Rahmenvereinbarung über die Reinigung von Oberflächenentwässerungsbauwerken im Bereich Sanierung Ronneburg auf der Industriellen Absetzanlage (IAA) Trünzig der Wismut GmbH. Die Reinigung von Oberflächenentwässerungsbauwerken umfasst die Wiederherstellung der maximalen hydraulischen Durchlässigkeit in den Bauwerken. Dabei ist das Bauwerk entweder vollständig vom Bewuchs (von Gräsern bis hin zu Gehölzen) zu befreien oder grundhaft zu säubern. Bauwerk grundhaft säubern im Sinne dieser Ausschreibung bedeutet: Bewuchs (Moose, Gräser, Gehölze) lösen, abgelagerte Sedimente (Laub, Schlamm, Sand, Steine, ect.) lockern, Bewuchs und Sedimente vollständig aufnehmen und im jeweiligen Betriebsgelände der Wismut GmbH ablagern (Kippen bei Feststoffen bzw. Spülen bei Reinigungswässern).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-19.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über die Reinigung von Oberflächenentwässerungsbauwerken im Bereich Sanierung Ronneburg
Referenznummer: 1817103-U02
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über die Reinigung von Oberflächenentwässerungsbauwerken im Bereich Sanierung Ronneburg auf der Industriellen Absetzanlage (IAA) Trünzig...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Reinigung von Oberflächenentwässerungsbauwerken im Bereich Sanierung Ronneburg auf der Industriellen Absetzanlage (IAA) Trünzig der Wismut GmbH.
Die Reinigung von Oberflächenentwässerungsbauwerken umfasst die Wiederherstellung der maximalen hydraulischen Durchlässigkeit in den Bauwerken. Dabei ist das Bauwerk entweder vollständig vom Bewuchs (von Gräsern bis hin zu Gehölzen) zu befreien oder grundhaft zu säubern. Bauwerk grundhaft säubern im Sinne dieser Ausschreibung bedeutet: Bewuchs (Moose, Gräser, Gehölze) lösen, abgelagerte Sedimente (Laub, Schlamm, Sand, Steine, ect.) lockern, Bewuchs und Sedimente vollständig aufnehmen und im jeweiligen Betriebsgelände der Wismut GmbH ablagern (Kippen bei
Feststoffen bzw. Spülen bei Reinigungswässern).
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“zu bearbeitende Gesamtfläche: 23.540 m²
(9.390 m² Schotterschüttung, 6.675 m² Wasserbausteine mit Störsteinen in Beton, 4.945 m² Wasserbausteine in Beton -...”
Beschreibung der Beschaffung
zu bearbeitende Gesamtfläche: 23.540 m²
(9.390 m² Schotterschüttung, 6.675 m² Wasserbausteine mit Störsteinen in Beton, 4.945 m² Wasserbausteine in Beton - Furten, 1.840 m² Wasserbausteine in Beton - Gerinne und 690 m² Wasserbausteine / Schotter geschüttet)
Erstbearbeitung bis 31.08.2026
Zweitbearbeitung ab 01.04.2027 bis 30.11.2027.
Die geplante Menge in der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 23.540 m². Ein rechtlicher Anspruch auf diese geschätzte Menge besteht nicht.
Bei den voraussichtlich benötigten Mengen handelt es sich um die geschätzten Höchstmengen während der maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren. Diese können unterschritten werden. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand anhand der eingereichten Einzelpreise.
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Zusätzliche Informationen:
“Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen...”
Zusätzliche Informationen
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unkrautjäten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unkrautvernichtung📦
Ort der Leistung: Zwickau🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-01 📅
Datum des Endes: 2026-09-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-01 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-01 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Angebotsöffnung erfolgt ausschließlich elektronisch. Es sind keine Bieter zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 55
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrag in das Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der Gemeinschaft...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrag in das Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrag in das Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der Gemeinschaft oder des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrag in das Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist. Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Auf Verlangen der Vergabestelle ist...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine Verpflichtungserklärung von Nachunternehmer / unterstützende Drittunternehmen (EU) vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat nachvollziehbar darzulegen, wie die einzelnen Ausbautypen gereinigt werden sollen. Dazu ist zu jedem Ausbautyp die Technologie bzw....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat nachvollziehbar darzulegen, wie die einzelnen Ausbautypen gereinigt werden sollen. Dazu ist zu jedem Ausbautyp die Technologie bzw. Vorgehensweise der geplanten Reinigung inkl. der Aufnahme der Reinigungsrückstände schriftlich zu erläutern. Es ist darzulegen, wie der Bewuchs bzw. die Sedimente gelöst und aufgenommen werden sollen und welcher Personal- bzw. Maschineneinsatz dafür vorgesehen ist. Dabei ist neben der Beschaffenheit und der örtlichen Lage der Oberflächenwassersammelgerinne insbesondere auch die technische Erreichbarkeit zu berücksichtigen.
“Der Bieter erhält die Möglichkeit einer Vor-Ort-Besichtigung. Die Anmeldung zur Ortsbesichtigung hat bis
spätestens 04.07.2025 mittels den Vergabeunterlagen...”
Der Bieter erhält die Möglichkeit einer Vor-Ort-Besichtigung. Die Anmeldung zur Ortsbesichtigung hat bis
spätestens 04.07.2025 mittels den Vergabeunterlagen beigefügtem Formular "Rückantwort" zu erfolgen.
Für den Einsatz auf dem Betriebsgelände der Wismut GmbH sind die Regelungen des Bundesberggesetzes,
des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung einzuhalten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: unbekannt
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 49 228 94990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 117-400570 (2025-06-19)