Im Zuge des Flottenwechsels bei der Polizeihubschrauberstaffel Sachsen sind die Schulungen auf dem Flugsimulator in Form des "Dry Lease" für die Piloten und Flugtechniker durchzuführen. Dazu wird ein Rahmenvertrag benötigt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-24.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über Simulatorenschulungen für die Polizei Sachsen
Referenznummer: B8893
Kurze Beschreibung:
“Im Zuge des Flottenwechsels bei der Polizeihubschrauberstaffel Sachsen sind die Schulungen auf dem Flugsimulator in Form des "Dry Lease" für die Piloten und...”
Kurze Beschreibung
Im Zuge des Flottenwechsels bei der Polizeihubschrauberstaffel Sachsen sind die Schulungen auf dem Flugsimulator in Form des "Dry Lease" für die Piloten und Flugtechniker durchzuführen. Dazu wird ein Rahmenvertrag benötigt.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Ausbildung in Flugschulen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Zuge des Flottenwechsels bei der Polizeihubschrauberstaffel Sachsen sind die Schulungen auf dem Flugsimulator BK 117 D-3/D-2 (Angabe gemäß...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Zuge des Flottenwechsels bei der Polizeihubschrauberstaffel Sachsen sind die Schulungen auf dem Flugsimulator BK 117 D-3/D-2 (Angabe gemäß Leistungsbeschreibung) in Form des "Dry Lease" für die Piloten und Flugtechniker durchzuführen.
Der ausgeschriebene Rahmenvertrag enthält die wesentlichen Rahmenbedingungen und allgemeinen Regelungen über die Bereitstellung des Flugsimulators auf Abruf. Der Rahmenvertrag wird ohne Abnahmeverpflichtung ausgeschrieben.
Leistungsumfang (A-Kriterium, siehe Leistungsbeschreibung Punkt 2.9):
Höchstmenge an Stunden (Nutzungszeit für den Simulator) über die gesamte Vertragslaufzeit: 250 Stunden
Leistungsumfang (B-Kriterium, siehe Leistungsbeschreibung Punkt 3.1):
Höchstmenge an Übernachtungen in der Vertragslaufzeit: 350 Einzelzimmer ohne Frühstück
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Dauer: 24 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Laufzeit des Rahmenvertrages beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach 24 Monaten ("feste Vertragslaufzeit"). Sie verlängert sich stillschweigend um...”
Beschreibung der Optionen
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach 24 Monaten ("feste Vertragslaufzeit"). Sie verlängert sich stillschweigend um weitere 24 Monate, wenn sie vom Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von einem Monat vor Ende der 24-monatigen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertungskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Entfernungskriterium
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-28 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-29 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Markkleeberg
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 34
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“gemäß Rahmenvertrag und Leistungsbeschreibung”
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe möglich
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏 Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: unbekannt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: nicht bekannt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 120-412670 (2025-06-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-12-29) Auftragsvergabe Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.