Service- und Wartungsvertrag inkl. Störungsbeseitigung, Instandsetzungsarbeiten, durchführen von Wartungsarbeiten und Anlageninspektionen, Basisbetreuung - Zuständigkeitsbereich Saale

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe

Bereitschaft mit Störungsbeseitigung (1) Damit im Fehlerfall mit der Störungsbeseitigung so schnell wie möglich begonnen werden kann, erfolgt die Entsendung des Servicepersonals (i. d. R. ein Ingenieur) innerhalb kürzester Zeit. (2) Die Störungsbeseitigung beginnt mit telefonischem Service und ggf. zusätzlich mit einer Fehlerdiagnose per Ferneinwahl. Ein Service-Ingenieur des AN wählt sich innerhalb 1 Stunde nach Fehlermeldung des Kunden in das betroffene Netzwerk zur schnellstmöglichen Fehlerbehebung bzw. Fehlerdiagnose ein. Lässt sich der Fehler über die Ferneinwahl spätestens nach 1 Stunden nicht beheben wird ein ServiceIngenieur des AN in Absprache mit dem AG die Störung vor Ort beheben. (3) Nach erfolglosem Abbruch der Ferneinwahl oder eine Ferneinwahl nicht möglich ist, garantiert der AN innerhalb von 3,5 Stunden mit der qualifizierten Störungsbehebung vor Ort zu beginnen. (4) Die Bereitschaft für Fehlerdiagnose und Störungsbeseitigung ist von Montag bis Freitag von 6:30 bis 15:30 Uhr vorzuhalten. (5) Können Störungen während der Bereitschaftszeiten nicht behoben werden, so ist die Störungsbehebung am Folgetag fortzusetzen. (6) Bei Anforderung zur Störungsbeseitigung wird ein Service-Ingenieur den An-sprechpartner der Störungsmeldenden Stelle zurückrufen, um a) sich über die Umstände der Anlagenstörung zu informieren b) Lösungsvorschläge zur Fehlerbehebung zu unterbreiten c) ggf. eine Fehlerdiagnose per Ferneinwahl d) die voraussichtliche Ankunftszeit mitzuteilen (7) Der Einsatz erfolgt nach vorheriger Bestellung per Telefon oder E-Mail in Abstim-mung mit dem AG. (8) Telefonbestellungen sind im Nachgang per E-Mail festzuhalten. (9) Materialleistungen und Ersatzteile werden nach Aufwand berechnet. Instandsetzungsarbeiten (1) Der Einsatz erfolgt nach vorheriger Bestellung per E-Mail in Abstimmung mit dem AG. (2) Instandsetzungsarbeiten beinhaltet auch die Abstellung von Sicherheitsrelevanten Mängeln. (3) Instandsetzungsarbeiten sind Montag – Freitag in der Zeit von 6:30 – 15:30 Uhr durchzuführen. (4) Materialleistungen und Ersatzteile werden nach Aufwand berechnet. Wartung (1) Unter Wartung wird die komplette Wartung inkl. Inspektion für Hard- und Software aller Anlagenteile gemäß den Wartungs- und Inspektionslisten verstanden. 1. Die Leistung des AN fällt dabei auf die für Ihn in den Wartungs- und Inspektionslisten angegebenen Wartungspunkten. Abschließend ist ein Wartungsbericht je Anlage zu erstellen und mit den bearbeiteten Listen an den Vertragsbevollmächtigen zu übergeben. Die Wartung ist auf Abruf und in der Regel im Herbst nach der Schifffahrtssaison durchzuführen. Basisbetreuung (1) Ein qualifizierter Service-Ingenieur wird den AG einmal im Jahr besuchen bzw. ein Bericht erstellen, um die Voraussetzungen für eine reibungslose Abwicklung aller mit der vertraglich vereinbarten Anlagenbetreuung verbundenen Serviceaktivitäten zu vereinbaren. Dazu gehören im Einzelnen: - Erfassung und Beurteilung des Ist-Zustandes der Anlagen sowie der dazugehörigen Ersatzteile - Gemeinsame Erarbeitung der Instandhaltungsstrategie - Qualifizierung unseres Personals durch Vorschlag von geeigneten Maßnahmen - Auswerten von Betriebserfahrungen unseres Personals in geeignete Verbesserungs-vorschläge - Information über die Weiterentwicklung der Hard- und Software - Information über relevante Software- Updates und Upgrades - Vorschläge zur Verbesserung der Verfügbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Umweltverträg-lichkeit und Leistungsfähigkeit der Anlagen. Anlageninspektion Die Anlageninspektion wird für alle Anlagenteile gemäß den Anlageninspektions-listen verstanden und dient zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes. Die Leistung des AN fällt dabei auf die für Ihn in den Anlageninspektionslisten angegebenen Punkte. Abschließend ist ein Prüfbericht für jede Anlageninspektion zu erstellen und mit den bearbeiteten Listen an den Vertragsbevollmächtigen zu übergeben. Die Anlageninspektion ist auf Abruf und in Absprache mit dem AG auszuführen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-08-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-08-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Service- und Wartungsvertrag inkl. Störungsbeseitigung, Instandsetzungsarbeiten, durchführen von Wartungsarbeiten und Anlageninspektionen, Basisbetreuung - Zuständigkeitsbereich Saale
