Gegenstand der Ausschreibung sind 4 Konzessionsverträge ab 01.07.2026 zur Sicherstellung des Gefangeneneinkaufs in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt. Es handelt sich dabei um Dienstleistungen für Haftanstalten und in der Folge um Konzessionen zur Erbringung sozialer oder anderer besonderer Dienstleistungen im Sinne des § 153 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das in diesem Zusammenhang durch den jeweiligen Konzessionsnehmer den Gefangenen anzubietende Sortiment hat insbesondere Nahrungs-, Genuss-, Körperpflege- und Reinigungsmittel sowie sonstige Waren des täglichen Gebrauchs und sonstige Dienstleistungen abzudecken. Der Gefangeneneinkauf ist in Form eines Bestelleinkaufs (auch Tüten- bzw. Paketeinkauf) unter Beachtung der geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen und der im Übrigen allgemein geltenden technischen, medizinischen und hygienischen Vorgaben nach einschlägigem deutschem und europäischem Recht umzusetzen. Die Konzessionsverträge werden für die Dauer von 3 Jahren ab dem 01.07.2026 bis zum 30.06.2029 geschlossen. Die Verträge verlängern sich danach maximal zweimal automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht durch eine der Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden. Die Konzessionsverträge enden spätestens nach einer Gesamtlaufzeit von 5 Jahren zum 30.06.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Charakteristisch für den Bestelleinkauf ist die Lieferung von vorab durch den Konzessionsnehmer in dessen eigenen Räumlichkeiten vorsortierter und in Kartons/Kisten/Beuteln getrennt verpackter Bestellungen für die Gefangenen. Die Waren werden dann an den dafür vorgesehenen Örtlichkeiten an die Gefangenen ausgegeben. Für die tatsächliche Abwicklung des Einkaufs (Anlieferung, Verteilung, anfallende Entsorgungstätigkeiten, etc.) steht seitens der Konzessionsgeber kein Personal vor Ort zur Verfügung. Das gesamte Personal im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung (auch vor Ort in den Vollzugseinrichtungen) sowie ggf. benötigten technischen Hilfsmittel sind von den Konzessionsnehmer zu stellen. Der Einkauf für die Gefangenen in den Justizvollzugseinrichtungen findet jeweils in 2-wöchigen Rhythmus statt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-11.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherstellung des Gefangeneneinkaufs - Konzession ab 01.07.2026
Referenznummer: 5466-ZBS_2025-2_004
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind 4 Konzessionsverträge ab 01.07.2026 zur Sicherstellung des Gefangeneneinkaufs in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt. Es handelt sich dabei um Dienstleistungen für Haftanstalten und in der Folge um Konzessionen zur Erbringung sozialer oder anderer besonderer Dienstleistungen im Sinne des § 153 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Das in diesem Zusammenhang durch den jeweiligen Konzessionsnehmer den Gefangenen anzubietende Sortiment hat insbesondere Nahrungs-, Genuss-, Körperpflege- und Reinigungsmittel sowie sonstige Waren des täglichen Gebrauchs und sonstige Dienstleistungen abzudecken. Der Gefangeneneinkauf ist in Form eines Bestelleinkaufs (auch Tüten- bzw. Paketeinkauf) unter Beachtung der geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen und der im Übrigen allgemein geltenden technischen, medizinischen und hygienischen Vorgaben nach einschlägigem deutschem und europäischem Recht umzusetzen.
Die Konzessionsverträge werden für die Dauer von 3 Jahren ab dem 01.07.2026 bis zum 30.06.2029 geschlossen. Die Verträge verlängern sich danach maximal zweimal automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht durch eine der Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.
Die Konzessionsverträge enden spätestens nach einer Gesamtlaufzeit von 5 Jahren zum 30.06.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Charakteristisch für den Bestelleinkauf ist die Lieferung von vorab durch den Konzessionsnehmer in dessen eigenen Räumlichkeiten vorsortierter und in Kartons/Kisten/Beuteln getrennt verpackter Bestellungen für die Gefangenen. Die Waren werden dann an den dafür vorgesehenen Örtlichkeiten an die Gefangenen ausgegeben.
