Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Fragebogen zur Eignungsprüfung
1.1.2.2 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 VgV)
1.1.2.2.1 Referenz 1
Z 1.1.2.2.1.1 Auftraggeber mit Anschrift
Bitte benennen Sie den Auftraggeber (Endkunde) inklusive Anschrift einer hinsichtlich Leistungsart und Rechnungswert vergleichbaren Leistung.
Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall eine Rahmenvereinbarung über eine Cateringleistung von Flüchtlingen mit einer Verpflegungsteilnehmerzahl
für das Los 1 von 1.700 Essensteilnehmenden pro Verpflegungstag,
für das Los 2 von 800 Essensteilnehmenden pro Verpflegungstag,
für das Los 3 von 400 Essensteilnehmenden pro Verpflegungstag,
für das Los 4 von 300 Essensteilnehmenden pro Verpflegungstag,
wenn sie nicht älter als drei Jahre sind und die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von mindestens sechs Monaten ein Leistungszeitraum von sechs Monaten bereits abgeschlossen wurde. Maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist.
Die Cateringleistung an mehrere Einrichtungen kann unter Beachtung der obigen Anforderungen in einer Referenz zusammengefasst werden. Dies ist ausführlich bei der Angabe der Referenz darzustellen.
Für den Fall, dass mehr als ein Los beboten wird, muss durch die vorgelegten Referenzangaben nachgewiesen werden, dass in der Vergangenheit bereits Leistungen vergleichbar aller nunmehr bebotenen Lose gemäß den nachfolgenden Anforderungen erbracht wurden. Es muss sichergestellt werden, dass der Bieter eine höhere Anzahl an Verpflegung leisten kann als in einem Los angegeben ist.
Bitte beachten Sie:
Gem. § 42 Abs. 1 VgV haben öffentliche Auftraggeber die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der festgelegten Eignungskriterien zu überprüfen. Gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV können als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers oder Bieters geeignete Referenzen verlangt werden. Die damit einhergehende Datenverarbeitung ist gem. Art. 6 Unterabsatz 1 Buchstabe c DSGVO, Art. 4 Absatz 1 BayDSG gestattet.
Leistungen für die Auftraggeberin können nur berücksichtigt werden, wenn diese explizit angegeben werden. In jedem Los wird nur die angegebene Referenz berücksichtigt, ein Austausch bzw. Nachreichen von Referenzen ist nicht zulässig.
Pro Los ist mindestens eine Referenz anzugeben.
Wenn Sie mehr Referenzen angeben wollen, laden Sie bitte ein entsprechendes Dokument hoch.
Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die Erklärung (teilweise) unzutreffend sein könnte, werden zusätzlich zur Erklärung weitere Nachweise gefordert. Der Bewerber/Bieter hat in diesem Fall vor Zuschlagserteilung auf Anforderung durch die Auftraggeberin eine vom jeweiligen Auftraggeber ausgestellte Bestätigung der Referenz vorzulegen.
Z 1.1.2.2.1.2 Auftragsgegenstand
Bitte beschreiben Sie möglichst detailliert den Auftragsgegenstand der Referenz, mit Angabe der Verpflegungssystem (z.B. Cook&Hold) und ob die Verpflegungsteilnehmerzahl erreicht werden:
für das Los 1 von 1.700 Essensteilnehmenden pro Verpflegungstag,
für das Los 2 von 800 Essensteilnehmenden pro Verpflegungstag,
für das Los 3 von 400 Essensteilnehmenden pro Verpflegungstag,
für das Los 4 von 300 Essensteilnehmenden pro Verpflegungstag,
Z 1.1.2.2.1.3 Ansprechperson beim Auftraggeber
Bitte geben Sie die Kontaktdaten der Ansprechperson des Referenzauftraggebers (Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) für die Überprüfung der Referenz an.
Z 1.1.2.2.1.4 Auftragswert
Bitte geben Sie den Auftragswert (netto) der Referenz in Euro an.
Z 1.1.2.2.1.5 Auftragszeitraum
Bitte geben Sie den Leistungszeitpunkt bzw. den Leistungszeitraum der Referenz an.
Bitte beachten Sie:
Referenzen werden nur berücksichtigt, wenn sie nicht älter als drei Jahre sind und die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von sechs Monaten, mindestens ein Leistungszeitraum von sechs Monaten bereits abgeschlossen wurde. Maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist.