Die Hochschule für angewandte Wissenschaften München beabsichtigt, gebäudebezogene Dienste für die Hochschule München (Sicherheitsdienste, Hausmeisterdienste) in 2 Losen für alle Hochschulstandorte (außer Z-Bau) für einen Höchstzeitraum von 4 Jahren neu zu vergeben. Die Vergabe der Dienstleistungen erfolgt in 2 Losen: Los 1: Sicherheitsdienste Los 2: Hausmeisterdienste. Die zeitliche Umsetzung der Lose 1 und 2 erfolgt gestaffelt: Ab 01.08.2025 Campus Lothstraße und Campus Karlstraße Ab 01.01.2026 Campus Pasing . Für alle zwei Lose gilt: Der Leistungszeitraum beträgt zunächst 3 Jahre. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen automatischen Verlängerung um ein Jahr, wenn der Vertrag vom Auftraggeber nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Es erfolgt eine Angebotslimitierung auf ein Los (§ 30 Abs. 1 Satz 1 VgV). Ein Angebot eines Bieters ist daher nur auf ein Los zulässig, eine Bewerbung auf mehrere Lose dieser Aussschreibung ist ausgeschlossen. Die Bieter können sich daher nur für ein Los bewerben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-21.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheits- und Hausmeisterdienste
Referenznummer: 2024MVR000029
Kurze Beschreibung:
Die Hochschule für angewandte Wissenschaften München beabsichtigt, gebäudebezogene Dienste für die Hochschule München (Sicherheitsdienste, Hausmeisterdienste) in 2 Losen für alle Hochschulstandorte (außer Z-Bau) für einen Höchstzeitraum von 4 Jahren neu zu vergeben.
Die Vergabe der Dienstleistungen erfolgt in 2 Losen:
Los 1: Sicherheitsdienste
Los 2: Hausmeisterdienste.
Die zeitliche Umsetzung der Lose 1 und 2 erfolgt gestaffelt:
Ab 01.08.2025 Campus Lothstraße und Campus Karlstraße
Ab 01.01.2026 Campus Pasing .
Für alle zwei Lose gilt: Der Leistungszeitraum beträgt zunächst 3 Jahre. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen automatischen Verlängerung um ein Jahr, wenn der Vertrag vom Auftraggeber nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
Es erfolgt eine Angebotslimitierung auf ein Los (§ 30 Abs. 1 Satz 1 VgV). Ein Angebot eines Bieters ist daher nur auf ein Los zulässig, eine Bewerbung auf mehrere Lose dieser Aussschreibung ist ausgeschlossen. Die Bieter können sich daher nur für ein Los bewerben.
Die Hochschule für angewandte Wissenschaften München beabsichtigt, gebäudebezogene Dienste für die Hochschule München (Sicherheitsdienste, Hausmeisterdienste) in 2 Losen für alle Hochschulstandorte (außer Z-Bau) für einen Höchstzeitraum von 4 Jahren neu zu vergeben.
Die Vergabe der Dienstleistungen erfolgt in 2 Losen:
Los 1: Sicherheitsdienste
Los 2: Hausmeisterdienste.
Die zeitliche Umsetzung der Lose 1 und 2 erfolgt gestaffelt:
Ab 01.08.2025 Campus Lothstraße und Campus Karlstraße
Ab 01.01.2026 Campus Pasing .
Für alle zwei Lose gilt: Der Leistungszeitraum beträgt zunächst 3 Jahre. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen automatischen Verlängerung um ein Jahr, wenn der Vertrag vom Auftraggeber nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
Es erfolgt eine Angebotslimitierung auf ein Los (§ 30 Abs. 1 Satz 1 VgV). Ein Angebot eines Bieters ist daher nur auf ein Los zulässig, eine Bewerbung auf mehrere Lose dieser Aussschreibung ist ausgeschlossen. Die Bieter können sich daher nur für ein Los bewerben.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
1️⃣
Interne Kennung: 901fb81e-00b1-42a9-bac5-2dba71dcd5eb
Titel: Sicherheitsdienste
Beschreibung der Beschaffung: Sicherheitsdienste
Dauer
Datum des Beginns: 2025-08-01 📅
Datum des Endes: 2028-07-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Einmalige (automatische) Verlängerung um ein Jahr.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des auftragsbezogenen Konzepts zur Sicherstellung der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen hinsichtlich der Durchführung der Dienstleistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 65
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Im Vergabeverfahren sind zudem die in der Checkliste in den Vergabeunterlagen genannten Angaben zu machen.
Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben.
Im Vergabeverfahren sind zudem die in der Checkliste in den Vergabeunterlagen genannten Angaben zu machen.
Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben.
Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Beschreibung
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️ Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Beschreibung
Postleitzahl: 80335 u.a.
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-22 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 55 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-04-14 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV wird über eine Nachforderung entschieden. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ein Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen (zweifach maximiert, siehe unten):
a. für Personenschäden 1.000.000,- €
b. für Sach- und Umweltschäden 250.000,--€
c. für reine Vermögensschäden 12.500,- €
d. für Schlüsselverlustschäden 100.000,- €
e. für das Abhandenkommen bewachter Sachen 15.000,- €
f. für Vermögensschäden durch Verletzung DS-GVO 100.000,- €
gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Angebotsunterlagen beiliegen. Die genannten Risiken werden in der jeweils genannten Höhe pro Schadensfall abgedeckt, wobei eine Versicherungsdeckung pro Versicherungsjahr jeweils bis zum zweifachen der oben genannten Deckungssummen erforderlich ist. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die Bietergemeinschaft insgesamt oder für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft beizubringen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ein Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen (zweifach maximiert, siehe unten):
a. für Personenschäden 1.000.000,- €
b. für Sach- und Umweltschäden 250.000,--€
c. für reine Vermögensschäden 12.500,- €
d. für Schlüsselverlustschäden 100.000,- €
e. für das Abhandenkommen bewachter Sachen 15.000,- €
f. für Vermögensschäden durch Verletzung DS-GVO 100.000,- €
gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Angebotsunterlagen beiliegen. Die genannten Risiken werden in der jeweils genannten Höhe pro Schadensfall abgedeckt, wobei eine Versicherungsdeckung pro Versicherungsjahr jeweils bis zum zweifachen der oben genannten Deckungssummen erforderlich ist. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die Bietergemeinschaft insgesamt oder für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft beizubringen.
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung in der eVergabe über den Umsatz des Bieters für vergleichbare Dienstleistungen (Sicherheitsdienstleistungen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbar mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen sind Sicherheitsdienstleistungen mit Sicherheitspersonal (reine externe Überwachung nicht erfasst) (Los 1)
Mindestanforderung Los 1:
Es wird ein Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des jeweiligen Loses/Auftrags (Sicherheitsdienstleistungen mit Sicherheitspersonal) von EUR 1.000.000,00 (1 Mio.).-netto/ Jahr erwartet. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung.
Die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Umsätze von Unterauftragnehmern und sonstigen geliehenen Dritten werden gewertet, wenn eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unterauftragnehmers/ sonstigen beliehenen Dritten (Eignungsleihe) vorgelegt wird.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung in der eVergabe über den Umsatz des Bieters für vergleichbare Dienstleistungen (Sicherheitsdienstleistungen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbar mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen sind Sicherheitsdienstleistungen mit Sicherheitspersonal (reine externe Überwachung nicht erfasst) (Los 1)
Mindestanforderung Los 1:
Es wird ein Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des jeweiligen Loses/Auftrags (Sicherheitsdienstleistungen mit Sicherheitspersonal) von EUR 1.000.000,00 (1 Mio.).-netto/ Jahr erwartet. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung.
Die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Umsätze von Unterauftragnehmern und sonstigen geliehenen Dritten werden gewertet, wenn eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unterauftragnehmers/ sonstigen beliehenen Dritten (Eignungsleihe) vorgelegt wird.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Liste/Angabe der wesentlichen in den letzten drei (3) Kalenderjahren (seit 2022) erbrachten mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen vergleichbaren Leistungen unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (überwachte qm) sowie des Auftraggebers (eine Bescheinigung des Auftraggebers über die erbrachten Leistungen ist hier nicht erforderlich). Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Vergleichbar mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen im Los Sicherheitsdienstleistungen mit Sicherheitspersonal (Los 1)
Mindestanforderungen Los 1:
Gefordert sind
I. mindestens drei (3) Referenzen der Sicherheitsdienstleistungen mit Sicherheitspersonal in den letzten drei (3) Kalenderjahren (seit 2022) in einem Umfang von mindestens 50.000 m² Nutzfläche (Mindestlaufzeit 6 Monate).
Eine (1) der 3 genannten Referenzen muss einen Gebäudekomplex/ein Gebäude betreffen, in dem auch nachts Publikumsverkehr stattfindet.
