Auftragsbekanntmachung (2025-09-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung für Dienstleistungen
Reference number: B8913
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung für Dienstleistungen im Test- und Referenzzentrum sowie bei der Applikationsbetreuung für die Polizei Sachsen”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung für Unterstützungsleistungen im Testzentrum des Polizeiverwaltungsamtes bei der Polizei Sachsen”
Zusätzliche Informationen:
“Die maximale Abnahmemenge für Los 1 beträgt 440 Personentage je Jahr in Summe sind damit 1.760 Personentage bei einer maximalen Laufzeit von 4 Jahren möglich.”
Dauer: 12 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag kann um dreimal ein Jahr verlängert werden.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertungskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 80.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung für Unterstützungsleistungen bei der Applikationsbetreuung des Polizeiverwaltungsamtes bei der Polizei Sachsen”
Zusätzliche Informationen:
“Die maximale Abnahmemenge für Los 2 beträgt 440 Personentage je Jahr in Summe sind damit 1.760 Personentage bei einer maximalen Laufzeit von 4 Jahren möglich.” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-03 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-03 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 73
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Vergabeunterlagen”
“- Erklärung zum Verbot der Vergabe von Aufträgen an russiche Unternehmen.
- Zum Nachweis der Mitarbeitereignung sind anonymisierte Qualifikationsprofile...”
- Erklärung zum Verbot der Vergabe von Aufträgen an russiche Unternehmen.
- Zum Nachweis der Mitarbeitereignung sind anonymisierte Qualifikationsprofile einzureichen.
-Es ist eine Bereitschaftserklärung zur Sicherheitsüberprüfung der geplanten Mitarbeiter nach Sächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz abzugeben.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 189-646344 (2025-09-30)