Gemäß § 16 h SGB II kann für Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, das JobCenter Essen Leistungen erbringen mit dem Ziel, die aufgrund der individuellen Situation der Leistungsberechtigten bestehenden Schwierigkeiten zu überwinden. Dabei soll die Maßnahme 1. Ein Clearing der individuellen Bedarfe und Anspruchsvoraussetzungen für Sozialleistungen unter der Berücksichtigung des Willens des Teilnehmers durchführen. Für das Clearing können ergänzend die Fachkräfte und Angebote der Clearingstelle der Jugendberufsagentur Essen genutzt werden. Ziel des Clearings ist es, die Art und Umfang der notwendigen Hilfen für den jungen Menschen zu ermitteln. 2. Eine Anbindung an ein oder mehrere (Regel-) System(e) herstellen: Als Regelsystem werden in diesem Sinne die Rechtskreise SGB II, SGB III, SGB VIII, SGB IX und SGB XII verstanden. Das Ziel ist die Sicherung bzw. Festigung der generellen primären Bedürfnisse. Als andere Systeme werden individuelle Systeme verstanden, z.B. Familie, stationäre Aufenthalte (Kliniken, Haftantritt). Hier ist zu beachten, ob flankierend Hilfen aus den oben definierten Regelsystemen notwendig und geeignet sind. 3. Die Integration sichern: Neben der schulischen bzw. beruflichen Integrationsperspektive wird auch die Teilhabe innerhalb der Gesellschaft als Integration verstanden. Das Ziel ist perspektivisch ein eigenständiges Leben zu führen. Um dieses Ziel perspektivisch zu erreichen, können/sollen Übergänge in andere, anspruchsvollere Hilfen vorbereitet, durchgeführt und begleitet werden. Die Maßnahme soll einen reibungslosen Übergang von Hilfen nach §16h SGB II in Hilfen nach §13 SGB VIII ermöglichen. Daher ist es notwendig, dass der Träger in der Lage ist zusätzlich Hilfen nach §13 SGB VIII anzubieten, und bereits über eine Entgeltvereinbarung mit dem Jugendamt Essen verfügt oder spätestens nach Beginn der Maßnahme anstrebt. Ablauf der Maßnahme Der Ablauf soll aus mehreren Phasen bestehen und sowohl den Kontaktaufbau, ein Clearing, Anbindung an Regelsysteme sowie Entwicklung einer Anschlussperspektive beinhalten. Aus dem einzureichenden Konzept soll auch die Dauer von Phasen hervorgehen. Dabei können diese auch eine variable Dauer vorgeben aber auch die Gesamtdauer von einem Jahr berücksichtigen. Auf Grund der Zielgruppe kann es sein, dass der junge Mensch auch wieder rückschrittig in der vorherigen Phase begleitet werden muss. Es soll individuell auf die jungen Menschen und ihre Situation eingegangen werden, so dass der Wechsel der Phasen unproblematisch ist und für den Teilnehmenden kein Hinderungsgrund bei der Teilnahme wird. Zusätzlich beinhaltet die Maßnahme verschiedene aufsuchende Hilfen, sowie sozialpädagogische und psycholgische Beratung. Es soll eine Anlaufstelle für die Zielgruppe bereitgestellt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-24.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rückenwind
Referenznummer: 34348/FB56/11-2025
Kurze Beschreibung:
“Gemäß § 16 h SGB II kann für Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, das JobCenter Essen Leistungen erbringen mit dem Ziel,...”
Kurze Beschreibung
Gemäß § 16 h SGB II kann für Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, das JobCenter Essen Leistungen erbringen mit dem Ziel, die aufgrund der individuellen Situation der Leistungsberechtigten bestehenden Schwierigkeiten zu überwinden. Dabei soll die Maßnahme
1. Ein Clearing der individuellen Bedarfe und Anspruchsvoraussetzungen für Sozialleistungen unter der Berücksichtigung des Willens des Teilnehmers durchführen. Für das Clearing können ergänzend die Fachkräfte und Angebote der Clearingstelle der Jugendberufsagentur Essen genutzt werden. Ziel des Clearings ist es, die Art und Umfang der notwendigen Hilfen für den jungen Menschen zu ermitteln.
2. Eine Anbindung an ein oder mehrere (Regel-) System(e) herstellen: Als Regelsystem werden in diesem Sinne die Rechtskreise SGB II, SGB III, SGB VIII, SGB IX und SGB XII verstanden. Das Ziel ist die Sicherung bzw. Festigung der generellen primären Bedürfnisse. Als andere Systeme werden individuelle Systeme verstanden, z.B. Familie, stationäre Aufenthalte (Kliniken, Haftantritt). Hier ist zu beachten, ob flankierend Hilfen aus den oben definierten Regelsystemen notwendig und geeignet sind.
