Gegenstand der vorliegend ausgeschriebenen Leistungen ist die Erbringung von anwaltlichen Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Auftraggeber und insbesondere den fünf Bezirksregierungen des Landes Nordrhein-Westfalens sowie vom Auftraggeber bestimmter Dritter im Zusammenhang mit der Bearbeitung/Bescheidung der Anträge und End- bzw. Schlussabrechnungen bzgl. der Corona-Wirtschaftshilfen sowie zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Abwicklung der coronabedingten Wirtschaftshilfen und insbesondere den Rückforderungen. Die Schwerpunkte der Rechtsberatungsleistungen sind in der Leistungsbeschreibung und dort insbesondere Ziffer VI dargestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-17.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rechtsberatung für die Schlussbescheidung der Corona-Wirtschaftshilfen
Referenznummer: 2025-037
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegend ausgeschriebenen Leistungen ist die Erbringung von anwaltlichen Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Auftraggeber und insbesondere den fünf Bezirksregierungen des Landes Nordrhein-Westfalens sowie vom Auftraggeber bestimmter Dritter im Zusammenhang mit der Bearbeitung/Bescheidung der Anträge und End- bzw. Schlussabrechnungen bzgl. der Corona-Wirtschaftshilfen sowie zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Abwicklung der coronabedingten Wirtschaftshilfen und insbesondere den Rückforderungen. Die Schwerpunkte der Rechtsberatungsleistungen sind in der Leistungsbeschreibung und dort insbesondere Ziffer VI dargestellt.
Gegenstand der vorliegend ausgeschriebenen Leistungen ist die Erbringung von anwaltlichen Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Auftraggeber und insbesondere den fünf Bezirksregierungen des Landes Nordrhein-Westfalens sowie vom Auftraggeber bestimmter Dritter im Zusammenhang mit der Bearbeitung/Bescheidung der Anträge und End- bzw. Schlussabrechnungen bzgl. der Corona-Wirtschaftshilfen sowie zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Abwicklung der coronabedingten Wirtschaftshilfen und insbesondere den Rückforderungen. Die Schwerpunkte der Rechtsberatungsleistungen sind in der Leistungsbeschreibung und dort insbesondere Ziffer VI dargestellt.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Rechtsberatung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2016806.72 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 2025-037
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung, auf deren Grundlage ab dem Zuschlag und einem entsprechenden Einzelabruf die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen zur Unterstützung des Auftraggebers und insb. der fünf Bezirksregierungen abgerufen werden können.
Es ist beabsichtigt, dass nach Erteilung des Zuschlags auf die Rahmenvereinbarung der erste Einzelabruf zum 1.1.2026 erfolgt. Für diesen Einzelabruf ist beabsichtigt, 7 Vollzeitäquivalente an Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen für die Bearbeitung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Corona-Wirtschaftshilfen mit folgenden Qualifikationen abzurufen
- 1 VZÄ Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin (QS 1);
- 3 VZÄ Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit Erfahrungen in der Beratung zum europäischen Beihilfenrecht mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin; (QS 2);
- 2 VZÄ Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit Erfahrungen in der Beratung zum europäischen Beihilfenrecht mit mehr als drei Jahren Berufserfahrung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin (QS 3);
- 0,5 VZÄ Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit der Qualifikation als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht oder Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht oder Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht (QS 4);
- 0,5 VZÄ Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit der zusätzlichen Qualifikation als Steuerberater/Steuerberaterin (QS 5).
Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf einen Einzelabruf. Der Auftraggeber ist insbesondere nicht verpflichtet, eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen zu beauftragen. Für den Gesamtbetrag der Vergütung von Leistungen nach der Rahmenvereinbarung ist als Vergütungsobergrenze ein Betrag in Höhe von brutto 2.400.000,00 EUR inklusive etwaiger abrechenbarer Kosten festgelegt. Die Schätzmenge für die feste und optional verlängerte Vertragslaufzeit liegt ebenfalls bei brutto 2.400.000,00 EUR.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung, auf deren Grundlage ab dem Zuschlag und einem entsprechenden Einzelabruf die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen zur Unterstützung des Auftraggebers und insb. der fünf Bezirksregierungen abgerufen werden können.
