Rechtsberatungs- und Unterstützungsdienstleistungen im Rahmen der Beschaffung einer neuen Fahrzeuggeneration zum Einsatz im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im S-Bahn-Netz Hamburg
Rahmenvereinbarung über Rechtsberatungs- und Unterstützungsdienstleistungen im Rahmen der Beschaffung einer neuen Fahrzeuggeneration zum Einsatz im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im S-Bahn-Netz Hamburg
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-31.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rechtsberatungs- und Unterstützungsdienstleistungen im Rahmen der Beschaffung einer neuen Fahrzeuggeneration zum Einsatz im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im S-Bahn-Netz Hamburg
Referenznummer: 2025-10-31
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über Rechtsberatungs- und Unterstützungsdienstleistungen im Rahmen der Beschaffung einer neuen Fahrzeuggeneration zum Einsatz im...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung über Rechtsberatungs- und Unterstützungsdienstleistungen im Rahmen der Beschaffung einer neuen Fahrzeuggeneration zum Einsatz im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im S-Bahn-Netz Hamburg
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Juristische Beratung und Vertretung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbh (LNVG) und das Land Schleswig-Holstein (SH) haben...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbh (LNVG) und das Land Schleswig-Holstein (SH) haben Verkehrsleistungen der Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Netz der S-Bahn Hamburg von 2018-2033 in einem europaweiten Vergabeverfahren ausgeschrieben und vergeben. Dieses Netz liegt im Verantwortungsbereich der drei o.g. Aufgabenträger, deshalb ist zwischen FHH, LNVG und SH eine Ländervereinbarung mit Regelungen über die gemeinsame Zusammenarbeit geschlossen worden. Im Rahmen des Verkehrsvertrages zur Durchführung der o.g. Verkehre sind FHH (Federführung), die LNVG und SH Auftraggeber gegenüber dem Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU) S-Bahn Hamburg GmbH (SBH) als Auftragnehmer. Zur unterbrechungsfreien Sicherstellung der Fahrzeugverfügbarkeit für diese und insbesondere folgende Verkehrsleistungen ist aufgrund der sehr langwierigen Vorlauf- bzw. Entwicklungszeiten einer neuen Fahrzeuggeneration zeitnah ein Fahrzeugbeschaffungsprozess durchzuführen. Die neu zu beschaffenden Fahrzeuge gehen mit Auslieferung und Abnahme in das Eigentum der FHH bzw. eines von der FHH benannten Dritten über. Gegenstand der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung ist die juristische Begleitung des Fahrzeugbeschaffungsprozesses, inkl. Vorbereitung und Durchführung des europaweiten Beschaffungsverfahrens sowie sonstige juristische Beratung und begleitende nicht juristische Unterstützung während des Prozesses. Das Projektmanagement und die verkehrswirtschaftliche Beratung wurden in einer Rahmenvereinbarung an einen externen Dienstleister vergeben. Eine Rahmenvereinbarung für den technischen Dienstleister wurde bereits bezuschlagt, eine Rahmenvereinbarung zur Finanzierung der Fahrzeugbeschaffung wird noch ausgeschrieben. Ein im nationalen Verfahren vergebener Vertrag zur juristischen Beratung des Beschaffungsprojektes BR 491 läuft voraussichtlich Anfang 2026 aus. Zur Sicherstellung der kontinuierlichen Rechtsberatung ist ein neues Vergabeverfahren durchzuführen. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer konstruktiv mit sämtlichen in- und externen Projekt-beteiligten (neben der LNVG und dem Land SH z.B. der hvv, der SBH und der DB InfraGo) zusammenarbeitet. Im Zuge der Vorbereitungen für die Fahrzeugbeschaffung sind bereits juristische Stellung-nahmen erarbeitet worden. Diese werden nach Zuschlagserteilung dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Entscheidung, ob neben der Fahrzeugherstellung auch die Instandhaltung für bis zu 30 Jahre in die Zuständigkeit des Fahrzeugherstellers übergehen wird, noch nicht getroffen worden. Sollte sich der Auftraggeber für eine Herstellerinstandhaltung entscheiden, wird diese Bestandteil des Vergabeverfahrens für die Fahrzeugbeschaffung. Die FHH schätzt den Aufwand wie folgt: - Anwaltliche Beratungsleistungen 24.750 Stunden - Nicht anwaltliche Unterstützungsleistungen 5.250 Stunden - Besprechungen in Präsenz in Hamburg (Reisepauschale) 300 Stück Diese Mengen stellen zugleich die verbindliche Höchstabnahmegrenze (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung). Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von 6 Jahren. Nach Ablauf dieser Vertragslaufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die vorgesehene verbindliche Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit erreicht wird.