3. Die Integration sichern: Neben der schulischen bzw. beruflichen Integrationsperspektive wird auch die Teilhabe innerhalb der Gesellschaft als Integration verstanden. Das Ziel ist perspektivisch ein eigenständiges Leben zu führen. Um dieses Ziel perspektivisch zu erreichen, können/sollen Übergänge in andere, anspruchsvollere Hilfen vorbereitet, durchgeführt und begleitet werden.
Die Maßnahme soll einen reibungslosen Übergang von Hilfen nach §16h SGB II in Hilfen nach §13 SGB VIII ermöglichen. Daher ist es notwendig, dass der Träger in der Lage ist zusätzlich Hilfen nach §13 SGB VIII anzubieten, und bereits über eine Entgeltvereinbarung mit dem Jugendamt Essen verfügt oder spätestens nach Beginn der Maßnahme anstrebt.
Ablauf der Maßnahme
Der Ablauf soll aus mehreren Phasen bestehen und sowohl den Kontaktaufbau, ein Clearing, Anbindung an Regelsysteme sowie Entwicklung einer Anschlussperspektive beinhalten. Aus dem einzureichenden Konzept soll auch die Dauer von Phasen hervorgehen. Dabei können diese auch eine variable Dauer vorgeben aber auch die Gesamtdauer von einem Jahr berücksichtigen. Auf Grund der Zielgruppe kann es sein, dass der junge Mensch auch wieder rückschrittig in der vorherigen Phase begleitet werden muss. Es soll individuell auf die jungen Menschen und ihre Situation eingegangen werden, so dass der Wechsel der Phasen unproblematisch ist und für den Teilnehmenden kein Hinderungsgrund bei der Teilnahme wird.
Zusätzlich beinhaltet die Maßnahme verschiedene aufsuchende Hilfen, sowie sozialpädagogische und psycholgische Beratung. Es soll eine Anlaufstelle für die Zielgruppe bereitgestellt werden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine und berufliche Bildung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 34348/FB56/11-2025
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Zielgruppe umfasst schwer erreichbare und entkoppelte junge Menschen, diese werden durch mehrere Begriffe umfasst:
- NEET (Not in Education, Employment...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Zielgruppe umfasst schwer erreichbare und entkoppelte junge Menschen, diese werden durch mehrere Begriffe umfasst:
- NEET (Not in Education, Employment or Training), bezeichnet die Gruppe Jugendlicher und junger Erwachsener, die keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen und sich nicht in beruflicher Ausbildung befinden.
- Disconnected Youth (Entkoppelte Jugendliche)
- Wohnungslose junge Menschen ohne Bindung an das Sozialsystem
- Schulvermeidende junge Menschen von 15 bis 25 Jahren
Allgemein umfasst die Zielgruppe junge Menschen zwischen 15 und bis 25 Jahre, die keine Anbindung ans System haben, keine schulische oder berufliche Perspektive haben und auf der Straße anzutreffen sind.
Zeitlicher Umfang
Die Teilnahme an der Maßnahme ist freiwillig. Ein fester zeitlicher Umfang wird nicht festgelegt. Jeder Jugendliche soll dort abgeholt werden wo er steht. Die Zuweisungsdauer beträgt 12 Monate. Nach Ablauf der 12 Monate kann die Teilnahme nach erneutem Clearing der aktuellen Situation ohne eine Anbindung an ein System um weitere 12 und mit Anbindung an ein System um weitere 6 Monate verlängert werden. Eine erneute Verlängerung der Maßnahme ist nach dem oben beschriebenen Verfahren individuell möglich.
Die Öffnungszeiten der Beratungsstelle müssen an die Zielgruppe angepasst sein und mit dem Auftraggeber abgestimmt werden.
B.1.4 Personal
B.1.4.1 Allgemeine Regelungen
Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dieser Maßnahme ist fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den arbeitsrechtlichen Anforderungen.
Bei der Auswahl des Personals sollte insbesondere auf personelle und soziale Kompetenzen (z.B. Motivationsfähigkeit, Kontaktfreude, Kreativität und Teamfähigkeit etc.) geachtet werden.
Da sich unter den zuzuweisenden Teilnehmern um Jugendliche handelt, muss die persönliche Eignung des Auftragnehmers und seiner mit der Maßnahme betrauten Mitarbeiter im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vorliegen.