Es ist beabsichtigt, dass nach Erteilung des Zuschlags auf die Rahmenvereinbarung der erste Einzelabruf zum 1.1.2026 erfolgt. Für diesen Einzelabruf ist beabsichtigt, 7 Vollzeitäquivalente an Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen für die Bearbeitung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Corona-Wirtschaftshilfen mit folgenden Qualifikationen abzurufen
- 1 VZÄ Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin (QS 1);
- 3 VZÄ Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit Erfahrungen in der Beratung zum europäischen Beihilfenrecht mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin; (QS 2);
- 2 VZÄ Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit Erfahrungen in der Beratung zum europäischen Beihilfenrecht mit mehr als drei Jahren Berufserfahrung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin (QS 3);
- 0,5 VZÄ Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit der Qualifikation als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht oder Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht oder Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht (QS 4);
- 0,5 VZÄ Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit der zusätzlichen Qualifikation als Steuerberater/Steuerberaterin (QS 5).
Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf einen Einzelabruf. Der Auftraggeber ist insbesondere nicht verpflichtet, eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen zu beauftragen. Für den Gesamtbetrag der Vergütung von Leistungen nach der Rahmenvereinbarung ist als Vergütungsobergrenze ein Betrag in Höhe von brutto 2.400.000,00 EUR inklusive etwaiger abrechenbarer Kosten festgelegt. Die Schätzmenge für die feste und optional verlängerte Vertragslaufzeit liegt ebenfalls bei brutto 2.400.000,00 EUR.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Der Auftragnehmer soll auch für die fünf nordrhein-westfälischen Bezirksregierungen tätig werden. Die Leistung wird jedoch zu einhundert Prozent online erbracht.
Postanschrift: Berger Allee 25
Postleitzahl: 40213
Stadt: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Auftraggeber hat das Recht, durch Erklärung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer die Laufzeit der Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr - d.h. bis zum 31.12.2027 - zu verlängern. Der Auftraggeber hat von diesem Recht spätestens bis zum 15.11.2026 (Absendung der Erklärung durch den Auftraggeber) Gebrauch zu machen.
Der Auftraggeber hat das Recht, durch Erklärung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer die Laufzeit der Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr - d.h. bis zum 31.12.2027 - zu verlängern. Der Auftraggeber hat von diesem Recht spätestens bis zum 15.11.2026 (Absendung der Erklärung durch den Auftraggeber) Gebrauch zu machen.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-18 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-18 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-11-18 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-11-10 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Im Fall fehlender Erklärungen oder Nachweise behält sich der Auftraggeber vor, diese mit einer Frist zur Vorlage innerhalb von 48 Stunden nachzufordern.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Umsätze - Formular U (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleiher, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Eignung sich der Bieter beruft, an dem Angebot teilnimmt, ist mittels Formular U eine Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren abzugeben. Alle Beträge sind in EUR und netto anzugeben.
Mindestanforderung:
Der Bieter (die Bietergemeinschaft) muss nachweisen, dass ein Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren von mindestens 4.800.000,00 EUR (netto) pro Geschäftsjahr vorlag.
Sofern einem der erklärenden Unternehmen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe die entsprechenden Angaben in Bezug auf das Jahr 2024 noch nicht zur Verfügung stehen, sind statt-dessen von allen erklärenden Unternehmen die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bis zum Jahr 2023 anzugeben.
