Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen Die Eignung ist für
jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert
schriftlich nachzuweisen. Eigenerklärung (siehe Formular
„Eigenerklärung“), dass, - nachweislich keine zwingenden
Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d.h. keine Person, die als
für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch
Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von
Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123
GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch
keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den
Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde, - der Bieter
seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt, - nachweislich keine
fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - eine
Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine
Eintragungspflicht besteht) vorliegt, - der Bieter bei der
Berufsgenossenschaft angemeldet ist; Begründung soweit keine gesetzliche
Verpflichtung hierzu besteht - der Bieter nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz
1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die
eine Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen - der Bieter im
Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug
auf die Eignung abgegeben hat. Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“),
dass, - eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden
Deckungssummen vorliegt Soweit keine Versicherung mit den
Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der
Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung
innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen wird, abzugeben. Dem Angebot
ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das
Risiko abgesichert wird. - ggfls. Verzeichnis der Leistungen anderer
Unternehmen (Formular 235) Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“),
über - Referenzprojekte im Bereich der Schul- und/oder
Kita-Verpflegung (Mindestanzahl 1): Liste geeigneter Projekte im Bereich
der Schul- und/oder Kita-Verpflegung innerhalb der letzten drei
Geschäftsjahre, die bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand
dieser Vergabe ist, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist,
unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum,
Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit. 2. Erklärung zur
EU Zulassung für Großküchen nach Verordnung (EG) 853/2004, unter Angabe der Zulassungsnummer und Behörde, die die Zulassung erteilt hat
(soweit eine Zulassungspflicht besteht). Sofern erst für die Ausführung der
ausgeschriebenen Leistung eine EU-Zulassung nach Verordnung (EG) 853/2004 benötigt wird, ist eine Erklärung, dass diese im Fall der
Auftragserteilung unverzüglich beantragt und nach Erteilung unverzüglich unaufgefordert gegenüber dem Auftraggeber nachgewiesen wird,
abzugeben. 3. Erklärung zur Zertifizierung durch eine zugelassenen ÖkoKontrollstelle und Vorlage des Zertifikates mit Angebotsabgabe.
Sollte dieses zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht erteilt worden sein, ist eine Erklärung einzureichen, dass es spätestens bis 1. Januar 2026 dem Auftraggeber nachgereicht wird. 4. Fachliche Qualifikation: Im Unternehmen des Auftragnehmers muss es mindestens eine Fachkraft
geben, die dafür verantwortlich zeichnet, dass die Leistungsbeschreibung in der Speisenplanung umgesetzt wird. Als Fachkraft sind in
Ernährungsfragen speziell qualifizierte Personen anzusehen, zum Beispiel Köche, Ökotrophologen oder Diätassistenten. Die Fachkompetenz ist
durch Eigenerklärung oder entsprechende Nachweise zu belegen. 5. Betriebliches Hygienekonzept: Im Produktionsbetrieb muss gemäß der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 zur Lebensmittelhygiene ein Eigenkontrollkonzept nach HACCP installiert sein. Das Konzept ist zu dokumentieren, hierbei ist die Vorlage einer Gliederung ausreichend. Aus den Unterlagen muss ebenfalls ersichtlich sein, welches Konzept für die Personalhygiene und die Schulung der Mitarbeiter in diesen Fragen besteht. 6. Erklärung zum Gütezeichen der Fischprodukte.