Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über Anwaltsleistungen abzuschließen. Der Auftragnehmer soll den Auftraggeber in ausgewählten Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie des Sozial- und Tarifrechts (Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes, TVöD) sowie in Fragen der Arbeitnehmerüberlassung beraten. Die Personalabteilung der Generalverwaltung holt den Auftragnehmer im Rahmen eines nicht exklusiven Rahmenvertrags bei besonders gelagerten Fällen zur außergerichtlichen Beratung oder Prozessvertretung hinzu. Der Auftraggeber behält sich vor, in Standardfällen arbeits- oder sozialrechtlicher Natur lokale Kanzleien am jeweiligen Gerichtsort mit den gesetzlichen Gebühren zu beauftragen. Der Auftraggeber schätzt die Leistungsanteile auf ca. 80 % für Individualarbeitsrecht, ca. 10 % für kollektives Arbeitsrecht und Tarifrecht sowie ca. 10 % für Sozialrecht. Diese Verteilung ist jedoch nur eine Schätzung und nicht verbindlich. Ein Projektteam aus mindestens vier Rechtsanwält*innen ist erforderlich. Nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A.1 zu den Vergabeunterlagen) und der Rahmenvereinbarung (Anlagenrubrik B zu den Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-06.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RV arbeitsrechtliche Beratung
Reference number: 22 04 01 02 00 01 01 01_2025
Kurze Beschreibung:
“Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über Anwaltsleistungen abzuschließen. Der Auftragnehmer soll den Auftraggeber...”
Kurze Beschreibung
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über Anwaltsleistungen abzuschließen. Der Auftragnehmer soll den Auftraggeber in ausgewählten Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie des Sozial- und Tarifrechts (Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes, TVöD) sowie in Fragen der Arbeitnehmerüberlassung beraten.
Die Personalabteilung der Generalverwaltung holt den Auftragnehmer im Rahmen eines nicht exklusiven Rahmenvertrags bei besonders gelagerten Fällen zur außergerichtlichen Beratung oder Prozessvertretung hinzu. Der Auftraggeber behält sich vor, in Standardfällen arbeits- oder sozialrechtlicher Natur lokale Kanzleien am jeweiligen Gerichtsort mit den gesetzlichen Gebühren zu beauftragen.
Der Auftraggeber schätzt die Leistungsanteile auf ca. 80 % für Individualarbeitsrecht, ca. 10 % für kollektives Arbeitsrecht und Tarifrecht sowie ca. 10 % für Sozialrecht. Diese Verteilung ist jedoch nur eine Schätzung und nicht verbindlich.
Ein Projektteam aus mindestens vier Rechtsanwält*innen ist erforderlich.
Nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A.1 zu den Vergabeunterlagen) und der Rahmenvereinbarung (Anlagenrubrik B zu den Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im juristischen Bereich📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 000 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über Anwaltsleistungen abzuschließen. Der Auftragnehmer soll den Auftraggeber...”
Beschreibung der Beschaffung
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über Anwaltsleistungen abzuschließen. Der Auftragnehmer soll den Auftraggeber in ausgewählten Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie des Sozial- und Tarifrechts (Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes, TVöD) sowie in Fragen der Arbeitnehmerüberlassung beraten.Nebenan
Die Personalabteilung der Generalverwaltung holt den Auftragnehmer im Rahmen eines nicht exklusiven Rahmenvertrags bei besonders gelagerten Fällen zur außergerichtlichen Beratung oder Prozessvertretung hinzu. Der Auftraggeber behält sich vor, in Standardfällen arbeits- oder sozialrechtlicher Natur lokale Kanzleien am jeweiligen Gerichtsort mit den gesetzlichen Gebühren zu beauftragen.
Der Auftraggeber schätzt die Leistungsanteile auf ca. 80 % für Individualarbeitsrecht, ca. 10 % für kollektives Arbeitsrecht und Tarifrecht sowie ca. 10 % für Sozialrecht. Diese Verteilung ist jedoch nur eine Schätzung und nicht verbindlich.
Ein Projektteam aus mindestens vier Rechtsanwält*innen ist erforderlich.
Nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A.1 zu den Vergabeunterlagen) und der Rahmenvereinbarung (Anlagenrubrik B zu den Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium.
Die vollständigen Zuschlagskriterien sind aus den Vergabeunterlagen ersichtlich.”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Juristische Beratung und Vertretung📦 Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-01 📅
Datum des Endes: 2032-01-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Basis-Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre (24 Monate),
gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns.
Die gesamte Vertragslaufzeit beträgt maximal 6...”
Beschreibung der Optionen
Die Basis-Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre (24 Monate),
gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns.
Die gesamte Vertragslaufzeit beträgt maximal 6 Jahre (72 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns.
Nach Ablauf der Basisvertragslaufzeit verlängert sich die Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr bis zur maximalen Vertragslaufzeit (6 Jahre). Die Vertragsparteien können die Rahmenvereinbarung, mit Ausnahme der 24-monatigen Basisvertragslaufzeit, mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen. Erstmalig möglich zum Ende des zweiten Vertragsjahres.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): UFAB einfache Richtwertmethode
Kostenkriterium (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-09 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
“Es handelt sich nach Art.4 lit. d) der Richtlinie 2014/24/EU um eine sog. Soziale und andere besondere Dienstleistung.