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Zusätzliche Informationen:
“1. Bestandteile der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge, wobei die jeweils vorangestellten Regelungen im Zweifel...”
Zusätzliche Informationen
1. Bestandteile der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge, wobei die jeweils vorangestellten Regelungen im Zweifel Vorrang haben: a) der Text der Rahmenvereinbarung b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und im Vergabeverfahren zu dieser Rahmenvereinbarung veröffentlichte Hinweise, c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung d) Anlage 03: Angebot des Auftragnehmers e) Anlage 04: Eignungsvordruck f) Anlage 05: Erklärung der Bietergemeinschaft (soweit relevant) g) Anlage 06: Konzept Qualifikation und Erfahrung h) Anlage 07: Bearbeitungskonzept 2. Ergänzend gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere die des Dienstvertragsrechts, sowie - soweit einschlägig - die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA). 3. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Rechtsberatung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Vertretung vor Gericht📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Rechtsberatung und -auskunft📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Dauer: 6 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bearbeitungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-01 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-01 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
“Für besondere Dienstleistungen im Sinne des § 65 VgV gilt abweichend von § 21 Abs. 6 VgV eine zulässige Höchstlaufzeit von sechs Jahren.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes (§ 44 VgV) Zur Bestätigung werden auf gesondertes Verlangen folgende Unterlagen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes (§ 44 VgV) Zur Bestätigung werden auf gesondertes Verlangen folgende Unterlagen vorgelegt: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in Berufsregister/Handwerksrolle/Industrie- und Handelskammer.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages. Der Versicherungsnachweis ist im Rahmen der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages. Der Versicherungsnachweis ist im Rahmen der Angebotsabgabe als Scan der Originalurkunde oder Datei des Versicherers oder des betreuenden Versicherungsdienstleisters/-maklers zu erbringen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestanforderungen: Die Versicherung muss die folgenden Mindestdeckungssummen pro Schadensfall (2-fach maximiert pro Jahr) vorsehen: Personen- und Sachschäden: 10.000.000 EUR Vermögensschäden: 10.000.000 EUR
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum seit dem 01.01.2015 erbrachten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum seit dem 01.01.2015 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (Referenzgeber) samt Kontaktdaten eines zuständigen Ansprechpartners zu benennen. Mindestanforderungen: Mindestens zwei geeignete Referenzen mit jeweils folgenden Anforderungen (kumulativ): - Anwaltliche Rechtsberatung bei der Vorbereitung und Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens nach der Vergabeverordnung (VgV) bis hin zur Zuschlagserteilung. - Das europaweite Vergabeverfahren muss die Beschaffung von Fahrzeugen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zum Hauptgegenstand haben. - Das europaweite Vergabeverfahren muss ein Gesamtauftragsvolumen von mindestens 100 Mio. EUR netto aufgewiesen haben. - Die anwaltliche Tätigkeit muss mindestens folgende juristische Aufgaben umfasst haben: o rechtliche Konzeption des Vergabeverfahrens einschließlich Wahl und Begründung der Verfahrensart, o Erstellung oder rechtliche Prüfung der Vergabe- und Vertragsunterlagen (einschließlich Vertragsentwurf für die Fahrzeugbeschaffung), o Begleitung der Angebots- und Zuschlagsphase einschließlich Beratung zu Eignungs-, Zuschlags- und Wertungskriterien, o sowie die rechtliche Unterstützung bei Bieterkommunikation. - Die anwaltliche Beratungstätigkeit muss einen nachweisbaren Umfang von mindestens 200 Personentagen (1 Personentag = 8 Zeitstunden) erreicht haben. - Das europaweite Vergabeverfahren wurde nach dem 01.01.2015 begonnen (Datum der Auftragsbekanntmachung) und wurde inzwischen durch Zuschlagserteilung abgeschlossen. Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebots durch Eigenerklärung auf der Anlage 01 zum Vordruck 04 vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden. § 50 VgV bleibt unberührt. Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Vertragsbedingungen.”
