Die zu erbringende Leistung sind die Techniker und Hausmeisterdienste sowie die Urlaubs- und Krankheitsvertretung unseres eigenen Haustechnikers für das Verwaltungsgebäude Düs-seldorfer Str. 15, 47051 Duisburg für den Zeitraum 01.09.2025 bis 31.08.2027. Die Leistung ist Montag bis Freitag von 06:00 Uhr bis 12:00 Uhr zu erbringen. Im Falle der Vertretung des Haustechnikers sind die Einsatzzeiten Montag bis Freitag von 06:00 Uhr bis 14:30 Uhr. Im Einzelfall kann ein Abruf für zusätzliche Arbeiten erforderlich werden. Das Verwaltungsgebäude der VBG-Bezirksverwaltung Duisburg befindet sich in der Düsseldorfer Straße 15, 47051 Duisburg. Das Gebäude liegt in Zentrumsnähe von Duisburg. Unmittelbar vor dem Gebäude befinden sich Haltestellen der U-Bahn. Autobahnanschlüsse sind ebenfalls nicht weit entfernt. Das u-förmig aufgebaute Gebäude hat 6 Geschosse und eine Tiefgarage. Die Stockwerke sind nahezu identisch aufgebaut. Im Erdgeschoss befindet sich ein Bistro und ein komplett ausgestatteter Küchenbereich, welcher zurzeit nicht bewirtschaftet wird, ein Tagungsbereich sowie Büroflächen und ein Sanitärbereich mit Duschen. In jeder Etage befinden sich 3 bis 5 Sanitärbereiche, Teeküchen mit Küchenzeile, Kühlschrank und Spülmaschine und Putzmittelräume. Das Gebäude verfügt über 2 Gebäudeeingänge und 2 Treppenhäuser mit jeweils zwei Aufzügen, die durchgängig von der Tiefgarage bis zum obersten Geschoss führen. Darüber hinaus gibt es von der Tiefgarage bis zum Erdgeschoss einen Fahrradaufzug und einen Müllaufzug. Der Haupteingang mit einem Foyer befindet sich in der Düsseldorfer Straße 15, der Nebeneingang befindet sich in der Vom-Rath-Straße. Die Verwaltung ist montags bis freitags von 06.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet. Im Objekt befindet sich eine Einbruchmeldeanlage, die nach Dienstschluss scharfgeschaltet wird. In den Gebäudebereichen der AG arbeiten bis zu 180 Beschäftigte in der Zeit von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus ihrer Sicht eine vorherige Objektbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation erforderlich ist, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen Umstände vorliegen könnten, die im Hinblick auf die Arbeitsorganisation eines Bieters zu Mehr- oder Minderaufwand führen könnte. Es besteht die Möglichkeit, das Objekt (Düsseldorfer Straße 15, 47051 Duisburg) zwischen dem 25.06.2025 und dem 04.07.2025 zu besichtigen. Termine sind mit Herrn M. Kasper, Tel.: +49 (203) 3487-400, (E-Mail: markus.kasper@vbg.de) zu vereinbaren. Nachteile infolge einer versäumten Objektbesichtigung liegen im Risiko des Bieters; berechtigen insbesondere nicht zu Mehr- oder Ersatzansprüchen des Auftragnehmers und können keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Vertragsanpassung oder -auf-hebung begründen. Der AN ist verpflichtet, qualifiziertes Personal in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen, um ihren Pflichten jederzeit ordnungsgemäß und vollständig nachkommen zu können. - Der AN verpflichtet sich für diese verantwortungsvolle und vielseitige Tätigkeit eine fachkundige und zuverlässige technische/handwerklich begabte Hausmeisterkraft ein-zusetzen. Eine erfolgreich abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung ist erforderlich. Wünschenswert vorzugsweise im Bereich Gebäudetechnik, ist aber nicht zwingend notwendig. Die Hausmeisterkraft unterstützt durch aktive Maßnahmen den sicheren Arbeitsablauf der Verwaltung und verfügt über hohe Einsatzbereitschaft, ausgeprägte Serviceorien-tierung, Verantwortungsbewusstsein, flexibles Reagieren auf Kundenanforderungen und gute kommunikative Fähigkeiten in grammatikalisch exakter deutscher Sprache. Sie zeigt ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild. Die eingesetzte Arbeitskraft muss körperlich belastbar, durchsetzungsfähig, zuverlässig und flexibel sein. Der Umgang mit Beschäftigten der AG, sowie mit externen Fir-men hat in höflicher und stets in korrekter Form zu erfolgen. Die eingesetzte Arbeitskraft muss den Umgang mit einem PC und dem MS-Office-Paket (Word, Excel und Outlook) gut beherrschen und fähig sein den Umgang mit an-derer Software (z. B. CAFM, usw.) zu erlernen. Die eingesetzte Arbeitskraft muss im Besitz eines Führerscheins Klasse B / III sein. Erforderlich ist eine Ausbildung als Erst- und Brandschutzhelfer. Gewünscht ist die Qualifikation zum Sicherheitsbeauftragten. Die letztere ist jedoch keine zwingende Voraussetzung. Die eingesetzte Arbeitskraft wird im Auftrag der AG zur beauftragten Person für Auf-zugsanlagen ausgebildet und unterstützt im Notfall bei der Personenbefreiung aus den Aufzügen. Außerdem fungiert sie bei Anwesenheit als Räumungshelfer im Evakuie-rungsfall. (Eingesetzte Vertretungen des AN sind hiervon ausgenommen!). Der AN ist verpflichtet, einen Stellvertreter für Urlaubs- und Krankheitsfälle sowie sonstige Ausfälle einzuarbeiten und der AG vor Leistungsbeginn schriftlich zu benennen. Für die Stellvertretung gelten die gleichen Eignungsvoraussetzungen wie für die regelmäßig eingesetzte Arbeitskraft. Das Sicherheitspersonal der AG kann den Zugang verweigern, sofern die eingesetzte Arbeitskraft die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt oder gegen die Hausordnung der AG verstößt. Für die Sicherstellung der Aufgaben des Personals ist die kurzfristige Ersatzgestellung ausfallenden Personals durch ein Springersystem zu gewährleisten. Der AN darf zur Erbringung seiner Leistungen nur Personal mit gültiger Sozialversicherungsnummer bzw. Arbeitskräfte mit gültigen Arbeits- und Aufenthaltspapieren einsetzen. Die Nachweise müssen auf Anforderung erbracht werden. Die eingesetzten Arbeitnehmer müssen der deutschen Sprache mächtig sein. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen - insbesondere der Leistungsbeschreibung - zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-11.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Techniker- und Hausmeisterdienste in einem Verwaltungsgebäude der VBG - Bezirksverwaltung Duisburg
Referenznummer: VBG/2025/05/6478
Kurze Beschreibung:
Die zu erbringende Leistung sind die Techniker und Hausmeisterdienste sowie die Urlaubs- und Krankheitsvertretung unseres eigenen Haustechnikers für das Verwaltungsgebäude Düs-seldorfer Str. 15, 47051 Duisburg für den Zeitraum 01.09.2025 bis 31.08.2027. Die Leistung ist Montag bis Freitag von 06:00 Uhr bis 12:00 Uhr zu erbringen. Im Falle der Vertretung des Haustechnikers sind die Einsatzzeiten Montag bis Freitag von 06:00 Uhr bis 14:30 Uhr. Im Einzelfall kann ein Abruf für zusätzliche Arbeiten erforderlich werden. Das Verwaltungsgebäude der VBG-Bezirksverwaltung Duisburg befindet sich in der Düsseldorfer Straße 15, 47051 Duisburg.
