Die deutsche Förderlandschaft zeichnet sich durch eine hohe Heterogenität und Komplexität aus. Daraus ergeben sich verschiedene Herausforderungen: * Förderleistungen erreichen ihre Zielgruppen nicht, da Förderinteressierte passende Förderungen nicht kennen oder nicht identifizieren können * Heterogene, zum Teil hochkomplexe und in unterschiedlichem Ausmaß digitalisierte Antragsprozesse verursachen teilweise hohe administrative Aufwände (sowohl auf Seiten der Förderinstitutionen als auch seitens der Fördernehmenden) * Beides wirkt sich negativ auf die Geschwindigkeit aus, mit der Mittel von Förderprogrammen abfließen können Mit diesem Vorhaben des Bundes soll die Förderzentrale Deutschland (FZD) geschaffen werden, mit deren Hilfe diesen Herausforderungen begegnet werden kann. Gesamtzielstellung der Förderzentrale Deutschland ist es einerseits, die Transparenz über alle vorhandene Fördermöglichkeiten für Fördernehmende zu erhöhen, und, andererseits, den jeweiligen Antragsprozess zu beschleunigen und zu vereinfachen. Beides zielt darauf ab, die passgenaue Vermittlung von Förderleistungen zu verbessern und zu beschleunigen sowie den administrativen Aufwand zu reduzieren. Dementsprechend beinhaltet die FZD als Kernelemente die Recherche von zentralen Fördermaßnahmen, die sichere Abwicklung des vollständigen Antragsprozesses von Antragsstellung bis Abschluss ohne Medienbrüche sowie die Beratung zu Förderleistungen und Antragsprozessen. Diese Gesamtzielstellung spiegelt sich in den nachfolgend aufgeführten Grundprinzipien wider.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-19.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung zur Weiterentwicklung, der Pflege, den Support und das Betriebsmanagement der Förderzentrale Deutschland (FZD)
Referenznummer: 2024-I-078
Kurze Beschreibung:
“Die deutsche Förderlandschaft zeichnet sich durch eine hohe Heterogenität und Komplexität aus. Daraus ergeben sich verschiedene Herausforderungen:
*...”
Kurze Beschreibung
Die deutsche Förderlandschaft zeichnet sich durch eine hohe Heterogenität und Komplexität aus. Daraus ergeben sich verschiedene Herausforderungen:
* Förderleistungen erreichen ihre Zielgruppen nicht, da Förderinteressierte passende Förderungen nicht kennen oder nicht identifizieren können
* Heterogene, zum Teil hochkomplexe und in unterschiedlichem Ausmaß digitalisierte Antragsprozesse verursachen teilweise hohe administrative Aufwände (sowohl auf Seiten der Förderinstitutionen als auch seitens der Fördernehmenden)
* Beides wirkt sich negativ auf die Geschwindigkeit aus, mit der Mittel von Förderprogrammen abfließen können
Mit diesem Vorhaben des Bundes soll die Förderzentrale Deutschland (FZD) geschaffen werden, mit deren Hilfe diesen Herausforderungen begegnet werden kann.
Gesamtzielstellung der Förderzentrale Deutschland ist es einerseits, die Transparenz über alle vorhandene Fördermöglichkeiten für Fördernehmende zu erhöhen, und, andererseits, den jeweiligen Antragsprozess zu beschleunigen und zu vereinfachen. Beides zielt darauf ab, die passgenaue Vermittlung von Förderleistungen zu verbessern und zu beschleunigen sowie den administrativen Aufwand zu reduzieren.
Dementsprechend beinhaltet die FZD als Kernelemente die Recherche von zentralen Fördermaßnahmen, die sichere Abwicklung des vollständigen Antragsprozesses von Antragsstellung bis Abschluss ohne Medienbrüche sowie die Beratung zu Förderleistungen und Antragsprozessen.
Diese Gesamtzielstellung spiegelt sich in den nachfolgend aufgeführten Grundprinzipien wider.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit Software📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die deutsche Förderlandschaft zeichnet sich durch eine hohe Heterogenität und Komplexität aus. Daraus ergeben sich verschiedene Herausforderungen:
*...”