Referenznummer: 2025/815/038
Kurze Beschreibung:
Bereitschaft mit Störungsbeseitigung (1) Damit im Fehlerfall mit der Störungsbeseitigung so schnell wie möglich begonnen werden kann, erfolgt die Entsendung des Servicepersonals (i. d. R. ein Ingenieur) innerhalb kürzester Zeit. (2) Die Störungsbeseitigung beginnt mit telefonischem Service und ggf. zusätzlich mit einer Fehlerdiagnose per Ferneinwahl. Ein Service-Ingenieur des AN wählt sich innerhalb 1 Stunde nach Fehlermeldung des Kunden in das betroffene Netzwerk zur schnellstmöglichen Fehlerbehebung bzw. Fehlerdiagnose ein. Lässt sich der Fehler über die Ferneinwahl spätestens nach 1 Stunden nicht beheben wird ein ServiceIngenieur des AN in Absprache mit dem AG die Störung vor Ort beheben. (3) Nach erfolglosem Abbruch der Ferneinwahl oder eine Ferneinwahl nicht möglich ist, garantiert der AN innerhalb von 3,5 Stunden mit der qualifizierten Störungsbehebung vor Ort zu beginnen. (4) Die Bereitschaft für Fehlerdiagnose und Störungsbeseitigung ist von Montag bis Freitag von 6:30 bis 15:30 Uhr vorzuhalten. (5) Können Störungen während der Bereitschaftszeiten nicht behoben werden, so ist die Störungsbehebung am Folgetag fortzusetzen. (6) Bei Anforderung zur Störungsbeseitigung wird ein Service-Ingenieur den An-sprechpartner der Störungsmeldenden Stelle zurückrufen, um a) sich über die Umstände der Anlagenstörung zu informieren b) Lösungsvorschläge zur Fehlerbehebung zu unterbreiten c) ggf. eine Fehlerdiagnose per Ferneinwahl d) die voraussichtliche Ankunftszeit mitzuteilen (7) Der Einsatz erfolgt nach vorheriger Bestellung per Telefon oder E-Mail in Abstim-mung mit dem AG. (8) Telefonbestellungen sind im Nachgang per E-Mail festzuhalten. (9) Materialleistungen und Ersatzteile werden nach Aufwand berechnet. Instandsetzungsarbeiten (1) Der Einsatz erfolgt nach vorheriger Bestellung per E-Mail in Abstimmung mit dem AG. (2) Instandsetzungsarbeiten beinhaltet auch die Abstellung von Sicherheitsrelevanten Mängeln. (3) Instandsetzungsarbeiten sind Montag – Freitag in der Zeit von 6:30 – 15:30 Uhr durchzuführen. (4) Materialleistungen und Ersatzteile werden nach Aufwand berechnet. Wartung (1) Unter Wartung wird die komplette Wartung inkl. Inspektion für Hard- und Software aller Anlagenteile gemäß den Wartungs- und Inspektionslisten verstanden. 1. Die Leistung des AN fällt dabei auf die für Ihn in den Wartungs- und Inspektionslisten angegebenen Wartungspunkten. Abschließend ist ein Wartungsbericht je Anlage zu erstellen und mit den bearbeiteten Listen an den Vertragsbevollmächtigen zu übergeben. Die Wartung ist auf Abruf und in der Regel im Herbst nach der Schifffahrtssaison durchzuführen. Basisbetreuung (1) Ein qualifizierter Service-Ingenieur wird den AG einmal im Jahr besuchen bzw. ein Bericht erstellen, um die Voraussetzungen für eine reibungslose Abwicklung aller mit der vertraglich vereinbarten Anlagenbetreuung verbundenen Serviceaktivitäten zu vereinbaren. Dazu gehören im Einzelnen: - Erfassung und Beurteilung des Ist-Zustandes der Anlagen sowie der dazugehörigen Ersatzteile - Gemeinsame Erarbeitung der Instandhaltungsstrategie - Qualifizierung unseres Personals durch Vorschlag von geeigneten Maßnahmen - Auswerten von Betriebserfahrungen unseres Personals in geeignete Verbesserungs-vorschläge - Information über die Weiterentwicklung der Hard- und Software - Information über relevante Software- Updates und Upgrades - Vorschläge zur Verbesserung der Verfügbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Umweltverträg-lichkeit und Leistungsfähigkeit der Anlagen. Anlageninspektion Die Anlageninspektion wird für alle Anlagenteile gemäß den Anlageninspektions-listen verstanden und dient zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes. Die Leistung des AN fällt dabei auf die für Ihn in den Anlageninspektionslisten angegebenen Punkte. Abschließend ist ein Prüfbericht für jede Anlageninspektion zu erstellen und mit den bearbeiteten Listen an den Vertragsbevollmächtigen zu übergeben. Die Anlageninspektion ist auf Abruf und in Absprache mit dem AG auszuführen.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur- und Wartungsdienste 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 2025/815/038