Das Gebäude liegt in Zentrumsnähe von Duisburg. Unmittelbar vor dem Gebäude befinden sich Haltestellen der U-Bahn. Autobahnanschlüsse sind ebenfalls nicht weit entfernt. Das u-förmig aufgebaute Gebäude hat 6 Geschosse und eine Tiefgarage. Die Stockwerke sind nahezu identisch aufgebaut. Im Erdgeschoss befindet sich ein Bistro und ein komplett ausgestatteter Küchenbereich, welcher zurzeit nicht bewirtschaftet wird, ein Tagungsbereich sowie Büroflächen und ein Sanitärbereich mit Duschen. In jeder Etage befinden sich 3 bis 5 Sanitärbereiche, Teeküchen mit Küchenzeile, Kühlschrank und Spülmaschine und Putzmittelräume. Das Gebäude verfügt über 2 Gebäudeeingänge und 2 Treppenhäuser mit jeweils zwei Aufzügen, die durchgängig von der Tiefgarage bis zum obersten Geschoss führen. Darüber hinaus gibt es von der Tiefgarage bis zum Erdgeschoss einen Fahrradaufzug und einen Müllaufzug. Der Haupteingang mit einem Foyer befindet sich in der Düsseldorfer Straße 15, der Nebeneingang befindet sich in der Vom-Rath-Straße.
Die Verwaltung ist montags bis freitags von 06.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet. Im Objekt befindet sich eine Einbruchmeldeanlage, die nach Dienstschluss scharfgeschaltet wird. In den Gebäudebereichen der AG arbeiten bis zu 180 Beschäftigte in der Zeit von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus ihrer Sicht eine vorherige Objektbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation erforderlich ist, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen Umstände vorliegen könnten, die im Hinblick auf die Arbeitsorganisation eines Bieters zu Mehr- oder Minderaufwand führen könnte. Es besteht die Möglichkeit, das Objekt (Düsseldorfer Straße 15, 47051 Duisburg) zwischen dem 25.06.2025 und dem 04.07.2025 zu besichtigen. Termine sind mit Herrn M. Kasper, Tel.: +49 (203) 3487-400, (E-Mail: markus.kasper@vbg.de) zu vereinbaren. Nachteile infolge einer versäumten Objektbesichtigung liegen im Risiko des Bieters; berechtigen insbesondere nicht zu Mehr- oder Ersatzansprüchen des Auftragnehmers und können keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Vertragsanpassung oder -auf-hebung begründen. Der AN ist verpflichtet, qualifiziertes Personal in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen, um ihren Pflichten jederzeit ordnungsgemäß und vollständig nachkommen zu können.
- Der AN verpflichtet sich für diese verantwortungsvolle und vielseitige Tätigkeit eine fachkundige und zuverlässige technische/handwerklich begabte Hausmeisterkraft ein-zusetzen. Eine erfolgreich abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung ist erforderlich. Wünschenswert vorzugsweise im Bereich Gebäudetechnik, ist aber nicht zwingend notwendig. Die Hausmeisterkraft unterstützt durch aktive Maßnahmen den sicheren Arbeitsablauf der Verwaltung und verfügt über hohe Einsatzbereitschaft, ausgeprägte Serviceorien-tierung, Verantwortungsbewusstsein, flexibles Reagieren auf Kundenanforderungen und gute kommunikative Fähigkeiten in grammatikalisch exakter deutscher Sprache. Sie zeigt ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild. Die eingesetzte Arbeitskraft muss körperlich belastbar, durchsetzungsfähig, zuverlässig und flexibel sein. Der Umgang mit Beschäftigten der AG, sowie mit externen Fir-men hat in höflicher und stets in korrekter Form zu erfolgen. Die eingesetzte Arbeitskraft muss den Umgang mit einem PC und dem MS-Office-Paket (Word, Excel und Outlook) gut beherrschen und fähig sein den Umgang mit an-derer Software (z. B. CAFM, usw.) zu erlernen. Die eingesetzte Arbeitskraft muss im Besitz eines Führerscheins Klasse B / III sein. Erforderlich ist eine Ausbildung als Erst- und Brandschutzhelfer. Gewünscht ist die Qualifikation zum Sicherheitsbeauftragten. Die letztere ist jedoch keine zwingende Voraussetzung. Die eingesetzte Arbeitskraft wird im Auftrag der AG zur beauftragten Person für Auf-zugsanlagen ausgebildet und unterstützt im Notfall bei der Personenbefreiung aus den Aufzügen. Außerdem fungiert sie bei Anwesenheit als Räumungshelfer im Evakuie-rungsfall. (Eingesetzte Vertretungen des AN sind hiervon ausgenommen!). Der AN ist verpflichtet, einen Stellvertreter für Urlaubs- und Krankheitsfälle sowie sonstige Ausfälle einzuarbeiten und der AG vor Leistungsbeginn schriftlich zu benennen. Für die Stellvertretung gelten die gleichen Eignungsvoraussetzungen wie für die regelmäßig eingesetzte Arbeitskraft. Das Sicherheitspersonal der AG kann den Zugang verweigern, sofern die eingesetzte Arbeitskraft die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt oder gegen die Hausordnung der AG verstößt. Für die Sicherstellung der Aufgaben des Personals ist die kurzfristige Ersatzgestellung ausfallenden Personals durch ein Springersystem zu gewährleisten. Der AN darf zur Erbringung seiner Leistungen nur Personal mit gültiger
Sozialversicherungsnummer bzw. Arbeitskräfte mit gültigen Arbeits- und Aufenthaltspapieren einsetzen. Die Nachweise müssen auf Anforderung erbracht werden. Die eingesetzten Arbeitnehmer müssen der deutschen Sprache mächtig sein. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen - insbesondere der Leistungsbeschreibung - zu entnehmen.
Die zu erbringende Leistung sind die Techniker und Hausmeisterdienste sowie die Urlaubs- und Krankheitsvertretung unseres eigenen Haustechnikers für das Verwaltungsgebäude Düs-seldorfer Str. 15, 47051 Duisburg für den Zeitraum 01.09.2025 bis 31.08.2027. Die Leistung ist Montag bis Freitag von 06:00 Uhr bis 12:00 Uhr zu erbringen. Im Falle der Vertretung des Haustechnikers sind die Einsatzzeiten Montag bis Freitag von 06:00 Uhr bis 14:30 Uhr. Im Einzelfall kann ein Abruf für zusätzliche Arbeiten erforderlich werden. Das Verwaltungsgebäude der VBG-Bezirksverwaltung Duisburg befindet sich in der Düsseldorfer Straße 15, 47051 Duisburg.
Das Gebäude liegt in Zentrumsnähe von Duisburg. Unmittelbar vor dem Gebäude befinden sich Haltestellen der U-Bahn. Autobahnanschlüsse sind ebenfalls nicht weit entfernt. Das u-förmig aufgebaute Gebäude hat 6 Geschosse und eine Tiefgarage. Die Stockwerke sind nahezu identisch aufgebaut. Im Erdgeschoss befindet sich ein Bistro und ein komplett ausgestatteter Küchenbereich, welcher zurzeit nicht bewirtschaftet wird, ein Tagungsbereich sowie Büroflächen und ein Sanitärbereich mit Duschen. In jeder Etage befinden sich 3 bis 5 Sanitärbereiche, Teeküchen mit Küchenzeile, Kühlschrank und Spülmaschine und Putzmittelräume. Das Gebäude verfügt über 2 Gebäudeeingänge und 2 Treppenhäuser mit jeweils zwei Aufzügen, die durchgängig von der Tiefgarage bis zum obersten Geschoss führen. Darüber hinaus gibt es von der Tiefgarage bis zum Erdgeschoss einen Fahrradaufzug und einen Müllaufzug. Der Haupteingang mit einem Foyer befindet sich in der Düsseldorfer Straße 15, der Nebeneingang befindet sich in der Vom-Rath-Straße.