Für die tatsächliche Abwicklung des Einkaufs (Anlieferung, Verteilung, anfallende Entsorgungstätigkeiten, etc.) steht seitens der Konzessionsgeber kein Personal vor Ort zur Verfügung. Das gesamte Personal im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung (auch vor Ort in den Vollzugseinrichtungen) sowie ggf. benötigten technischen Hilfsmittel sind von den Konzessionsnehmer zu stellen.
Der Einkauf für die Gefangenen in den Justizvollzugseinrichtungen findet jeweils in 2-wöchigen Rhythmus statt.
Gegenstand der Ausschreibung sind 4 Konzessionsverträge ab 01.07.2026 zur Sicherstellung des Gefangeneneinkaufs in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt. Es handelt sich dabei um Dienstleistungen für Haftanstalten und in der Folge um Konzessionen zur Erbringung sozialer oder anderer besonderer Dienstleistungen im Sinne des § 153 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Das in diesem Zusammenhang durch den jeweiligen Konzessionsnehmer den Gefangenen anzubietende Sortiment hat insbesondere Nahrungs-, Genuss-, Körperpflege- und Reinigungsmittel sowie sonstige Waren des täglichen Gebrauchs und sonstige Dienstleistungen abzudecken. Der Gefangeneneinkauf ist in Form eines Bestelleinkaufs (auch Tüten- bzw. Paketeinkauf) unter Beachtung der geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen und der im Übrigen allgemein geltenden technischen, medizinischen und hygienischen Vorgaben nach einschlägigem deutschem und europäischem Recht umzusetzen.
Die Konzessionsverträge werden für die Dauer von 3 Jahren ab dem 01.07.2026 bis zum 30.06.2029 geschlossen. Die Verträge verlängern sich danach maximal zweimal automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht durch eine der Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.
Die Konzessionsverträge enden spätestens nach einer Gesamtlaufzeit von 5 Jahren zum 30.06.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Charakteristisch für den Bestelleinkauf ist die Lieferung von vorab durch den Konzessionsnehmer in dessen eigenen Räumlichkeiten vorsortierter und in Kartons/Kisten/Beuteln getrennt verpackter Bestellungen für die Gefangenen. Die Waren werden dann an den dafür vorgesehenen Örtlichkeiten an die Gefangenen ausgegeben.
Für die tatsächliche Abwicklung des Einkaufs (Anlieferung, Verteilung, anfallende Entsorgungstätigkeiten, etc.) steht seitens der Konzessionsgeber kein Personal vor Ort zur Verfügung. Das gesamte Personal im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung (auch vor Ort in den Vollzugseinrichtungen) sowie ggf. benötigten technischen Hilfsmittel sind von den Konzessionsnehmer zu stellen.
Der Einkauf für die Gefangenen in den Justizvollzugseinrichtungen findet jeweils in 2-wöchigen Rhythmus statt.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für Haftanstalten📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
1️⃣
Interne Kennung: 5466-ZBS_2025-2_004 Los 1
Titel: Konzession JVA Halle
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Konzessionsvertrag ab 01.07.2026 zur Sicherstellung des Gefangeneneinkaufs für die JVA Halle.
Für die JVA Halle sind die Liegenschaft Hauptanstalt und Nebenstelle zu berücksichtigen.
Postanschrift: Hauptanstalt: Am Kirchtor 20
(Nebenstelle: Wilhelm-Busch-Straße 38, 06118 Halle (Saale))
Postleitzahl: 06108
Stadt: Halle (Saale)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 5 Jahre Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Konzessionsvertrag endet spätestens nach einer Gesamtlaufzeit von 5 Jahren zum 30.06.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Konzessionsvertrag wird für die Dauer von 3 Jahren ab dem 01.07.2026 bis zum 30.06.2029 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich danach maximal zweimal automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht durch eine der Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
Der Konzessionsvertrag wird für die Dauer von 3 Jahren ab dem 01.07.2026 bis zum 30.06.2029 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich danach maximal zweimal automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht durch eine der Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 5466-ZBS_2025-2_004 Los 2
Titel: Konzession JVA Burg
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Konzessionsvertrag ab 01.07.2026 zur Sicherstellung des Gefangeneneinkaufs für die JVA Burg.
