Die Kreisstadt Unna beabsichtigt, die Leistungen für die schulische und klinische Ausbildung Notfallsanitäter*innen zu vergeben. Es werden vier Jahrgänge vergeben. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Für die Jahre 2026, 2027 und 2028 steht die Anzahl der Auszubildenden noch nicht abschließend fest. Es wird derzeit von fünf (RDBP) Auszubildenden ausgegangen. Die genaue Anzahl wird der Schule, welche den Ausbildungsauftrag für die drei Jahrgänge ab 2026 erhält, spätestens im März vor Schulbeginn mitgeteilt. Schulbeginn: 01.09.2025 werden 10 Auszubildende eingestellt. Schulbeginn: 01.09.2026 werden 5 Auszubildende eingestellt. Schulbeginn: 01.09.2027 werden 5 Auszubildende eingestellt. Schulbeginn: 01.09.2028 werden 5 Auszubildende eingestellt
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-24.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schulische und klinische Ausbildung Notfallsanitäter
Referenznummer: 2025-0123
Kurze Beschreibung:
Die Kreisstadt Unna beabsichtigt, die Leistungen für die schulische und klinische Ausbildung Notfallsanitäter*innen zu vergeben.
Es werden vier Jahrgänge vergeben. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre.
Für die Jahre 2026, 2027 und 2028 steht die Anzahl der Auszubildenden noch nicht abschließend fest.
Es wird derzeit von fünf (RDBP) Auszubildenden ausgegangen.
Die genaue Anzahl wird der Schule, welche den Ausbildungsauftrag für die drei Jahrgänge ab 2026 erhält, spätestens im März vor Schulbeginn mitgeteilt.
Schulbeginn: 01.09.2025 werden 10 Auszubildende eingestellt.
Schulbeginn: 01.09.2026 werden 5 Auszubildende eingestellt.
Schulbeginn: 01.09.2027 werden 5 Auszubildende eingestellt.
Schulbeginn: 01.09.2028 werden 5 Auszubildende eingestellt
Die Kreisstadt Unna beabsichtigt, die Leistungen für die schulische und klinische Ausbildung Notfallsanitäter*innen zu vergeben.
Es werden vier Jahrgänge vergeben. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre.
Für die Jahre 2026, 2027 und 2028 steht die Anzahl der Auszubildenden noch nicht abschließend fest.
Es wird derzeit von fünf (RDBP) Auszubildenden ausgegangen.
Die genaue Anzahl wird der Schule, welche den Ausbildungsauftrag für die drei Jahrgänge ab 2026 erhält, spätestens im März vor Schulbeginn mitgeteilt.
Schulbeginn: 01.09.2025 werden 10 Auszubildende eingestellt.
Schulbeginn: 01.09.2026 werden 5 Auszubildende eingestellt.
Schulbeginn: 01.09.2027 werden 5 Auszubildende eingestellt.
Schulbeginn: 01.09.2028 werden 5 Auszubildende eingestellt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Berufsausbildung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 2025-0123
Beschreibung der Beschaffung:
Die Kreisstadt Unna ist Träger einer Rettungswache und bildet gemäß den Vorgaben des Rettungsdienstbedarfsplanes regelmäßig Notfallsanitäter*innen aus.
Die Kosten dieser Ausbildung werden über die Gebühren für die Inanspruchnahme rettungsdienstlicher Leistungen refinanziert. Hierfür hat das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW in Absprache mit den Kostenträgern per Erlass vom 23.07.2024 Kostenobergrenzen vorgegeben.
Die Kreisstadt Unna ist Träger einer Rettungswache und bildet gemäß den Vorgaben des Rettungsdienstbedarfsplanes regelmäßig Notfallsanitäter*innen aus.
Die Kosten dieser Ausbildung werden über die Gebühren für die Inanspruchnahme rettungsdienstlicher Leistungen refinanziert. Hierfür hat das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW in Absprache mit den Kostenträgern per Erlass vom 23.07.2024 Kostenobergrenzen vorgegeben.
Zusätzliche Informationen:
Gemäß dem Erlass dürfen die Kostenträger für die Kosten des theoretischen und praktischen
Unterrichts an staatlich anerkannten Schulen gem. § 5 Absatz 2 Satz 1 des Notfallsanitätergesetzes
MAXIMAL einen Betrag i. H. v. 16.683,43 EUR je Schüler*in und Ausbildungsjahr anerkennen. Dieser
Pauschalbetrag darf für die Jahre 2026, 2027 und 2028 um die jeweils jährlich bekanntgegebene
Grundlohn-Veränderungsrate entsprechend gesteigert werden. Der Bekanntmachung der
Grundlohn-Veränderungsrate (GL-Veränderungsrate - GKV-Spitzenverband, LINK:https://www.gkv-
spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenhaeuser/budgetverhandlungen/gl_veraenderungsr
ate/gl_veraenderungsrate.jsp) ist zu entnehmen, dass für das Jahr 2025 die Veränderungsrate 4,41 %
ist.