Die Verwaltung ist montags bis freitags von 06.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet. Im Objekt befindet sich eine Einbruchmeldeanlage, die nach Dienstschluss scharfgeschaltet wird. In den Gebäudebereichen der AG arbeiten bis zu 180 Beschäftigte in der Zeit von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus ihrer Sicht eine vorherige Objektbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation erforderlich ist, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen Umstände vorliegen könnten, die im Hinblick auf die Arbeitsorganisation eines Bieters zu Mehr- oder Minderaufwand führen könnte. Es besteht die Möglichkeit, das Objekt (Düsseldorfer Straße 15, 47051 Duisburg) zwischen dem 25.06.2025 und dem 04.07.2025 zu besichtigen. Termine sind mit Herrn M. Kasper, Tel.: +49 (203) 3487-400, (E-Mail: markus.kasper@vbg.de) zu vereinbaren. Nachteile infolge einer versäumten Objektbesichtigung liegen im Risiko des Bieters; berechtigen insbesondere nicht zu Mehr- oder Ersatzansprüchen des Auftragnehmers und können keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Vertragsanpassung oder -auf-hebung begründen. Der AN ist verpflichtet, qualifiziertes Personal in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen, um ihren Pflichten jederzeit ordnungsgemäß und vollständig nachkommen zu können.
- Der AN verpflichtet sich für diese verantwortungsvolle und vielseitige Tätigkeit eine fachkundige und zuverlässige technische/handwerklich begabte Hausmeisterkraft ein-zusetzen. Eine erfolgreich abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung ist erforderlich. Wünschenswert vorzugsweise im Bereich Gebäudetechnik, ist aber nicht zwingend notwendig. Die Hausmeisterkraft unterstützt durch aktive Maßnahmen den sicheren Arbeitsablauf der Verwaltung und verfügt über hohe Einsatzbereitschaft, ausgeprägte Serviceorien-tierung, Verantwortungsbewusstsein, flexibles Reagieren auf Kundenanforderungen und gute kommunikative Fähigkeiten in grammatikalisch exakter deutscher Sprache. Sie zeigt ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild. Die eingesetzte Arbeitskraft muss körperlich belastbar, durchsetzungsfähig, zuverlässig und flexibel sein. Der Umgang mit Beschäftigten der AG, sowie mit externen Fir-men hat in höflicher und stets in korrekter Form zu erfolgen. Die eingesetzte Arbeitskraft muss den Umgang mit einem PC und dem MS-Office-Paket (Word, Excel und Outlook) gut beherrschen und fähig sein den Umgang mit an-derer Software (z. B. CAFM, usw.) zu erlernen. Die eingesetzte Arbeitskraft muss im Besitz eines Führerscheins Klasse B / III sein. Erforderlich ist eine Ausbildung als Erst- und Brandschutzhelfer. Gewünscht ist die Qualifikation zum Sicherheitsbeauftragten. Die letztere ist jedoch keine zwingende Voraussetzung. Die eingesetzte Arbeitskraft wird im Auftrag der AG zur beauftragten Person für Auf-zugsanlagen ausgebildet und unterstützt im Notfall bei der Personenbefreiung aus den Aufzügen. Außerdem fungiert sie bei Anwesenheit als Räumungshelfer im Evakuie-rungsfall. (Eingesetzte Vertretungen des AN sind hiervon ausgenommen!). Der AN ist verpflichtet, einen Stellvertreter für Urlaubs- und Krankheitsfälle sowie sonstige Ausfälle einzuarbeiten und der AG vor Leistungsbeginn schriftlich zu benennen. Für die Stellvertretung gelten die gleichen Eignungsvoraussetzungen wie für die regelmäßig eingesetzte Arbeitskraft. Das Sicherheitspersonal der AG kann den Zugang verweigern, sofern die eingesetzte Arbeitskraft die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt oder gegen die Hausordnung der AG verstößt. Für die Sicherstellung der Aufgaben des Personals ist die kurzfristige Ersatzgestellung ausfallenden Personals durch ein Springersystem zu gewährleisten. Der AN darf zur Erbringung seiner Leistungen nur Personal mit gültiger
Sozialversicherungsnummer bzw. Arbeitskräfte mit gültigen Arbeits- und Aufenthaltspapieren einsetzen. Die Nachweise müssen auf Anforderung erbracht werden. Die eingesetzten Arbeitnehmer müssen der deutschen Sprache mächtig sein. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen - insbesondere der Leistungsbeschreibung - zu entnehmen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Hausmeisterdienste📦 Beschreibung
Interne Kennung: VBG/2025/05/6478
Beschreibung der Beschaffung:
Art und Umfang der Leistung sind wie folgt gegliedert:
1. Allgemeine/Technische Hausmeisterdienste als Vertretung: - Der Hausmeister erfüllt zum einen Aufgaben aus dem Bereich des Infrastrukturellen als auch aus dem Bereich des Technischen Gebäudemanagements.- Der Hausmeister ist der Liegenschaft fest zugeordnet. Eine weitgehende Konstanz beim eingesetzten Personal ist zu gewährleisten. Der eingesetzte Hausmeister ist dem Auftraggeber (AG) schriftlich zu benennen. Für jeden Hausmeister ist ein Vertreter zu benennen, der ebenfalls über Objekt- und Anlagenkenntnisse verfügen muss. Änderungen des Hausmeister-Personals sind dem AG unverzüglich anzuzeigen. - Die Anwesenheitszeiten des Hausmeisters sind in der Urlaubs- und Krankheitsvertretung in den Hauptnutzungszeiten Montag bis Freitag für die Dauer von 8 Stunden täglich sicherzustellen. Die Urlaubsvertretung erfolgt in der Regel für 30 Tage. Da die Vertretung im Krankheitsfall nicht voraussehbar ist, sollte diese umgehend, spätestens aber am dritten Arbeitstag der Anforderung sichergestellt werden.- Der Hausmeister ist eine wichtige Schnittstelle und Kontaktperson zwischen Gebäudenutzern und Eigentümer. Die Gebäudenutzer können sich bei Wünschen, Störungen und Beschwerden an das Hausmeisterpersonal wenden, welches dann die weitere Bearbeitung der Anliegen übernimmt. Der Auftragnehmer (AN) stellt eine service-orientierte Einstellung der von ihm eingesetzten Mitarbeitenden sicher. 2 Allgemeine Aufgaben bei der Überwachung und Wartung der baulichen An-lagen und technischen Einrichtungen: - Allgemeine Überwachung durch tägliche regelmäßige Kontrollgänge auf ordnungsgemäßen und sauberen sowie sicheren Zustand des Objektes und Einhaltung der Hausordnung.- Überwachung der Ausführung von Reinigung der Allgemeinflächen, Winterdienst und der Pflege der Außenanlagen, Kontrolle der Parkflächen auf ordnungsgemäßes Par-ken, Kontrolle von Abgrenzungs- und Zaunanlagen, Kontrolle der Freiflächen auf ord-nungsgemäßen Zustand.- Kontrolle der Abfallentsorgung durch die Entsorgungsuntem-ehmen, Bereitstellen der Abfallcontainer und -behäl-ter für die Entsorgung an den dafür bestimmten Wochentagen, Abfallboxen 1x wö. auskehren und sauber halten.- Veranlassung von Sonderabfallentsorgung gemäß den Anforderungen des Objektes bei Bedarf.- Monatliche Kontrolle der Schließanlagen an Türen und Fenster im Allgemeinbereich des Gebäudes. 3. Überwachung haustechnischer Anlagen:- Tägliche Kontrolle der Feuermelder auf Funktionsfähigkeit und äußere Beschädigungen. Überprüfen der Betriebssicherheit von Feuerlöschern und Hydranten im Allgemein-bereich.