technische Projektleitung für das Projekt "SH-Navi"

Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH

Die Stadt Flensburg und die Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland sind seit 2022 als "Smarte Grenzregion zwischen den Meeren" (SGR) eines von bundesweit 73 MPSCs (Modellprojekte Smart Cities). Das Modellprojekt unterstützt Maßnahmen, bei denen durch die Nutzung von Daten der Alltag der Menschen erleichtert, die Lebensverhältnisse verbessert und die Region zukunftsfest gemacht werden sollen. Um die Mobilitätswende auch in den ländlichen Räumen voranzubringen, müssen attraktive, komfortable und einfach nutzbare Alternativen zum motorisierten Individualverkehr zur Verfügung gestellt und v.a. sichtbar gemacht werden. Ein wichtiger Baustein dafür sind digitale Angebote und die Verfügbarkeit von zugrundeliegenden Mobilitätsdaten. So wird der Umstieg vom Auto auf den Umweltverbund einfacher. Und genau da setzt das SH-Navi an: Mit dem "SH-Navi" soll eine intermodale Mobilitätsplattform entstehen, die für jede nachgefragte Relation, ganz nach den Wünschen und Möglichkeiten der Nutzenden, Angebote des ÖPNV, den Fuß- und Radverkehr, aber auch den Individual- und den Bedarfsverkehr (bspw. On-Demad-Verkehre des Projektes SMILE24) in der Region sowie Mitfahrangebote miteinander kombiniert und dabei verfügbare Echtzeit-Informationen, bspw. aus dem ÖPNV und von SHaringanbietern, berücksichtigt. Die Digitalagentur Flensburg plant daher für das Modellprojekt "Smarte Grenzregion zwischen den Meeren" mit dem Projekt "SH-Navi" die Entwicklung eines Mobilitätsportals zur individuellen intermodalen Routen- und Reiseplanung in der Region sowie perspektivisch bis zum Ende des Förderzeitraums (Ende 2027) die Anknüpfung dieses Dienstes an die entstehende Regionale Info-App. Ein erster Prototyp des Portals existiert bereits und soll im Rahmen des Förderprojektes nach den Vorgaben des Auftraggebers weiterentwickelt werden. Dieser Prototyp des "SH-Navi" basiert auf der Pionierarbeit des Referenz-Projektes "Stadtnavi" in Herrenberg, welches auf Grundlage der Open-Source-Software-Projekte OpenTripPlanner (USA) und Digitransit (Finnland) entwickelt wurde. Für das Projektbündel "Adaptive Mobilität" wurde eine interkommunale Arbeits- und Lenkungsgruppe mit Expert*innen aus den beteiligten Kommunen gegründet, welche bei der Umsetzung des "SH-Navi" als Stakeholder einzubeziehen ist. Der "SH-Navi" verfolgt das langfristige Ziel eines landesweiten Rollouts und richtet sich im ersten Schritt zunächst primär an alle Einwohner*innen der "Smarten Grenzregion zwischen den Meeren" und der benachbarten "KielRegion". Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie die Förderbank KfW unterstützen mit dem Bundesprogramm Modellprojekte Smart Cities (MPSC) seit 2019 Städte und Gemeinden dabei, innovative Lösungen für eine nachhaltige und digitale Entwicklung in Städten und Regionen zu entwickeln. Es handelt sich um ein Fördermittelprojekt. Im Projekt "SH-Navi" kooperiert die SGR eng mit dem benachbarten MPSC "Smarte KielRegio". Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung der MPSC ist unterzeichnet.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-08-19 Auftragsbekanntmachung
2025-09-12 Auftragsbekanntmachung
2025-11-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2025-08-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: technische Projektleitung für das Projekt "SH-Navi"
Referenznummer: 588-25
