Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt
schriftlich nachzuweisen. 1. Eigenerklärung (siehe Formular
„Eigenerklärung“), über - Referenzprojekte im Bereich der
Schulverpflegung (Mindestanzahl 2): Liste geeigneter Projekte im Bereich
der Schulverpflegung innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre, die
bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist,
mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist, unter Nennung der Art
der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift,
Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur
Vergleichbarkeit. 2. Erklärung zur EU-Zulassung für Großküchen nach
Verordnung (EG) 853/2004, unter Angabe der Zulassungsnummer und
Behörde, die die Zulassung erteilt hat (soweit eine Zulassungspflicht
besteht). Sofern erst für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung eine
EU-Zulassung nach Verordnung (EG) 853/2004 benötigt wird, ist eine
Erklärung, dass diese im Fall der Auftragserteilung unverzüglich beantragt
und nach Erteilung unverzüglich unaufgefordert gegenüber dem
Auftraggeber nachgewiesen wird, abzugeben. 3. Erklärung zur
Zertifizierung durch eine zugelassenen Öko-Kontrollstelle und Vorlage des
Zertifikates mit Angebotsabgabe. Sollte dieses zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe noch nicht erteilt worden sein, ist eine Erklärung
einzureichen, dass es spätestens bis 15.09.2025 dem Auftraggeber
nachgereicht wird. 4. Fachliche Qualifikation: Im Unternehmen des
Auftragnehmers muss es mindestens eine Fachkraft geben, die dafür
verantwortlich zeichnet, dass die Leistungsbeschreibung in der
Speisenplanung umgesetzt wird. Als Fachkraft sind in Ernährungsfragen
speziell qualifizierte Personen anzusehen, zum Beispiel Köche,
Ökotrophologen oder Diätassistenten. Die Fachkompetenz ist durch
Eigenerklärung oder entsprechende Nachweise zu belegen. 5. Betriebliches
Hygienekonzept: Im Produktionsbetrieb muss gemäß der Verordnung (EG)
Nr. 852/2004 zur Lebensmittelhygiene ein Eigenkontrollkonzept nach
HACCP installiert sein. Das Konzept ist zu dokumentieren, hierbei ist die
Vorlage einer Gliederung ausreichend. Aus den Unterlagen muss ebenfalls
ersichtlich sein, welches Konzept für die Personalhygiene und die Schulung
der Mitarbeiter in diesen Fragen besteht.