- Tägliche Kontrolle von Wasserstand und Betriebsdrücken; Test der Überwachungseinrich-tungen, Pumpen, Strömungsmeldern, der Auffüll- und Nachspeiseeinrichtungen gem. Hersteller-vorschriften; Führen der Betriebshandbücher. - Tägliche Überwachung der Dichtigkeit von Druckleitungen, Hähnen, Ventilen und Wasser- bzw. Abwasserleitungen. - Tägliche Überwachung von Regen-, Fall- und Grundleitungen sowie Schlammeimern, Fangkörben und Sieben; Überprüfen der Abwasserentsorgung (Hebeanlagen, Pumpen Fettabscheider).- Tägliches Überprüfen von Wasseraufbereitungs- und Druckerhöhungsanlagen; Wechseln von Filtern.- Tägliche Sichtkontrollen in den Allgemeinbereichen des Gebäudes: an Decken, Wänden und Fassaden, an Türen und Fenstern; Kontrolle von Briefkasten-, Werbeschild- und Klingeltableauanlagen; Anzeige von Beschädigungen und Zerstörungen.- Tägliche Kontrolle der Beleuchtung in Treppenhäusern, Fluren, Keller- und Funktions-räumen und der Außenbeleuchtung.- Tägliche manuelle oder automatische Kontrolle der Netzersatzbatterie gemäß der VDE-0108.- Übernahme von Aufzugswärterpflichten (Personenbefreiung).- Monatliches Erfassen der Zählerstände (für Gas, Wasser, Heizung und andere Medien) an Haupt- und Nebenzählern.- Nach Bedarf Bedienen von Heizung-, Lüftungs- und Klimaanlagen nach den technischen Vorschriften des Herstellers; Beobachtung von Thermometern, Manometern; Prüfung von Brennstoff und Verbrauchsstoff-vorräten.4. Instandsetzungsarbeiten:- Bei Kleinreparaturen, die nicht durch den Hausmeister ausgeführt werden können, ist der Auftragnehmer berechtigt, Instandsetzungsaufträge an Fachfirmen zu erteilen.- Tägliche Kontrolle der Leuchtmittel und bei Bedarf Wechsel im Bereich der Allgemein-flächen (innen und außen), in Hauseingängen und Nutzungsräumen, an den Zugängen und Zufahrten des Objektes.- Tägliche Kontrolle der Fluchtwege und Treppenhäuser auf Einhaltung bestehender Vorschriften und Auflagen (Warnschilder, Beleuchtung); Kontrolle von Kellerschächten und Kelleraußentreppen, Überprüfung der freien Zugänglichkeit von Rettungswegen.- Einleiten von Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahrenquellen, Havarien und Störungen.- Regelmäßiges führen eines Logbuches.- Erstellen von Ereignisberichten; Übergabe von Wochen- bzw. Monatsberichten an den Auftraggeber. Führung der gesetzlich vorgeschriebenen Betriebstagebücher.- Terminierung und Abruf von beauftragten Leistungen nach Vorgabe des AG, insbesondere bei Wartung und Instandhaltung. 5. Überwachung und Pflege der Außenanlagen: 6. Elektro-, Sanitär-, Schlosser-, Tischler-, Malerarbeiten:- Erforderliche Arbeiten sind von der Hausmeistervertretung in Absprache mit dem AG, ggf. in Koordination mit einer Fachfirma, zu beauftragen.7. Sonstige Arbeiten:- Hilfestellung im Falle von Havarien und einer Evakuierung des Objektes. Veranlassung von Schädlingsbekämpfung im Bedarfsfall (Nach Absprache mit dem AG). Reinigung von Keller- und Technikräumen.- Die tägliche Ausgabe von Büromaterial an Beschäftigte der VBG aus dem hauseigenen Materiallager ist während der Vertretungszeit sicherzustellen. Bestellungen, wel-che dem Auffüllen des Lagerbestandes dienen, sind in Absprache mit dem AG zu fertigen. 8.Fremddienstleistungen:- Terminierung und Abruf von beauftragten Leistungen nach Vorgabe des AG, insbesondere bei Intervallleistungen. Weitere Information in der Leistungsbeschreibung.
Art und Umfang der Leistung sind wie folgt gegliedert:
1. Allgemeine/Technische Hausmeisterdienste als Vertretung: - Der Hausmeister erfüllt zum einen Aufgaben aus dem Bereich des Infrastrukturellen als auch aus dem Bereich des Technischen Gebäudemanagements.- Der Hausmeister ist der Liegenschaft fest zugeordnet. Eine weitgehende Konstanz beim eingesetzten Personal ist zu gewährleisten. Der eingesetzte Hausmeister ist dem Auftraggeber (AG) schriftlich zu benennen. Für jeden Hausmeister ist ein Vertreter zu benennen, der ebenfalls über Objekt- und Anlagenkenntnisse verfügen muss. Änderungen des Hausmeister-Personals sind dem AG unverzüglich anzuzeigen. - Die Anwesenheitszeiten des Hausmeisters sind in der Urlaubs- und Krankheitsvertretung in den Hauptnutzungszeiten Montag bis Freitag für die Dauer von 8 Stunden täglich sicherzustellen. Die Urlaubsvertretung erfolgt in der Regel für 30 Tage. Da die Vertretung im Krankheitsfall nicht voraussehbar ist, sollte diese umgehend, spätestens aber am dritten Arbeitstag der Anforderung sichergestellt werden.- Der Hausmeister ist eine wichtige Schnittstelle und Kontaktperson zwischen Gebäudenutzern und Eigentümer. Die Gebäudenutzer können sich bei Wünschen, Störungen und Beschwerden an das Hausmeisterpersonal wenden, welches dann die weitere Bearbeitung der Anliegen übernimmt. Der Auftragnehmer (AN) stellt eine service-orientierte Einstellung der von ihm eingesetzten Mitarbeitenden sicher. 2 Allgemeine Aufgaben bei der Überwachung und Wartung der baulichen An-lagen und technischen Einrichtungen: - Allgemeine Überwachung durch tägliche regelmäßige Kontrollgänge auf ordnungsgemäßen und sauberen sowie sicheren Zustand des Objektes und Einhaltung der Hausordnung.- Überwachung der Ausführung von Reinigung der Allgemeinflächen, Winterdienst und der Pflege der Außenanlagen, Kontrolle der Parkflächen auf ordnungsgemäßes Par-ken, Kontrolle von Abgrenzungs- und Zaunanlagen, Kontrolle der Freiflächen auf ord-nungsgemäßen Zustand.- Kontrolle der Abfallentsorgung durch die Entsorgungsuntem-ehmen, Bereitstellen der Abfallcontainer und -behäl-ter für die Entsorgung an den dafür bestimmten Wochentagen, Abfallboxen 1x wö. auskehren und sauber halten.- Veranlassung von Sonderabfallentsorgung gemäß den Anforderungen des Objektes bei Bedarf.- Monatliche Kontrolle der Schließanlagen an Türen und Fenster im Allgemeinbereich des Gebäudes. 3. Überwachung haustechnischer Anlagen:- Tägliche Kontrolle der Feuermelder auf Funktionsfähigkeit und äußere Beschädigungen. Überprüfen der Betriebssicherheit von Feuerlöschern und Hydranten im Allgemein-bereich.- Tägliche Kontrolle von Wasserstand und Betriebsdrücken; Test der Überwachungseinrich-tungen, Pumpen, Strömungsmeldern, der Auffüll- und Nachspeiseeinrichtungen gem. Hersteller-vorschriften; Führen der Betriebshandbücher. - Tägliche Überwachung der Dichtigkeit von Druckleitungen, Hähnen, Ventilen und Wasser- bzw. Abwasserleitungen. - Tägliche Überwachung von Regen-, Fall- und Grundleitungen sowie Schlammeimern, Fangkörben und Sieben; Überprüfen der Abwasserentsorgung (Hebeanlagen, Pumpen Fettabscheider).- Tägliches Überprüfen von Wasseraufbereitungs- und Druckerhöhungsanlagen; Wechseln von Filtern.- Tägliche Sichtkontrollen in den Allgemeinbereichen des Gebäudes: an Decken, Wänden und Fassaden, an Türen und Fenstern; Kontrolle von Briefkasten-, Werbeschild- und Klingeltableauanlagen; Anzeige von Beschädigungen und Zerstörungen.- Tägliche Kontrolle der Beleuchtung in Treppenhäusern, Fluren, Keller- und Funktions-räumen und der Außenbeleuchtung.