Ausgeschrieben wird ein Erweiterungsbau der Mosaikschule in Grevenbroich als Kombination von Planungs- und Bauleistungen (Totalunternehmer). Totalunternehmer, Holzmodulbauweise, 2-geschossig, Förderschule, Photovoltaik-Anlage, Gründach, Solitär, BGF ca. 1088 m², mindestens Energiestandard KfW 40+. Ziel ist die QNG-Zertifizierung, um eine Förderung der KfW 499 beantragen zu können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-27.
Auftragsbekanntmachung (2025-05-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ST 25005 Erweiterungsbau Solitär in Holzmodulbauweise über Totalunternehmer, Mosaik-Schule, 41516 Grevenbroich
Referenznummer: ST 25005
Kurze Beschreibung:
“Ausgeschrieben wird ein Erweiterungsbau der Mosaikschule in Grevenbroich als Kombination von Planungs- und Bauleistungen...”
Kurze Beschreibung
Ausgeschrieben wird ein Erweiterungsbau der Mosaikschule in Grevenbroich als Kombination von Planungs- und Bauleistungen (Totalunternehmer).
Totalunternehmer, Holzmodulbauweise, 2-geschossig, Förderschule, Photovoltaik-Anlage, Gründach, Solitär, BGF ca. 1088 m², mindestens Energiestandard KfW 40+.
Ziel ist die QNG-Zertifizierung, um eine Förderung der KfW 499 beantragen zu können.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Sonderschulen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausgeschrieben wird ein Erweiterungsbau der Mosaikschule in Grevenbroich als Kombination von Planungs- und Bauleistungen...”
Beschreibung der Beschaffung
Ausgeschrieben wird ein Erweiterungsbau der Mosaikschule in Grevenbroich als Kombination von Planungs- und Bauleistungen (Totalunternehmer).
Totalunternehmer, Holzmodulbauweise, 2-geschossig, Förderschule, Photovoltaik-Anlage, Gründach, Solitär, BGF ca. 1088 m², mindestens Energiestandard KfW 40+.
Ziel ist die QNG-Zertifizierung, um eine Förderung der KfW 499 beantragen zu können.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Mosaikschule”
Ort der Leistung: Rhein-Kreis Neuss🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-15 📅
Datum des Endes: 2027-05-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation des Projektteams
Im Rahmen dieses Kriteriums wird bewertet, welche konkreten Erfahrungen die Mitglieder des Projektteams mit dem vorliegenden Leistungsgegenstand vergleichbaren Projekten haben. Die allgemeinen Referenzen des Bieters werden hingegen nicht bewertet. Mindestens ist ein Projektteam von 5 Personen anzubieten, wobei das angebotene Projektteam aus mindestens 3 Architekt*inn
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): schriftliches Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-29 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-29 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch. Bei elektronischer Angebotsabgabe sind zum Eröffnungstermin keine Personen zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“• Angaben bzw. Nachweise zur Eintragung in das Berufs-, Handelsregister oder Handwerksrolle, Gewerbeanmeldung gem. § 6a Nr. 1 VOB/A-EU”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“• Erklärung zu der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. § 6a Nr. 2 a) VOB/A-EU
• Gefordert ist der Nachweis einer Berufs- bzw....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
• Erklärung zu der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. § 6a Nr. 2 a) VOB/A-EU
• Gefordert ist der Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2.000.000 Euro für Sach- und über 2.000.000 Euro für Personenschäden je Schadensfall, jeweils zweifach maximiert – oder – eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zum Zuschlagszeitpunkt abgeschlossen haben wird.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“• Erklärung zum Umsatz gem. § 6a Nr. 2 c) VOB/A-EU
• Bezogen auf alle drei Geschäftsjahre wird hier gem. § 6a Nr. 2 c) S. 2 VOB/A-EU insgesamt ein...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
• Erklärung zum Umsatz gem. § 6a Nr. 2 c) VOB/A-EU
• Bezogen auf alle drei Geschäftsjahre wird hier gem. § 6a Nr. 2 c) S. 2 VOB/A-EU insgesamt ein Mindestumsatz i.H.v. 2 Mio. € (netto) pro Geschäftsjahr gefordert.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“• Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft gem. § 6a Nr. 2 S. 2 VOB/A-EU
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
• Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft gem. § 6a Nr. 2 S. 2 VOB/A-EU
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Angaben zu Einträgen im Wettbewerbsregister gem. § 6a Nr. 2 S. 2 VOB/A-EU i.V.m. § 2 WRegG
- Angaben zu Insolvenzverfahren gem. § 6a Nr. 2 S. 2 VOB/A-EU
- Erklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 6e VOB/A-EU
- Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung gem. § 6a Nr. 2 S. 2 VOB/A-EU
- aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tarifl. Sozialkasse und des Finanzamtes / Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes gemäß § 48b Einkommensteuergesetz
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“• Referenzen gem. § 6a Nr. 3 a) VOB/A-EU
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird mit den unten aufgeführten Vorgaben für die Referenzen ein...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
• Referenzen gem. § 6a Nr. 3 a) VOB/A-EU
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird mit den unten aufgeführten Vorgaben für die Referenzen ein Zeitraum von 7 Jahren berücksichtigt:
In Bezug auf die geforderten Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss des Bewerbers führen:
Ausgefüllte Referenzformulare über die Erbringung von Planungs- und Bauleistungen in Holzbauweise für mindestens 4 vergleichbare Aufträge, wobei die Aufträge als vergleichbar gelten, wenn hiervon jeweils
