Der Abwasserzweckverband Oberes Bühlertal plant den Bau eines Sammlers und auf gleicher Trasse den Neubau der Zufahrt jeweils zur Kläranlage im Ortsteil Untersontheim der Gemeinde Obersontheim. Der Abwasserzweckverband besteht aus den Mitgliedsgemeinden Obersontheim, Bühlertann und Bühlerzell im Landkreis Schwäbisch Hall (Baden-Württemberg) und hat seinen Sitz im Rathaus in Obersontheim. Ziel des AZV ist die zentrale Reinigung der Abwässer auf einer zentralen Sammelkläranlage der drei teilnehmenden Gemeinden mitsamt allen Ortsteilen im oberen Bühlertal. Dafür muss die bestehende Kläranlage der Gemeinde Obersontheim im Ortsteil Untersontheim ausgebaut sowie Sammelkanäle, Druckleitungstrassen und Pumpwerke gebaut werden. Folgende Tief- und Straßenbauarbeiten sind im Bauabschnitt 1 geplant: 1. Neubau eines Freispiegelkanales zur geplante Sammelkläranlage Untersontheim. Der geplante Sammler stellt den letzten Abschnitt des im Zuge des Gesamtprojektes herzustellenden Kanal- und Druckleitungsnetzes zum Transport der Abwässer aus den Ortsteilen der teilnehmenden Gemeinden zur geplanten Sammelkläranlage dar. 2.Neubau Zufahrt zur geplanten Sammelkläranlage. Die Zufahrt zur geplanten Sammelkläranlage muss aufgrund des zu erwartenden Baustellenverkehr auf einer alternativen Trasse neu gebaut werden. Dafür wird ein bestehender Wirtschaftsweg ausgebaut, ein kleiner Teil der neuen Zufahrt befindet sich auf einer landwirtschaftlichen Fläche und wird komplett neu gebaut. Die restliche Strecke befindet sich auf der Trasse eines bestehenden Wirtschaftsweges.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-22.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tief- und Straßenbauarbeiten Freispiegelkanal und Zufahrtstraße Kläranlage Untersontheim
Referenznummer: https://www.subreport.de/E51669424
Kurze Beschreibung:
Der Abwasserzweckverband Oberes Bühlertal plant den Bau eines Sammlers und auf gleicher Trasse den Neubau der Zufahrt jeweils zur Kläranlage im Ortsteil Untersontheim der Gemeinde Obersontheim. Der Abwasserzweckverband besteht aus den Mitgliedsgemeinden Obersontheim, Bühlertann und Bühlerzell im Landkreis Schwäbisch Hall (Baden-Württemberg) und hat seinen Sitz im Rathaus in
Obersontheim. Ziel des AZV ist die zentrale Reinigung der Abwässer auf einer zentralen Sammelkläranlage der drei teilnehmenden Gemeinden mitsamt allen Ortsteilen im oberen Bühlertal. Dafür muss die bestehende Kläranlage der Gemeinde Obersontheim im Ortsteil Untersontheim
ausgebaut sowie Sammelkanäle, Druckleitungstrassen und Pumpwerke gebaut werden. Folgende Tief- und Straßenbauarbeiten sind im Bauabschnitt 1 geplant:
1. Neubau eines Freispiegelkanales zur geplante Sammelkläranlage Untersontheim. Der geplante Sammler stellt den letzten Abschnitt des im Zuge des Gesamtprojektes herzustellenden Kanal- und Druckleitungsnetzes zum Transport der Abwässer aus den Ortsteilen der teilnehmenden Gemeinden zur geplanten Sammelkläranlage dar.
2.Neubau Zufahrt zur geplanten Sammelkläranlage. Die Zufahrt zur geplanten Sammelkläranlage muss aufgrund des zu erwartenden Baustellenverkehr auf einer alternativen Trasse neu gebaut werden. Dafür wird ein bestehender Wirtschaftsweg ausgebaut, ein kleiner Teil der neuen Zufahrt befindet sich auf einer landwirtschaftlichen Fläche und wird komplett neu gebaut. Die restliche Strecke befindet sich auf der Trasse eines bestehenden Wirtschaftsweges.
Der Abwasserzweckverband Oberes Bühlertal plant den Bau eines Sammlers und auf gleicher Trasse den Neubau der Zufahrt jeweils zur Kläranlage im Ortsteil Untersontheim der Gemeinde Obersontheim. Der Abwasserzweckverband besteht aus den Mitgliedsgemeinden Obersontheim, Bühlertann und Bühlerzell im Landkreis Schwäbisch Hall (Baden-Württemberg) und hat seinen Sitz im Rathaus in
Obersontheim. Ziel des AZV ist die zentrale Reinigung der Abwässer auf einer zentralen Sammelkläranlage der drei teilnehmenden Gemeinden mitsamt allen Ortsteilen im oberen Bühlertal. Dafür muss die bestehende Kläranlage der Gemeinde Obersontheim im Ortsteil Untersontheim
ausgebaut sowie Sammelkanäle, Druckleitungstrassen und Pumpwerke gebaut werden. Folgende Tief- und Straßenbauarbeiten sind im Bauabschnitt 1 geplant:
1. Neubau eines Freispiegelkanales zur geplante Sammelkläranlage Untersontheim. Der geplante Sammler stellt den letzten Abschnitt des im Zuge des Gesamtprojektes herzustellenden Kanal- und Druckleitungsnetzes zum Transport der Abwässer aus den Ortsteilen der teilnehmenden Gemeinden zur geplanten Sammelkläranlage dar.
2.Neubau Zufahrt zur geplanten Sammelkläranlage. Die Zufahrt zur geplanten Sammelkläranlage muss aufgrund des zu erwartenden Baustellenverkehr auf einer alternativen Trasse neu gebaut werden. Dafür wird ein bestehender Wirtschaftsweg ausgebaut, ein kleiner Teil der neuen Zufahrt befindet sich auf einer landwirtschaftlichen Fläche und wird komplett neu gebaut. Die restliche Strecke befindet sich auf der Trasse eines bestehenden Wirtschaftsweges.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Straßenbauarbeiten📦
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E51669424
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kanalbauarbeiten📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Schwäbisch Hall
🏙️ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere sonstige Leistungen und/oder Stufen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Der Auftrag kann z.B. verlängert werden durch Beauftragung im Falle einer Insolvenz einer ausführenden Firma und im Falle eines Schadenereignisses.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere sonstige Leistungen und/oder Stufen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Der Auftrag kann z.B. verlängert werden durch Beauftragung im Falle einer Insolvenz einer ausführenden Firma und im Falle eines Schadenereignisses.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-29 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-29 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2025-09-29 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
Eine Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme (incl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Eine Sicherheitsleistung für Mängelansprüche ist in Höhe von 3 v.H. der vorläufigen Abrechnungssumme zu leisten.
Eine Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme (incl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Eine Sicherheitsleistung für Mängelansprüche ist in Höhe von 3 v.H. der vorläufigen Abrechnungssumme zu leisten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Keine Angabe.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Zweckverband Abwasserreinigung Oberes Bühlertal
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 08127063-A5387-09
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 74423
Postort: Obersontheim
Region: Schwäbisch Hall
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: sven.maier@obersontheim.de📧
Telefon: +49797369620📞
URL: https://www.obersontheim.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E51669424🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.subreport.de/E51669424🌏
Name: Vergabeplattform subreport
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Aspekte des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +497219268730📞
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an den betroffenen Bieter ergangen ist.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an den betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-24+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 161-553031 (2025-08-22)