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y22MY05#
1. Sofern Sie beabsichtigen, die Leistung (teilweise) durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) ausführen zu lassen,...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y22MY05#
1. Sofern Sie beabsichtigen, die Leistung (teilweise) durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) ausführen zu lassen, haben Sie die betroffenen Leistungsteile auf dem Vordruck 05 Angebot zu benennen. 2. Sollten Sie ein anderes Unternehmen zudem zum Nachweis Ihrer Eignung in Anspruch nehmen wollen (Eignungsleihe), sind dazu besondere Angaben im Vordruck 04 Eignung zu machen. 3. Mit dem Angebot sind folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen einzureichen: - Vordruck 04 Eignung - Anlage 01 zum Vordruck 04 - Vordruck 05 Angebot - Vordruck 06 Konzept Qualifikation und Erfahrung - Vordruck 07 Bearbeitungskonzept - Vordruck 12 Bietergemeinschaft - sofern einschlägig
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Hamburg bei der Finanzbehörde
Nationale Registrierungsnummer: 02000000-KFB0000001-20
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postleitzahl: 20354
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Telefon: +4940428231690📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 212-730118 (2025-10-31)
Auftragsbekanntmachung (2025-11-20) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum seit dem 01.01.2015 erbrachten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum seit dem 01.01.2015 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (Referenzgeber) samt Kontaktdaten eines zuständigen Ansprechpartners zu benennen. Mindestanforderungen: Mindestens zwei geeignete Referenzen mit jeweils folgenden Anforderungen (kumulativ): - Anwaltliche Rechtsberatung bei der Vorbereitung und Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens nach der Vergabeverordnung (VgV) bis hin zur Zuschlagserteilung. - Das europaweite Vergabeverfahren muss die Beschaffung von Fahrzeugen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zum Hauptgegenstand haben. Dem gleichgestellt ist eine Beschaffung von Verkehrsleistungen des SPNV mit Beschaffung von Fahrzeugen durch das EVU, deren Eigenschaften in der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers definiert sind (integrierte Fahrzeugbeschaffung). - Das europaweite Vergabeverfahren muss ein Gesamtauftragsvolumen von mindestens 100 Mio. EUR netto aufgewiesen haben. Es wird klargestellt, dass bei einer integrierten Fahrzeugbeschaffung diese Anforderung für den auf die Beschaffung der Fahrzeuge entfallenden Teil der Leistung gilt. - Die anwaltliche Tätigkeit muss mindestens folgende juristische Aufgaben umfasst haben: o rechtliche Konzeption des Vergabeverfahrens einschließlich Wahl und Begründung der Verfahrensart, o Erstellung oder rechtliche Prüfung der Vergabe- und Vertragsunterlagen (einschließlich Vertragsentwurf für die Fahrzeugbeschaffung, bei integrierter Fahrzeugbeschaffung ein-schließlich der fahrzeugbezogenen Vergabeunterlagen), o Begleitung der Angebots- und Zuschlagsphase einschließlich Beratung zu Eignungs-, Zuschlags- und Wertungskriterien, o sowie die rechtliche Unterstützung bei Bieterkommunikation. - Die anwaltliche Beratungstätigkeit muss einen nachweisbaren Umfang von mindestens 200 Personentagen (1 Personentag = 8 Zeitstunden) erreicht haben. - Das europaweite Vergabeverfahren wurde nach dem 01.01.2015 begonnen (Datum der Auftragsbekanntmachung) und wurde inzwischen durch Zuschlagserteilung abgeschlossen. Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebots durch Eigenerklärung auf der Anlage 01 zum Vordruck 04 vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden. § 50 VgV bleibt unberührt. Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Alte Fassung von Ziff. 5.1.9: Mindestens zwei geeignete Referenzen mit jeweils folgenden Anforderungen (kumulativ): - Anwaltliche Rechtsberatung bei der...”