- Tägliche manuelle oder automatische Kontrolle der Netzersatzbatterie gemäß der VDE-0108.- Übernahme von Aufzugswärterpflichten (Personenbefreiung).- Monatliches Erfassen der Zählerstände (für Gas, Wasser, Heizung und andere Medien) an Haupt- und Nebenzählern.- Nach Bedarf Bedienen von Heizung-, Lüftungs- und Klimaanlagen nach den technischen Vorschriften des Herstellers; Beobachtung von Thermometern, Manometern; Prüfung von Brennstoff und Verbrauchsstoff-vorräten.4. Instandsetzungsarbeiten:- Bei Kleinreparaturen, die nicht durch den Hausmeister ausgeführt werden können, ist der Auftragnehmer berechtigt, Instandsetzungsaufträge an Fachfirmen zu erteilen.- Tägliche Kontrolle der Leuchtmittel und bei Bedarf Wechsel im Bereich der Allgemein-flächen (innen und außen), in Hauseingängen und Nutzungsräumen, an den Zugängen und Zufahrten des Objektes.- Tägliche Kontrolle der Fluchtwege und Treppenhäuser auf Einhaltung bestehender Vorschriften und Auflagen (Warnschilder, Beleuchtung); Kontrolle von Kellerschächten und Kelleraußentreppen, Überprüfung der freien Zugänglichkeit von Rettungswegen.- Einleiten von Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahrenquellen, Havarien und Störungen.- Regelmäßiges führen eines Logbuches.- Erstellen von Ereignisberichten; Übergabe von Wochen- bzw. Monatsberichten an den Auftraggeber. Führung der gesetzlich vorgeschriebenen Betriebstagebücher.- Terminierung und Abruf von beauftragten Leistungen nach Vorgabe des AG, insbesondere bei Wartung und Instandhaltung. 5. Überwachung und Pflege der Außenanlagen: 6. Elektro-, Sanitär-, Schlosser-, Tischler-, Malerarbeiten:- Erforderliche Arbeiten sind von der Hausmeistervertretung in Absprache mit dem AG, ggf. in Koordination mit einer Fachfirma, zu beauftragen.7. Sonstige Arbeiten:- Hilfestellung im Falle von Havarien und einer Evakuierung des Objektes. Veranlassung von Schädlingsbekämpfung im Bedarfsfall (Nach Absprache mit dem AG). Reinigung von Keller- und Technikräumen.- Die tägliche Ausgabe von Büromaterial an Beschäftigte der VBG aus dem hauseigenen Materiallager ist während der Vertretungszeit sicherzustellen. Bestellungen, wel-che dem Auffüllen des Lagerbestandes dienen, sind in Absprache mit dem AG zu fertigen. 8.Fremddienstleistungen:- Terminierung und Abruf von beauftragten Leistungen nach Vorgabe des AG, insbesondere bei Intervallleistungen. Weitere Information in der Leistungsbeschreibung.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hauswartungsdienste📦
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Zertifikat DIN EN ISO 14001 gefordert.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten
Postanschrift: Düsseldorfer Straße 15
Postleitzahl: 47051
Stadt: Duisburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Duisburg, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Datum des Endes: 2027-08-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
1./2. Quartal 2027 oder nach 1. Verlängerung 1./2. Quartal 2028 oder nach 2. Verlängerung 1./2. Quartal 2029.
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Leistungserbringung beginnt am 01.09.2025. Die Vertragsdauer beträgt 2 Jahre mit zwei Verlängerungsmöglichkeiten um jeweils 12 Monate. Sollte nicht vier Monate vor Ablauf der Regelaufzeit der Vertrag schriftlich gekündigt werden, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate (Verlängerungsoption). Eine Vertragsverlängerung über den 31.08.2029 hinaus ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es treten unvorhergesehene Ereignisse ein, die eine weitere, kurzfristige Vertragsverlängerung bedingen, wie z. B. die Aufhebung einer für diesen Leistungsgegenstand durchgeführte neue Ausschreibung. Sollte die AG das Gebäude oder Teile des Gebäudes (Untervermietung) nicht weiter betreiben, kann sie den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Kalendermonats kündigen, in dem die Veränderungen wirksam werden.
Das in den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen geregelte Recht zur Beendigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt für die AG insbesondere vor, wenn
-der AN falsche Angaben in dem Vergabeverfahren gemacht hat,
-der AN eine ordnungsgemäße Erfüllung seiner Tätigkeit aus organisatorischen oderpersonellen Gründen nicht gewährleisten kann,
-die Leistung aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht fristgerecht erbracht werden kann,
-die Voraussetzungen für den Vertragsschluss nachträglich entfallen,
-ein schwerwiegender Verstoß des AN gegen vertragliche Bestimmungen über die Vertraulichkeit oder den Datenschutz vorliegt,
-die in §§ 123 und 124 GWB genannten Tatbestände bei dem AN vorliegen bzw. eintreten.
Eine Kündigung wegen Verletzung der Vertragspflichten ist erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Die Fristsetzung zur Abhilfe und die Abmahnung bedürfen der Textform. § 323 Abs. 2 BGB findet entsprechende Anwendung. Im Falle der Kündigung durch die AG ist diese verpflichtet, die nachweislich erbrachten Leistungen dem AN zu vergüten. Der AN hat diese Leistungen bis spätestens einen Monat nach Zugang der Kündigung gegenüber der AG abzurechnen. Durch die Kündigung werden Schadensersatzansprüche nicht ausgeschlossen. Der AN hat der AG den aufgrund der vorzeitigen Vertragsbeendigung entstandenen Schaden zu erstatten.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Leistungserbringung beginnt am 01.09.2025. Die Vertragsdauer beträgt 2 Jahre mit zwei Verlängerungsmöglichkeiten um jeweils 12 Monate. Sollte nicht vier Monate vor Ablauf der Regelaufzeit der Vertrag schriftlich gekündigt werden, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate (Verlängerungsoption). Eine Vertragsverlängerung über den 31.08.2029 hinaus ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es treten unvorhergesehene Ereignisse ein, die eine weitere, kurzfristige Vertragsverlängerung bedingen, wie z. B. die Aufhebung einer für diesen Leistungsgegenstand durchgeführte neue Ausschreibung. Sollte die AG das Gebäude oder Teile des Gebäudes (Untervermietung) nicht weiter betreiben, kann sie den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Kalendermonats kündigen, in dem die Veränderungen wirksam werden.
Das in den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen geregelte Recht zur Beendigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt für die AG insbesondere vor, wenn
-der AN falsche Angaben in dem Vergabeverfahren gemacht hat,
-der AN eine ordnungsgemäße Erfüllung seiner Tätigkeit aus organisatorischen oderpersonellen Gründen nicht gewährleisten kann,
-die Leistung aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht fristgerecht erbracht werden kann,
-die Voraussetzungen für den Vertragsschluss nachträglich entfallen,
-ein schwerwiegender Verstoß des AN gegen vertragliche Bestimmungen über die Vertraulichkeit oder den Datenschutz vorliegt,
-die in §§ 123 und 124 GWB genannten Tatbestände bei dem AN vorliegen bzw. eintreten.
