Rahmenvertrag für die Lieferung von Verbrauchsmaterial für den Rettungsdienst des Kreises Unna, die Feuerwehr der Stadt Lünen und der Werksfeuerwehr der Bayer AG für 24 Monate mit Verlängerungsoption
Der Kreis Unna (im Folgenden Auftraggeber genannt) führt als Träger des bodengebundenen öffentlichen Rettungsdienstes gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) vom 24. November 1992 (GV. NRW. S. 458, SGV. NRW. 215), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 2 Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes v. 17. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 886) (im Folgenden: RettG NRW) ein Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung der für den öffentlichen Rettungsdienst erforderlichen medizinischen Verbrauchsmaterials durch. Bestell- und abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung ist neben dem Auftraggeber die Feuerwehr der Stadt Lünen, sowie die Werkfeuerwehr der Bayer AG in Bergkamen. Laufzeit beträgt 2 Jahre, mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr, wenn nicht der Auftraggeber mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende kündigt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-31.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag für die Lieferung von Verbrauchsmaterial für den Rettungsdienst des Kreises Unna, die Feuerwehr der Stadt Lünen und der Werksfeuerwehr der Bayer AG für 24 Monate mit Verlängerungsoption
Referenznummer: RV/ZV 25-134
Kurze Beschreibung:
Der Kreis Unna (im Folgenden Auftraggeber genannt) führt als Träger des bodengebundenen öffentlichen Rettungsdienstes gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) vom 24. November 1992 (GV. NRW. S. 458, SGV. NRW. 215), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 2 Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes v. 17. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 886) (im Folgenden: RettG NRW) ein Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung der für den öffentlichen Rettungsdienst erforderlichen medizinischen Verbrauchsmaterials durch.
Bestell- und abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung ist neben dem Auftraggeber die Feuerwehr der Stadt Lünen, sowie die Werkfeuerwehr der Bayer AG in Bergkamen.
Laufzeit beträgt 2 Jahre, mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr, wenn nicht der Auftraggeber mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende kündigt.
Der Kreis Unna (im Folgenden Auftraggeber genannt) führt als Träger des bodengebundenen öffentlichen Rettungsdienstes gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) vom 24. November 1992 (GV. NRW. S. 458, SGV. NRW. 215), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 2 Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes v. 17. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 886) (im Folgenden: RettG NRW) ein Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung der für den öffentlichen Rettungsdienst erforderlichen medizinischen Verbrauchsmaterials durch.
Bestell- und abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung ist neben dem Auftraggeber die Feuerwehr der Stadt Lünen, sowie die Werkfeuerwehr der Bayer AG in Bergkamen.
Laufzeit beträgt 2 Jahre, mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr, wenn nicht der Auftraggeber mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende kündigt.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Medizinische Verbrauchsartikel📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 10
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 10
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Material A
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung: siehe Leistungsverzeichnis
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Nichtchemisches medizinisches Einwegmaterial und hämatologisches Verbrauchsmaterial📦
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Anwendung der Bedingungen des TVgG NRW
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Unna, Bevölkerungsschutz
Postanschrift: Südfeld 26
Postleitzahl: 59174
Stadt: Kamen
Postanschrift: Kupferstraße 66
Postleitzahl: 44532
Stadt: Lünen
Postanschrift: Ernst-Schering-Str. 14
Postleitzahl: 59192
Stadt: Bergkamen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Unna
🏙️
Dauer: 24 Monate Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Je nach Vertragslaufzeit in 24, 36 oder 48 Monaten.
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
(1) Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren.
(2) Der Vertrag kann zweimal um ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn er durch den Auftraggeber nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des zweiten, bzw. dritten Vertragsjahres gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre.
(3) Der Vertrag endet ferner, ggf. bezogen auf das jeweils betroffene Los, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn die maximale Abrufsumme gemäß Ziffer 7 erreicht ist.
(1) Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren.
(2) Der Vertrag kann zweimal um ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn er durch den Auftraggeber nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des zweiten, bzw. dritten Vertragsjahres gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre.
(3) Der Vertrag endet ferner, ggf. bezogen auf das jeweils betroffene Los, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn die maximale Abrufsumme gemäß Ziffer 7 erreicht ist.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Material B
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Material C
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: 4
Titel: Material D + E
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Interne Kennung: 5
Titel: Hygiene
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣
Interne Kennung: 6
Titel: Aerogen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
7️⃣
Interne Kennung: 7
Titel: Corpuls
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007
8️⃣
Interne Kennung: 8
Titel: Weinmann
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0008
9️⃣
Interne Kennung: 9
Titel: Sonstiges
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0009
1️⃣0️⃣
Interne Kennung: 10
Titel: Itw-nef
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0010
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-02 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-02 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2025-12-02 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-11-24 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Es werden alle Unterlagen im Rahmen der Möglichkeiten der vergaberechtlichen Vorschriften nachgefordert. Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung betreffen, werden nicht nachgefordert.