Als weitere OBERGRENZE wird die klinische Ausbildung mit 8.500,00 EUR pro Person für die gesamte
Ausbildungsdauer gem. o. g. Erlass anerkannt.
Gemäß dem Erlass dürfen die Kostenträger für die Kosten des theoretischen und praktischen
Unterrichts an staatlich anerkannten Schulen gem. § 5 Absatz 2 Satz 1 des Notfallsanitätergesetzes
MAXIMAL einen Betrag i. H. v. 16.683,43 EUR je Schüler*in und Ausbildungsjahr anerkennen. Dieser
Pauschalbetrag darf für die Jahre 2026, 2027 und 2028 um die jeweils jährlich bekanntgegebene
Grundlohn-Veränderungsrate entsprechend gesteigert werden. Der Bekanntmachung der
Grundlohn-Veränderungsrate (GL-Veränderungsrate - GKV-Spitzenverband, LINK:https://www.gkv-
spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenhaeuser/budgetverhandlungen/gl_veraenderungsr
ate/gl_veraenderungsrate.jsp) ist zu entnehmen, dass für das Jahr 2025 die Veränderungsrate 4,41 %
ist.
Als weitere OBERGRENZE wird die klinische Ausbildung mit 8.500,00 EUR pro Person für die gesamte
Ausbildungsdauer gem. o. g. Erlass anerkannt.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ausbildung in Gesundheitsschutz und erster Hilfe📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Feuer- und Rettungswache der Kreisstadt Unna
Postanschrift: Florianstraße 1
Postleitzahl: 59423
Stadt: Unna
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Unna
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Datum des Endes: 2031-08-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-27 10:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-27 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-05-27 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-05-19 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV wird zugelassen. Die VgV sieht keine feste Nachforderungsfrist vor.
Die Nachforderungsfrist wird im Einzelfall angemessen (Aufwand, Ferienzeiten, Feiertage etc.) festgelegt. Sie beträgt i.d.R sechs Kalendertage nach Aufforderung.
Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen.
Erweisen sich in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (§ 58 VgV) mehrere Angebote als gleich wirtschaftlich, entscheidet über den Zuschlag das Los.
Die Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV wird zugelassen. Die VgV sieht keine feste Nachforderungsfrist vor.
Die Nachforderungsfrist wird im Einzelfall angemessen (Aufwand, Ferienzeiten, Feiertage etc.) festgelegt. Sie beträgt i.d.R sechs Kalendertage nach Aufforderung.
Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen.
Erweisen sich in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (§ 58 VgV) mehrere Angebote als gleich wirtschaftlich, entscheidet über den Zuschlag das Los.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sonstiges: Das Angebot wird anhand einer Bewertungsmatrix bewertet. Für jedes Kriterium können maximal 3 Punkte erreicht werden.
Folgende Kriterien werden bewertet:
1. Preis
Bewertung wie folgt:
Punktwert Bieter= niedrigster Preis/Preis Bieter *3
(es wird auf zwei Nachkommastellen gerundet)
Die Maximalpunktzahl beträgt 3 Punkte.
Der Bieter mit dem günstigsten Angebot erhält die volle Punktzahl.
!!!HINWEIS!!!
Die Kreisstadt Unna ist Träger einer Rettungswache und bildet gemäß den Vorgaben des
Rettungsdienstbedarfsplanes regelmäßig Notfallsanitäter*innen aus. Die Kosten dieser Ausbildung
werden über die Gebühren für die Inanspruchnahme rettungsdienstlicher Leistungen refinanziert.
Hierfür hat das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW in Absprache mit
den Kostenträgern per Erlass vom 23.07.2024 Kostenobergrenzen vorgegeben (Anlage 7).
Gemäß dem Erlass dürfen die Kostenträger für die Kosten des theoretischen und praktischen
Unterrichts an staatlich anerkannten Schulen gem. § 5 Absatz 2 Satz 1 des Notfallsanitätergesetzes
MAXIMAL einen Betrag i. H. v. 16.683,43 EUR je Schüler*in und Ausbildungsjahr anerkennen. Dieser
Pauschalbetrag darf für die Jahre 2026, 2027 und 2028 um die jeweils jährlich bekanntgegebene
Grundlohn-Veränderungsrate entsprechend gesteigert werden. Der Bekanntmachung der
Grundlohn-Veränderungsrate (GL-Veränderungsrate - GKV-Spitzenverband, LINK:https://www.gkv-
spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenhaeuser/budgetverhandlungen/gl_veraenderungsr
ate/gl_veraenderungsrate.jsp) ist zu entnehmen, dass für das Jahr 2025 die Veränderungsrate 4,41 %
ist.
