Transformationsplan Nahwaermenetz Neckardole VS Schwenningen Ost 28.04.2026

Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH (SVS)

Das Wärmeplanungsgesetz – (WPG) fordert gem. § 32 von den Wärmenetzbetreibern einen Wär-menetzausbau- und - Dekarbonisierungsfahrplan bis 31. Dezember 2026. Sollte ein Transformati-onsplan (BEW Modul 1, Antrag bis 31.12.2025) erstellt werden, entfällt diese Pflicht und es wird eine zusätzliche Förderung gewährt. Um der Verpflichtung nach § 32 WPG zuvorzukommen und um wei-ter Förderung zu erlangen wird dieser Transformationsplan beauftragt. Dieser Transformationsplane dient dem Zweck, den zeitlichen, technischen und wirtschaftlichen Umbau des bestehender Wärmenetzsysteme über einen längeren Zeitraum mit dem Ziel einer voll-ständigen Versorgung des Netzes durch förderfähige erneuerbare Wärmequellen bis 2045 darzustel-len. Auf dieser Basis muss der Transformationsplan konkrete Maßnahmen in bestimmbaren Zeitho-rizonten, sowie die dafür notwendigen Ressourcen darlegen. Der Transformationsplan ist Grundlage für nachfolgende Maßnahmen. Es sind Maßnahmenpakte zu entwickeln, dazustellen und deren Um-setzung zu beschreiben. Dies auch unter der Berücksichtigung ob und welche Pakete in der Umset-zung gefördert werden. Die anzubietenden Planungsleistungen ergeben sich aus der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze „BEW“, den zugehörigen BAFA Merkblättern und den Anforderungen des WPG (§ 32, Anlage 3). Diese Richtlinien / Merkblätter / Empfehlungen stellen den Mindestumfang der zu erarbeitende Planung dar.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-08-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-08-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Transformationsplan Nahwaermenetz Neckardole VS Schwenningen Ost 28.04.2026
Referenznummer: 5 2025
Kurze Beschreibung:
Das Wärmeplanungsgesetz – (WPG) fordert gem. § 32 von den Wärmenetzbetreibern einen Wär-menetzausbau- und - Dekarbonisierungsfahrplan bis 31. Dezember 2026. Sollte ein Transformati-onsplan (BEW Modul 1, Antrag bis 31.12.2025) erstellt werden, entfällt diese Pflicht und es wird eine zusätzliche Förderung gewährt. Um der Verpflichtung nach § 32 WPG zuvorzukommen und um wei-ter Förderung zu erlangen wird dieser Transformationsplan beauftragt. Dieser Transformationsplane dient dem Zweck, den zeitlichen, technischen und wirtschaftlichen Umbau des bestehender Wärmenetzsysteme über einen längeren Zeitraum mit dem Ziel einer voll-ständigen Versorgung des Netzes durch förderfähige erneuerbare Wärmequellen bis 2045 darzustel-len. Auf dieser Basis muss der Transformationsplan konkrete Maßnahmen in bestimmbaren Zeitho-rizonten, sowie die dafür notwendigen Ressourcen darlegen. Der Transformationsplan ist Grundlage für nachfolgende Maßnahmen. Es sind Maßnahmenpakte zu entwickeln, dazustellen und deren Um-setzung zu beschreiben. Dies auch unter der Berücksichtigung ob und welche Pakete in der Umset-zung gefördert werden. Die anzubietenden Planungsleistungen ergeben sich aus der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze „BEW“, den zugehörigen BAFA Merkblättern und den Anforderungen des WPG (§ 32, Anlage 3). Diese Richtlinien / Merkblätter / Empfehlungen stellen den Mindestumfang der zu erarbeitende Planung dar.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 5 2025
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# , Kleinunternehmen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postleitzahl: 78048
Stadt: Villingen-Schwenningen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Schwarzwald-Baar-Kreis 🏙️
Dauer: 5 Monate
Dauer
Datum des Endes: 2026-05-12 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-29 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-29 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 58 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-09-29 14:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-09-29 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen können angefordert werden.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Art: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Bezeichnung Berufliche Qualifikation §§ 45, 46 SektVO (vergl. § 44 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV): Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Wirtschaftsteilnehmers je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Wirtschaftsteilnehmers niedergelassen ist, in einem Berufs- (z.B. Ingenieursrolle) oder Handelsregister dieses Staats eingetragen ist oder der Wirtschaftsteilnehmer weist auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung oder Qualifikation nach (z.B. Professur, Dozent, Dipl.-Ing. / Master im Bereich (CPV 71000000-8) Dienstleistungen von Planer-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen oder vergleichbares was im Sachzusammenhang mit der geforderten Planungsleistung steht). Eigenerklärung über das Bestehen der von der BaFa verlangte energietechnische Fachexpertise, die vorliegt, wenn der Wirtschaftsteilnehmer über relevante Kenntnisse und Erfahrungen in der Planung und Projektierung von Wärmenetzsystemen verfügt. Das ist eine Eigenschaft, die der Wirtschaftsteilnehmer besitzen muss, damit der Transformationsplan von der BAFA akzeptiert wird. Der öAG kann selbst gar nicht die Kriterien aufstellen und schon gar nicht die von den Bietern angegebenen Qualitäten prüfen, da die Eigenschaft „energietechnische Fachexpertise“ i.S. der BaFa völlig abstrakt ist. Aus diesem Grunde muss der Wirtschaftsteilnehmer das Vorliegen dieser Eigenschaft selbst prüfen und „verwalten“. Die SVS prüft diese Eigenschaft mittelbar über die verlangten Referenzen, die zwingend das Vorliegen dieser „energietechnische Fachexpertise“ voraussetzen. Ob die Eigenschaft tatsächlich aktuell vorliegt, kann nur der Wirtschaftsteilnehmer durch seine Eigenerklärung dartun. Dass die Eigenschaft noch zum Zeitpunkt der Einreichung des Transformationsplan vorliegt, stammt aus dem Verantwortungs- und Risikobereich des Wirtschaftsteilnehmers.