Durch die Abgabe des Angebotes wird seitens des Bieters zugesichert, dass die Eignung im Sinne des BBiG bei ihm und seinen mit der Maßnahme betrauten Mitarbeitern vorliegt.
In der Maßnahme dürfen nur solche Personen zum Einsatz kommen, die nicht rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer sich vor Einsatz in der Maßnahme von allen in der Maßnahme eingesetzten /Mitarbeitern ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorlegen zu lassen. Dieses darf zum Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme für den Auftraggeber nicht älter sein als drei Monate. Während der Tätigkeit der Mitarbeiter für den Auftraggeber hat der Auftragnehmer sich alle drei Jahre ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen zu lassen. Die Einsichtnahme ist -mit Einwilligung der Mitarbeiter nach Art. 6 und 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - vom Auftragnehmer mit den Angaben zum Mitarbeiter, dem Datum der Einsichtnahme, dem Ausstellungszeitpunkt des Führungszeugnisses und der Feststellung zum Nichtvorliegen der o. g. Straftaten zu dokumentieren und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen. Für die Einholung der Einwilligung der Mitarbeiter hat der Auftragnehmer zu sorgen.
Alle in der Maßnahme eingesetzten Mitarbeiter, die nach dem 31.12.1970 geboren wurden, müssen über einen Nachweis ihrer Masernschutzimpfung oder -immunität verfügen. Auf Verlangen ist dieser dem JobCenter Essen vorzulegen. Für die Einholung der Einwilligung der Mitarbeiter hat der Auftragnehmer zu sorgen.
Nachweis des Personals
Der Nachweis des vollständigen Personals hat mit dem Vordruck F.1 nach Zuschlagserteilung, spätestens vier Wochen vor Maßnahmebeginn, gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Bei kurzfristigerem Beginntermin ist die Vorlage unmittelbar nach Zuschlagserteilung erforderlich. Bei Personaländerungen während der Vertragslaufzeit hat der Nachweis des Personals durch den Auftragnehmer unverzüglich und vor Einsatz des Personals in der Maßnahme ebenfalls mit dem Vordruck F. 1 zu erfolgen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Einsatz des Personals abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Personalwechsel während der Vertragslaufzeit. Eine Vertretungsregelung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer sicherzustellen, der Einsatz des Vertretungspersonals ist vor Einsatz dem Auftraggeber mitzuteilen. Auch das Personal für die Urlaubs- oder Krankheitsvertretung ist im Vorfeld mit dem Vordruck F. 1 zu melden.
Für die Gesamtübersicht des gemeldeten Personals ist der Vordruck F.1.2 zu übersenden.
Alle personellen Änderungen sind dem JobCenter Essen vor Umsetzung zuzuleiten und die Zustimmung einzuholen.
Personaleinsatz
Das für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Personal ist im entsprechenden Umfang ab Maßnahmebeginn vorzuhalten.
Dem Auftragnehmer wird die Möglichkeit eingeräumt, außerhalb der Maßnahme auch für andere als die sich in der Maßnahme befindenden Teilnehmer des Bedarfsträgers tätig zu sein.
Zum Einsatz kommen 6 VZÄ Sozialpädagogen, 1 VZÄ Psychologe sowie die 1 VZÄ Projektleitung und 0,2 VZÄ Verwaltungskraft.
Die sechs Sozialpädagogen müssen die Anlaufstelle zu den Öffnungszeiten besetzen, sowie die aufsuchende Arbeit und die Streetwork Arbeit aufteilen. Außerdem muss eine Rufbereitschaft für Notfälle im Zeitraum 10:00h bis 22:00h aufrecht erhalten werden.
Dabei entspricht der Wert "1" einem Volumen von wöchentlich 39 Stunden.
Maßnahmeort
Der konkrete Maßnahmeort für die Durchführung ist Essen. Der angegebene Maßnahmeort ist zwingend einzuhalten.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine und berufliche Bildung📦
Stadt: Essen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
“Der Vertrag kann zweimalig um den Vertragszeitraum verlängert werden.” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-27 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-27 10:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 35
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-10-27 10:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-10-16 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
“Werden nachgefordert wenn dies rechtlich möglich ist.”
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben.
Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben.
Weiterhin sind vom Bieter:
- die Kalkulation der Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei Bietergemeinschaften)
- Trägerzulassung nach AZAV
vorzulegen.
Für den Vordruck R.1 ergeben sich gesonderte Regelungen aus Teil B.1.5. der Leistungsbeschreibung.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrug
Korruption
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Zahlungsunfähigkeit
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
“Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6YTN0P14ZP
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich,...”
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6YTN0P14ZP
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-24+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 184-626675 (2025-09-24)