Text
Alte Fassung von Ziff. 5.1.9: Mindestens zwei geeignete Referenzen mit jeweils folgenden Anforderungen (kumulativ): - Anwaltliche Rechtsberatung bei der Vorbereitung und Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens nach der Vergabeverordnung (VgV) bis hin zur Zuschlagserteilung. - Das europaweite Vergabeverfahren muss die Beschaffung von Fahrzeugen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zum Hauptgegenstand haben. - Das europaweite Vergabeverfahren muss ein Gesamtauftragsvolumen von mindestens 100 Mio. EUR netto aufgewiesen haben. - Die anwaltliche Tätigkeit muss mindestens folgende juristische Aufgaben umfasst haben: o rechtliche Konzeption des Vergabeverfahrens einschließlich Wahl und Begründung der Verfahrensart, Erstellung oder rechtliche Prüfung der Vergabe- und Vertragsunterlagen (einschließlich Vertragsentwurf für die Fahrzeugbeschaffung), Begleitung der Angebots- und Zuschlagsphase einschließlich Beratung zu Eignungs-, Zuschlags- und Wertungskriterien, sowie die rechtliche Unterstützung bei Bieterkommunikation. Neue Fassung von Ziff. 5.1.9: Mindestens zwei geeignete Referenzen mit jeweils folgenden Anforderungen (kumulativ): - Anwaltliche Rechtsberatung bei der Vorbereitung und Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens nach der Vergabeverordnung (VgV) bis hin zur Zuschlagserteilung. - Das europaweite Vergabeverfahren muss die Beschaffung von Fahrzeugen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zum Hauptgegenstand haben. Dem gleichgestellt ist eine Beschaffung von Verkehrsleistungen des SPNV mit Beschaffung von Fahrzeugen durch das EVU, deren Eigenschaften in der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers definiert sind (integrierte Fahrzeugbeschaffung). - Das europaweite Vergabeverfahren muss ein Gesamtauftragsvolumen von mindestens 100 Mio. EUR netto aufgewiesen haben. Es wird klargestellt, dass bei einer integrierten Fahrzeugbeschaffung diese Anforderung für den auf die Beschaffung der Fahrzeuge entfallenden Teil der Leistung gilt. - Die anwaltliche Tätigkeit muss mindestens folgende juristische Aufgaben umfasst haben: rechtliche Konzeption des Vergabeverfahrens einschließlich Wahl und Begründung der Verfahrensart, Erstellung oder rechtliche Prüfung der Vergabe- und Vertragsunterlagen (einschließlich Vertragsentwurf für die Fahrzeugbeschaffung, bei integrierter Fahrzeugbeschaffung ein-schließlich der fahrzeugbezogenen Vergabeunterlagen), Begleitung der Angebots- und Zuschlagsphase einschließlich Beratung zu Eignungs-, Zuschlags- und Wertungskriterien, sowie die rechtliche Unterstützung bei Bieterkommunikation. Alte Fassung von Ziff. 5.1.10: Die Referenzleistung umfasst die Konzeption und Begleitung eines europaweiten Vergabeverfahrens zur Beschaffung von Fahrzeugen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), wobei das europaweite Vergabeverfahren nach dem 01.01.2015 (Datum der Auftragsbekanntmachung) begonnen und inzwischen durch Zuschlagserteilung abgeschlossen wurde, was durch eine Bekanntmachung im EU-Amtsblatt TED oder in anderer geeigneter Weise (z.B. Zuschlagsschreiben oder Bestätigung des Auftraggebers) nachgewiesen wird. Referenzen können seitens der projektleitenden Person oder bei den jeweiligen Projektmitarbeitenden gewertet werden; jede Referenz kann daher nur für eine Person gewertet werden. Neue Fassung von Ziff. 5.1.10: Die Referenzleistung umfasst die Konzeption und Begleitung eines europaweiten Vergabeverfahrens zur Beschaffung von Fahrzeugen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) oder von Verkehrsleistungen des SPNV mit Beschaffung von Fahrzeugen durch das EVU, deren Eigenschaften in der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers definiert sind (integrierte Fahrzeugbeschaffung), wobei das europaweite Vergabeverfahren nach dem 01.01.2015 (Datum der Auftragsbekanntmachung) begonnen und inzwischen durch Zuschlagserteilung abgeschlossen wurde, was durch eine Bekanntmachung im EU-Amtsblatt TED oder in anderer geeigneter Weise (z.B. Zuschlagsschreiben oder Bestätigung des Auftraggebers) nachgewiesen wird.