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit; Bezeichnung: Umsatz §§ 45, 46 SektVO (vergl. § 45 Abs. 4 Nr. 3 VgV; § 45 Abs. 1 Nr., 3 VgV): Eigenerklärung mit Angaben zur Höhe des Umsatzes des Wirtschaftsteilnehmers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Eigenerklärung mit Angaben zur Höhe des Umsatzes des Wirtschaftsteilnehmers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Dienstleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemein-sam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Angaben zur Höhe der Berufshaftpflichtversicherung des Wirtschaftsteilnehmers die im Auftragsfall mit einer Deckung für Personenschäden und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) zur Verfügung steht.
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Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit; Bezeichnung: Fachliche Eignung Bewerber Beschreibung; Referenzen§§ 45, 46 SektVO (vergl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV; Beschäftigte § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV): Bis zu drei Referenzprojekte aus den letzten drei Kalenderjahren, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Bei der Vergleichbarkeit kommt es auf die sachlich- technische Vergleichbarkeit (Anspruch der Aufgabe) des Planungsauftrages an nicht so sehr auf die Größe und das Volumen des Netztes. Die Leistungen für die erste Referenz muss zu 100 % fertiggestellt sein. Die Leistungen für die zweite Referenz muss zumindest zu 70 % fertiggestellt sein. Die Leistungen für die dritte Referenz muss zumindest zu 50 % fertiggestellt sein. Angaben zu: a) Bezeichnung des Referenzprojektes, b) Leistungszeitraum (ab 01.01.2023), c) Aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistungen, d) Auftraggeber (Name, Anschrift), e) Optional: Ansprechpartner des Auftraggebers (Telefonnummer, E-Mail), f) Optional: Link zur Veröffentlichung/Webseite/Projekt Das ist eine Mindestanforderung! Ohne diese Nachweise erfolgt der Ausschluss. Die Angaben dienen gleichzeitig als Informationskriterium. Die Informationen werden zur Validierung des Konzeptes genutzt. Nachweis: Eigenerklärung über Mindestanforderung. Ohne diese Nachweise erfolgt der Ausschluss Beschäftigte: Nachweis der Beschäftigten Eigenerklärung über die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (m/w/d) in den letzten drei Geschäftsjahren. Teilzeitbeschäftigte können entsprechend der ausgeübten Teilzeit (bezogen auf 40 Std Vollzeit) anteilig bei der Zahl der Beschäftigten angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaf-ten: einzeln für jeden Wirtschaftsteilnehmer). Beispiel: 10 Vollzeit und 3 Teilzeit zu je 20 Std. = 11,5 Beschäftigte Eigenerklärung mit Angaben zur Anzahl der fachlichen Beschäftigten im Themenbereich der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigte. Teilzeitbeschäftigte können entsprechend der ausgeübten Teilzeit (bezogen auf 40 Std Vollzeit) angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: einzeln für jeden Wirtschaftsteilnehmer). Das ist auch ein Informationskriterium. Es wird zur Validierung des Konzeptes genutzt. Vertraglich wird versichert und vereinbart: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass für die Dauer des hier ausgeschriebenen Auftrages ausreichend Beschäftigte im Themenbereich für die Durchführung des Vorhabens zur Verfügung stehen werden und nach der Kostenkalkulation vorgesehen sind. Das ist eine Vertragsbedingung.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Entsprechend Vertag
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Gem. § 128 GWB
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
(1) Zwingende Ausschlussgründe des § 123 GWB i.V.m. § 142 GWB, §§ 45, 46 SektVO. Eigenerklä-rung, (EEE), amtliche Präqualifizierungen oder gleichwertige Bescheinigungen darüber, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, ggf. der Nachweis über eine durchgeführte Selbstreinigung §§ 125, 126 GWB. (2) Fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB i.V.m. § 142 GWB, §§ 45, 46 SektVO. Eigener-klärung, (EEE), amtliche Präqualifizierungen oder gleichwertige Bescheinigungen darüber, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, ggf. der Nachweis über eine durchgeführte Selbstreinigung §§ 125, 126 GWB. (3) Ausschluss bei Verstoß gegen Russland-Sanktionen; Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Verstoßes gegen Einhaltung der Russland-Sanktionen (VO (EU) 2022/576) und Einhaltung derer. (4) Ausschlussgründe nach § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz, § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz und Landestariftreue- und Mindestlohngesetzt – LTMG Baden-Württemberg; Eigenerklärung, dass diese Ausschlussgründe nicht vorliegen
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH (SVS)
Nationale Registrierungsnummer: DE142985129
Postanschrift: Pforzheimer Straße 1
Postleitzahl: 78048
Postort: Villingen – Schwenningen
Region: Schwarzwald-Baar-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@dreso.com 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://www.svs-energie.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/144165 🌏
Teilnahme-URL: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-18+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 157-539584 (2025-08-18)