Postanschrift: Madel 100
Postleitzahl: 39288
Stadt: Burg
Ort der Leistung: Jerichower Land
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 5466-ZBS_2025-2_004 Los 3
Titel: Konzession JVA Volkstedt
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Konzessionsvertrag ab 01.07.2026 zur Sicherstellung des Gefangeneneinkaufs für die JVA Volkstedt.
Postanschrift: Am Sandberg 11
Postleitzahl: 06295
Stadt: Volkstedt
Ort der Leistung: Mansfeld-Südharz
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: 5466-ZBS_2025-2_004 Los 4
Titel: Konzession JA Raßnitz
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Konzessionsvertrag ab 01.07.2026 zur Sicherstellung des Gefangeneneinkaufs für die JA Raßnitz.
Postanschrift: Gröberssche Straße 1
Postleitzahl: 06258
Stadt: Schkopau
Ort der Leistung: Saalekreis
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004 Beschreibung
Ort der Leistung:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/23/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Es wird eine EU-weite Konzessionsvergabe gemäß Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) in Verbindung mit den EU-Vergaberichtlinien durchgeführt.
Das Verfahren kann dabei grundsätzlich gem. § 12 Abs. 1 KonzVgV i. V. m. §§ 153, 151 GWB frei ausgestaltet werden und wird in Anlehnung an ein Offenes Verfahren gem. §§ 15 Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt.
Es wird eine EU-weite Konzessionsvergabe gemäß Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) in Verbindung mit den EU-Vergaberichtlinien durchgeführt.
Das Verfahren kann dabei grundsätzlich gem. § 12 Abs. 1 KonzVgV i. V. m. §§ 153, 151 GWB frei ausgestaltet werden und wird in Anlehnung an ein Offenes Verfahren gem. §§ 15 Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt.
Rechtsgrundlage: KonzVgV i. V. m. GWB, VgV
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-29 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-01-22 08:00:00 📅
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich ✅
Zusätzliche Informationen:
Das Nachfordern von Unterlagen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ist nicht ausgeschlossen.
Beschreibung:
Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, ausschließlich zuverlässiges und geeignetes Fachpersonal im Zusammenhang mit dem Konzessionsvertrag auszuwählen.
Rechtzeitig vor Vertragsbeginn sind alle zum Einsatz in der Vollzugseinrichtung vorgesehenen Mitarbeiter des Konzessionsnehmers namentlich gegenüber der Justizvollzugseinrichtung zu benennen. Diese haben sich mit der Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung einverstanden zu erklären.
Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfungen dürfen keine Feststellungen vorliegen, die zu ernsthaften Zweifeln an der Eignung führen (z. B. Vorstrafen, laufende Ermittlungsverfahren, versuchter Verstoß gegen die hausinternen Regeln und Verordnungen durch Mitführung verbotener Gegenstände). Erst nach erfolgreichem Abschluss der Sicherheitsüberprüfung ist der Einsatz in der Vollzugseinrichtung zulässig. Der Konzessionsgeber behält sich insoweit ein Mitspracherecht bei der Auswahl des zum Einsatz kommenden Personals vor und kann Mitarbeiter, bei denen Zweifel an der Zuverlässigkeit und Eignung in der Person vorliegen, aus sicherheitsspezifischen Gesichtspunkten ablehnen.
Die Sicherheitsüberprüfungen werden regelmäßig wiederholt. Sollten sich Sicherheitseinschätzungen für Mitarbeiter des Konzessionsnehmers aufgrund einer neuerlichen Überprüfung oder sonstigem Fehlverhalten ändern, hat der Konzessionsgeber das Recht diesen, den Zugang zur Justizvollzugseinrichtung zu verweigern. Der Konzessionsnehmer muss unverzüglich Ersatzpersonal bereitstellen.
Gleiches gilt vor dem Ersteinsatz von neuen Mitarbeitern im Rahmen des laufenden Vertragsverhältnisses.
Der Konzessionsgeber legt darüber hinaus aus sicherheitsrelevanten Gründen Wert auf den Einsatz von Stammpersonal, d. h. ein ständiger Austausch des eingesetzten Personals ist zu vermeiden.