“Alte Fassung von Ziff. 5.1.9: Mindestens zwei geeignete Referenzen mit jeweils folgenden Anforderungen (kumulativ): - Anwaltliche Rechtsberatung bei der...”
Alte Fassung von Ziff. 5.1.9: Mindestens zwei geeignete Referenzen mit jeweils folgenden Anforderungen (kumulativ): - Anwaltliche Rechtsberatung bei der Vorbereitung und Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens nach der Vergabeverordnung (VgV) bis hin zur Zuschlagserteilung. - Das europaweite Vergabeverfahren muss die Beschaffung von Fahrzeugen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zum Hauptgegenstand haben. - Das europaweite Vergabeverfahren muss ein Gesamtauftragsvolumen von mindestens 100 Mio. EUR netto aufgewiesen haben. - Die anwaltliche Tätigkeit muss mindestens folgende juristische Aufgaben umfasst haben: o rechtliche Konzeption des Vergabeverfahrens einschließlich Wahl und Begründung der Verfahrensart, Erstellung oder rechtliche Prüfung der Vergabe- und Vertragsunterlagen (einschließlich Vertragsentwurf für die Fahrzeugbeschaffung), Begleitung der Angebots- und Zuschlagsphase einschließlich Beratung zu Eignungs-, Zuschlags- und Wertungskriterien, sowie die rechtliche Unterstützung bei Bieterkommunikation. Neue Fassung von Ziff. 5.1.9: Mindestens zwei geeignete Referenzen mit jeweils folgenden Anforderungen (kumulativ): - Anwaltliche Rechtsberatung bei der Vorbereitung und Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens nach der Vergabeverordnung (VgV) bis hin zur Zuschlagserteilung. - Das europaweite Vergabeverfahren muss die Beschaffung von Fahrzeugen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zum Hauptgegenstand haben. Dem gleichgestellt ist eine Beschaffung von Verkehrsleistungen des SPNV mit Beschaffung von Fahrzeugen durch das EVU, deren Eigenschaften in der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers definiert sind (integrierte Fahrzeugbeschaffung). - Das europaweite Vergabeverfahren muss ein Gesamtauftragsvolumen von mindestens 100 Mio. EUR netto aufgewiesen haben. Es wird klargestellt, dass bei einer integrierten Fahrzeugbeschaffung diese Anforderung für den auf die Beschaffung der Fahrzeuge entfallenden Teil der Leistung gilt. - Die anwaltliche Tätigkeit muss mindestens folgende juristische Aufgaben umfasst haben: rechtliche Konzeption des Vergabeverfahrens einschließlich Wahl und Begründung der Verfahrensart, Erstellung oder rechtliche Prüfung der Vergabe- und Vertragsunterlagen (einschließlich Vertragsentwurf für die Fahrzeugbeschaffung, bei integrierter Fahrzeugbeschaffung ein-schließlich der fahrzeugbezogenen Vergabeunterlagen), Begleitung der Angebots- und Zuschlagsphase einschließlich Beratung zu Eignungs-, Zuschlags- und Wertungskriterien, sowie die rechtliche Unterstützung bei Bieterkommunikation. Alte Fassung von Ziff. 5.1.10: Die Referenzleistung umfasst die Konzeption und Begleitung eines europaweiten Vergabeverfahrens zur Beschaffung von Fahrzeugen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), wobei das europaweite Vergabeverfahren nach dem 01.01.2015 (Datum der Auftragsbekanntmachung) begonnen und inzwischen durch Zuschlagserteilung abgeschlossen wurde, was durch eine Bekanntmachung im EU-Amtsblatt TED oder in anderer geeigneter Weise (z.B. Zuschlagsschreiben oder Bestätigung des Auftraggebers) nachgewiesen wird. Referenzen können seitens der projektleitenden Person oder bei den jeweiligen Projektmitarbeitenden gewertet werden; jede Referenz kann daher nur für eine Person gewertet werden. Neue Fassung von Ziff. 5.1.10: Die Referenzleistung umfasst die Konzeption und Begleitung eines europaweiten Vergabeverfahrens zur Beschaffung von Fahrzeugen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) oder von Verkehrsleistungen des SPNV mit Beschaffung von Fahrzeugen durch das EVU, deren Eigenschaften in der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers definiert sind (integrierte Fahrzeugbeschaffung), wobei das europaweite Vergabeverfahren nach dem 01.01.2015 (Datum der Auftragsbekanntmachung) begonnen und inzwischen durch Zuschlagserteilung abgeschlossen wurde, was durch eine Bekanntmachung im EU-Amtsblatt TED oder in anderer geeigneter Weise (z.B. Zuschlagsschreiben oder Bestätigung des Auftraggebers) nachgewiesen wird.