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postanschrift: Gottesgnaden 3
Postleitzahl: 39240
Stadt: Schleuse Calbe
Postanschrift: Fischergasse
Postleitzahl: 06406
Stadt: Bernburg
Postanschrift: Dorfstraße
Postleitzahl: 06425
Stadt: Schleuse Alsleben
Postleitzahl: 06420
Stadt: Könnern
Postanschrift: Mühlweg 30
Postleitzahl: 06198
Stadt: Salzatal
Postanschrift: Dr . J .-R ittmeister Str. 1 0 b
An der Schleuse 1
Postleitzahl: 06108
Stadt: Halle (Saale)
Postanschrift: Dorfstraße 16
Postleitzahl: 06132
Postanschrift: An der Stadtschleuse 1
, Rischmühlenschleuse 1
Postleitzahl: 06217
Stadt: Merseburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dauer: 2 Jahre
Dauer
Datum des Endes: 2027-09-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich um 1 weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Stadt: Schleuse Bernburg
Postanschrift: Dorfstraße,
Stadt, An der Stadtschleuse 1
Rischmühlenschleuse 1

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-25 09:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-25 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 71 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen
Eröffnungstermin: 2025-09-25 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen über "Errichten oder Durchführen von Service- und Wartungsverträgen der Automatisierungs-, Audio-, Video-, Netzwerk- und IT-Technik an
fernbedienten, nutzerbedienten und im Automatikbetrieb laufende wasserbaulichen Anlagen, wie Schleusen- und Wehranlagen. Das max. Referenzalter ist 15 Jahre. Die neuste Referenz darf max. 3 Jahre alt sein.
Leitzentralen/Fernüberwachungszentralen für fernbedienten, nutzerbedienten und im Automatikbetrieb laufende wasserbaulichen Anlagen, wie Schleusen-, Wehr-, und Pumpwerksanlagen 2 Referenzen als Mindestanforderung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§123 GWB (Zwingende Ausschlussgründe) sowie §124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) bzw. §6e EU VOB/A – diese werden mittels Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ überprüft.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe
Nationale Registrierungsnummer: 991-07723-68
Postanschrift: Fürstenwallstraße 19/20
Postleitzahl: 39104
Postort: Magdeburg
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle.wsa-elbe@wsv.bund.de 📧
Telefon: +49 391 5302414 📞
Fax: +49 391 5302417 📠
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=795339 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=795339 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Allgemeines zum Verfahren z.B. * Die Anforderung der Vergabeunterlagen sowie die Abgabe des Angebots sind nur über die e-Vergabeplattform des Bundes zugelassen. Nähere Informationen zum Thema e-Vergabe können unter https://www.evergabe-online.info abgerufen werden. * Anfragen sind in Textform über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Anfragen werden telefonisch nicht beantwortet. Auskünfte und ergänzende Informationen, die für die Bearbeitung des Angebots von Bedeutung sind, teilt der Auftraggeber über die e-Vergabeplattform des Bundes allen für das Verfahren registrierten Teilnehmern mit. * Anfragen von interessierten Unternehmen sollen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform bei der Kontaktstelle ORG 0001 vorliegen. * Ein Termin für eine Ortsbesichtigung kann auf Verlangen vereinbart werden.
Mehr anzeigen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228-94990 📞
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/ 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 160-548258 (2025-08-21)