Der Landkreis Emsland, beabsichtigt an dem Bestand der Gesamtschule Emsland, Heidekampstraße 1, 49809 Lingen einen Neubaubereich zu errichten. Dieser Neubau besteht aus drei Geschossen (Kellergeschoss, Erdgeschoss sowie 1. Obergeschoss). Der gesamte Neubau soll eine moderne tageslicht- und präsenzabhängige LED-Beleuchtung erhalten. Weiterhin wird der gesamte Neubau mit einer Sicherheitsbeleuchtung als Zentralbatterieanlage in 3-stündiger Ausführung ausgestattet. Die Zentralentechnik wurde so dimensioniert, dass diese in der Lage ist, bei einer späteren Sanierungsmaßnahme des Bestandes, diesen komplett mit zu versorgen. Es wird darauf hingewiesen das in dieser Maßnahme auch die E30-Verkabelung des Bestandsbaus bis zum Übergangspunkt zwischen Neubau und Bestandsbau berücksichtigt wurde. Zur Alarmierung im Brandfall wird das Gebäude mit einer flächendeckenden Brandmeldeanlage mit automatischen und nichtautomatischen Meldern ausgestattet. Ebenso erhält das Gebäude eine ELA-Anlage als Sprachalarmierungsanlage nach DIN 14675 SAA und der DIN 0828 mit entsprechender A/BVerkabelung. Es erfolgt eine Aufschaltung zur Feuerwehr. Auch die BMA- und ELA-Zentralentechnik wurden so dimensioniert, dass diese in der Lage sind, bei einer späteren Sanierungsmaßnahme des Bestandes, diesen komplett mit zu versorgen. Die neue Brandmeldeanlage als auch die ELA-Anlage sollen temporär mit den Bestandsanlagen BMA und ELA verquickt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-28.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung / Neubau Gesamtschule Emsland in Lingen, Neubau Fachraumtrakt: Elektroarbeiten
Referenznummer: P732-2
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Emsland, beabsichtigt an dem Bestand der Gesamtschule Emsland, Heidekampstraße 1, 49809 Lingen einen Neubaubereich zu errichten. Dieser Neubau besteht aus drei Geschossen (Kellergeschoss, Erdgeschoss sowie 1. Obergeschoss). Der gesamte Neubau soll eine moderne tageslicht- und präsenzabhängige LED-Beleuchtung erhalten. Weiterhin wird der gesamte Neubau mit einer Sicherheitsbeleuchtung als Zentralbatterieanlage in 3-stündiger Ausführung ausgestattet. Die Zentralentechnik wurde so dimensioniert, dass diese in der Lage ist, bei einer späteren Sanierungsmaßnahme des Bestandes, diesen komplett mit zu versorgen. Es wird darauf hingewiesen das in dieser Maßnahme auch die E30-Verkabelung des Bestandsbaus bis zum Übergangspunkt zwischen Neubau und Bestandsbau berücksichtigt wurde. Zur Alarmierung im Brandfall wird das Gebäude mit einer flächendeckenden Brandmeldeanlage mit automatischen und nichtautomatischen Meldern ausgestattet. Ebenso erhält das Gebäude eine ELA-Anlage als Sprachalarmierungsanlage nach DIN 14675 SAA und der DIN 0828 mit entsprechender A/BVerkabelung. Es erfolgt eine Aufschaltung zur Feuerwehr. Auch die BMA- und ELA-Zentralentechnik wurden so dimensioniert, dass diese in der Lage sind, bei einer späteren Sanierungsmaßnahme des Bestandes, diesen komplett mit zu versorgen. Die neue Brandmeldeanlage als auch die ELA-Anlage sollen temporär mit den Bestandsanlagen BMA und ELA verquickt werden.
