 09: Bedingungen für den Fremdfirmeneinsatz k) Anlage 10: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EstG l) Anlage 11: Qualitätskonzept der Auftragnehmerin m) Anlage 12: Kalkulationsblätter der Auftragnehmerin n) Anlage 13: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) o) Anlage 14: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin finden keine Anwendung. Dies gilt sowohl für diese Rahmenvereinbarung als auch für die Einzelverträge oder Leistungsabrufe.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-06 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-06 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“(1.) Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(1.) Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. (2.) Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. (3.) Im Fall von Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu führen, dessen Beruf erlaubnispflichtig ist. (4.) Der Nachweis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebots in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder Datei) vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“(1.) Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 25. April 2022 bis zum 24. April 2025...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(1.) Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 25. April 2022 bis zum 24. April 2025 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen. (2.) Mindestanforderungen: Mindestens 3 Referenzen, die jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen: (a.) Erbringung folgender Tätigkeiten für den Referenzgeber: (1.) Rasenpflege, (2.) Gehölzpflege, (3.) Pflege Dachbegrünung (4.) und Pflasterarbeiten, (b.) für einen Zeitraum von durchgängig mindestens zwölf Monaten im Zeitraum vom 25. April 2022 bis zum 24. April 2025 (c.) und einem Umsatzvolumen in Höhe von mindestens 40.000 Euro netto mit der angegebenen Referenz im Zeitraum vom 25. April 2022 bis zum 24. April 2025 (3.) Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht. (4.) Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebots durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden. § 50 VgV bleibt unberührt. (5.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die NRW.BANK prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderung erfüllt ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“(1.) Bieter müssen eine Erklärung über ihren tätigkeitsspezifischen Nettoumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(1.) Bieter müssen eine Erklärung über ihren tätigkeitsspezifischen Nettoumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. (2.) Mindestanforderung: Der tätigkeitsspezifische Nettoumsatz muss in jedem der drei genannten Geschäftsjahre mindestens 200.000 Euro betragen haben. (3.) Geschäftsjahre, für die Umsätze angegeben werden, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Das laufende Geschäftsjahr zählt nicht dazu. Es ist unerheblich, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ob ein Jahresabschluss vorliegt. (4.) Die Erklärung ist im Rahmen des Angebots jeweils auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt. (5.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die NRW.BANK prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Vertragsunterlagen.”
“Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5D7ZC
1) Die NRW.BANK führt das Vergabeverfahren nach Maßgabe des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung...”
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5D7ZC
1) Die NRW.BANK führt das Vergabeverfahren nach Maßgabe des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV), des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) sowie aller weiteren einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung durch. Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen den Vergabeunterlagen und den gesetzlichen Regelungen sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensvorschriften maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind in einem solchen Fall im Lichte der geltenden Rechtsvorschriften auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen dienen der Orientierung und enthalten arbeitserleichternde Hinweise sowie ausgestaltende Vorgaben. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Sie ersetzen nicht die eigenverantwortliche Kenntnis und Beachtung der maßgeblichen vergaberechtlichen Bestimmungen. Bei inhaltlichen Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der Auftragsbekanntmachung und den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die jeweils zuletzt veröffentlichte Fassung der Auftragsbekanntmachung maßgeblich. 2. Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist gemäß § 36 VgV zulässig. Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen (auch: Freelancer) einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im eigenen Namen, mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für den Bieter ausführt, ohne selbst Vertragspartner der NRW.BANK zu werden. Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV hat jeder Bieter bereits mit dem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Soweit zumutbar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierfür ist der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (VHB 533a EU) zu verwenden. Die NRW.BANK kann gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die verbindliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie gemäß § 47 VgV den Nachweis darüber verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen Ressourcen dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist der Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (VHB 533b EU) zu verwenden. Sofern bereits der Vordruck 534a EU: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage des Vordrucks 07a entfallen. Beruft sich ein Bieter gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist hierfür der Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (VHB 534b EU) zu verwenden. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (VHB 534a EU) zu verwenden. Die NRW.BANK behält sich gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 VgV vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten zu verlangen. Die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe berührt nicht die alleinige vertragliche Verantwortlichkeit des Bieters gegenüber der NRW.BANK. Für sämtliche Unterauftragnehmer - unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung - gelten die Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Bieter haben sicherzustellen, dass auch sämtliche Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die geltenden umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die auf Unionsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer. Die NRW.BANK überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die NRW.BANK kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 3. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe (VHB 521 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Absatz 3 MiLoG vorliegt, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Mindestlohngesetz gemäß Vordruck 04a: Eigenerklärung Mindestlohngesetz (VHB 522) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). Zum Nachweis, dass keine Sanktionstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen (VHB 523 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). 4. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen: a) Vordruck 01 Angebotsvordruck b) Soweit relevant: Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaften c) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln) d) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln) e) Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln) f) Vordruck 04b Eigenerklärung Sanktionen (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln) g) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit h) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit i) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner j) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe und Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (Unterauftragnehmer-Benennung nur, soweit i. S. v. § 36 VgV zumutbar) k) Vordruck 08: Leistungsverzeichnis mit Preisen l) Vordruck 08a Stundenkalkulationsblatt für alle Lohngruppen m) Vordruck 09: Qualitätskonzept (max. 10 Seiten, Word-Format) n) Soweit relevant: Nachweis der erlaubten Berufsausübung
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Name: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221147-3045📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 082-270228 (2025-04-25)
Auftragsbekanntmachung (2025-05-28) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-13 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-13 12:01:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Angebotsfrist wurde bis zum 13.06.2025, 12:00 Uhr verlängert. Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen verschiebt sich entsprechend auf den...”
Text
Die Angebotsfrist wurde bis zum 13.06.2025, 12:00 Uhr verlängert. Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen verschiebt sich entsprechend auf den 06.06.2025. Die Angebotsöffnung erfolgt am 13.06.2025, 12:01 Uhr.
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Quelle: OJS 2025/S 103-349224 (2025-05-28)