Für den Zeitraum von 2026 bis 2030 wird eine Rahmenvereinbarung zur Durchführung der Stars-Längsschnittstudie mit vier Teilstudien ohne Abrufverpflichtung ausgeschrieben. Es handelt sich um eine Einparteien-Rahmenvereinbarung gem. § 21 Abs. 3 VgV. Die Abrufmodalitäten sind in Ziffer 1 der Leistungsbeschreibung geregelt. Bei der Teilstudie 1 handelt es sich um eine Normierungsstudie in der 1. Jahrgangsstufe, bei Teilstudie 2 um eine Normierungsstudie in der 2. Jahrgangsstufe, bei Teilstudie 3 um eine Validierungsstudie in der 3. Jahrgangsstufe und bei Teilstudie 4 um eine Validierungsstudie in der 4. Jahrgangsstufe. In allen vier Teilstudien werden Schüler*innen Kompetenztests zu Vorläufer- bzw. Teilfertigkeiten in den Kompetenzbereichen Deutsch/Sprache, Mathematik sowie Selbstregulation und emotional-motivationale Orientierungen erhoben. Die Erhebungen werden mit insgesamt ca. 2.400 Schüler*innen in allen Bundesländern durchgeführt. Zudem werden in drei von vier Teilstudien den beteiligten Erziehungsberechtigen der Schüler*innen und deren Lehrkräften in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie den Schulleitungen Fragebögen vorgelegt. Der hier zu vergebende Auftrag umfasst für die bis zu vier Teilstudien jeweils die Vorbereitung der StarS-Längsschnittstudie 2026-2030, ihre Durchführung (Feldarbeit und Datenerhebung), die Datenerfassung und -aufbereitung sowie den Versand von Schulrückmeldungen an die teilnehmenden Schulen. Jede Teilstudie umfasst zudem verschiedene Erweiterungsoptionen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-22.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung zur Durchführung der StarS-Längsschnittstudie 2026-2030 mit vier Teilstudien
Referenznummer: V/StarS/2025/03/RV/Normierung
Kurze Beschreibung:
Für den Zeitraum von 2026 bis 2030 wird eine Rahmenvereinbarung zur Durchführung der Stars-Längsschnittstudie mit vier Teilstudien ohne Abrufverpflichtung ausgeschrieben. Es handelt sich um eine Einparteien-Rahmenvereinbarung gem. § 21 Abs. 3 VgV. Die Abrufmodalitäten sind in Ziffer 1 der Leistungsbeschreibung geregelt. Bei der Teilstudie 1 handelt es sich um eine Normierungsstudie in der 1. Jahrgangsstufe, bei Teilstudie 2 um eine Normierungsstudie in der 2. Jahrgangsstufe, bei Teilstudie 3 um eine Validierungsstudie in der 3. Jahrgangsstufe und bei Teilstudie 4 um eine Validierungsstudie in der 4. Jahrgangsstufe. In allen vier Teilstudien werden Schüler*innen Kompetenztests zu Vorläufer- bzw. Teilfertigkeiten in den Kompetenzbereichen Deutsch/Sprache, Mathematik sowie Selbstregulation und emotional-motivationale Orientierungen erhoben. Die Erhebungen werden mit insgesamt ca. 2.400 Schüler*innen in allen Bundesländern durchgeführt. Zudem werden in drei von vier Teilstudien den beteiligten Erziehungsberechtigen der Schüler*innen und deren Lehrkräften in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie den Schulleitungen Fragebögen vorgelegt. Der hier zu vergebende Auftrag umfasst für die bis zu vier Teilstudien jeweils die Vorbereitung der StarS-Längsschnittstudie 2026-2030, ihre Durchführung (Feldarbeit und Datenerhebung), die Datenerfassung und -aufbereitung sowie den Versand von Schulrückmeldungen an die teilnehmenden Schulen. Jede Teilstudie umfasst zudem verschiedene Erweiterungsoptionen.
Für den Zeitraum von 2026 bis 2030 wird eine Rahmenvereinbarung zur Durchführung der Stars-Längsschnittstudie mit vier Teilstudien ohne Abrufverpflichtung ausgeschrieben. Es handelt sich um eine Einparteien-Rahmenvereinbarung gem. § 21 Abs. 3 VgV. Die Abrufmodalitäten sind in Ziffer 1 der Leistungsbeschreibung geregelt. Bei der Teilstudie 1 handelt es sich um eine Normierungsstudie in der 1. Jahrgangsstufe, bei Teilstudie 2 um eine Normierungsstudie in der 2. Jahrgangsstufe, bei Teilstudie 3 um eine Validierungsstudie in der 3. Jahrgangsstufe und bei Teilstudie 4 um eine Validierungsstudie in der 4. Jahrgangsstufe. In allen vier Teilstudien werden Schüler*innen Kompetenztests zu Vorläufer- bzw. Teilfertigkeiten in den Kompetenzbereichen Deutsch/Sprache, Mathematik sowie Selbstregulation und emotional-motivationale Orientierungen erhoben. Die Erhebungen werden mit insgesamt ca. 2.400 Schüler*innen in allen Bundesländern durchgeführt. Zudem werden in drei von vier Teilstudien den beteiligten Erziehungsberechtigen der Schüler*innen und deren Lehrkräften in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie den Schulleitungen Fragebögen vorgelegt. Der hier zu vergebende Auftrag umfasst für die bis zu vier Teilstudien jeweils die Vorbereitung der StarS-Längsschnittstudie 2026-2030, ihre Durchführung (Feldarbeit und Datenerhebung), die Datenerfassung und -aufbereitung sowie den Versand von Schulrückmeldungen an die teilnehmenden Schulen. Jede Teilstudie umfasst zudem verschiedene Erweiterungsoptionen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Administrative Dienste im Bildungswesen📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: V/StarS/2025/03/RV/Normierung
Beschreibung der Beschaffung:
Für weitergehende Informationen zu der zu vergebenden Leistung wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Die Erhebungen werden mit insgesamt ca. 2.400 Schüler*innen in allen Bundesländern durchgeführt.