Die Umsätze der Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden jeweils kumuliert berücksichtigt, sind aber jeweils einzeln pro Mitglied einer Bietergemeinschaft anzugeben. Der Bieter (die Bietergemeinschaft) kann sich zum Nachweis des vorgenannten Mindestumsatzes auch auf die Umsätze von ordnungsgemäß benannten und nicht auszuschließenden Eignungsleihern berufen, derer sich der Bieter (die Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bedient (Eignungsleihe). Auch im Falle einer Eignungsleihe im vorgenannten Sinne sind die Angaben im Formular U jeweils durch den Bieter für sein Unternehmen (bzw. im Falle einer Bietergemeinschaft durch jedes einzelne Mitglied) und gesondert durch das eignungsleihende Unternehmen anzugeben und werden dann kumuliert berücksichtigt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Umsätze - Formular U (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleiher, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Eignung sich der Bieter beruft, an dem Angebot teilnimmt, ist mittels Formular U eine Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren abzugeben. Alle Beträge sind in EUR und netto anzugeben.
Mindestanforderung:
Der Bieter (die Bietergemeinschaft) muss nachweisen, dass ein Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren von mindestens 4.800.000,00 EUR (netto) pro Geschäftsjahr vorlag.
Sofern einem der erklärenden Unternehmen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe die entsprechenden Angaben in Bezug auf das Jahr 2024 noch nicht zur Verfügung stehen, sind statt-dessen von allen erklärenden Unternehmen die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bis zum Jahr 2023 anzugeben.
Die Umsätze der Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden jeweils kumuliert berücksichtigt, sind aber jeweils einzeln pro Mitglied einer Bietergemeinschaft anzugeben. Der Bieter (die Bietergemeinschaft) kann sich zum Nachweis des vorgenannten Mindestumsatzes auch auf die Umsätze von ordnungsgemäß benannten und nicht auszuschließenden Eignungsleihern berufen, derer sich der Bieter (die Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bedient (Eignungsleihe). Auch im Falle einer Eignungsleihe im vorgenannten Sinne sind die Angaben im Formular U jeweils durch den Bieter für sein Unternehmen (bzw. im Falle einer Bietergemeinschaft durch jedes einzelne Mitglied) und gesondert durch das eignungsleihende Unternehmen anzugeben und werden dann kumuliert berücksichtigt.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Beschäftigte - Formular B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleiher, auf dessen technische und berufliche Eignung sich der Bieter beruft, an dem Angebot teilnimmt, ist mittels Formular B die durchschnittliche jährliche Anzahl der bei ihm tätigen Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen (Angestellte sowie Partner/Gesellschafter) der letzten drei Jahre (2024, 2023, 2022) anzugeben.
Im Formular B ist eine Projektleitung und eine stellvertretende Projektleitung für die Durchführung der Rahmenvereinbarung sowie die jeweils abgeschlossenen Einzelabrufe zu benennen. Die Projektleitung und Stellvertretung müssen über eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft verfügen und die Anforderungen an die Qualifikationsstufe 3 (QS 3) oder die Qualifikationsstufe 4 (QS 4) oder die Qualifikationsstufe 5 (QS 5) erfüllen.
Die Qualifikationsstufen sind wie folgt definiert:
- Qualifikationsstufen 1 ("QS 1"): Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
- Qualifikationsstufen 2 ("QS 2"): Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit Erfahrungen in der Beratung zum europäischen Beihilfenrecht mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin;
- Qualifikationsstufen 3 ("QS 3"): Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit Erfahrungen in der Beratung zum europäischen Beihilfenrecht mit mehr als drei Jahren Berufserfahrung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin;
- Qualifikationsstufen 4 ("QS 4"): Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit der Qualifikation als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht oder Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht oder Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht;
- Qualifikationsstufen 5 ("QS 5"): Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit der zusätzlichen Qualifikation als Steuerberater/Steuerberaterin.
Mindestanforderung
In den letzten drei Jahren (2024, 2023, 2022) muss die durchschnittliche Anzahl an Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen (Angestellte sowie Partner/Gesellschafter) mindestens jährlich 20 Personen - Vollzeitäquivalent (entspricht 8 Stunden pro Arbeitstag bei 5 Arbeitstagen pro Woche) - betragen haben.
Es müssen eine Projektleitung und eine stellvertretende Projektleitung für die Durchführung der Rahmenvereinbarung sowie die jeweils abgeschlossenen Einzelabrufe im Formular B benannt sein, die über eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft verfügen und die Anforderungen an die Qualifikationsstufe 3 (QS 3) oder die Qualifikationsstufe 4 (QS 4) oder die Qualifikationsstufe 5 (QS 5) erfüllen (zu der Definition der Qualifikationsstufen siehe oben).