Eine Kündigung wegen Verletzung der Vertragspflichten ist erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Die Fristsetzung zur Abhilfe und die Abmahnung bedürfen der Textform. § 323 Abs. 2 BGB findet entsprechende Anwendung. Im Falle der Kündigung durch die AG ist diese verpflichtet, die nachweislich erbrachten Leistungen dem AN zu vergüten. Der AN hat diese Leistungen bis spätestens einen Monat nach Zugang der Kündigung gegenüber der AG abzurechnen. Durch die Kündigung werden Schadensersatzansprüche nicht ausgeschlossen. Der AN hat der AG den aufgrund der vorzeitigen Vertragsbeendigung entstandenen Schaden zu erstatten.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-17 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-17 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 22 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-07-17 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-07-07 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Eine Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeit der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wen es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Eine Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeit der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wen es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
- Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft verfügt über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung oder vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit zu diesem Leistungsgegenstand üblichen Deckungssummen. Der Versicherungsschutz bleibt über die gesamte der Laufzeit des Vertrages bestehen. Die Versicherung hat sich auch auf die persönliche Haftpflicht der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag bedient, insoweit zu erstrecken, als diese Personen Schäden in Ausführung ihrer Tätigkeiten verursachen. Der Versicherungsschutz ist während der gesamten Laufzeit aufrecht zu erhalten. Zum Nachweis fügt der Bieter/das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft die Kopie einer Versicherungsbestätigung bei oder
der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt in Form einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine im Rahmen und Umfang marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung oder vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit zu diesem Leistungsgegenstand üblichen Deckungssummen abgeschlossen wird und der Versicherungsschutz während der Laufzeit des Vertrages bestehen bleibt.
- Ggf. Angaben "Wirtschaftliche Verknüpfung" (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft ist:
Einzelunternehmer ohne jede gesellschaftsrechtliche Verflechtung mit anderen Unternehmen und ohne Beteiligung an anderen Unternehmen, Konzernunternehmen (wenn zutreffend aussagekräftige Angaben in einer Anlage machen) oder in anderer Weise mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft (wenn zutreffend aussagekräftige Angaben in einer Anlage machen). Im Falle der Konzernzugehörigkeit oder einer sonstigen wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen sind hierzu in einer Anlage aussagekräftige Angaben zu machen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
- Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft verfügt über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung oder vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit zu diesem Leistungsgegenstand üblichen Deckungssummen. Der Versicherungsschutz bleibt über die gesamte der Laufzeit des Vertrages bestehen. Die Versicherung hat sich auch auf die persönliche Haftpflicht der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag bedient, insoweit zu erstrecken, als diese Personen Schäden in Ausführung ihrer Tätigkeiten verursachen. Der Versicherungsschutz ist während der gesamten Laufzeit aufrecht zu erhalten. Zum Nachweis fügt der Bieter/das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft die Kopie einer Versicherungsbestätigung bei oder
der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt in Form einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine im Rahmen und Umfang marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung oder vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit zu diesem Leistungsgegenstand üblichen Deckungssummen abgeschlossen wird und der Versicherungsschutz während der Laufzeit des Vertrages bestehen bleibt.
- Ggf. Angaben "Wirtschaftliche Verknüpfung" (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft ist:
Einzelunternehmer ohne jede gesellschaftsrechtliche Verflechtung mit anderen Unternehmen und ohne Beteiligung an anderen Unternehmen, Konzernunternehmen (wenn zutreffend aussagekräftige Angaben in einer Anlage machen) oder in anderer Weise mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft (wenn zutreffend aussagekräftige Angaben in einer Anlage machen). Im Falle der Konzernzugehörigkeit oder einer sonstigen wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen sind hierzu in einer Anlage aussagekräftige Angaben zu machen.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sonstiges: Einzureichende Unterlagen:
- Ggf. Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot vorzulegen): Angabe der Mitglieder einer Bietergemeinschaft die sich im Fall der Auftragsvergabe zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen.
- Ggf. Erklärung zum Einsatz von UAN (mit dem Angebot vorzulegen): Erläuterung Unterauftragnehmer/in:
Ein/e Unterauftragnehmer/in ist eine rechtlich selbständige natürliche oder juristische Person. Er oder sie führt, von Ihnen als Hauptauftragnehmer/in beauftragt, auf Ihre Rechnung und in keinem Auftragsverhältnis zur VBG stehend, bestimmte Teile des Auftrags, mithin einen Teil der in der Leistungsbeschreibung oder im Leistungsverzeichnis festgelegten Leistungen, selbstständig aus.
Im Fall der Auftragserteilung ist die Leistung grundsätzlich im eigenen Unternehmen zu erbringen. Unterauftragnehmer(innen) dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Auftraggeberin in die Erbringung der Leistung einbezogen werden. Einsatzbereiche (Leistungsteile), die Sie durch Unterauftragnehmer(innen) erbringen lassen wollen, sind zu benennen.
- Ggf. Erklärung zur Eigungsleihe (mit dem Angebot vorzulegen): Dieser Vordruck ist nur zu verwenden, sofern sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit externen Ressourcen (Kapazitäten) bedienen muss.
- Ggf. Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (mit dem Angebot vorzulegen): Dieser Vordruck ist nur zu verwenden, sofern sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit externer Ressourcen (Kapazitäten) bedienen muss. Mit der nachstehenden Verpflichtungserklärung ist nachzuweisen, dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel (Ressourcen/Kapazitäten) bei der Erfüllung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen.
- Ggf. Verpflichtungserklärung_UAN (mit dem Angebot vorzulegen): Dieser Vordruck ist nur zu verwenden, sofern sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit externer Ressourcen (Kapazitäten) bedienen muss. Mit der nachstehenden Verpflichtungserklärung ist nachzuweisen, dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel (Ressourcen/Kapazitäten) bei der Erfüllung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen.
- Nachweis der Objektbesichtigung (mit dem Angebot vorzulegen): Zeitraum für die Objektbesichtigungen: 25.06.2025 bis 04.07.2025. Die Termine sind mit der AG abzustimmen (s. hierzu die Angaben in der Aufforderung zur Angebotsabgabe).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstiges: Einzureichende Unterlagen:
- Ggf. Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot vorzulegen): Angabe der Mitglieder einer Bietergemeinschaft die sich im Fall der Auftragsvergabe zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen.
- Ggf. Erklärung zum Einsatz von UAN (mit dem Angebot vorzulegen): Erläuterung Unterauftragnehmer/in:
Ein/e Unterauftragnehmer/in ist eine rechtlich selbständige natürliche oder juristische Person. Er oder sie führt, von Ihnen als Hauptauftragnehmer/in beauftragt, auf Ihre Rechnung und in keinem Auftragsverhältnis zur VBG stehend, bestimmte Teile des Auftrags, mithin einen Teil der in der Leistungsbeschreibung oder im Leistungsverzeichnis festgelegten Leistungen, selbstständig aus.
Im Fall der Auftragserteilung ist die Leistung grundsätzlich im eigenen Unternehmen zu erbringen. Unterauftragnehmer(innen) dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Auftraggeberin in die Erbringung der Leistung einbezogen werden. Einsatzbereiche (Leistungsteile), die Sie durch Unterauftragnehmer(innen) erbringen lassen wollen, sind zu benennen.
- Ggf. Erklärung zur Eigungsleihe (mit dem Angebot vorzulegen): Dieser Vordruck ist nur zu verwenden, sofern sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit externen Ressourcen (Kapazitäten) bedienen muss.
- Ggf. Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (mit dem Angebot vorzulegen): Dieser Vordruck ist nur zu verwenden, sofern sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit externer Ressourcen (Kapazitäten) bedienen muss. Mit der nachstehenden Verpflichtungserklärung ist nachzuweisen, dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel (Ressourcen/Kapazitäten) bei der Erfüllung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen.