Der Landkreis Emsland, beabsichtigt an dem Bestand der Gesamtschule Emsland, Heidekampstraße 1, 49809 Lingen einen Neubaubereich zu errichten. Dieser Neubau besteht aus drei Geschossen (Kellergeschoss, Erdgeschoss sowie 1. Obergeschoss). Der gesamte Neubau soll eine moderne tageslicht- und präsenzabhängige LED-Beleuchtung erhalten. Weiterhin wird der gesamte Neubau mit einer Sicherheitsbeleuchtung als Zentralbatterieanlage in 3-stündiger Ausführung ausgestattet. Die Zentralentechnik wurde so dimensioniert, dass diese in der Lage ist, bei einer späteren Sanierungsmaßnahme des Bestandes, diesen komplett mit zu versorgen. Es wird darauf hingewiesen das in dieser Maßnahme auch die E30-Verkabelung des Bestandsbaus bis zum Übergangspunkt zwischen Neubau und Bestandsbau berücksichtigt wurde. Zur Alarmierung im Brandfall wird das Gebäude mit einer flächendeckenden Brandmeldeanlage mit automatischen und nichtautomatischen Meldern ausgestattet. Ebenso erhält das Gebäude eine ELA-Anlage als Sprachalarmierungsanlage nach DIN 14675 SAA und der DIN 0828 mit entsprechender A/BVerkabelung. Es erfolgt eine Aufschaltung zur Feuerwehr. Auch die BMA- und ELA-Zentralentechnik wurden so dimensioniert, dass diese in der Lage sind, bei einer späteren Sanierungsmaßnahme des Bestandes, diesen komplett mit zu versorgen. Die neue Brandmeldeanlage als auch die ELA-Anlage sollen temporär mit den Bestandsanlagen BMA und ELA verquickt werden.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von elektrischen Leitungen📦 Beschreibung
Interne Kennung: P732-2
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Hauptmassen: Ca. 800 m Erdungsleitung bis 1x120 mm², 1 Stck Gebäudehauptverteilung und 8 Stck Unterverteilungen, 5 Stck Bestandsunterverteilungen sanieren, Ca. 1.500 m Hauptleitungen bis zu 4x240/120 mm², Ca. 53.000 m Kabel und Leitungen bis 5x16 mm², Ca. 1.600 Stck Steck- und Schaltgeräte, Ca. 11.000 m Kunststoffrohre, 1 Stck Zentralbatterieanlage mit ca. 160 Stck Bereitschaftsleuchten, 1 Stck ELA-Anlage mit ca. 120 Lautsprechern, 1 Stck Brandmeldeanlage mit ca. 150 Stck Multisensormelder und 20 Stck Druckknopfmelder, Ca. 6.500 m Datenleitung für 5 Standschränke inkl. ca. 35 Stck WLAN Access Points und aktiven Komponenten, Ca. 760 Stck Leuchten und Leuchtmittel.
Hauptmassen: Ca. 800 m Erdungsleitung bis 1x120 mm², 1 Stck Gebäudehauptverteilung und 8 Stck Unterverteilungen, 5 Stck Bestandsunterverteilungen sanieren, Ca. 1.500 m Hauptleitungen bis zu 4x240/120 mm², Ca. 53.000 m Kabel und Leitungen bis 5x16 mm², Ca. 1.600 Stck Steck- und Schaltgeräte, Ca. 11.000 m Kunststoffrohre, 1 Stck Zentralbatterieanlage mit ca. 160 Stck Bereitschaftsleuchten, 1 Stck ELA-Anlage mit ca. 120 Lautsprechern, 1 Stck Brandmeldeanlage mit ca. 150 Stck Multisensormelder und 20 Stck Druckknopfmelder, Ca. 6.500 m Datenleitung für 5 Standschränke inkl. ca. 35 Stck WLAN Access Points und aktiven Komponenten, Ca. 760 Stck Leuchten und Leuchtmittel.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauinstallationsarbeiten📦
Stadt: Lingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Emsland
🏙️
Dauer: 216 Tage Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-03 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-03 10:45:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Öffnung erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-06-03 10:45:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Die Öffnung erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-05-26 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach §56 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Angabe in Eigenerklärung zur Eignung
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. - Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschluss geltenden Gesetz des Bundeslandes des Auftraggebers über die Sicherung der Einhaltung der Tariftreue sowie Mindestlöhne bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.
- Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. - Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschluss geltenden Gesetz des Bundeslandes des Auftraggebers über die Sicherung der Einhaltung der Tariftreue sowie Mindestlöhne bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5P5NSH
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 413115-3306📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 084-280954 (2025-04-28)