Die Laufzeit einer...”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen
Es handelt sich nach Art.4 lit. d) der Richtlinie 2014/24/EU um eine sog. Soziale und andere besondere Dienstleistung.
Die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung darf gemäß § 65 Abs. 2 VgV sechs Jahre betragen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat unter Verwendung der Anlagenrubrik D.1 Abschnitt "Unternehmensreferenzen" und dem Anhang zur Anlage D.1 mindestens zwei (2) Referenzen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlagenrubrik D.1 Abschnitt "Unternehmensreferenzen" und dem Anhang zur Anlage D.1 mindestens zwei (2) Referenzen darzustellen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind und dessen prägender Teil der Leistung in den letzten drei (3) Jahren vor der Bekanntmachung erbracht wurde. Dies ist dann der Fall, wenn mindestens 12 volle Monate der Leistungserbringung in den letzten 3 Jahren erbracht worden sind. Liegt der Start der Leistungserbringung länger als drei Jahre zurück, ist darzustellen, welche Leistungen in den letzten drei Jahren erbracht wurden.
Darüber hinaus muss bei es sich der referenzierten Leistung um Anwaltsleistungen auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung/ eines Rahmenvertrags oder einer vergleichbaren dauerhaften Beratungsbeziehung für arbeitsrechtliche Beratung (bzw. Vertretung) auf Arbeitgeberseite handeln.
Dabei muss die Laufzeit der Rahmenvereinbarung/ des Rahmenvertrags oder der vergleichbaren dauerhaften Beratungsbeziehung mindestens 2 Jahre betragen haben und der Referenzgeber im Durchschnitt der Laufzeit der Rahmenvereinbarung/ des Rahmenvertrags mindestens 500 Angestellte (VZÄ) gehabt haben. Der erwirtschaftete Auftragswert muss durchschnittlich mindestens 60.000,- EUR pro Jahr betragen haben.
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Zusätzlich zu den oben genannten Mindestanforderungen, muss eine der beiden Referenzen von einem Referenzgeber stammen, der an den TVöD oder TV-L (inkl. TV-Hessen) oder einen weiteren Tarifvertrag eines öffentlichen Arbeitgebers oder einer Vereinigung oder Spitzenorganisation öffentlicher Arbeitgeber gebunden ist (= Mindestanforderung).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erlaubnis zum Erbringen von Rechtsdienstleistungen:
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Der Bieter hat unter Verwendung der Anlagenrubrik D.1 Abschnitt "Erlaubnis zum Erbringen von...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erlaubnis zum Erbringen von Rechtsdienstleistungen:
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Der Bieter hat unter Verwendung der Anlagenrubrik D.1 Abschnitt "Erlaubnis zum Erbringen von Rechtsdienstleistungen" zu erklären, dass er über eine Erlaubnis zum Erbringen von Rechtsdienstleistungen in Deutschland und der gerichtlichen Vertretung entsprechend der Leistungsbeschreibung (Zulassung zur Rechtsanwaltschaft/ zugelassene Berufsausübungsgesellschaft) verfügt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat unter Verwendung der Anlagenrubrik D.1 Abschnitt "Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl" die Anzahl der zugelassenen Rechtsanwältinnen und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlagenrubrik D.1 Abschnitt "Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl" die Anzahl der zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte insgesamt, sowie die Anzahl der zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Tätigkeitsbereich Arbeits-/ Sozialrecht, die durchschnittlich in den letzten drei (3) Geschäftsjahren (2022 - 2024) im eigenen Unternehmen beschäftigt waren, anzugeben.
Dabei müssen im eigenen Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens vier VZÄ (=Vollzeitäquivalente) Rechtsanwältinnen/ Rechtsanwälte im Arbeits- und Sozialrecht beschäftigt gewesen sein.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gefordert wird eine adäquate Deckung des Berufshaftpflichtrisikos mit mindestens folgenden Deckungssummen:
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für Personenschäden mindestens fünf (5) Mio....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gefordert wird eine adäquate Deckung des Berufshaftpflichtrisikos mit mindestens folgenden Deckungssummen:
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für Personenschäden mindestens fünf (5) Mio. EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr, wenn nicht Projektversicherung bzw. Excedentendeckung), sowie für Sach- und Vermögensschäden mindestens drei (3) Mio. EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr, wenn nicht Projektversicherung bzw. Excedentendeckung).
