Gegenstand der Ausschreibung ist ein Vertrag, der die Gestaltung, Pflege, Aktualisierung und redaktionelle/inhaltliche Fortentwicklung der digitalen Medien der AG, insbesondere der Website www.bmz.de und ggf. von Sonderseiten in struktureller und redaktioneller Hinsicht regelt. Die in dem Vertrag vereinbarten redaktionellen Arbeiten umfassen sowohl die inhaltliche als auch die technische Redaktion. Weiterhin soll der Vertrag die Erstellung eines Newsletters durch die/den AN umfassen. Die geschätzten Mengen und Einheiten pro Jahr der einzelnen Positionen können dem Preisblatt (Anlage 4) entnommen werden. Diese Volumina sind geschätzt und beruhen auf Erfahrungswerten. Durch den Abschluss dieses Rahmenvertrages wird jedoch weder ein Anspruch der/des AN auf den Abruf eines bestimmten Auftragsvolumens und den Abruf des Höchstwerts noch auf die Erteilung einer bestimmten Zahl von Einzelaufträgen begründet. Die Entscheidung über den jeweiligen Umfang der zu beauftragenden Leistungen liegt allein im Ermessen der AG. Dieser Rahmenvertrag hat ein maximales Abrufvolumen für die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoptionen (maximale Laufzeit: 48 Monate) in Höhe von 900.000,00 Euro netto.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-08.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Redaktionelle Dienstleistungen für die Öffentlichkeitsarbeit und digitale Kommunikation
Referenznummer: Z33 O4080-3007/005
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist ein Vertrag, der die Gestaltung, Pflege, Aktualisierung und redaktionelle/inhaltliche Fortentwicklung der digitalen Medien...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Vertrag, der die Gestaltung, Pflege, Aktualisierung und redaktionelle/inhaltliche Fortentwicklung der digitalen Medien der AG, insbesondere der Website www.bmz.de und ggf. von Sonderseiten in struktureller und redaktioneller Hinsicht regelt. Die in dem Vertrag vereinbarten redaktionellen Arbeiten umfassen sowohl die inhaltliche als auch die technische Redaktion. Weiterhin soll der Vertrag die Erstellung eines Newsletters durch die/den AN umfassen.
Die geschätzten Mengen und Einheiten pro Jahr der einzelnen Positionen können dem Preisblatt (Anlage 4) entnommen werden. Diese Volumina sind geschätzt und beruhen auf Erfahrungswerten. Durch den Abschluss dieses Rahmenvertrages wird jedoch weder ein Anspruch der/des AN auf den Abruf eines bestimmten Auftragsvolumens und den Abruf des Höchstwerts noch auf die Erteilung einer bestimmten Zahl von Einzelaufträgen begründet. Die Entscheidung über den jeweiligen Umfang der zu beauftragenden Leistungen liegt allein im Ermessen der AG.
Dieser Rahmenvertrag hat ein maximales Abrufvolumen für die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoptionen (maximale Laufzeit: 48 Monate) in Höhe von 900.000,00 Euro netto.
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Produkte/Dienstleistungen: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist ein Vertrag, der die Gestaltung, Pflege, Aktualisierung und redaktionelle/inhaltliche Fortentwicklung der digitalen Medien...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Vertrag, der die Gestaltung, Pflege, Aktualisierung und redaktionelle/inhaltliche Fortentwicklung der digitalen Medien der AG, insbesondere der Website www.bmz.de und ggf. von Sonderseiten in struktureller und redaktioneller Hinsicht regelt. Die in dem Vertrag vereinbarten redaktionellen Arbeiten umfassen sowohl die inhaltliche als auch die technische Redaktion. Weiterhin soll der Vertrag die Erstellung eines Newsletters durch die/den AN umfassen.
Die geschätzten Mengen und Einheiten pro Jahr der einzelnen Positionen können dem Preisblatt (Anlage 4) entnommen werden. Diese Volumina sind geschätzt und beruhen auf Erfahrungswerten. Durch den Abschluss dieses Rahmenvertrages wird jedoch weder ein Anspruch der/des AN auf den Abruf eines bestimmten Auftragsvolumens und den Abruf des Höchstwerts noch auf die Erteilung einer bestimmten Zahl von Einzelaufträgen begründet. Die Entscheidung über den jeweiligen Umfang der zu beauftragenden Leistungen liegt allein im Ermessen der AG.
Dieser Rahmenvertrag hat ein maximales Abrufvolumen für die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoptionen (maximale Laufzeit: 48 Monate) in Höhe von 900.000,00 Euro netto.
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Zusätzliche Informationen:
“Rechtsbehelfsbelehrung:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren...”
Zusätzliche Informationen
Rechtsbehelfsbelehrung:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt (§ 160 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)), ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) beim Auftraggeber zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt hiervon unberührt. Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Das nach § 160 Abs. 2 GWB antragsbefugte Unternehmen kann einen Antrag auf Nachprüfung schriftlich bei der Vergabekammer stellen und muss diesen dann unverzüglich im Umfang der §§ 161 Abs. 2, 160 Abs. 2 Satz 2 GWB begründen (§ 161 Abs. 1 Satz 1 GWB).
Ein Antrag auf Nachprüfung ist zu richten an folgende Anschrift:
Nach Angaben des Bundeskartellamtes können alternativ Nachprüfungsanträge an die Vergabekammern des Bundes per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E Mail Adresse vk@bundeskartellamt.bund.de gerichtet werden. Die Vergabekammern des Bundes sind darüber hinaus auch über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) erreichbar: „Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes“. Bitte beachten Sie die derzeit maximal zulässige Sendungsgröße von 200 MB.
Ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf gem. § 134 Abs. 2 GWB erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an, § 134 Abs. 2 Satz 3, 2. Halbsatz GWB.
Hinweis:
Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, sehr kurzfristig an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten, also auch die Verfahrensgegner, haben dann ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse aller Bieter zu wahren, bitten wir Sie daher, auf einer entsprechenden Anlage genau mitzuteilen, welche Ihrer Unterlagen welche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Nur für sie gilt die Verpflichtung des Auftraggebers zur Behandlung als vertraulich, § 5 Abs. 1 VgV.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit Software📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Leistungsorte sind bei der/bei dem AN sowie ggf. in den Liegenschaften der AG in Bonn und Berlin.”
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 48 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung Arbeitsprobe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-09 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-09 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 52
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angaben für Registerabfragen vor vergaberechtlichen Entscheidungen (Anlage 6 der Vergabeunterlagen): Einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister der/des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angaben für Registerabfragen vor vergaberechtlichen Entscheidungen (Anlage 6 der Vergabeunterlagen): Einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister der/des erfolgreichen Bieterin/Bieters fordert die AG nach Abschluss der Prüfung und Wertung selbst ab. Bitte geben Sie die dafür erforderlichen Angaben (Namen, Sitz und Rechtsform Ihrer Firma, zuständiges Registergericht bzw. zuständige Genehmigungsbehörde und Eintragungsnummer) im Formblatt „Angaben für Registerabfragen vor vergaberechtlichen Entscheidungen“ an (bitte Formblatt Anlage 6 benutzen), bitte auch für eventuelle Unterauftragnehmerinnen/Unterauftragnehmer und Mitglieder einer Bietergemeinschaft abgeben.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung über Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB (Anlage 5 der Vergabeunterlagen): Eigenerklärung über Ausschlussgründe, die u. a. beinhaltet, dass...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung über Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB (Anlage 5 der Vergabeunterlagen): Eigenerklärung über Ausschlussgründe, die u. a. beinhaltet, dass Ihr Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Auch für eventuelle Unterauftragnehmerinnen/Unterauftragnehmer und alle Mitglieder Ihrer Bietergemeinschaft ist diese abzugeben.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung Umsetzung der Russlandsanktionen (Anlage 11 der Vergabeunterlagen): Die AG ist verpflichtet, eine Eigenerklärung zu verlangen,ob und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung Umsetzung der Russlandsanktionen (Anlage 11 der Vergabeunterlagen): Die AG ist verpflichtet, eine Eigenerklärung zu verlangen,ob und inwiefern Bieterinnen/Bieter einen Bezug zu Russland im Sinne folgender Vorschrift aufweisen: Artikel 5k) der Verordnung (EU) Nr. 833/2012 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Bitte geben Sie die Eigenerklärung (Anlage 11) mit dem Angebot ab. Bitte geben Sie die Erklärung auch für alle Unterauftragnehmerinnen/Unterauftragnehmer und Mitglieder einer Bietergemeinschaft ab.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zum Unternehmensumsatz (Formblatt Anlage 13 der Vergabeunterlagen): Bei der Eigenerklärung zum Unternehmensumsatz handelt es sich um ein...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zum Unternehmensumsatz (Formblatt Anlage 13 der Vergabeunterlagen): Bei der Eigenerklärung zum Unternehmensumsatz handelt es sich um ein Ausschlusskriterium (KO-Kriterium). Beachten Sie dabei die angegebenen Anforderungen zum Mindestumsatz. Bestätigen Sie bitte, dass Ihr Nettojahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen gem. Anlage 3a (Vertrag inkl. Leistungsbeschreibung) jeweils mindestens 150.000,00 Euro betragen hat.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzliste (Formblatt Anlage 12 der Vergabeunterlagen): Es ist mindestens ein Referenzauftrag anzugeben, den die Bieterin/der Bieter für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzliste (Formblatt Anlage 12 der Vergabeunterlagen): Es ist mindestens ein Referenzauftrag anzugeben, den die Bieterin/der Bieter für Auftraggeberinnen/Auftraggeber ausgeführt hat und der betreffend der u.a. Aspekte mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist. Teile der Leistungen müssen jeweils innerhalb der letzten fünf Jahre liegen, rückgerechnet vom Tag des Endes der Angebotsfrist (Ziff.2.3.1). Der Beginn des jeweiligen Referenzauftrags kann dabei auch zeitlich vor dem Referenzzeitraum liegen. Diese Referenzaufträge müssen vergleichbar hinsichtlich folgender Aspekte sein:
- Praktische Erfahrungen im Umgang mit dem CMS-System CoreMedia (dabei muss die Bieterin/der Bieter nachweisen, dass sie/er ein CoreMedia-System mit einem Umfang von mindestens 1.000 Seiten mit Such- und Formularfunktion betreut hat).
- Auftraggeberin/Auftraggeber: Öffentliche Auftraggeberin/öffentlicher Auftraggeber aus dem Bereich Verwaltung (z. B. Bundesbehörden).
- Umgang mit Themen aus den Bereichen Außen- und Sicherheitspolitik, internationale Beziehungen oder Nachhaltigkeit.
- Vergleichbares Auftragsvolumen (mindestens 600.000,00 Euro bezogen auf vier Jahre).
- Es ist nicht zwingend erforderlich, dass einzelne Referenzaufträge gleichzeitig mehrere oder alle Bedingungen erfüllen. Sie müssen jedoch so viele Referenzaufträge benennen, dass alle o.a. inhaltlichen Anforderungen nachgewiesen sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 991-02380-92
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 022894990📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 070-230155 (2025-04-08)