Der AG behält sich vor, auf eine Nachforderung von Unterlagen zunächst zu verzichten, wenn nach erster Durchsicht der Angebote ersichtlich ist, dass das Angebot keine realistische Chance auf den Zuschlag hat. In diesem Fall wird eine Nachforderung von Unterlagen nur vorgenommen, falls die anderen, besser positionierten Angebote aus der Wertung fallen und das Angebot dadurch eine Chance auf die Zuschlagserteilung hat.
Es werden alle Unterlagen im Rahmen der Möglichkeiten der vergaberechtlichen Vorschriften nachgefordert. Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung betreffen, werden nicht nachgefordert.
Der AG behält sich vor, auf eine Nachforderung von Unterlagen zunächst zu verzichten, wenn nach erster Durchsicht der Angebote ersichtlich ist, dass das Angebot keine realistische Chance auf den Zuschlag hat. In diesem Fall wird eine Nachforderung von Unterlagen nur vorgenommen, falls die anderen, besser positionierten Angebote aus der Wertung fallen und das Angebot dadurch eine Chance auf die Zuschlagserteilung hat.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Die Beschaffung unterliegt den Verpflichtungen aus der Verordnung 2022/2560 über drittstaatliche Subventionen ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
drittstaatliche Subvention (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zum Erhalt drittstaatlicher Subventionen (inhaltsgleich mit der Anlage "Eigenerklärung_Subventionen 524_EU")
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
erforderliche Arbeitskräfte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung, dass die zur Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (inhaltsgleich mit den Angaben in der Anlage "Eigenerklärung Eignung")
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gesamtumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgerechneten Geschäftsjahre
kein Ausschlussgrund nach Mindestlohngesetz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen eines Ausschlusses gem. § 19 Abs. 1 MiLoG (inhaltsgleich mit der Anlage "Eigenerklärung Mindestlohngesetz 522")
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
kein Ausschlussgrund nach Mindestlohngesetz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen eines Ausschlusses gem. § 19 Abs. 1 MiLoG (inhaltsgleich mit der Anlage "Eigenerklärung Mindestlohngesetz 522")
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis erlaubte Berufsausübung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Nachweis der aktuellen Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Nichtvorliegen Ausschlussgründe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (inhaltsgleich mit der Anlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe 521")
Nichtvorliegen eines Insolvenzverfahrens (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens (inhaltsgleich mit den Angaben in der Anlage "Eigenerklärung Eignung")
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nichtvorliegen eines Insolvenzverfahrens (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens (inhaltsgleich mit den Angaben in der Anlage "Eigenerklärung Eignung")
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis von Erfahrungen mit vergleichbaren Aufträgen durch Angabe von drei vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Jahren im Rahmen einer Eigenerklärung. Vergleichbar ist eine Referenz, wenn sie im wesentlichen der hier gegenständlichen Leistung entspricht und mindestens 50% des hier angefragten Auftragsvolumens aufweist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis von Erfahrungen mit vergleichbaren Aufträgen durch Angabe von drei vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Jahren im Rahmen einer Eigenerklärung. Vergleichbar ist eine Referenz, wenn sie im wesentlichen der hier gegenständlichen Leistung entspricht und mindestens 50% des hier angefragten Auftragsvolumens aufweist.
Russlandsanktionen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärungen zur Einhaltung der Russlandsanktionen der Europäischen Union (inhaltsgleich mit der Anlage "Eigenerklärung Russlandsanktionen 523_EU")
vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis bzw. Preisblatt (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Rückgabe des vollständig ausgefüllten Leistungsverzeichnisses / Preisblattes, das mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wurde, mit Angaben zu den Angebotspreisen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis bzw. Preisblatt (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Rückgabe des vollständig ausgefüllten Leistungsverzeichnisses / Preisblattes, das mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wurde, mit Angaben zu den Angebotspreisen
Zahlung von Steuern & Sozialabgaben (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen (inhaltsgleich mit den Angaben in der Anlage "Eigenerklärung Eignung")
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zahlung von Steuern & Sozialabgaben (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen (inhaltsgleich mit den Angaben in der Anlage "Eigenerklärung Eignung")
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: keine
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYRHYTLAHUZVH#
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige Nachweise oder Antragsunterlagen eingereicht, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bieter zuschreiben lassen.
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter www.vergabe.metropoleruhr.de. Das gilt auch für Bieteranfragen.
Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.
Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren. Es ist jeweils die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zur Angebotserstellung zu verwenden.
Der AG behält sich ausdrücklich vor, von den Bietern nachträglich Nachweise zu den Angaben aus den Eigenerklärungen anzufordern.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige Nachweise oder Antragsunterlagen eingereicht, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bieter zuschreiben lassen.
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter www.vergabe.metropoleruhr.de. Das gilt auch für Bieteranfragen.
Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.
Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren. Es ist jeweils die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zur Angebotserstellung zu verwenden.
Der AG behält sich ausdrücklich vor, von den Bietern nachträglich Nachweise zu den Angaben aus den Eigenerklärungen anzufordern.
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Westfalen. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Westfalen. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-31+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 211-725158 (2025-10-31)