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Quelle: OJS 2025/S 225-773484 (2025-11-20)
Auftragsbekanntmachung (2025-11-21) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis einer Haftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages. Der Versicherungsnachweis ist im Rahmen der Angebotsabgabe als...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer Haftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages. Der Versicherungsnachweis ist im Rahmen der Angebotsabgabe als Scan der Originalurkunde oder Datei des Versicherers oder des betreuenden Versicherungsdienstleisters/-maklers zu erbringen. Alternativ wird als Nachweis die definitive Zusage eines Versicherers, zum Abschluss des entsprechenden Versicherungsvertrages bereit zu sein, akzeptiert. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestanforderungen: Die Versicherung muss die folgenden Mindestdeckungssummen pro Schadensfall (2-fach maximiert pro Jahr) vorsehen: Personen- und Sachschäden: 5.000.000 EUR Vermögensschäden: 10.000.000 EUR
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Bisherige Fassung: - Ich/Wir werde/n die nachstehenden sonstigen Unterlagen nach § 45 Abs. 4 VgV mit dem Angebot vorlegen: Nachweis einer...”
Text
Bisherige Fassung: - Ich/Wir werde/n die nachstehenden sonstigen Unterlagen nach § 45 Abs. 4 VgV mit dem Angebot vorlegen: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages. Der Versicherungsnachweis ist im Rahmen der Angebotsabgabe als Scan der Originalurkunde oder Datei des Versicherers oder des betreuenden Versicherungsdienstleisters/-maklers zu erbringen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestanforderungen: Die Versicherung muss die folgenden Mindestdeckungssummen pro Schadensfall (2-fach maximiert pro Jahr) vorsehen: Personen- und Sachschäden: 10.000.000 EUR Vermögensschäden: 10.000.000 EUR Neue Fassung: Nachweis einer Haftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages. Der Versicherungsnachweis ist im Rahmen der Angebotsabgabe als Scan der Originalurkunde oder Datei des Versicherers oder des betreuenden Versicherungsdienstleisters/-maklers zu erbringen. Alternativ wird als Nachweis die definitive Zusage eines Versicherers, zum Abschluss des entsprechenden Versicherungsvertrages bereit zu sein, akzeptiert. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestanforderungen: Die Versicherung muss die folgenden Mindestdeckungssummen pro Schadensfall (2-fach maximiert pro Jahr) vorsehen: Personen- und Sachschäden: 5.000.000 EUR Vermögensschäden: 10.000.000 EUR
“Bisherige Fassung: - Ich/Wir werde/n die nachstehenden sonstigen Unterlagen nach § 45 Abs. 4 VgV mit dem Angebot vorlegen: Nachweis einer...”