- Ggf. Verpflichtungserklärung_UAN (mit dem Angebot vorzulegen): Dieser Vordruck ist nur zu verwenden, sofern sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit externer Ressourcen (Kapazitäten) bedienen muss. Mit der nachstehenden Verpflichtungserklärung ist nachzuweisen, dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel (Ressourcen/Kapazitäten) bei der Erfüllung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen.
- Nachweis der Objektbesichtigung (mit dem Angebot vorzulegen): Zeitraum für die Objektbesichtigungen: 25.06.2025 bis 04.07.2025. Die Termine sind mit der AG abzustimmen (s. hierzu die Angaben in der Aufforderung zur Angebotsabgabe).
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: Einzureichende Unterlagen:
- Auszug aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister oder ein vergleichbarer Nachweis (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Bieter / das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft reicht einen aktuellen Auszug (Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister, soweit er dort eingetragen ist, oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens ein.
Eignung zur Berufsausübung: Einzureichende Unterlagen:
- Auszug aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister oder ein vergleichbarer Nachweis (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Bieter / das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft reicht einen aktuellen Auszug (Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister, soweit er dort eingetragen ist, oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens ein.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung Entlohnung nach Tarif- oder Mindestlohn (mit dem Angebot vorzulegen): Der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass seine Mitarbeitenden mindestens nach Tarif- oder Mindestlohn entlohnt werden.
- Erklärung über ausreichend technische Fachkräfte oder technische Stellen (mit dem Angebot vorzulegen): Der Bieter/das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft verfügt während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichend qualifizierte technische Fachkräfte oder technische Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
- Erklärung zur Gewerbepraxis (mit dem Angebot vorzulegen): Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft verfügt über eine Gewerbepraxis von über drei Jahren?
- Erklärung Ausbildung / Fahrerlaubnis (mit dem Angebot vorzulegen): Der Bieter/das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass
seine Mitarbeitenden eine erfolgreich abgeschlossene handwerkliche Ausbildung
(z.B. in den Bereichen Metall, Bau, Elektro oder Holz), sowie den Führerschein
der Klasse B besitzen.
- Nachweis Arbeitsschutzmanagementsystem (DIN EN ISO 45001 oder vergleichbar). (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Bieter/das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft reicht ein Zertifikat über die Erfüllung der Anforderungen an ein Arbeitsschutzmanagementsystem nach DIN EN ISO 45001 oder vergleichbar ein.
- Nachweis Qualitätsmanagementsystem (DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft reicht ein Zertifikat über die Erfüllung der Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem nach der DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar ein.
- Nachweis von mind. 3 Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft reicht, mit einem gesonderten Dokument, mindestens drei geeignete Referenzen der letzten drei Jahre, mit einer Mindestleistungsdauer von einem Jahr, im Hinblick auf die Vergleichbarkeit zum hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand ein.
Diese müssen beinhalten:
-Kurze Beschreibung der zu vergleichenden Leistung
-Angabe des Auftragsvolumens
-Angabe des Erbringungszeitraums
-Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer (mit der Benennung stimmen wir einer telefonischen Nachfrage der Auftraggeberin beim Referenzgeber zu). Die von Gesetzes wegen bestimmte Eignungsprüfung setzt durch die Vorgaben von §§ 122 ff. GWB und § 46 Abs. 3 VgV eine Datenverarbeitung regelmäßig voraus. Die gesetzlichen Regelungen wie in § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV aufgeführt sind DSGVO-konform. Die DSGVO schützt natürliche Personen, öffentliche Auftraggeber sind juristische Personen, die nicht unter den Schutzbereich der DSVGO fallen.
Im Rahmen von Vergabeverfahren sind für Auftraggeber für die Verarbeitung personenbezogener Daten insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. c bzw. e DSGVO relevant, die jenseits von individueller Zustimmung die Verarbeitung zulassen. Grds. können personenbezogene Daten (auch von Dritten) zur Überprüfung von Referenzen abgefragt werden. Bieter können nicht allein "aus Gründen des Datenschutzes" diese personenbezogenen Daten verweigern. Werden trotz Forderung keine Ansprechpartner hinsichtlich ihrer Referenzen angegeben, müssen Bieter die vergaberechtlichen Konsequenzen in Kauf nehmen, die den Angebotsausschluss bedeuten können.
Diese Prüfung liegt zudem auch im öffentlichen Interesse. Es sollen nur geeignete Unternehmen mit der Auftragsausführung betraut werden, was seinerseits dem Schutz öffentlicher Mittel und der Qualitätssicherung dient. Entsprechend sind, nach hiesiger Ansicht, auch die Anforderungen des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO erfüllt.
- Nachweis Umweltmanagementsystem (DIN EN ISO 14001:2015 oder vergleichbar). (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft reicht ein Zertifikat über die Erfüllung der Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem nach der DIN EN ISO 14001:2015 oder vergleichbar ein.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung Entlohnung nach Tarif- oder Mindestlohn (mit dem Angebot vorzulegen): Der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass seine Mitarbeitenden mindestens nach Tarif- oder Mindestlohn entlohnt werden.
- Erklärung über ausreichend technische Fachkräfte oder technische Stellen (mit dem Angebot vorzulegen): Der Bieter/das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft verfügt während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichend qualifizierte technische Fachkräfte oder technische Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
- Erklärung zur Gewerbepraxis (mit dem Angebot vorzulegen): Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft verfügt über eine Gewerbepraxis von über drei Jahren?
- Erklärung Ausbildung / Fahrerlaubnis (mit dem Angebot vorzulegen): Der Bieter/das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass
seine Mitarbeitenden eine erfolgreich abgeschlossene handwerkliche Ausbildung
(z.B. in den Bereichen Metall, Bau, Elektro oder Holz), sowie den Führerschein
der Klasse B besitzen.
- Nachweis Arbeitsschutzmanagementsystem (DIN EN ISO 45001 oder vergleichbar). (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Bieter/das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft reicht ein Zertifikat über die Erfüllung der Anforderungen an ein Arbeitsschutzmanagementsystem nach DIN EN ISO 45001 oder vergleichbar ein.
- Nachweis Qualitätsmanagementsystem (DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft reicht ein Zertifikat über die Erfüllung der Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem nach der DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar ein.
- Nachweis von mind. 3 Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft reicht, mit einem gesonderten Dokument, mindestens drei geeignete Referenzen der letzten drei Jahre, mit einer Mindestleistungsdauer von einem Jahr, im Hinblick auf die Vergleichbarkeit zum hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand ein.
Diese müssen beinhalten:
-Kurze Beschreibung der zu vergleichenden Leistung
-Angabe des Auftragsvolumens
-Angabe des Erbringungszeitraums
-Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer (mit der Benennung stimmen wir einer telefonischen Nachfrage der Auftraggeberin beim Referenzgeber zu). Die von Gesetzes wegen bestimmte Eignungsprüfung setzt durch die Vorgaben von §§ 122 ff. GWB und § 46 Abs. 3 VgV eine Datenverarbeitung regelmäßig voraus. Die gesetzlichen Regelungen wie in § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV aufgeführt sind DSGVO-konform. Die DSGVO schützt natürliche Personen, öffentliche Auftraggeber sind juristische Personen, die nicht unter den Schutzbereich der DSVGO fallen.
Im Rahmen von Vergabeverfahren sind für Auftraggeber für die Verarbeitung personenbezogener Daten insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. c bzw. e DSGVO relevant, die jenseits von individueller Zustimmung die Verarbeitung zulassen. Grds. können personenbezogene Daten (auch von Dritten) zur Überprüfung von Referenzen abgefragt werden. Bieter können nicht allein "aus Gründen des Datenschutzes" diese personenbezogenen Daten verweigern. Werden trotz Forderung keine Ansprechpartner hinsichtlich ihrer Referenzen angegeben, müssen Bieter die vergaberechtlichen Konsequenzen in Kauf nehmen, die den Angebotsausschluss bedeuten können.