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlagenrubrik D.1 Abschnitt "Haftpflichtversicherung" mittels Eigenerklärung zu erklären, dass er bereits bei Angebotsabgabe über eine den vorstehenden Anforderungen entsprechende Berufshaftpflichtversicherung verfügt und diese für die Dauer des Vertragsverhältnisses im Zuschlagsfall aufrecht erhält oder sich verpflichtet, eine den vorstehenden Anforderungen entsprechende Versicherung/Deckung unverzüglich nach Zuschlag, jedoch in jedem Fall vor Leistungsbeginn abzuschließen und diese für die Dauer des Vertragsverhältnisses im Zuschlagsfall aufrecht zu erhalten.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Unternehmensdarstellung:
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Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer: Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unternehmensdarstellung:
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Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer: Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Telefon, E-Mail, Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i.S.d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36]), Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie organisatorische Gliederung des Unternehmens. Die Angaben sind unter Verwendung von Anlagenrubrik D.1 Abschnitt "Unternehmensdarstellung" vorzunehmen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat unter Verwendung der Anlagenrubrik D.1 Abschnitt "Umsatzdarstellung" eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens aus den...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlagenrubrik D.1 Abschnitt "Umsatzdarstellung" eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens aus den letzten drei (3) Geschäftsjahren (2022 - 2024) abzugeben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat unter Verwendung der Anlagenrubrik D.1 Abschnitt "Umsatzdarstellung" eine Erklärung über den spezifischen Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlagenrubrik D.1 Abschnitt "Umsatzdarstellung" eine Erklärung über den spezifischen Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich Arbeits- und Sozialrecht aus den letzten drei (3) Geschäftsjahren (2022 - 2024) abzugeben. Dabei muss der spezifische Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 330 .000 EUR netto / Jahr betragen haben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat unter Verwendung der Anlagenrubrik D.1 Abschnitt "Berufs-, Partnerschafts- oder Handelsregistereintragung" zu erklären, dass er in einem...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlagenrubrik D.1 Abschnitt "Berufs-, Partnerschafts- oder Handelsregistereintragung" zu erklären, dass er in einem Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Gefordert wird die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingung. Dies stellt ein Ausschlusskriterium dar:
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Nichtvorliegen eines Zuschlags- und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Gefordert wird die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingung. Dies stellt ein Ausschlusskriterium dar:
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Nichtvorliegen eines Zuschlags- und Erfüllungsverbots (Russland-Sanktionen):
Jeder Bieter muss unter Verwendung der Anlagenrubrik D zu den Vergabeunterlagen erklären, dass kein Zuschlags- und Erfüllungsverbot gemäß Art. 5k Abs.1 Verordnung (EU) Nr. 833/ 2014 i. V. m. der Verordnung (EU) 2022/576 für öffentliche Aufträge im Zusammenhang mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen besteht.
“1) In den Vergabeunterlagen wird in Bezug auf die gestellten Eignungsanforderungen die Abgabe von Eigenerklärungen gefordert. Hierfür werden mit den...”
1) In den Vergabeunterlagen wird in Bezug auf die gestellten Eignungsanforderungen die Abgabe von Eigenerklärungen gefordert. Hierfür werden mit den Vergabeunterlagen Vordrucke (Anlagenrubrik D.1) bereit gestellt.
Werden Mindestanforderungen an Eignungskriterien gestellt, ist dies in der Anlagenrubrik D.1 dargestellt/ kenntlich gemacht: Die Nichterfüllung bereits eines Ausschlusskriteriums führt zum Ausschluss des Angebots.
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2) Bietergemeinschaften ("BG"):
BG's sind grundsätzlich zugelassen. Die erforderlichen
Angaben zur BG sind in der Anlagerubrik D.2 zu den Vergabeunterlagen (VU) vorzunehmen, die dem Angebot in diesem Falle ausgefüllt beizufügen ist.
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3) Einsatz anderer Unternehmen:
In der Anlagenrubrik D.2 zu den Vergabeunterlagen ist anzugeben, ob der Bieter die Vergabe von nachrangigen Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt oder nicht.
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4) Bieterfragen/Zusätzliche Informationen:
Bieterfragen zum Vergabeverfahren können ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Staatsanzeigers Baden-Württemberg-"www.tender24.de" - (eVergabe-Tool AI Vergabe) gestellt werden.
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Zusätzliche Informationen zur Vorbereitung der Angebote sowie Antworten zu Bieterfragen oder aufklärende/berichtigende Angaben zu den Vergabeunterlage werden zeitgleich allen Bietern elektronisch über das Vergabeportal rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt und werden damit Teil der Vergabeunterlagen.
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Die Bieter sind grundsätzlich verpflichtet, sich selbstständig über den jeweils aktuellen Stand der Vergabeunterlage sowie der Beantwortung der Bieterfragen über das Vergabeportal zu informieren. Eine systemseitige Benachrichtigung wird nur an beim Vergabeportal registrierte Nutzer versandt. Es wird daher empfohlen, sich möglichst frühzeitig freiwillig beim Vergabeportal zu registrieren.
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5) Angebote können ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal www.tender24.de abgegeben werden. Die Einreichung auf dem Postwege, direkt, per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; Stabsreferat Einkauf und Versicherungen
Nationale Registrierungsnummer: T: 089 21080
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@gv.mpg.de📧
Telefon: +49 89 21080📞
Fax: +49 8921081344 📠
URL: https://www.mpg.de/de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einlegung von Rechtsbehelfen:
--
Information über die Überprüfungsfristen:
--
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
--
"(1) Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen:
--
Information über die Überprüfungsfristen:
--
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
--
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...)
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
--
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
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Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 216-741678 (2025-11-06)