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Flensburg und die Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland sind seit 2022 als "Smarte Grenzregion zwischen den Meeren" (SGR) eines von bundesweit 73 MPSCs (Modellprojekte Smart Cities). Das Modellprojekt unterstützt Maßnahmen, bei denen durch die Nutzung von Daten der Alltag der Menschen erleichtert, die Lebensverhältnisse verbessert und die Region zukunftsfest gemacht werden sollen. Um die Mobilitätswende auch in den ländlichen Räumen voranzubringen, müssen attraktive, komfortable und einfach nutzbare Alternativen zum motorisierten Individualverkehr zur Verfügung gestellt und v.a. sichtbar gemacht werden. Ein wichtiger Baustein dafür sind digitale Angebote und die Verfügbarkeit von zugrundeliegenden Mobilitätsdaten. So wird der Umstieg vom Auto auf den Umweltverbund einfacher. Und genau da setzt das SH-Navi an: Mit dem "SH-Navi" soll eine intermodale Mobilitätsplattform entstehen, die für jede nachgefragte Relation, ganz nach den Wünschen und Möglichkeiten der Nutzenden, Angebote des ÖPNV, den Fuß- und Radverkehr, aber auch den Individual- und den Bedarfsverkehr (bspw. On-Demad-Verkehre des Projektes SMILE24) in der Region sowie Mitfahrangebote miteinander kombiniert und dabei verfügbare Echtzeit-Informationen, bspw. aus dem ÖPNV und von SHaringanbietern, berücksichtigt. Die Digitalagentur Flensburg plant daher für das Modellprojekt "Smarte Grenzregion zwischen den Meeren" mit dem Projekt "SH-Navi" die Entwicklung eines Mobilitätsportals zur individuellen intermodalen Routen- und Reiseplanung in der Region sowie perspektivisch bis zum Ende des Förderzeitraums (Ende 2027) die Anknüpfung dieses Dienstes an die entstehende Regionale Info-App. Ein erster Prototyp des Portals existiert bereits und soll im Rahmen des Förderprojektes nach den Vorgaben des Auftraggebers weiterentwickelt werden. Dieser Prototyp des "SH-Navi" basiert auf der Pionierarbeit des Referenz-Projektes "Stadtnavi" in Herrenberg, welches auf Grundlage der Open-Source-Software-Projekte OpenTripPlanner (USA) und Digitransit (Finnland) entwickelt wurde. Für das Projektbündel "Adaptive Mobilität" wurde eine interkommunale Arbeits- und Lenkungsgruppe mit Expert*innen aus den beteiligten Kommunen gegründet, welche bei der Umsetzung des "SH-Navi" als Stakeholder einzubeziehen ist. Der "SH-Navi" verfolgt das langfristige Ziel eines landesweiten Rollouts und richtet sich im ersten Schritt zunächst primär an alle Einwohner*innen der "Smarten Grenzregion zwischen den Meeren" und der benachbarten "KielRegion". Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie die Förderbank KfW unterstützen mit dem Bundesprogramm Modellprojekte Smart Cities (MPSC) seit 2019 Städte und Gemeinden dabei, innovative Lösungen für eine nachhaltige und digitale Entwicklung in Städten und Regionen zu entwickeln. Es handelt sich um ein Fördermittelprojekt. Im Projekt "SH-Navi" kooperiert die SGR eng mit dem benachbarten MPSC "Smarte KielRegio". Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung der MPSC ist unterzeichnet.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Projektleitung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 588-25
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Auftrags ist die technische Projektleitung für das Projekt "SH-Navi". Zur erfolgreichen Umsetzung wird ein erfahrener technischer Projektleiter als externe Projektleitung benötigt, der die Entwicklung und kontinuierliche Optimierung des Produkts maßgeblich steuert. Dies beinhaltet insbesondere die Kommunikation aller Beteiligten zu gewährleisten und das Projekt voranzubringen. Weitere konkrete Aufgaben sind das Erstellen eines Lastenheftes für die Vergabe der softwaretechnische Umsetzung des Vorhabens "SH-Navi", das Erstellen eines Pflichtenheftes für die die Umsetzung der einzelnen Schritte (nach erfolgter