Bisherige Fassung: - Ich/Wir werde/n die nachstehenden sonstigen Unterlagen nach § 45 Abs. 4 VgV mit dem Angebot vorlegen: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages. Der Versicherungsnachweis ist im Rahmen der Angebotsabgabe als Scan der Originalurkunde oder Datei des Versicherers oder des betreuenden Versicherungsdienstleisters/-maklers zu erbringen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestanforderungen: Die Versicherung muss die folgenden Mindestdeckungssummen pro Schadensfall (2-fach maximiert pro Jahr) vorsehen: Personen- und Sachschäden: 10.000.000 EUR Vermögensschäden: 10.000.000 EUR Neue Fassung: Nachweis einer Haftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages. Der Versicherungsnachweis ist im Rahmen der Angebotsabgabe als Scan der Originalurkunde oder Datei des Versicherers oder des betreuenden Versicherungsdienstleisters/-maklers zu erbringen. Alternativ wird als Nachweis die definitive Zusage eines Versicherers, zum Abschluss des entsprechenden Versicherungsvertrages bereit zu sein, akzeptiert. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestanforderungen: Die Versicherung muss die folgenden Mindestdeckungssummen pro Schadensfall (2-fach maximiert pro Jahr) vorsehen: Personen- und Sachschäden: 5.000.000 EUR Vermögensschäden: 10.000.000 EUR
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Quelle: OJS 2025/S 226-779055 (2025-11-21)
Auftragsbekanntmachung (2025-11-24) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-05 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-05 12:01:00 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis einer Haftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages. Der Versicherungsnachweis ist im Rahmen der Angebotsabgabe als...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer Haftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages. Der Versicherungsnachweis ist im Rahmen der Angebotsabgabe als Scan der Originalurkunde oder Datei des Versicherers oder des betreuenden Versicherungsdienstleisters/-maklers zu erbringen. Alternativ wird als Nachweis die definitive Zusage eines Versicherers, zum Abschluss des entsprechenden Versicherungsvertrages bereit zu sein, akzeptiert. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestanforderungen: Die Versicherung muss die folgenden Mindestdeckungssummen pro Schadensfall (2-fach maximiert pro Jahr) vorsehen: Vermögensschäden: 10.000.000 EUR
Ziff. 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung bisherige Fassung: Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Nachweis einer Haftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages. Der Versicherungsnachweis ist im Rahmen der Angebotsabgabe als Scan der Originalurkunde oder Datei des Versicherers oder des betreuenden Versicherungsdienstleisters/-maklers zu erbringen. Alternativ wird als Nachweis die definitive Zusage eines Versicherers, zum Abschluss des entsprechenden Versicherungsvertrages bereit zu sein, akzeptiert. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestanforderungen: Die Versicherung muss die folgenden Mindestdeckungssummen pro Schadensfall (2-fach maximiert pro Jahr) vorsehen: Personen- und Sachschäden: 5.000.000 EUR Vermögensschäden: 10.000.000 EUR Ziff. 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung aktuelle Fassung: Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Nachweis einer Haftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages. Der Versicherungsnachweis ist im Rahmen der Angebotsabgabe als Scan der Originalurkunde oder Datei des Versicherers oder des betreuenden Versicherungsdienstleisters/-maklers zu erbringen. Alternativ wird als Nachweis die definitive Zusage eines Versicherers, zum Abschluss des entsprechenden Versicherungsvertrages bereit zu sein, akzeptiert. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestanforderungen: Die Versicherung muss die folgenden Mindestdeckungssummen pro Schadensfall (2-fach maximiert pro Jahr) vorsehen: Vermögensschäden: 10.000.000 EUR
Ziff. 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung bisherige Fassung: Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Nachweis einer Haftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages. Der Versicherungsnachweis ist im Rahmen der Angebotsabgabe als Scan der Originalurkunde oder Datei des Versicherers oder des betreuenden Versicherungsdienstleisters/-maklers zu erbringen. Alternativ wird als Nachweis die definitive Zusage eines Versicherers, zum Abschluss des entsprechenden Versicherungsvertrages bereit zu sein, akzeptiert. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestanforderungen: Die Versicherung muss die folgenden Mindestdeckungssummen pro Schadensfall (2-fach maximiert pro Jahr) vorsehen: Personen- und Sachschäden: 5.000.000 EUR Vermögensschäden: 10.000.000 EUR Ziff. 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung aktuelle Fassung: Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Nachweis einer Haftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages. Der Versicherungsnachweis ist im Rahmen der Angebotsabgabe als Scan der Originalurkunde oder Datei des Versicherers oder des betreuenden Versicherungsdienstleisters/-maklers zu erbringen. Alternativ wird als Nachweis die definitive Zusage eines Versicherers, zum Abschluss des entsprechenden Versicherungsvertrages bereit zu sein, akzeptiert. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestanforderungen: Die Versicherung muss die folgenden Mindestdeckungssummen pro Schadensfall (2-fach maximiert pro Jahr) vorsehen: Vermögensschäden: 10.000.000 EUR
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Quelle: OJS 2025/S 228-784310 (2025-11-24)