Realisierung einer Informations- und Kommunikationsinfrastruktur für die öffentlichen Schulen, Verwaltungsliegenschaften und Eigenbetriebe im Main-Kinzig-Kreis (Internet, VoIP (SIP), WAN)
Das vorliegende Vergabeverfahren wird in der Verfahrensart „Offenes Verfahren“ nach § 119 Abs. 3 GWB, § 15 VgV geführt. Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert (§ 119 Abs. 3 GWB). Es ist ein einstufiges Vergabeverfahren für Aufträge, deren geschätzter Auftragswert oberhalb der EU-Schwellenwerte liegt. Nach Ablauf der Angebotsfrist werden sämtliche eingegangenen Angebote geprüft und gewertet. Auf dieser Grundlage trifft der Auftraggeber seine Zuschlagsentscheidung. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden nach § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Die Zuschlagserteilung erfolgt nach Ablauf der Wartefrist nach § 134 Abs. 2 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot (§ 127 Abs. 1 Satz 1 GWB).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-10.
Auftragsbekanntmachung (2025-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Realisierung einer Informations- und Kommunikationsinfrastruktur für die öffentlichen Schulen, Verwaltungsliegenschaften und Eigenbetriebe im Main-Kinzig-Kreis (Internet, VoIP (SIP), WAN)
Referenznummer: Maßnahmen-Nr. MKK WAN 2025
Kurze Beschreibung:
“Das vorliegende Vergabeverfahren wird in der Verfahrensart „Offenes Verfahren“ nach § 119 Abs. 3 GWB, § 15 VgV geführt.
Das offene Verfahren ist ein...”
Kurze Beschreibung
Das vorliegende Vergabeverfahren wird in der Verfahrensart „Offenes Verfahren“ nach § 119 Abs. 3 GWB, § 15 VgV geführt.
Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert (§ 119 Abs. 3 GWB). Es ist ein einstufiges Vergabeverfahren für Aufträge, deren geschätzter Auftragswert oberhalb der EU-Schwellenwerte liegt.
Nach Ablauf der Angebotsfrist werden sämtliche eingegangenen Angebote geprüft und gewertet. Auf dieser Grundlage trifft der Auftraggeber seine Zuschlagsentscheidung.
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden nach § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Die Zuschlagserteilung erfolgt nach Ablauf der Wartefrist nach § 134 Abs. 2 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot (§ 127 Abs. 1 Satz 1 GWB).
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Fernnetzdienste📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 100 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftraggeber beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung der Informations- und Kommunikationsinfrastruktur für öffentliche Schulen,...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung der Informations- und Kommunikationsinfrastruktur für öffentliche Schulen, Verwaltungsliegenschaften und Eigenbetriebe im Main-Kinzig-Kreis (WAN, Internet, VoIP [SIP]) neu zu vergeben.
Abrufberechtigt aus dem Rahmenvertrag sind neben dem Auftraggeber selbst auch die Alten- und Pflegezentren gGmbH sowie die Main-Kinzig-Kliniken gGmbH („Abrufberechtigte“).
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fernmeldenetz📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzverbunddienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsnetz📦
Ort der Leistung: Main-Kinzig-Kreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-01 📅
Datum des Endes: 2028-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Verlängerung 1 Jahr” Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Güte des Umschaltkonzeptes und des Service
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-14 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-14 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Angebote sind ausschließlich unter der unter 5.1.12 (Bedingungen für die Auftragsvergabe) angegebenen URL einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Angebote sind ausschließlich unter der unter 5.1.12 (Bedingungen für die Auftragsvergabe) angegebenen URL einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an. Angebote in elektronischer Form (z. B. Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt. Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Ziff. 5.1.9 sind innerhalb der Angebotsfrist nach Ziff. 5.1.12 mit dem Angebot vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Angebote nach Maßgabe des § 57 VgV ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig.
Ausländische Bieter haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Die Vergabestelle stellt für die nachfolgend aufgeführten Nachweise und Erklärungen ein Bieter-Formblatt zur Verfügung, welches interessierte Unternehmen über die unter Ziff. 5.1.12 genannte elektronische Adresse abrufen können.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bietergemeinschaft dem Angebot eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und erklärt wird, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften (Bietergemeinschaftserklärung).
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV nach Art und Umfang mit dem Angebot zu benennen. Für Nachunternehmer, welche der Bieter im Wege der Eignungsleihe nach § 47 VgV einzusetzen beabsichtigt, sind weiterhin die unter Ziff. 5.1.9 geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für den jeweiligen Nachunternehmer bereits mit dem Angebot einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV nachzuweisen, dass dem Bieter die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 53
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Es wurde ein dynamisches Beschaffungssystem eingerichtet ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmebedingungen
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmebedingungen
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Vorlage einer aussagekräftigen Unternehmensdarstellung,
2. Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
3. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338.
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 zur Verordnung (EU) 2022/576 des Europäischen Rates vom 08.04.2022.
5. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und - soweit einschlägig - zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
6. Nachweis einer Registrierung als Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur (§ 5 TKG Meldepflicht) und eine im Wege der Eigenerklärung erklärte Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
1. Darstellung der ausreichenden Finanzkraft und der ausreichenden Bonität des Bewerbers durch die Vorlage geeigneter Nachweise z. B. Wirtschaftsauskunft, Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bewerbers (2022-2024) oder andere geeignete Nachweise, die für die Einschätzung der finanziellen Situation des Bewerbers relevant sein können. Hinweis: Liegen die Zahlen für 2024 noch nicht vor, ist zusätzlich 2021 anzugeben.
2. Umsatz des Unternehmens (in Mio. EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022-2024) soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Hinweis: Liegen die Zahlen für 2024 noch nicht vor, ist zusätzlich 2021 anzugeben.
3. Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 1.000.000 EUR für Personenschäden, 1.000.000 EUR für Sachschäden sowie 1.000.000 EUR für reine Vermögensschäden pro Jahr.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
1. Referenzliste vergleichbarer Projekte aus den letzten 3 Jahren mit Nennung des Leistungsgegenstandes (insbesondere im Hinblick auf Leistungen, die für die öffentliche Hand erbracht worden sind), Wert des Auftrags, Erbringungszeitpunkt/-zeitraum, Ansprechpartnern/-innen der jeweiligen Auftraggeber und Kontaktdaten. Als vergleichbar gelten insbesondere Leistungen, durch die praktische Erfahrung mit der Umsetzung von WAN-/SIP-Anbindungen nachgewiesen wird.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Geforderte Sicherheiten als spätere Bedingung für den Auftrag: Geeignete Sicherheiten in angemessener und üblicher Höhe; bei Finanzierung mit Fremdkapital:...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Geforderte Sicherheiten als spätere Bedingung für den Auftrag: Geeignete Sicherheiten in angemessener und üblicher Höhe; bei Finanzierung mit Fremdkapital: Finanzierungsbestätigung des finanzierenden Kreditinstitutes (nicht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen).
Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, nach Maßgabe dieses Verfahrensbriefs mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des HVTG vom 12. Juli 2021, GVBl. S.338, abzugeben haben.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 008-018777 (2025-01-10)