Als weitere OBERGRENZE wird die klinische Ausbildung mit 8.500,00 EUR pro Person für die gesamte
Ausbildungsdauer gem. o. g. Erlass anerkannt.
2. Digitalisierung
(Ipad, Tablet Microsoft oder Tablet Android)
Wird kein Tablet zur Verfügung gestellt, führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
I Pad mit aktuellster Software 3 Punkte
Tablet Microsoft 2 Punkte
Tablet Android 1 Punkt
Kein Tablet-PC Ausschluss
3. Entfernung zum Rettungswachen Standort, Florianstraße 1,59423 Unna bis zur Adresse der Schule (nicht der Schulverwaltung)
bis 15 km 3 Punkte
über 15 bis 25 km 2 Punkte
über 25 bis 35 km 1 Punkt
über 35 km 0 Punkte
4.Entfernung der Krankenhäuser zur Durchführung der klinischen Ausbildung in max. 40 km Entfernung vom Rettungswachen Standort, Florianstraße 1
bis 10 km 3 Punkte
Über 10 bis 25 km 2 Punkte
über 25 bis 40 km Punkt
über 40 km 0 Punkte
5. Ausreichend unentgeltliche schulnahe Parkmöglichkeit, max. 500 m von der Ausbildungsstätte entfernt
50 oder mehr Parkplätze 3 Punkte
30 bis 49 Parkplätze 2 Punkte
10 bis 29 Parkplätze 1 Punkt
weniger als 10 Parkplätze 0 Punkte
6. Entfernung von Ausbildungsstätte und Simulationsräumen wird bewertet
vor Ort (direkt an der Schule) 3 Punkte
bis zu einem Umkreis von 5 km um die Schule 2 Punkte
bis zu einem Umkreis von 15 km um die Schule 1 Punkt
über 15 km von der Schule entfernt 0 Punkte
Die Entfernungen werden über das Programm Google Maps ermittelt (kürzeste Entfernung).
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstiges: Das Angebot wird anhand einer Bewertungsmatrix bewertet. Für jedes Kriterium können maximal 3 Punkte erreicht werden.
Folgende Kriterien werden bewertet:
1. Preis
Bewertung wie folgt:
Punktwert Bieter= niedrigster Preis/Preis Bieter *3
(es wird auf zwei Nachkommastellen gerundet)
Die Maximalpunktzahl beträgt 3 Punkte.
Der Bieter mit dem günstigsten Angebot erhält die volle Punktzahl.
!!!HINWEIS!!!
Die Kreisstadt Unna ist Träger einer Rettungswache und bildet gemäß den Vorgaben des
Rettungsdienstbedarfsplanes regelmäßig Notfallsanitäter*innen aus. Die Kosten dieser Ausbildung
werden über die Gebühren für die Inanspruchnahme rettungsdienstlicher Leistungen refinanziert.
Hierfür hat das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW in Absprache mit
den Kostenträgern per Erlass vom 23.07.2024 Kostenobergrenzen vorgegeben (Anlage 7).
Gemäß dem Erlass dürfen die Kostenträger für die Kosten des theoretischen und praktischen
Unterrichts an staatlich anerkannten Schulen gem. § 5 Absatz 2 Satz 1 des Notfallsanitätergesetzes
MAXIMAL einen Betrag i. H. v. 16.683,43 EUR je Schüler*in und Ausbildungsjahr anerkennen. Dieser
Pauschalbetrag darf für die Jahre 2026, 2027 und 2028 um die jeweils jährlich bekanntgegebene
Grundlohn-Veränderungsrate entsprechend gesteigert werden. Der Bekanntmachung der
Grundlohn-Veränderungsrate (GL-Veränderungsrate - GKV-Spitzenverband, LINK:https://www.gkv-
spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenhaeuser/budgetverhandlungen/gl_veraenderungsr
ate/gl_veraenderungsrate.jsp) ist zu entnehmen, dass für das Jahr 2025 die Veränderungsrate 4,41 %
ist.
Als weitere OBERGRENZE wird die klinische Ausbildung mit 8.500,00 EUR pro Person für die gesamte
Ausbildungsdauer gem. o. g. Erlass anerkannt.
