Auftragsbekanntmachung (2025-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Realschule Bobenheim-Roxheim: Fördertechnik
Reference number: B-6-2025-18
Kurze Beschreibung:
“Realschule Bobenheim-Roxheim: Fördertechnik”
Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Aufzügen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Personenaufzug 8 Personen, 630 Kg, über vier Geschosse, UG-EG-1.OG + 2. OG, Maschinenraumlos, vier Haltestellen, ohne Durchladung, vier Teleskop...”
Beschreibung der Beschaffung
Personenaufzug 8 Personen, 630 Kg, über vier Geschosse, UG-EG-1.OG + 2. OG, Maschinenraumlos, vier Haltestellen, ohne Durchladung, vier Teleskop Schiebetüren, Fahrkorb 1100x1400x2200 mm
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Aufzüge und Fördereinrichtungen📦
Ort der Leistung: Rhein-Pfalz-Kreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-03 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-03 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen
Deutschland
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 40
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Angabe von mindestens 5 Referenzen vergleichbarer
Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung im Formblatt 124, dass die für die Ausführung
der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als
Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen, Formblatt 235.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Abgabe der Eigenerklärung Russland-Sanktionen”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung im Formblatt 124 über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung im Formblatt 124 über die Eintragung in das
Berufs- oder Handelsregister” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Mit Angebotsabgabe müssen Bieter eine Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Mindestlohns nach dem rheinlandpfälzischen LTTG abgeben. Auf gesondertes...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Mit Angebotsabgabe müssen Bieter eine Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Mindestlohns nach dem rheinlandpfälzischen LTTG abgeben. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben Bieter diese Verpflichtungserklärung innerhalb der ihr gesetzten Frist auch für deren Nachunternehmen vorzulegen. Die Verpflichtungserklärung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
In diesem Zusammenhang ist eine Eigenerklärung abzugeben, die Teil der Vergabeunterlagen ist.
Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften ist die jeweilige Erklärung von jedem Mitglied der Gemeinschaft zu abzugeben.
Unter dem u. g. Link: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19b11eab529-62437125e0654ae3
sind nicht nur die Ausschreibungsunterlagen abrufbar, sondern auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen zu dem Verfahren werden (ausschließlich) dort zur Verfügung gestellt. An dem Verfahren Interessierte müssen daher eigenverantwortlich sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere rechtzeitig vor Abgabe des Angebotes und Ablauf der Abgabefrist prüfen, ob auf der Vergabeplattform zwischenzeitlich Informationen und/oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für das Angebot zu beachten sind.
Es ist ausschließlich die Abgabe von Angeboten in elektronischer Form über die Vergabeplattform zugelassen. Angebote auf anderem Weg sind zwingend auszuschließen.
Es ist zu beachten, dass für die elektronische Angebotsabgabe die Bietersoftware AI Bietercockpit und eine Registrierung erforderlich ist. Die Nutzungsbedingungen und technischen Voraussetzungen sind abrufbar unter www.auftragsboerse.de. Bei der Installation hilft der Bietersupport (Telefon: 0711/66601-476 oder per E-Mail :
bietermrn@staatsanzeiger.de).
Bei der Angebotsabgabe ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer ggf. großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebots längere Zeit in Anspruch nimmt! Es ist daher ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebots auf der Vergabeplattform und/oder die Schaffung der technischen Voraussetzungen einzukalkulieren.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Nationale Registrierungsnummer: ---
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131-162234📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.
Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 244-844207 (2025-12-17)