Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin schreibt die Dienstleistung zur Beratung der klinisch-fachlichen Arbeiten im Projekt vor und während der Implementierung des Krankenhausinformationssystems (KIS) aus: a) Fachliche Beratung und methodische Unterstützung bei der Weiterentwicklung der anbieterunabhängigen Soll-Kernprozesse zu anbieterspezifischen Prozessen und bei der nachfolgenden Implementierung. b) Befähigung definierter Projektteammitglieder zur eigenständigen Anwendung der konzeptionellen und methodischen Ansätze des klinischen Prozessmanagements (bspw. durch geeignete Schulungsmaßnahmen) c) Beratung und Befähigung des Projektteams zur Beurteilung und zum Erreichen der Readiness der Organisation, insbesondere der klinischen Bereiche für die Einführung d) Fachliche Beratung und Unterstützung bei der Etablierung der dezentralen Entscheidungs-findung auf operativer Ebene inklusive vorab notwendiger Kommunikation und Moderation auf verschiedenen Hierarchieebenen bis hin zum Vorstand der Charité Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-03.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Prozessberatung KIS-Projekt
Referenznummer: AL 148/25
Kurze Beschreibung:
“Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin schreibt die Dienstleistung zur Beratung der klinisch-fachlichen Arbeiten im Projekt...”
Kurze Beschreibung
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin schreibt die Dienstleistung zur Beratung der klinisch-fachlichen Arbeiten im Projekt vor und während der Implementierung des Krankenhausinformationssystems (KIS) aus:
a) Fachliche Beratung und methodische Unterstützung bei der Weiterentwicklung der anbieterunabhängigen Soll-Kernprozesse zu anbieterspezifischen Prozessen und bei der nachfolgenden Implementierung.
b) Befähigung definierter Projektteammitglieder zur eigenständigen Anwendung der konzeptionellen und methodischen Ansätze des klinischen Prozessmanagements (bspw. durch geeignete Schulungsmaßnahmen)
c) Beratung und Befähigung des Projektteams zur Beurteilung und zum Erreichen der Readiness der Organisation, insbesondere der klinischen Bereiche für die Einführung
d) Fachliche Beratung und Unterstützung bei der Etablierung der dezentralen Entscheidungs-findung auf operativer Ebene inklusive vorab notwendiger Kommunikation und Moderation auf verschiedenen Hierarchieebenen bis hin zum Vorstand der Charité
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Systemberatung und technische Beratung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin schreibt die Dienstleistung zur Beratung der klinisch-fachlichen Arbeiten im Projekt...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin schreibt die Dienstleistung zur Beratung der klinisch-fachlichen Arbeiten im Projekt vor und während der Implementierung des Krankenhausinformationssystems (KIS) aus:
a) Fachliche Beratung und methodische Unterstützung bei der Weiterentwicklung der anbieterunabhängigen Soll-Kernprozesse zu anbieterspezifischen Prozessen und bei der nachfolgenden Implementierung.
b) Befähigung definierter Projektteammitglieder zur eigenständigen Anwendung der konzeptionellen und methodischen Ansätze des klinischen Prozessmanagements (bspw. durch geeignete Schulungsmaßnahmen)
c) Beratung und Befähigung des Projektteams zur Beurteilung und zum Erreichen der Readiness der Organisation, insbesondere der klinischen Bereiche für die Einführung
d) Fachliche Beratung und Unterstützung bei der Etablierung der dezentralen Entscheidungs-findung auf operativer Ebene inklusive vorab notwendiger Kommunikation und Moderation auf verschiedenen Hierarchieebenen bis hin zum Vorstand der Charité
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Planung im Bereich Systemimplementierung📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Berlin”
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 48 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation der Projektberatung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektskizze
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-09 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-09 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Zentrale Vergabestelle der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Es sind keine Bieter zum Submissionstermin zugelassen (e-Vergabe).”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gefordert sind 2 Unternehmensreferenzen ab dem Zeitraum 01.11.2022 über früher ausgeführte oder laufende vergleichbare Aufträge.
Sofern es sich um Aufträge...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gefordert sind 2 Unternehmensreferenzen ab dem Zeitraum 01.11.2022 über früher ausgeführte oder laufende vergleichbare Aufträge.
Sofern es sich um Aufträge handelt, die in den letzten 4 Jahren noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungs-stände können nicht gewertet wer-den.
Vergleichbare Aufträge sind Leistungen über Beratung großer Unternehmen im Gesundheitswesen hinsichtlich der Prozessharmonisierung inkl. ihrer Implementation. Nachzuweisen sind 2 Unternehmensreferenzen über vergleichbare Leistungen, welche folgende Merkmale erfüllen:
a) Jede der 2 Referenzen muss die Beratung zur Prozessharmonisierung inkl. ihrer Implementation ab dem Zeitraum 01.11.2022 beinhalten.
b) Jede der 2 Referenzen muss aus dem Gesundheitswesen stammen.
c) Jede der 2 Referenzen beinhalten mind. 10.000 Beschäftigte.
d) Mindestens eine der 2 Referenzen beinhaltet einen Auftrag eines Universitätsklinikums.
e) Mindestens eine Referenz hatte eine Einführung eines neuen IT-Systems in vollem Umfang zu einem Stichtag (“Big Bang”) zum Ziel. Hierzu ist der Systemname anzugeben und eine Beschreibung des Projektablaufs aufzuführen.
“Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch...”
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, dass die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU auf dem Bieterportal zur Verfügung stehen.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 98137_10112602
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 30 9013 8316📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 98137_10112601
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 30 9013 8316📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 98137_10112603
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 30 9013 8316📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 235-808168 (2025-12-03)