Nach § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) ist u. a. in den Verwaltungen der Länder ein den Grundsätzen dieses Gesetzes gleichwertiger Arbeitsschutz zu gewährleisten. Rechtsgrundlage zur Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes in den bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen versicherten Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben ist die am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2). Im Weiteren sind insbesondere die Anforderungen des Gesetzes zur Umsetzung der EU- Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz Richtlinien (Arbeitsschutzgesetz) vom 07.08.1996 sowie die sonstigen Rechtsvorschriften im Sinne dieses Gesetzes in den jeweils geltenden Fassungen zu beachten. Gesucht wird ein qualifizierter überbetrieblicher Dienst, der die arbeitsmedizinische und sicherheits-technische Betreuung der drei Behörden an seinen Standorten in NRW übernehmen kann. Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibungen verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-10.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RV Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung und Brandschutzbeauftragte/r
Referenznummer: 14;1001840351;EU
Kurze Beschreibung:
“Nach § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) ist u. a. in...”
Kurze Beschreibung
Nach § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) ist u. a. in den Verwaltungen der Länder ein den Grundsätzen dieses Gesetzes gleichwertiger Arbeitsschutz zu gewährleisten.
Rechtsgrundlage zur Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes in den bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen versicherten Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben ist die am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2). Im Weiteren sind insbesondere die Anforderungen des Gesetzes zur Umsetzung der EU- Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz Richtlinien (Arbeitsschutzgesetz) vom 07.08.1996 sowie die sonstigen Rechtsvorschriften im Sinne dieses Gesetzes in den jeweils geltenden Fassungen zu beachten.
Gesucht wird ein qualifizierter überbetrieblicher Dienst, der die arbeitsmedizinische und sicherheits-technische Betreuung der drei Behörden an seinen Standorten in NRW übernehmen kann.
Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibungen verwiesen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von medizinischem Personal📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Leistung ist die Übertragung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung der Beschäftigten des Ministeriums für Umwelt,...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Leistung ist die Übertragung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung der Beschäftigten des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (im Folgenden "Auftraggeber") auf einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärztinnen/Betriebsärzten, Sicherheitsingenieurinnen bzw. Sicherheitsingenieuren und anderen Fachkräften für Arbeitssicherheit (im Folgenden "Auftragnehmerin/Auftragnehmer") unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen.
Weitere Informationen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Das LANUK und das LAVE werden seine Verpflichtung, Betriebsärztinnen / Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, dadurch erfüllen,...”
Beschreibung der Beschaffung
Das LANUK und das LAVE werden seine Verpflichtung, Betriebsärztinnen / Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, dadurch erfüllen, dass sie gemeinsam einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärztinnen / Betriebsärzte und Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 3 und § 6 des ASiG verpflichten.
Gesucht wird ein qualifizierter überbetrieblicher Dienst, der die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der beiden Landesämter an seinen Standorten in NRW übernehmen kann.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Erfüllungsorte sind diverse Standorte in NRW der Auftraggeber (s. jeweilige Leistungsbeschreibung).”
Ort der Leistung: Recklinghausen🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Vor dem Hintergrund seiner Verpflichtungen gem. § 54 Landesbauordnung NRW in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz beabsichtigt das LANUK und das...”
Beschreibung der Beschaffung
Vor dem Hintergrund seiner Verpflichtungen gem. § 54 Landesbauordnung NRW in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz beabsichtigt das LANUK und das LAVE, die Funktion eines / einer Brandschutzbeauftragten durch eine externe Dienstleisterin / einen externen Dienstleister wahrnehmen zu lassen.
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-15 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Firmenfragenkatalog (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Firmenfragenkatalog, ggf. auch von den anderen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Firmenfragenkatalog (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Firmenfragenkatalog, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Los 2 + 3: Formblatt_Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): ausgefülltes Formblatt_Referenzen, als Anlage zum Firmenfragenkatalog mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Los 2 + 3: Formblatt_Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): ausgefülltes Formblatt_Referenzen, als Anlage zum Firmenfragenkatalog mit Referenz über nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen der letzten drei Jahre, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Los 1: Nachweise der Fachkunde im Bereich Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Los 1: Nachweise der eingesetzten Fachkräfte für Arbeitssicherheit gem. der in der DGUV geltenden Vorschrift (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Los 1: Nachweise der eingesetzten Fachkräfte für Arbeitssicherheit gem. der in der DGUV geltenden Vorschrift (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Los 1: Nachweis des eingesetzten medizinischen Assistenzpersonals über abgeschlossene Ausbildung zur/zum medizinischen Fachangestellten (Mit dem Angebot;...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Los 1: Nachweis des eingesetzten medizinischen Assistenzpersonals über abgeschlossene Ausbildung zur/zum medizinischen Fachangestellten (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Los 1: Formblatt Referenzliste (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Los 2: Nachweise der eingesetzten Betriebsmediziner sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit gem. der in der ArbmedVV geltenden Vorschrift (Mit dem Angebot;...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Los 2: Nachweise der eingesetzten Betriebsmediziner sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit gem. der in der ArbmedVV geltenden Vorschrift (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Los 2: Nachweis des eingesetzten medizinischen Assistenzpersonals über abgeschlossene Ausbildung zur/zum medizinischen Fachangestellten (Mit dem Angebot;...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Los 2: Nachweis des eingesetzten medizinischen Assistenzpersonals über abgeschlossene Ausbildung zur/zum medizinischen Fachangestellten (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Los 3: Nachweis des/der eingesetzten Brandschutzbeauftragten über einschlägige Aus- und Weiterbildung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Los 3: Nachweis des/der eingesetzten Brandschutzbeauftragten über einschlägige Aus- und Weiterbildung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen:
- Angebotsschreiben (Formular 324 EU) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben....”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
- Angebotsschreiben (Formular 324 EU) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben.
Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich!
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): unterzeichnete Eigenerklärung Ausschlussgründe, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen.
- Leistungsverzeichnis pro Los ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): ausgefülltes Leistungsverzeichnis
Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Leistungsverzeichnis vom Bieter vollständig und eindeutig ausgefüllt werden muss. Sind die erforderlichen Stellen nicht ausgefüllt, angekreuzt oder fehlt der Preis, führt dies zum Ausschluss des Angebotes, da für den Auftraggeber nicht erkennbar ist, ob das Angebot vollständig ist. Freigelassene
“#Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YTSS4L392#
Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen, sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.”
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YTSS4L392#
Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen, sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 0251 4111691
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 251-411-1691📞
Fax: +49 251-411-2165 📠
URL: https://www.bezreg-muenster.de/kontaktseite-vergabekammer-westfalen🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB - Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... /
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 217-748117 (2025-11-10)