Ausschreibung) in Abstimmung mit der teamseitigen Projektleitung des Auftraggebers, die Überwachung der Softwareentwicklung, der Abgleich des Pflichtenheftes mit dem Lastenheft aus der Ausschreibung, Fehlerdokumentation und Sicherstellung der Fehlerelemination, die Kontrolle im Test-Betrieb, Fehleranalyse und die Koordination der weiteren Fehlerelemination im Test- und später im Livebetrieb. Im ersten Schritt ist insbesondere die Mitwirkung an der Erstellung der Vergabeunterlagen und in der Durchführung der Vergabe an einen geeigneten Softwareentwickler für die technische Umsetzung des Vorhabens (Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb des Portals) prioritär. Diese Arbeiten erfolgen in enger Abstimmung und Kooperation mit der teamseitigen Projektleitung in der Digitalagentur und bei der Lead-Gebietskörperschaft (Kreis Schleswig-Flensburg). Weiterhin wird vom Auftragnehmer eine Mitwirkung in der Vernetzung mit anderen Kommunen im bereits existierenden Netzwerk von Stadtnavi-basierten Instanzen erwartet. Rolle technische Projektleitung im Projektkontext Zum Rollenverständnis in der Umsetzung soll folgende Übersicht der zentralen Umsetzungsakteure mit den ihnen zugedachten Rollen dienen. Rolle Inhalte Verantwortlich Entwicklerteam Software(weiter)entwicklung gemäß gemeinsamem Backlog, Implementierung von Features, Bugfixes, aktive Rolle in der Weiterentwicklung der Dienste Vorschläge für neue Features etc.) Entwicklerteam, welches durch ein separates Vergabeverfahren zu beauftragen ist. Inhaltliche Projektleitung Gesamtkoordination, Release-Management Regionales Community- und Stakeholder-Management Die inhaltliche Projektleitung wird durch das Modellprojekt "Smarte Grenzregion zwischen den Meeren" (SGR) gestellt. Technische Projektleitung/ Technischer Supervisor Technische Standards, Qualität, Sicherheit, Architektur, Code Review Erstellung von Lasten- und Pflichtenhaften für Softwareentwickler Mitwirkung an überregionalem Community-Management (Stadtnavi-Netzwerk; internationale Entwickler-Community Die inhaltliche Projektleitung ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Das Zusammenspiel und die Aufgabentrennung zwischen Gesamtprojektseitiger Projektleitung und technischer Projektleitung ist im Laufe des Prozesses verhandelbar i.S. einer Aufgabenübertragung untereinander, wo dies sachlich geboten erscheint. Die Rolle des noch zu findenden Dienstleisters für die Softwareentwicklung bleibt davon unberührt. Laufzeit Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Vertragsdauer beträgt mindestens 12 Monate, und endet spätestens mit Ablauf des Förderzeitraums des Gesamtvorhabens Smarte Grenzregion im Dezember 2027. Budget Für die einmaligen Leistungen, die wiederkehrenden Leistungen und einen Teil der Leistungen nach Aufwand (vgl. hierzu die Anlage 2 - Leistungsverzeichnis und Preisblatt - P (Preisblatt) - Nr. P1, P2 sowie P3.1) wird über den gesamten Zeitraum ein maximales Budget i.H.v. 150.000,00 Euro (brutto) vorgegeben.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung 📦
Postleitzahl: 24937
Stadt: Flensburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Flensburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 12 Monate
Maximale Verlängerungen: 20
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Vertragsdauer beträgt mindestens 12 Monate, und endet spätestens mit Ablauf des Förderzeitraums des Gesamtvorhabens Smarte Grenzregion im Dezember 2027. Der Vertrag verlängert sich nach der Mindestlaufzeit jeweils um einen (1) weiteren Monat, wenn nicht eine der Parteien zwei Wochen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit / des Verlängerungsendes kündigt.