Für die Sicherheitsüberprüfung sind spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Einsatz die Personalien (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift) mitzuteilen und ein aktuelles Führungszeugnis (Belegart „R“,), welches nicht älter als 6 Monate ist, vorzulegen.
Die Mitarbeiter des Konzessionsgebers werden vor der erstmaligen Aufnahme ihrer Tätigkeiten zusätzlich in der Justizvollzugseinrichtung durch die zuständige Sicherheitsabteilung aktenkundig belehrt und unterwiesen. Sie haben sich in diesem Zusammenhang zur Einhaltung der geltenden Hausordnung sowie den Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen zu verpflichten. Das beinhaltet u. a. nachfolgende Punkte:
- Entgeltfreie Überlassungen von Waren bzw. Gegenständen („Geschenke“) an Bedienstete des Konzessionsgebers oder Gefangene sind untersagt.
- Persönliche Kontakte zu Gefangenen sowie zu deren Angehörigen, die über die im Rahmen des Vertrages geschuldeten Leistungen hinausgehen, sind nicht gestattet.
- Das Einbringen von privaten Gegenständen (z. B. Mobiltelefone, Datenträger und auch Lebensmittel) ist untersagt.
- Den Anweisungen der Bediensteten des Konzessionsgebers ist jederzeit Folge zu leisten.
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Betreten der Anstalt eine Personenkontrolle stattfinden kann. Mögliche zeitliche Verzögerungen oder andere Beeinträchtigungen aus Sicherheitsgründen sind hinzunehmen.
Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, ausschließlich zuverlässiges und geeignetes Fachpersonal im Zusammenhang mit dem Konzessionsvertrag auszuwählen.
Rechtzeitig vor Vertragsbeginn sind alle zum Einsatz in der Vollzugseinrichtung vorgesehenen Mitarbeiter des Konzessionsnehmers namentlich gegenüber der Justizvollzugseinrichtung zu benennen. Diese haben sich mit der Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung einverstanden zu erklären.
Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfungen dürfen keine Feststellungen vorliegen, die zu ernsthaften Zweifeln an der Eignung führen (z. B. Vorstrafen, laufende Ermittlungsverfahren, versuchter Verstoß gegen die hausinternen Regeln und Verordnungen durch Mitführung verbotener Gegenstände). Erst nach erfolgreichem Abschluss der Sicherheitsüberprüfung ist der Einsatz in der Vollzugseinrichtung zulässig. Der Konzessionsgeber behält sich insoweit ein Mitspracherecht bei der Auswahl des zum Einsatz kommenden Personals vor und kann Mitarbeiter, bei denen Zweifel an der Zuverlässigkeit und Eignung in der Person vorliegen, aus sicherheitsspezifischen Gesichtspunkten ablehnen.
Die Sicherheitsüberprüfungen werden regelmäßig wiederholt. Sollten sich Sicherheitseinschätzungen für Mitarbeiter des Konzessionsnehmers aufgrund einer neuerlichen Überprüfung oder sonstigem Fehlverhalten ändern, hat der Konzessionsgeber das Recht diesen, den Zugang zur Justizvollzugseinrichtung zu verweigern. Der Konzessionsnehmer muss unverzüglich Ersatzpersonal bereitstellen.
Gleiches gilt vor dem Ersteinsatz von neuen Mitarbeitern im Rahmen des laufenden Vertragsverhältnisses.
Der Konzessionsgeber legt darüber hinaus aus sicherheitsrelevanten Gründen Wert auf den Einsatz von Stammpersonal, d. h. ein ständiger Austausch des eingesetzten Personals ist zu vermeiden.
Für die Sicherheitsüberprüfung sind spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Einsatz die Personalien (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift) mitzuteilen und ein aktuelles Führungszeugnis (Belegart „R“,), welches nicht älter als 6 Monate ist, vorzulegen.