1. ein Auftrag
a. die Erbringung von Bauleistungen als Generalunternehmer (GU), Generalübernehmer (GÜ), Totalunternehmer (TU) oder Totalübernehmer (TÜ) (oder vergleichbar) in Holzbauweise,
b. die Baukosten der Kostengruppen (KG) 300 und 400 insgesamt mindestens 1.500.000 € (netto) betragen müssen,
2. ein Auftrag,
a. die Erbringung von Grundleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. § 33 der HOAI,
b. hinsichtlich der Errichtung (Neubau, Umbau, Erweiterung) einer Bildungseinrichtung (z.B. Schule, Kita oder Kindergarten) in Holzbauweise umfasst, wobei
c. die Baukosten der Kostengruppen (KG) 300 und 400 insgesamt mindestens 1.500.000 € (netto) betragen müssen,
3. ein Auftrag,
a. die Erbringung von Grundleistungen der Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) gem. § 53 der HOAI in Holzbauweise,
b. hinsichtlich der Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 6 und 7 umfasst, wobei
c. die Baukosten der Kostengruppe (KG) 400 insgesamt mindestens 300.000 € (netto) betragen müssen, und
4. ein Auftrag,
a. die Erbringung der Grundleistungen der Beratung der Brandschutzplanung gem. AHO-Heft 17,
b. hinsichtlich eines Gebäudes umfasst,
c. dessen Bruttogesamtfläche (BGF) mindestens 600 m² betragen muss.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, müssen sämtliche Aufträge in den letzten 7 Kalenderjahren abgeschlossen worden sein. Die Bestimmung des vorgenannten Zeitraums erfolgt durch eine Rückrechnung, ausgehend von dem Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
• Ein Auftrag gilt hinsichtlich der Ziffern 1. – 3. als abgeschlossen, wenn die Leistungsphasen 1 bis 5 der HOAI innerhalb dieses Zeitraums vollständig erbracht worden sind.
• Ein Auftrag gilt hinsichtlich der Ziffer 4 als abgeschlossen, wenn mindestens die Leistungsphasen 1 bis 5 des AHO-Heft 17 erbracht worden sind.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“• Angaben zu Arbeitskräften gem. § 6a Nr. 3 g) VOB/A-EU
• Gefordert ist die Beschäftigung von mindestens einem Ingenieur.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“• Erklärung zur Ausstattung, Geräten und technischen Ausrüstung gem. § 6a Nr. 3 h) VOB/A-EU”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Nachunternehmer
Wird der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind von den jeweiligen Nachunter-nehmern Eintragungen in Formular 233...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Nachunternehmer
Wird der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind von den jeweiligen Nachunter-nehmern Eintragungen in Formular 233 „Nachunternehmerverzeichnis“ zu machen.
2. Eignungsleihe
Für den Fall der Eignungsleihe sind die damit zusammenhängenden Angaben in Formular 235 „Verzeichnis und Kapazitäten anderer Unternehmen“ zu machen.
3. Haftungserklärung des Eignungsleihers
Für den Fall, dass vom federführenden Bieter eine Eignungsleihe angestrebt wird, ist diese durch die betreffende Firma zu bestätigen. Hierfür ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt 236 „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ in all seinen Bestandteilen auszufüllen und zu unterzeichnen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Unternehmers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens.”
Geforderte Kautionen und Garantien:
“- Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge)
- Sicherheit für Mängelansprüche in...”
Geforderte Kautionen und Garantien
- Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge)
- Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Rhein-Kreis Neuss - Der Landrat - Amt für Gebäudewirtschaft
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 051620008008-31001-42
Postanschrift: Lindenstr. 10
Postleitzahl: 41515
Postort: Grevenbroich
Region: Rhein-Kreis Neuss🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: submissionsstelle@rhein-kreis-neuss.de📧
Telefon: +4921816011133📞
URL: http://www.rhein-kreis-neuss.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E55824643🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E55824643🌏
“Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind
ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS
erhältlich. Der Download ist kostenfrei ohne...”
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind
ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS
erhältlich. Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und
Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und
ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform
Subreport-ELVIS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende
Stelle so wie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus
stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-
ELVIS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum
Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich
ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von
Subreport-ELVIS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und
Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden. Die
Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELVIS steht nur
registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von
interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die
eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform
Subreport-ELVIS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit
der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und
unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des
Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung
heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegeben Downloadlink
die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunterzuladen.
Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen,
z.B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Information oder
Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung
ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von
den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt
haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter
anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die
Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die E-Mail-
Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im
Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform über diese E-Mail-Adresse
die notwendigen Mitteilungen verschickt, z.B. wenn die ausschreibende
Stellezusätzliche Informationen bereitgestellt hat. Genaue Angaben zu den Fristen
für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag bei der unter
Ziffer VI.4.1 genannten Vergabekammer unzulässig soweit, 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg ID 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473045📞
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die verkürzte Informations- und Wartefrist beträgt 10 Kalendertage.” Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 103-349856 (2025-05-27)
Auftragsbekanntmachung (2025-07-18) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Einen Entschädigungsanspruch gem. § 8b Abs. 1 Nr. 1 S. 2, 3 EU VOB/A in angemessener Höhe wird entsprochen.
Die Angemessenheit der Höhe des...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Einen Entschädigungsanspruch gem. § 8b Abs. 1 Nr. 1 S. 2, 3 EU VOB/A in angemessener Höhe wird entsprochen.
Die Angemessenheit der Höhe des Entschädigungsanspruchs richtet sich dabei nach dem Maßstab des bei den Bietern durchschnittlich zu erwartenden Arbeits- und Kostenaufwand für die Angebotserstellung. Dieser wird diesseits mit einer Nettosumme in Höhe von 10.000 €
bemessen.
Rein vorsorglich sei auf § 8b Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EU VOB/A verwiesen, der Ausführungen zur Anspruchsberechtigung enthält.
“Einen Entschädigungsanspruch gem. § 8b Abs. 1 Nr. 1 S. 2, 3 EU VOB/A in angemessener Höhe wird entsprochen.
Die Angemessenheit der Höhe des...”
Einen Entschädigungsanspruch gem. § 8b Abs. 1 Nr. 1 S. 2, 3 EU VOB/A in angemessener Höhe wird entsprochen.
Die Angemessenheit der Höhe des Entschädigungsanspruchs richtet sich dabei nach dem Maßstab des bei den Bietern durchschnittlich zu erwartenden Arbeits- und Kostenaufwand für die Angebotserstellung. Dieser wird diesseits mit einer Nettosumme in Höhe von 10.000 €
bemessen.
Rein vorsorglich sei auf § 8b Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EU VOB/A verwiesen, der Ausführungen zur Anspruchsberechtigung enthält.
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind
ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS
erhältlich. Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und
Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und
ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform
Subreport-ELVIS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende
Stelle so wie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus
stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-
ELVIS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum
Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich
ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von
Subreport-ELVIS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und
Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden. Die
Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELVIS steht nur
registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von
interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die
eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform
Subreport-ELVIS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit
der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und
unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des
Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung
heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegeben Downloadlink
die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunterzuladen.
Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen,
z.B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Information oder
Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung
ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von
den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt
haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter
anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die
Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die E-Mail-
Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im
Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform über diese E-Mail-Adresse
die notwendigen Mitteilungen verschickt, z.B. wenn die ausschreibende
Stellezusätzliche Informationen bereitgestellt hat. Genaue Angaben zu den Fristen
für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag bei der unter
Ziffer VI.4.1 genannten Vergabekammer unzulässig soweit, 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die folgenden Informationen auf Entschädigungsanspruch waren in der ursprünglichen Bekanntmachung nicht enthalten:
Einen Entschädigungsanspruch gem. § 8b...”
Text
Die folgenden Informationen auf Entschädigungsanspruch waren in der ursprünglichen Bekanntmachung nicht enthalten:
Einen Entschädigungsanspruch gem. § 8b Abs. 1 Nr. 1 S. 2, 3 EU VOB/A in angemessener Höhe wird entsprochen.
Die Angemessenheit der Höhe des Entschädigungsanspruchs richtet sich dabei nach dem Maßstab des bei den Bietern durchschnittlich zu erwartenden Arbeits- und Kostenaufwand für die Angebotserstellung. Dieser wird diesseits mit einer Nettosumme in Höhe von 10.000 €
bemessen.
Rein vorsorglich sei auf § 8b Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EU VOB/A verwiesen, der Ausführungen zur Anspruchsberechtigung enthält.
“Die folgenden Informationen auf Entschädigungsanspruch waren in der ursprünglichen Bekanntmachung nicht enthalten:
Einen Entschädigungsanspruch gem. § 8b...”
Die folgenden Informationen auf Entschädigungsanspruch waren in der ursprünglichen Bekanntmachung nicht enthalten:
Einen Entschädigungsanspruch gem. § 8b Abs. 1 Nr. 1 S. 2, 3 EU VOB/A in angemessener Höhe wird entsprochen.
Die Angemessenheit der Höhe des Entschädigungsanspruchs richtet sich dabei nach dem Maßstab des bei den Bietern durchschnittlich zu erwartenden Arbeits- und Kostenaufwand für die Angebotserstellung. Dieser wird diesseits mit einer Nettosumme in Höhe von 10.000 €
bemessen.
Rein vorsorglich sei auf § 8b Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EU VOB/A verwiesen, der Ausführungen zur Anspruchsberechtigung enthält.
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Quelle: OJS 2025/S 137-476467 (2025-07-18)