Diese Prüfung liegt zudem auch im öffentlichen Interesse. Es sollen nur geeignete Unternehmen mit der Auftragsausführung betraut werden, was seinerseits dem Schutz öffentlicher Mittel und der Qualitätssicherung dient. Entsprechend sind, nach hiesiger Ansicht, auch die Anforderungen des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO erfüllt.
- Nachweis Umweltmanagementsystem (DIN EN ISO 14001:2015 oder vergleichbar). (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft reicht ein Zertifikat über die Erfüllung der Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem nach der DIN EN ISO 14001:2015 oder vergleichbar ein.
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vertrag, Erklärung Sanktion 5k, ZVB der VBG, VOL/B
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen:
- Angebotsformblatt,
- Angabe zu Unternehmen, Ansprechperson nebst Stellvertretung,
- Erklärung Ausschlussgründe, ggf. inkl. Anlagen,
- Eigenerklärung zu Sanktion 5k,
- Formblatt "Kalkulation",
- Preisblatt_Kalkulation,
- Verpfl. auf das Daten- und Sozialgeheimnis zum Vertragsschluss,
- Vertrag,
- CSX 59_Eigenerklaerung Informationen zum Bieter.
Einzureichende Unterlagen:
- Angebotsformblatt,
- Angabe zu Unternehmen, Ansprechperson nebst Stellvertretung,
- Erklärung Ausschlussgründe, ggf. inkl. Anlagen,
- Eigenerklärung zu Sanktion 5k,
- Formblatt "Kalkulation",
- Preisblatt_Kalkulation,
- Verpfl. auf das Daten- und Sozialgeheimnis zum Vertragsschluss,
- Vertrag,
- CSX 59_Eigenerklaerung Informationen zum Bieter.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: siehe Erklärung Ausschlussgründe
Bekanntmachungs-ID: CXSUYYDYTESYBGM0
Das Vergabeverfahren (VV) wird elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) durchgeführt und ist unter folgender URL im Internet erreichbar: www.dtvp.de. Die elektronische Teilnahme an VV sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum VV (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge/Angebote sind ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML- und Javascript-konforme Standardtechnologien und keine Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-)kritische Technologien verwendet. Aktuell sind folgende Internet-Browser zur Nutzung freigegeben: · Microsoft Internet Explorer bzw. Microsoft Edge in der jeweils aktuellen Version · Mozilla Firefox in der jeweils aktuellen Version · Google Chrome in der jeweils aktuellen Version · Apple Safari ab Version 5. Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des VV für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Das Bietertool ist zudem ein "Multi-Plattform-Bieter-Client", sodass mit einer Installation des Bietertools an VV auf allen E-Vergabeplattformen auf Basis der cosinex Technologie Vergabemarktplatz teilgenommen werden kann. Die Informationen über die eigentlichen VV werden über sogenannte Projektdateien in das Bietertool transportiert. Sie laden die Projektdateien (Dateiendung: cbx) aus dem entsprechenden Projektraum herunter und führen diese aus, wodurch das Bietertool gestartet wird und die entsprechenden Informationen zum VV von der Vergabeplattform heruntergeladen werden. Die lokale Installation des Bietertools stellt eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung der elektronischen Angebote/Teilnahmeanträge zwischen dem Computer des Bieters und der Öffnung der Angebote/Teilnahmeanträge auf Seiten der Vergabestelle sicher. Für die elektronische Angebotsabgabe sind unterschiedliche Signaturniveaus technisch möglich. Die zugelassene Form der Angebotsabgabe bzw. das zulässige Signaturniveau (qualifizierte elektronische und/oder fortgeschrittene elektronische Signatur und/oder Textform nach § 126b BGB) für das konkrete Vergabeverfahren entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen zur Ausschreibung. Im Fall der elektronischen Textform genügt im Regelfall die Angabe Ihres Vor- und Nachnamens, empfohlen werden zudem Angaben zum Unternehmen (Kontaktinformationen) für das Sie den Teilnahmeantrag / das Angebot abgeben. Der vollständige Eingang übermittelter elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird (je nach E-Vergabeplattform) mit einem qualifizierten oder einem einfachen elektronischen Zeitstempel dokumentiert. Die Kommunikation zwischen der AG und den Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des VV auf der Vergabeplattform möglich. Weitere Informationen sowie Support zum Vergabemarktplatz und dem Bietertool erhalten Sie unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/. Wir weisen darauf hin, dass nur zuverlässige Unternehmen den Zuschlag erhalten können (etwa keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen). Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Hinweise zum Einsatz von Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer entnehmen Sie der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Das Vergabeverfahren (VV) wird elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) durchgeführt und ist unter folgender URL im Internet erreichbar: www.dtvp.de. Die elektronische Teilnahme an VV sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum VV (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge/Angebote sind ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML- und Javascript-konforme Standardtechnologien und keine Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-)kritische Technologien verwendet. Aktuell sind folgende Internet-Browser zur Nutzung freigegeben: · Microsoft Internet Explorer bzw. Microsoft Edge in der jeweils aktuellen Version · Mozilla Firefox in der jeweils aktuellen Version · Google Chrome in der jeweils aktuellen Version · Apple Safari ab Version 5. Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des VV für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Das Bietertool ist zudem ein "Multi-Plattform-Bieter-Client", sodass mit einer Installation des Bietertools an VV auf allen E-Vergabeplattformen auf Basis der cosinex Technologie Vergabemarktplatz teilgenommen werden kann. Die Informationen über die eigentlichen VV werden über sogenannte Projektdateien in das Bietertool transportiert. Sie laden die Projektdateien (Dateiendung: cbx) aus dem entsprechenden Projektraum herunter und führen diese aus, wodurch das Bietertool gestartet wird und die entsprechenden Informationen zum VV von der Vergabeplattform heruntergeladen werden. Die lokale Installation des Bietertools stellt eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung der elektronischen Angebote/Teilnahmeanträge zwischen dem Computer des Bieters und der Öffnung der Angebote/Teilnahmeanträge auf Seiten der Vergabestelle sicher. Für die elektronische Angebotsabgabe sind unterschiedliche Signaturniveaus technisch möglich. Die zugelassene Form der Angebotsabgabe bzw. das zulässige Signaturniveau (qualifizierte elektronische und/oder fortgeschrittene elektronische Signatur und/oder Textform nach § 126b BGB) für das konkrete Vergabeverfahren entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen zur Ausschreibung. Im Fall der elektronischen Textform genügt im Regelfall die Angabe Ihres Vor- und Nachnamens, empfohlen werden zudem Angaben zum Unternehmen (Kontaktinformationen) für das Sie den Teilnahmeantrag / das Angebot abgeben. Der vollständige Eingang übermittelter elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird (je nach E-Vergabeplattform) mit einem qualifizierten oder einem einfachen elektronischen Zeitstempel dokumentiert. Die Kommunikation zwischen der AG und den Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des VV auf der Vergabeplattform möglich. Weitere Informationen sowie Support zum Vergabemarktplatz und dem Bietertool erhalten Sie unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/. Wir weisen darauf hin, dass nur zuverlässige Unternehmen den Zuschlag erhalten können (etwa keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen). Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Hinweise zum Einsatz von Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer entnehmen Sie der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0049 228-9499-0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammern des Bundes
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-9499-0📞
Fax: +49 228-9499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134, Informations- und Wartepflicht, § 135, Unwirksamkeit, § 160, Einleitung, Antrag.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134, Informations- und Wartepflicht, § 135, Unwirksamkeit, § 160, Einleitung, Antrag.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-11+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 111-378292 (2025-06-11)