Die Mitarbeiter des Konzessionsgebers werden vor der erstmaligen Aufnahme ihrer Tätigkeiten zusätzlich in der Justizvollzugseinrichtung durch die zuständige Sicherheitsabteilung aktenkundig belehrt und unterwiesen. Sie haben sich in diesem Zusammenhang zur Einhaltung der geltenden Hausordnung sowie den Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen zu verpflichten. Das beinhaltet u. a. nachfolgende Punkte:
- Entgeltfreie Überlassungen von Waren bzw. Gegenständen („Geschenke“) an Bedienstete des Konzessionsgebers oder Gefangene sind untersagt.
- Persönliche Kontakte zu Gefangenen sowie zu deren Angehörigen, die über die im Rahmen des Vertrages geschuldeten Leistungen hinausgehen, sind nicht gestattet.
- Das Einbringen von privaten Gegenständen (z. B. Mobiltelefone, Datenträger und auch Lebensmittel) ist untersagt.
- Den Anweisungen der Bediensteten des Konzessionsgebers ist jederzeit Folge zu leisten.
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Betreten der Anstalt eine Personenkontrolle stattfinden kann. Mögliche zeitliche Verzögerungen oder andere Beeinträchtigungen aus Sicherheitsgründen sind hinzunehmen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Konzessionsnehmer muss das Bestehen einer branchenüblichen Versicherung für die Haftung bei Personen- und Sachschäden durch Vorlage der Versicherungsscheine aus denen die Haftungsrisiken und deren Deckungssummen hervorgehen nachweisen (mit dem Angebot einzureichen).
Mindestanforderungen zur Deckungssumme für jeden einzelnen Schadensfall:
Personen- und Sachschäden 3.000.000,00 €
Vermögensschäden 150.000,00 €
Die Versicherungssummen müssen während des Versicherungsjahres zweifach zur Verfügung stehen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Konzessionsnehmer muss das Bestehen einer branchenüblichen Versicherung für die Haftung bei Personen- und Sachschäden durch Vorlage der Versicherungsscheine aus denen die Haftungsrisiken und deren Deckungssummen hervorgehen nachweisen (mit dem Angebot einzureichen).
Mindestanforderungen zur Deckungssumme für jeden einzelnen Schadensfall:
Personen- und Sachschäden 3.000.000,00 €
Vermögensschäden 150.000,00 €
Die Versicherungssummen müssen während des Versicherungsjahres zweifach zur Verfügung stehen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Konzessionsnehmer hat über ausreichend Erfahrungen zu verfügen, um den Konzessionsauftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Er muss hierfür mit dem Angebot über die Anlage Referenzliste mindestens drei geeignete Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren mit den geforderten Angaben (Vertragswert, Ausführungszeitraum, Leistungsempfänger) vorweisen können. Vergleichbarkeit wird angenommen, wenn der jeweilige Referenzvertrag der Sicherstellung des Gefangeneneinkaufs dient.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Konzessionsnehmer hat über ausreichend Erfahrungen zu verfügen, um den Konzessionsauftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Er muss hierfür mit dem Angebot über die Anlage Referenzliste mindestens drei geeignete Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren mit den geforderten Angaben (Vertragswert, Ausführungszeitraum, Leistungsempfänger) vorweisen können. Vergleichbarkeit wird angenommen, wenn der jeweilige Referenzvertrag der Sicherstellung des Gefangeneneinkaufs dient.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vegabeunterlagen genannt sein.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vegabeunterlagen genannt sein.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Justizvollzugsanstalt Halle
Nationale Registrierungsnummer: 15-1353-96
Postanschrift: Hauptanstalt: Am Kirchtor 20
(Nebenstelle: Wilhelm-Busch-Straße 38, 06118 Halle (Saale))
Postleitzahl: 06108
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: jva-halle@justiz.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: 000📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Art des öffentlichen Auftraggebers: Beschaffer fungiert als ein Auftraggeber
Haupttätigkeit
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=821989🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=821989🌏
ID des Steuergesetzgebungsdokuments: n.a.
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: 000📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Zentrale Beschaffungsstelle für den Justizvollzug des Landes Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: 15-1354-93
Postanschrift: bei der JVA Halle, Wilhelm-Busch-Straße 38
Postleitzahl: 06118
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
RGL: §§ 160 ff. GWB
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-15+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 241-829676 (2025-12-11)