Beschreibung der Beschaffung
Die deutsche Förderlandschaft zeichnet sich durch eine hohe Heterogenität und Komplexität aus. Daraus ergeben sich verschiedene Herausforderungen:
* Förderleistungen erreichen ihre Zielgruppen nicht, da Förderinteressierte passende Förderungen nicht kennen oder nicht identifizieren können
* Heterogene, zum Teil hochkomplexe und in unterschiedlichem Ausmaß digitalisierte Antragsprozesse verursachen teilweise hohe administrative Aufwände (sowohl auf Seiten der Förderinstitutionen als auch seitens der Fördernehmenden)
* Beides wirkt sich negativ auf die Geschwindigkeit aus, mit der Mittel von Förderprogrammen abfließen können
Mit diesem Vorhaben des Bundes soll die Förderzentrale Deutschland (FZD) geschaffen werden, mit deren Hilfe diesen Herausforderungen begegnet werden kann.
Gesamtzielstellung der Förderzentrale Deutschland ist es einerseits, die Transparenz über alle vorhandene Fördermöglichkeiten für Fördernehmende zu erhöhen, und, andererseits, den jeweiligen Antragsprozess zu beschleunigen und zu vereinfachen. Beides zielt darauf ab, die passgenaue Vermittlung von Förderleistungen zu verbessern und zu beschleunigen sowie den administrativen Aufwand zu reduzieren.
Dementsprechend beinhaltet die FZD als Kernelemente die Recherche von zentralen Fördermaßnahmen, die sichere Abwicklung des vollständigen Antragsprozesses von Antragsstellung bis Abschluss ohne Medienbrüche sowie die Beratung zu Förderleistungen und Antragsprozessen.
Diese Gesamtzielstellung spiegelt sich in den nachfolgend aufgeführten Grundprinzipien wider.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:freelance##Besonders geeignet für:selbst##Besonders geeignet für:startup#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Berlin”
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 48 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzungskonzept zum Formularbaukasten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angebotspräsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzungskonzept inkl. Personaleinsatzkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-22 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-22 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 58
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2025-03-19 📅
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis oder Verpflichtung zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (Kopie des Nachweises): Nachweis oder Verpflichtung zum Abschluss...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis oder Verpflichtung zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (Kopie des Nachweises): Nachweis oder Verpflichtung zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis von zwei (2) Referenzen (beigefügtes Formblatt des Auftraggebers): Es müssen zwei Referenzen im Leistungsgegenstand von der Art und Umfang der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis von zwei (2) Referenzen (beigefügtes Formblatt des Auftraggebers): Es müssen zwei Referenzen im Leistungsgegenstand von der Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung entsprechen eingereicht werden. Das jeweilige Referenzprojekt muss eine Laufzeit von mindestens einem Jahr gehabt haben und das Ende des Projekts darf nicht vor dem 01.01.2022 gelegen haben. Es müssen mindestens 1.500 PT in dieser Zeit erbracht worden sein und ein Mindestumsatz von 1.000.000 € netto.
Dabei müssen die Referenzen ein besonderes Augenmerk auf die Punkte Agilität und Open Source legen. Der Grad der Agilität bestimmt sich anhand des Ausmaßes der agilen nutzer-zentrierten Realisierungen digitaler Produkte (z.B. nach Scrum), inklusive User Research und Hypothesentests. Der Grad der Vergleichbarkeit der Referenz bestimmt sich durch:
- Der Umfang der Entwicklungsleistungen von Open-Source Software
- Den Schwierigkeitsgrad der entwickelten Open-Source-Software Es müssen zwei Referenzen im Leistungsgegenstand von der Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung entspre-chen eingereicht werden. Das jeweilige Referenzprojekt muss eine Laufzeit von mindestens einem Jahr gehabt haben und das Ende des Projekts darf nicht vor dem 01.01.2022 gelegen haben. Es müssen mindestens 1.500 PT in dieser Zeit erbracht worden sein und ein Mindestumsatz von 1.000.000 € netto.
Dabei müssen die Referenzen ein besonderes Augenmerk auf die Punkte Agilität und Open Source legen. Der Grad der Agilität bestimmt sich anhand des Ausmaßes der agilen nutzer-zentrierten Realisierungen digitaler Produkte (z.B. nach Scrum), inklusive User Research und Hypothesentests. Der Grad der Vergleichbarkeit der Referenz bestimmt sich durch:
- Der Umfang der Entwicklungsleistungen von Open-Source Software
- Den Schwierigkeitsgrad der entwickelten Open-Source-Software
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 98137_10004040
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 00000000📞
Fax: +49 228 9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 057-185269 (2025-03-19)