Mehr anzeigen
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbe-werbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Die Bieter, die form- und fristgerecht ein wertbares Angebot abgegeben haben, werden im vorliegenden Verfahren zudem aufgefordert, sich und ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Präsentationen als Videokonferenz durchzuführen oder vollständig auf die Durchführung von Präsentationen zu verzichten und auf Grundlage der eingereichten Angebote eine Vergabeentscheidung zu treffen. Auf der Grundlage der eingereichten Angebote wird eine Rangfolge der Bieter nach Maßgabe einer Bewertungsmatrix gebildet. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot nach der Bewertungsmatrix als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.
Mehr anzeigen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-19 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-19 11:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des öffentlichen Auftraggebers.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV sind Bewerber nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-09-19 11:01:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des öffentlichen Auftraggebers.
Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV sind Bewerber nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-09-12 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Mehr anzeigen
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen. 1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1.9 Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit mindestens folgenden Deckungssummen: - 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024). Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 3.1 Erklärung zur deutschen Sprache in Wort und Schrift (durch Abgabe des Angebots)
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
3.2 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 01.01.2022), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind. Es sind mindestens 3 Referenzprojekte zu benennen, bei denen der Mitarbeiter/ die Mitarbeiterin in der Rolle als technische Projektleitung (Technischer Projektleiter, technischer Supervisor oder Product Owner) in einem IT-Entwicklungsprojekt tätig war und das Projekt erfolgreich abgeschlossen wurde. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind darüber hinaus folgende Angaben notwendig: - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail) - Kurze Beschreibung der Leistung / des Projekts - Konkret erbrachter Leistungsgegenstand / Anteil an der Gesamtleistung - Auftragswert in EUR (netto) - Leistungszeitraum (Beauftragung / Beginn / Abschluss / ggf. Abnahme) - Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitäts-, Zeit- und Kostenvorstellungen des Auftraggebers
Mehr anzeigen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Persönliche Lage des Bieters 1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.2 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist, c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehr anzeigen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. Die Anlage A3 - Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB ist mit dem Angebot abzugeben.
Mehr anzeigen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE353818843
Postanschrift: Friesische Straße 21
Postleitzahl: 24937
Postort: Flensburg
Region: Flensburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de 📧
Telefon: 051122007430 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5803/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5803 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5803 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J5803 Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Mehr anzeigen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: 000000000000
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +49 4319884542 📞
Fax: +49 4319884702 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-19+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 158-544845 (2025-08-19)
Auftragsbekanntmachung (2025-09-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Digitalagentur Flensburg - technische Projektleitung für das Projekt "SH-Navi"
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Auftrags ist die technische Projektleitung für das Projekt "SH-Navi". Zur erfolgreichen Umsetzung wird ein erfahrener technischer Projektleiter als externe Projektleitung benötigt, der die Entwicklung und kontinuierliche Optimierung des Produkts maßgeblich steuert. Dies beinhaltet insbesondere die Kommunikation aller Beteiligten zu gewährleisten und das Projekt voranzubringen. Weitere konkrete Aufgaben sind das Erstellen eines Lastenheftes für die Vergabe der softwaretechnische Umsetzung des Vorhabens "SH-Navi", das Erstellen eines Pflichtenheftes für die die Umsetzung der einzelnen Schritte (nach erfolgter Ausschreibung) in Abstimmung mit der teamseitigen Projektleitung des Auftraggebers, die Überwachung der Softwareentwicklung, der Abgleich des Pflichtenheftes mit dem Lastenheft aus der Ausschreibung, Fehlerdokumentation und Sicherstellung der Fehlerelemination, die Kontrolle im Test-Betrieb, Fehleranalyse und die