Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
c) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: A) Nachweise zu mit diesem Auftrag vergleichbaren
Arbeiten/Referenzaufträgen des Bieters/ Konsortialpartners/notwendigen
Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem
Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als fünf Jahre
sind. Als geeignete Referenzen gelten vom
Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte
Aufträge bzw. bearbeitete Projekte. Maßgeblich für die Berechnung der
Fünf-Jahresfrist ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet. B) Nachweise
zu Qualifikationen / Erfahrungen / Kenntnissen des Projektteams und
des/der Projektleitenden: o abschließende Benennung aller vorgesehenen
Mitglieder des Kernteams und des/der Projektleitenden mit Angabe, wer
welche Leistung erbringt bzw. Aufgaben wahrnimmt und wer die
Projektleitung und –koordinierung übernimmt o Angabe ihrer
Qualifikationen und Erfahrungen sowie entsprechende Vorarbeiten und
Veröffentlichungen (Angaben zum Abschluss, aussagekräftige Darstellung
zum beruflichen Werdegang, Erfahrungen wie z.B. entsprechende
Projekte, Studien und Veröffentlichungen) Insgesamt müssen entweder
durch die Referenzen des Bieters (gemäß Punkt A) oder die Qualifikation
des Projektteams bzw. des/der Projektleitenden (gemäß Punkt B) die u.a.
Eignungskriterien erfüllt sein, damit die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist: 1. Kompetenzen in der
Vorbereitung und Durchführung von Teamseminaren für akademische
Unternehmensgründende 2. Kompetenz in der Durchführung und
Auswertung von Onlinebefragungen. 3. Kompetenz in der Erstellung von
Stärken-/Schwächenprofilen und Handlungsempfehlungen aus der
Durchführung von Teamseminaren (siehe Anlage 1, Punkt II. der
Leistungsbeschreibung). 4. Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit
Hochschulen oder Forschungseinrichtungen. Es sind zu den
Eignungskriterien 1. bis 4. jeweils mindestens 2 Referenzen (entweder im
Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge gemäß Punkt A oder im
Rahmen der Qualifikation des Projektteams bzw. des/der Projektleitenden
gemäß Punkt B) auf je max. 2 DIN-A4-Seiten aussagekräftig zu
beschreiben. Die Nachweise sind den einzelnen Eignungskriterien
zuzuordnen. Wenn die Nachweise in Form von Referenzaufträgen gemäß
Punkt A erbracht werden, sind folgende Angaben erforderlich (eine
einfache Auflistung ist nicht ausreichend): o Projektbezeichnung o
Projektlaufzeit o Projektinhalt/erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes
o Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz/Vergleichbarkeit mit dem
hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum
Arbeitspaket/Arbeitsschritt) Zusätzlich müssen insgesamt durch die
Qualifikation des Projektteams bzw. des/der Projektleitenden folgende
Voraussetzungen / Eignungskriterien erfüllt sein: 1. Arbeits- und
Organisationspsychologie 2. Kommunikationspsychologie 3.
Entrepreneurship und Management Die Eignung ist zu den Punkten 1. bis
3. im Rahmen der Qualifikation des Projektteams bzw. des/der
Projektleitenden nachzuweisen. Als Qualifikationen gelten
Studienabschlüsse, Zertifikate usw. oder der Nachweis gleichwertiger
Tätigkeiten. Als gleichwertig werden Tätigkeiten anerkannt, deren
fachliche Inhalte gem. der Punkte 1 bis 3 über einen Zeitraum der
doppelten Regelstudienzeit durchgeführt wurden. Die Qualifikationen sind
den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Zusätzlich ist eine formlose
Eigenerklärung einzureichen, in der bestätigt wird, dass die Seminare /
Workshops neben der deutschen Sprache auch in englischer Sprache von
allen Mitarbeitenden durchgeführt werden können. PtJ behält sich vor,
fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV
nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten
Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des
Angebotes.