Land: Deutschland 🇩🇪
Dauer: 4 Jahre Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Jede Teilstudie umfasst diverse Erweiterungsoptionen. Diese ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie dem Preisblatt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-14 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-14 12:03:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-11-14 12:03:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-10-31 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: s. Ziffer 5.3 (b) der Bewerbungsbedingungen
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
(a) Berufs- oder Handelsregister Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sein darf, (b) Alternativer Nachweis der erlaubten Berufsausübung Sofern der Bieter, das Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Dritte (im Falle einer Eignungsleihe, vgl. auch Ziffer 13.6) nicht in einem Berufs- oder Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(a) Berufs- oder Handelsregister Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sein darf, (b) Alternativer Nachweis der erlaubten Berufsausübung Sofern der Bieter, das Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Dritte (im Falle einer Eignungsleihe, vgl. auch Ziffer 13.6) nicht in einem Berufs- oder Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. alternative Eigenerklärung über den Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall.
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) vor Ablauf der Angebotsfrist.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Mindestanforderungen: Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich von Schulleistungsstudien durch Angabe von mindestens drei entsprechenden Referenzaufträge in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist gefordert, die nach Art und Schwierigkeit mit den unter den Ziffern 2.2 und 3.2 beschriebenen Merkmalen der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Dabei berücksichtigt der Auftraggeber insbesondere Erfahrungen im Hinblick auf das Individualmanagement im Längsschnitt, die Schulstichprobenziehung, Kommunikation mit erforderlichen Stellen, Testleiterschulung, Datenerhebung und Datenverarbeitung einschließlich der Kodierungen offener Schülerantworten und Gewährleistung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Mindestanforderungen: Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich von Schulleistungsstudien durch Angabe von mindestens drei entsprechenden Referenzaufträge in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist gefordert, die nach Art und Schwierigkeit mit den unter den Ziffern 2.2 und 3.2 beschriebenen Merkmalen der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Dabei berücksichtigt der Auftraggeber insbesondere Erfahrungen im Hinblick auf das Individualmanagement im Längsschnitt, die Schulstichprobenziehung, Kommunikation mit erforderlichen Stellen, Testleiterschulung, Datenerhebung und Datenverarbeitung einschließlich der Kodierungen offener Schülerantworten und Gewährleistung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Bieter bzw. dem jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft angehören oder nicht.
Eignungskriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft während der Auftragsausführung anwendet.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters bzw. des jeweiligen Mitglieds der Bietergemeinschaft und die Zahl seiner Führungskräfte in den Jahren 2022, 2023, 2024 ersichtlich sind.
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: s. Bewerbungsbedingungen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9M52NJ#
1) Der Abruf für Teilstudie 1 erfolgt mit Zuschlagserteilung auf die Rahmenvereinbarung. Für die weiteren Teilstudien besteht keine Abrufverpflichtung. 2) Der AG kündigt den Abruf einer Teilstudie rechtzeitig sechs Wochen vor Leistungsbeginn an und wird den Leistungsabruf vier Wochen vor Leistungsbeginn unter Verwendung des Formblatts (Anlage 2 zur Rahmenvereinbarung) stellen. 3) Unternehmen haben das Nichtvorliegen der in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Dafür ist das Formblatt Anlage 7 zu verwenden. 4) Öffentliche Auftraggeber sind bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte verpflichtet, die in der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) normierten Sanktionen umzusetzen. Nach Art. 5k der Sanktion-VO besteht insbesondere ein Zuschlagsverbot. Das Zuschlagsverbot besagt, dass Personen oder Unternehmen, die der Sanktions-VO unterliegen, keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten dürfen. Von allen Bietern bzw. sämtlichen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft ist deshalb die entsprechende Erklärung im Rahmen des Formblatts Anlage 7 abzugeben. Angebote von Unternehmen, die diese Erklärung nicht abgeben, sind vom Verfahren auszuschließen.
1) Der Abruf für Teilstudie 1 erfolgt mit Zuschlagserteilung auf die Rahmenvereinbarung. Für die weiteren Teilstudien besteht keine Abrufverpflichtung. 2) Der AG kündigt den Abruf einer Teilstudie rechtzeitig sechs Wochen vor Leistungsbeginn an und wird den Leistungsabruf vier Wochen vor Leistungsbeginn unter Verwendung des Formblatts (Anlage 2 zur Rahmenvereinbarung) stellen. 3) Unternehmen haben das Nichtvorliegen der in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Dafür ist das Formblatt Anlage 7 zu verwenden. 4) Öffentliche Auftraggeber sind bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte verpflichtet, die in der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) normierten Sanktionen umzusetzen. Nach Art. 5k der Sanktion-VO besteht insbesondere ein Zuschlagsverbot. Das Zuschlagsverbot besagt, dass Personen oder Unternehmen, die der Sanktions-VO unterliegen, keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten dürfen. Von allen Bietern bzw. sämtlichen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft ist deshalb die entsprechende Erklärung im Rahmen des Formblatts Anlage 7 abzugeben. Angebote von Unternehmen, die diese Erklärung nicht abgeben, sind vom Verfahren auszuschließen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Land Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 30 9013 8316📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-22+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 183-625367 (2025-09-22)