2. Digitalisierung
(Ipad, Tablet Microsoft oder Tablet Android)
Wird kein Tablet zur Verfügung gestellt, führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
I Pad mit aktuellster Software 3 Punkte
Tablet Microsoft 2 Punkte
Tablet Android 1 Punkt
Kein Tablet-PC Ausschluss
3. Entfernung zum Rettungswachen Standort, Florianstraße 1,59423 Unna bis zur Adresse der Schule (nicht der Schulverwaltung)
bis 15 km 3 Punkte
über 15 bis 25 km 2 Punkte
über 25 bis 35 km 1 Punkt
über 35 km 0 Punkte
4.Entfernung der Krankenhäuser zur Durchführung der klinischen Ausbildung in max. 40 km Entfernung vom Rettungswachen Standort, Florianstraße 1
bis 10 km 3 Punkte
Über 10 bis 25 km 2 Punkte
über 25 bis 40 km Punkt
über 40 km 0 Punkte
5. Ausreichend unentgeltliche schulnahe Parkmöglichkeit, max. 500 m von der Ausbildungsstätte entfernt
50 oder mehr Parkplätze 3 Punkte
30 bis 49 Parkplätze 2 Punkte
10 bis 29 Parkplätze 1 Punkt
weniger als 10 Parkplätze 0 Punkte
6. Entfernung von Ausbildungsstätte und Simulationsräumen wird bewertet
vor Ort (direkt an der Schule) 3 Punkte
bis zu einem Umkreis von 5 km um die Schule 2 Punkte
bis zu einem Umkreis von 15 km um die Schule 1 Punkt
über 15 km von der Schule entfernt 0 Punkte
Die Entfernungen werden über das Programm Google Maps ermittelt (kürzeste Entfernung).
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: nach VOL/B, siehe Formular 512
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer erstellt einen Ausbildungsverlaufsplan für 4 Jahre über 3
Ausbildungsjahrgänge welcher die einzelnen Ausbildungsblöcke /Praktika (Schule, Klinik,
Wache) aller Jahrgänge abbildet und in keinerlei Kollision zu dem in der Anlage
befindlichen bestehenden Verlaufsplan (Anlage 5, Ausbildungsjahrgang 2024) steht. Eine
Jahrgangsüberschneidung innerhalb der Praktika der Auszubildenden ist nicht zulässig.
Der Auftragnehmer erstellt einen Ausbildungsverlaufsplan für 4 Jahre über 3
Ausbildungsjahrgänge welcher die einzelnen Ausbildungsblöcke /Praktika (Schule, Klinik,
Wache) aller Jahrgänge abbildet und in keinerlei Kollision zu dem in der Anlage
befindlichen bestehenden Verlaufsplan (Anlage 5, Ausbildungsjahrgang 2024) steht. Eine
Jahrgangsüberschneidung innerhalb der Praktika der Auszubildenden ist nicht zulässig.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
§ 123 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) - Zwingende Ausschlüsse:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen wegen einer in § 123 GWB aufgeführten Straftaten zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Von einem Ausschluss nach § 123 Abs. 1 GWB kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach § 123 Absatz 4 Satz 1 GWB kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre.
§ 125 GWB (Selbstreinigung) bleibt unberührt.
§ 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) - Fakultative Ausschlüsse:
Öffentliche Auftragnehmer können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen wegen einer in § 124 Abs. 1 GWB genannten Gründe zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen.
Nach § 124 GWB bleiben § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) unberührt.
§ 123 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) - Zwingende Ausschlüsse:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen wegen einer in § 123 GWB aufgeführten Straftaten zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Von einem Ausschluss nach § 123 Abs. 1 GWB kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach § 123 Absatz 4 Satz 1 GWB kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre.
§ 125 GWB (Selbstreinigung) bleibt unberührt.
§ 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) - Fakultative Ausschlüsse:
Öffentliche Auftragnehmer können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen wegen einer in § 124 Abs. 1 GWB genannten Gründe zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen.
Nach § 124 GWB bleiben § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXVDYYDYT4LQ9230
Die Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV wird zugelassen.
Die VgV sieht keine feste Nachforderungsfrist vor. Daher erfolgt die Nachforderungsfrist analog § 16 a Abs. 4 VOB/A 2019. Die Nachforderungsfrist beträgt sechs Kalendertage nach Aufforderung. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen.
Erweisen sich in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (§ 58 VgV) mehrere Angebote als gleich wirtschaftlich, entscheidet über den Zuschlag das Los.
Die Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV wird zugelassen.
Die VgV sieht keine feste Nachforderungsfrist vor. Daher erfolgt die Nachforderungsfrist analog § 16 a Abs. 4 VOB/A 2019. Die Nachforderungsfrist beträgt sechs Kalendertage nach Aufforderung. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen.
Erweisen sich in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (§ 58 VgV) mehrere Angebote als gleich wirtschaftlich, entscheidet über den Zuschlag das Los.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen, Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 2514110📞
Fax: +49 2514112165 📠
URL: http://www.bezreg-muenster.de🌏 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-24+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 081-269404 (2025-04-24)