Die Anzahl der Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen der Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt, wobei in diesem Falle jedes Mitglied der Bietergemeinschaft jeweils ein Formular B für sein Unternehmen auszufüllen hat. Der Bieter kann sich auch auf die Anzahl von Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen von Eignungsleihern berufen, derer er sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bedient (Eignungs-leihe), wobei dann jedes eignungsleihende Unternehmen ein eigenes Formular B für sein Unternehmen auszufüllen hat.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Beschäftigte - Formular B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Von jedem Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleiher, auf dessen technische und berufliche Eignung sich der Bieter beruft, an dem Angebot teilnimmt, ist mittels Formular B die durchschnittliche jährliche Anzahl der bei ihm tätigen Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen (Angestellte sowie Partner/Gesellschafter) der letzten drei Jahre (2024, 2023, 2022) anzugeben.
Im Formular B ist eine Projektleitung und eine stellvertretende Projektleitung für die Durchführung der Rahmenvereinbarung sowie die jeweils abgeschlossenen Einzelabrufe zu benennen. Die Projektleitung und Stellvertretung müssen über eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft verfügen und die Anforderungen an die Qualifikationsstufe 3 (QS 3) oder die Qualifikationsstufe 4 (QS 4) oder die Qualifikationsstufe 5 (QS 5) erfüllen.
Die Qualifikationsstufen sind wie folgt definiert:
- Qualifikationsstufen 1 ("QS 1"): Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
- Qualifikationsstufen 2 ("QS 2"): Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit Erfahrungen in der Beratung zum europäischen Beihilfenrecht mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin;
- Qualifikationsstufen 3 ("QS 3"): Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit Erfahrungen in der Beratung zum europäischen Beihilfenrecht mit mehr als drei Jahren Berufserfahrung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin;
- Qualifikationsstufen 4 ("QS 4"): Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit der Qualifikation als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht oder Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht oder Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht;
- Qualifikationsstufen 5 ("QS 5"): Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit der zusätzlichen Qualifikation als Steuerberater/Steuerberaterin.
Mindestanforderung
In den letzten drei Jahren (2024, 2023, 2022) muss die durchschnittliche Anzahl an Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen (Angestellte sowie Partner/Gesellschafter) mindestens jährlich 20 Personen - Vollzeitäquivalent (entspricht 8 Stunden pro Arbeitstag bei 5 Arbeitstagen pro Woche) - betragen haben.
Es müssen eine Projektleitung und eine stellvertretende Projektleitung für die Durchführung der Rahmenvereinbarung sowie die jeweils abgeschlossenen Einzelabrufe im Formular B benannt sein, die über eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft verfügen und die Anforderungen an die Qualifikationsstufe 3 (QS 3) oder die Qualifikationsstufe 4 (QS 4) oder die Qualifikationsstufe 5 (QS 5) erfüllen (zu der Definition der Qualifikationsstufen siehe oben).
Die Anzahl der Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen der Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt, wobei in diesem Falle jedes Mitglied der Bietergemeinschaft jeweils ein Formular B für sein Unternehmen auszufüllen hat. Der Bieter kann sich auch auf die Anzahl von Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen von Eignungsleihern berufen, derer er sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bedient (Eignungs-leihe), wobei dann jedes eignungsleihende Unternehmen ein eigenes Formular B für sein Unternehmen auszufüllen hat.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzprojekte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Referenzen beizubringen:
- Referenzprojekte - europäisches Beihilfenrecht - Formular R-EU-Beihilfe
- Referenzprojekte - Gesellschaftsrecht - Formular R-Gesellschaftsrecht
- Referenzprojekte - zu Corona-Wirtschaftshilfen - Formular R-Corona-Wirtschaftshilfen
Die Referenzen können von folgenden Beteiligten beigebracht werden (Referenzgeber):
- dem Bieter,
- einem Mitglied der Bietergemeinschaft,
- einem ordnungsgemäß benannten und nicht auszuschließenden Eignungsleiher, auf dessen technische und berufliche Eignung sich der Bieter beruft.