Eine (1) der 3 genannten Referenzen muss einen Gebäudekomplex mit mind. 3 Gebäuden betreffen.
II. Zusätzlich ist mindestens eine (1) Referenz der Sicherheitsdienstleistungen mit Sicherheitspersonal in den letzten drei (3) Kalenderjahren (seit 2022) gefordert, die einen Sicherheitsdienst (mit Personeneinsatz) bei mind. 5 Veranstaltungen pro Jahr mit mind. 1000 Personen pro Veranstaltung umfasste.
Hierbei handelt es sich um ein Mindestanforderungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Liste/Angabe der wesentlichen in den letzten drei (3) Kalenderjahren (seit 2022) erbrachten mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen vergleichbaren Leistungen unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (überwachte qm) sowie des Auftraggebers (eine Bescheinigung des Auftraggebers über die erbrachten Leistungen ist hier nicht erforderlich). Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Vergleichbar mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen im Los Sicherheitsdienstleistungen mit Sicherheitspersonal (Los 1)
Mindestanforderungen Los 1:
Gefordert sind
I. mindestens drei (3) Referenzen der Sicherheitsdienstleistungen mit Sicherheitspersonal in den letzten drei (3) Kalenderjahren (seit 2022) in einem Umfang von mindestens 50.000 m² Nutzfläche (Mindestlaufzeit 6 Monate).
Eine (1) der 3 genannten Referenzen muss einen Gebäudekomplex/ein Gebäude betreffen, in dem auch nachts Publikumsverkehr stattfindet.
Eine (1) der 3 genannten Referenzen muss einen Gebäudekomplex mit mind. 3 Gebäuden betreffen.
II. Zusätzlich ist mindestens eine (1) Referenz der Sicherheitsdienstleistungen mit Sicherheitspersonal in den letzten drei (3) Kalenderjahren (seit 2022) gefordert, die einen Sicherheitsdienst (mit Personeneinsatz) bei mind. 5 Veranstaltungen pro Jahr mit mind. 1000 Personen pro Veranstaltung umfasste.
Hierbei handelt es sich um ein Mindestanforderungen.
Eignungskriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Gewerbeerlaubnis für das Bewachungsgewerbe gemäß § 34a Gewerbeordnung
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Bitte beachten Sie: Die durch das eForms-Formular vorgegebenen Begriffe zu den
Ausschlussgründen sind nicht maßgeblich. Die Frage eines Ausschlusses von Angeboten
richtet sich nach geltendem deutschen Vergaberecht.
Im Vergabeverfahren ist folgende Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung in der eVergabe) zu vergaberechtlichen Ausschlussgründen abzugeben:
• Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 108f, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
• Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben undBeiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
• Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende menschen-, umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere
wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt.
werden gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet.
werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.
• Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
• Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
• Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
• Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt. Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Bitte beachten Sie: Die durch das eForms-Formular vorgegebenen Begriffe zu den
Ausschlussgründen sind nicht maßgeblich. Die Frage eines Ausschlusses von Angeboten
richtet sich nach geltendem deutschen Vergaberecht.
Im Vergabeverfahren ist folgende Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung in der eVergabe) zu vergaberechtlichen Ausschlussgründen abzugeben:
• Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 108f, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
• Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben undBeiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
• Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende menschen-, umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere
wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt.
werden gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet.
werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.
• Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
• Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
• Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
• Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt. Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen (siehe auch § 160 GWB). § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen (siehe auch § 160 GWB). § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-21+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 058-187690 (2025-03-21)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-07+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 3e0ec64f-0d49-433e-ab9c-91e88087b220-01
Quelle: OJS 2025/S 069-225272 (2025-04-07)
Auftragsbekanntmachung (2025-04-09) Objekt Beschreibung
Interne Kennung: 4a379cb2-14fa-4326-96ed-6bc0e6b20cbc 4a685468-9e45-45b6-849e-cf3561c81054
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-09+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 0ea011be-4838-4c3c-ba3f-b39030882e2c-01
Quelle: OJS 2025/S 072-237207 (2025-04-09)
Auftragsbekanntmachung (2025-04-15) Objekt Beschreibung
Interne Kennung: 6d7e3c5b-77ae-4160-a666-e3a4c60b2444 dcd77040-2e43-4a9f-8c0e-3b8c45486388
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-28 10:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 49 Tage
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-15+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 9699dec3-c431-41b3-be93-0cd065e732ce-01
Quelle: OJS 2025/S 075-249176 (2025-04-15)