Koordination der weiteren Fehlerelemination im Test- und später im Livebetrieb. Im ersten Schritt ist insbesondere die Mitwirkung an der Erstellung der Vergabeunterlagen und in der Durchführung der Vergabe an einen geeigneten Softwareentwickler für die technische Umsetzung des Vorhabens (Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb des Portals) prioritär. Diese Arbeiten erfolgen in enger Abstimmung und Kooperation mit der teamseitigen Projektleitung in der Digitalagentur und bei der Lead-Gebietskörperschaft (Kreis Schleswig-Flensburg). Weiterhin wird vom Auftragnehmer eine Mitwirkung in der Vernetzung mit anderen Kommunen im bereits existierenden Netzwerk von Stadtnavi-basierten Instanzen erwartet. Rolle technische Projektleitung im Projektkontext Zum Rollenverständnis in der Umsetzung soll folgende Übersicht der zentralen Umsetzungsakteure mit den ihnen zugedachten Rollen dienen. Rolle Inhalte Verantwortlich Entwicklerteam Software(weiter)entwicklung gemäß gemeinsamem Backlog, Implementierung von Features, Bugfixes, aktive Rolle in der Weiterentwicklung der Dienste Vorschläge für neue Features etc.) Entwicklerteam, welches durch ein separates Vergabeverfahren zu beauftragen ist. Inhaltliche Projektleitung Gesamtkoordination, Release-Management Regionales Community- und Stakeholder-Management Die inhaltliche Projektleitung wird durch das Modellprojekt "Smarte Grenzregion zwischen den Meeren" (SGR) gestellt. Technische Projektleitung/ Technischer Supervisor Technische Standards, Qualität, Sicherheit, Architektur, Code Review Erstellung von Lasten- und Pflichtenhaften für Softwareentwickler Mitwirkung an überregionalem Community-Management (Stadtnavi-Netzwerk; internationale Entwickler-Community Die technische Projektleitung ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Das Zusammenspiel und die Aufgabentrennung zwischen Gesamtprojektseitiger Projektleitung und technischer Projektleitung ist im Laufe des Prozesses verhandelbar i.S. einer Aufgabenübertragung untereinander, wo dies sachlich geboten erscheint. Die Rolle des noch zu findenden Dienstleisters für die Softwareentwicklung bleibt davon unberührt. Laufzeit Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Vertragsdauer beträgt mindestens 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen (1) weiteren Monat, wenn nicht eine der Parteien zwei Wochen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit / des Verlängerungsendes kündigt. Budget Für die einmaligen Leistungen, die wiederkehrenden Leistungen und einen Teil der Leistungen nach Aufwand (vgl. hierzu die Anlage 2 - Leistungsverzeichnis und Preisblatt - P (Preisblatt) - Nr. P1, P2 sowie P3.1) wird über den gesamten Zeitraum ein maximales Budget i.H.v. 150.000,00 Euro (brutto) vorgegeben.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-12+02:00 📅

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE
Neuer Wert
Text:
Laufzeit: Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Vertragsdauer beträgt mindestens 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen (1) weiteren Monat, wenn nicht eine der Parteien zwei Wochen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit / des Verlängerungsendes kündigt. Die technische Projektleitung ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Mehr anzeigen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2025-09-12 📅
Andere zusätzliche Informationen
Der derzeitige Förderungszeitraum des Gesamtvorhabens Smarte Grenzregion endet im Dezember 2027. Es gelten für die Vertragslaufzeit die Regelungen des EVB IT Dienstvertrages. Zur Klarstellung wird die Aufforderung zur Angebotsabgabe nachstehend geändert. UND Die technische Projektleitung ist Gegenstand dieser Ausschreibung NICHT die inhaltliche Projektleitung.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 96cf7bcd-9708-499f-be31-81a0f4cf03ad-01
Quelle: OJS 2025/S 177-604642 (2025-09-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Digitalagentur Flensburg - technische Projektleitung für das Projekt "SH-Navi" (BvA)
Referenznummer: 588-25 (BvA)
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -1 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): -1 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): -1 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 588-25 (BvA)

Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 588-25
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-11-19 📅
Titel: Technische Projektleitung für das Projekt "SH-Navi"
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: -1 💰
Niedrigstes Angebot: -1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Kennung des Angebots: 462004
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH (rms GmbH)
Nationale Registrierungsnummer: DE 238345105
Postanschrift: Am Hauptbahnhof 6
Postleitzahl: 60329
Postort: Frankfurt am Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen

Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 604642-2025

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JMRZT# Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Mehr anzeigen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-25+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 228-783640 (2025-11-25)