Um als Referenzprojekt berücksichtigt werden zu können, ist ein Projekt durch vollständiges Ausfüllen des entsprechenden Formulars zu beschreiben. Bei allen Referenzen ist der jeweilige Auftraggeber, der Auftragsinhalt, der Leistungszeitraum (Beginn und Ende unter Angabe von Monat und Jahr), die im Referenzprojekt jeweils geleisteten Personentage anzugeben sowie die weiteren in den folgenden Referenzbeschreibungen geforderten Angaben zu machen. Außerdem ist ein Ansprechpartner beim jeweiligen Auftraggeber (Organisationseinheit oder Person) zu benennen.
Für jede Referenz ist jeweils ein neues Formular auszufüllen.
Es sind aus den 3 o.a. aufgeführten Bereichen jeweils mindestens 3 Referenzprojekte mit dem Angebot vorzulegen. Weiteres entnehmen Sie bitte dem Dokument "2025-037_Rechtsberatung_Bewerbungsbedingungen.pdf".
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzprojekte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Referenzen beizubringen:
- Referenzprojekte - europäisches Beihilfenrecht - Formular R-EU-Beihilfe
- Referenzprojekte - Gesellschaftsrecht - Formular R-Gesellschaftsrecht
- Referenzprojekte - zu Corona-Wirtschaftshilfen - Formular R-Corona-Wirtschaftshilfen
Die Referenzen können von folgenden Beteiligten beigebracht werden (Referenzgeber):
- dem Bieter,
- einem Mitglied der Bietergemeinschaft,
- einem ordnungsgemäß benannten und nicht auszuschließenden Eignungsleiher, auf dessen technische und berufliche Eignung sich der Bieter beruft.
Um als Referenzprojekt berücksichtigt werden zu können, ist ein Projekt durch vollständiges Ausfüllen des entsprechenden Formulars zu beschreiben. Bei allen Referenzen ist der jeweilige Auftraggeber, der Auftragsinhalt, der Leistungszeitraum (Beginn und Ende unter Angabe von Monat und Jahr), die im Referenzprojekt jeweils geleisteten Personentage anzugeben sowie die weiteren in den folgenden Referenzbeschreibungen geforderten Angaben zu machen. Außerdem ist ein Ansprechpartner beim jeweiligen Auftraggeber (Organisationseinheit oder Person) zu benennen.
Für jede Referenz ist jeweils ein neues Formular auszufüllen.
Es sind aus den 3 o.a. aufgeführten Bereichen jeweils mindestens 3 Referenzprojekte mit dem Angebot vorzulegen. Weiteres entnehmen Sie bitte dem Dokument "2025-037_Rechtsberatung_Bewerbungsbedingungen.pdf".
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Berufs- oder Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Für jedes Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleiher im Angebot benannt ist, ist ein aktueller Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum der Frist zur Einreichung des Angebots nicht älter als sechs Monate ist, vorzulegen, es sei denn, für die jeweilige Rechts-form wird kein Register geführt. Für Unternehmen, die ihre Niederlassung nicht in Deutschland haben, ist nach den jeweiligen Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Berufs- oder Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Für jedes Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleiher im Angebot benannt ist, ist ein aktueller Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum der Frist zur Einreichung des Angebots nicht älter als sechs Monate ist, vorzulegen, es sei denn, für die jeweilige Rechts-form wird kein Register geführt. Für Unternehmen, die ihre Niederlassung nicht in Deutschland haben, ist nach den jeweiligen Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe Formular 325 EU bzw. Abschnitt 6.2. des Dokument "2025-037_Rechtsberatung _Bewerbungsbedingungen.pdf".
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIKE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIKE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIKE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIKE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIKE NRW.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIKE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIKE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIKE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIKE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIKE NRW.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 201-688755 (2025-10-17)