Abrufvertrag über die technische/rechtliche Beratung und operative Unterstützung des Auftraggebers bei der Ausgestaltung von Anforderungen und Bewertung von Designs für Neuentwicklungen, Prüfung der Softwarepflege für die Softwareanwendungen ASD-BW und ASV-BW sowie in den Bereichen Datenschutz und IT-Sicherheit (Technisches Consulting).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-15.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Beratungsleistungen zur Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der Verfahrenskette ASD-BW und ASV-BW
Referenznummer: IBBW - EU 13/2025
Kurze Beschreibung:
“Abrufvertrag über die technische/rechtliche Beratung und operative Unterstützung des Auftraggebers bei der Ausgestaltung von Anforderungen und Bewertung von...”
Kurze Beschreibung
Abrufvertrag über die technische/rechtliche Beratung und operative Unterstützung des Auftraggebers bei der Ausgestaltung von Anforderungen und Bewertung von Designs für Neuentwicklungen, Prüfung der Softwarepflege für die Softwareanwendungen ASD-BW und ASV-BW sowie in den Bereichen Datenschutz und IT-Sicherheit (Technisches Consulting).
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Systemberatung und technische Beratung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 500 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg ist als nachgeordnete Behörde des Kultusministeriums Baden-Württemberg dafür verantwortlich, dem...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg ist als nachgeordnete Behörde des Kultusministeriums Baden-Württemberg dafür verantwortlich, dem gesamten Kultusbereich neben geeigneten IT-Fachverfahren vor allem verlässliche Daten und wissenschaftliche Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen. Die beiden Applikationen Amtliche Schuldaten Baden-Württemberg und Amtliche Schulverwaltung Baden-Württemberg bilden die Verfahrenskette ASD-BW und ASV-BW. Auftragsgegenstand ist nach entsprechendem Einzelabruf des Auftraggebers die technische Beratung und operative Unterstützung des Auftraggebers bei der Ausgestaltung von Anforderungen und Bewertung von Designs für Neuentwicklungen sowie Prüfung der Softwarepflege für die Softwareanwendungen ASD-BW und ASV-BW (Technisches Consulting). Zur Vermeidung von Interessenkollisionen bei der Leistungserbringung können Unternehmen, die Auftragnehmer eines Vertrages über Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der Verfahren ASD-BW und ASV-BW beim Auftraggeber sind, im hiesigen Vergabeverfahren keinen Zuschlag erhalten. Es ist der Abschluss der Vereinbarung mit einer Laufzeit von einem Jahr vorgesehen. Ein Anspruch auf Erteilung von Leistungsabrufen/Einzelaufträgen durch den Auftraggeber besteht seitens des Auftragnehmers nur, soweit in der Leistungsbeschreibung/Vertrag Mindestabnahmemengen definiert sind. Der Vertrag kann durch den Auftraggeber durch einseitige Erklärung (Option) zweimal um jeweils drei Jahre verlängert werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-19 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 101
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorlage eines Berufs- oder Handelsregisterauszugs (nicht älter als sechs Monate)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mindestumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (bzw. in den bisher abgeschlossenen, falls kürzer am Markt) jeweils > 360.000 Euro.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie mindestens 1 Mio. Euro...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie mindestens 1 Mio. Euro für Vermögensschäden. Die Deckungssummen müssen jeweils mindestens 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mindestens drei seit 2022 durchgeführte Beratungsaufträge über technische Beratung und Konzeption im Bereich Software(-weiter-)entwicklung und -pflege mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestens drei seit 2022 durchgeführte Beratungsaufträge über technische Beratung und Konzeption im Bereich Software(-weiter-)entwicklung und -pflege mit einem Beratungsvolumen jeweils größer 150.000 Euro (netto)/p.a.. Mindestens zwei seit 2022 für öffentliche Auftraggeber durchgeführte Beratungsaufträge über technische Beratung und Konzeption im Bereich Software(-weiter-)entwicklung und -pflege mit einem Beratungsvolumen jeweils größer 150.000 Euro (netto)/p.a.. Mindestens ein seit 2022 für eine Schulverwaltung durchgeführter Beratungsauftrag über technische Beratung und Konzeption im Bereich Software(-weiter-)entwicklung und -pflege mit einem Beratungsvolumen jeweils größer 150.000 Euro (netto)/p.a.. Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind zusätzlich vorzulegen: Liste der für die Eignungsleihe herangezogenen Unterauftragnehmer (Anlage ANG 7) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Anlage ANG 8)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mindestens fünf innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre im jährlichen Mittel festangestellte Mitarbeiter für technische Beratung und Konzeption im Bereich...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestens fünf innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre im jährlichen Mittel festangestellte Mitarbeiter für technische Beratung und Konzeption im Bereich Softwareentwicklung Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind zusätzlich vorzulegen: Liste der für die Eignungsleihe herangezogenen Unterauftragnehmer (Anlage ANG 7) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Anlage ANG 8)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: 1. Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. Landestariftreue- und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: 1. Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) sowie Vorlage der entsprechenden Verpflichtungserklärung 2. Verpflichtung zur Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Vertraulichkeit 3. Erklärung zur Distanzierung von der Technologie von L. Ron Hubbard (Scientology-Schutzerklärung) 4. Einhaltung der EU-Sanktionsverordnungen gegen Russland (VO (EU) Nr. 833/2014)
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0UMHYN#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 0204:08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berucksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europaischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 243-838590 (2025-12-15)