Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mindestens vier (4) geeignete Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen mit dem Angebot vorzulegen.
Darüber hinaus werden folgende Mindestanforderungen an die Referenzen gestellt:
1. Jede der geforderten vier Referenzen muss in den letzten höchstens drei Jahren (maßgeblich ist insoweit das Datum der letzten Leistungserbringung gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist) erbracht worden sein.
2. Bei jeder der geforderten vier Referenz muss es sich um eine vollständige Barrierefreiheitsprüfung (auch mehrere innerhalb eines Projekts möglich) nach EN 301 549 handeln.
3. Jedes der folgenden Kriterien muss in mindestens einer der geforderten vier Referenzen erfüllt sein. Die Kriterien können miteinander kombiniert werden. Eine Referenz kann nur dann als vergleichbar angesehen werden, wenn sie mindestens eines der Kriterien erfüllt.
a) Barrierefreiheitsprüfung und Beratung einer Webseite, die lediglich redaktionellem Inhalt bzw. Content bereitstellt.
b) Barrierefreiheitsprüfung und Beratung einer Webanwendung, die nicht lediglich redaktionellen Inhalt bereitstellt, sondern an der Nutzende aktiv teilnehmen können.
c) Barrierefreiheitsprüfung und Beratung einer mobilen Anwendung (App) mit Betriebssystem iOS.
d) Barrierefreiheitsprüfung und Beratung einer mobilen Anwendung (App) mit Betriebssystem Android.
Beispiel:
Referenz 1 erfüllt Kriterien a) und b);
Referenz 2 erfüllt Kriterium b),
Referenz 3 erfüllt Kriterien d),
Referenz 4 muss nun Kriterium c) erfüllen, kann aber auch noch einmal a) und/oder b) und/oder c) erfüllen.
Zum Beleg der geforderten Referenzen ist das Formblatt "Angaben zu Referenzen" zu verwenden. Sofern erforderlich, nutzen Sie das Formblatt bitte mehrfach.
Pro Referenz sind in dem Formblatt insbesondere Angaben zu:
- dem Auftraggeber des Referenzauftrags,
- Kontaktdaten (Tel.-Nr, E-Mail-Adresse) eines deutschsprachigen Ansprechpartner des Auftraggeber des Referenzauftrags,
- der Art und dem Umfang der erbrachten Leistungen,
- den o.g. Mindestanforderungen,
- dem Zeitraum der Leistungserbringung (Leistungsbeginn bis Leistungsende) und
- dem Nettoauftragswert in Euro der erbrachten Leistungen
zu machen.
Das vollständig ausgefüllte Formblatt "Angaben zu Referenzen" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums leisten, das vollständig ausgefüllte Formblatt mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle
des Einsatzes von Dritten i.S.d. § 36 Abs. 1 S. 3 VgV sowie § 47 VgV deren technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die Vergabestelle eine Überprüfung der Referenzen bei dem jeweiligen Ansprechpartner des Auftraggebers des Referenzauftrags vor.
Da das Austauschen einer ungeeigneten Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, wird empfohlen, eine Liste von mehr als vier bedingungsgemäß betrachteten Referenzen durch Mehrfachverwendung des Formblatt "Angaben zu Referenzen" einzureichen. Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine Empfehlung. Zwingend ist lediglich die Vorlage von vier geeigneten Referenzen innerhalb des genannten Referenzzeitraum.