Das Wärmeplanungsgesetz – (WPG) fordert gem. § 32 von den Wärmenetzbetreibern einen Wär-menetzausbau- und - Dekarbonisierungsfahrplan bis 31. Dezember 2026. Sollte ein Transformati-onsplan (BEW Modul 1, Antrag bis 31.12.2025) erstellt werden, entfällt diese Pflicht und es wird eine zusätzliche Förderung gewährt. Um der Verpflichtung nach § 32 WPG zuvorzukommen und um wei-ter Förderung zu erlangen wird dieser Transformationsplan beauftragt. Dieser Transformationsplane dient dem Zweck, den zeitlichen, technischen und wirtschaftlichen Umbau des bestehender Wärmenetzsysteme über einen längeren Zeitraum mit dem Ziel einer voll-ständigen Versorgung des Netzes durch förderfähige erneuerbare Wärmequellen bis 2045 darzustel-len. Auf dieser Basis muss der Transformationsplan konkrete Maßnahmen in bestimmbaren Zeitho-rizonten, sowie die dafür notwendigen Ressourcen darlegen. Der Transformationsplan ist Grundlage für nachfolgende Maßnahmen. Es sind Maßnahmenpakte zu entwickeln, dazustellen und deren Um-setzung zu beschreiben. Dies auch unter der Berücksichtigung ob und welche Pakete in der Umset-zung gefördert werden. Die anzubietenden Planungsleistungen ergeben sich aus der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze „BEW“, den zugehörigen BAFA Merkblättern und den Anforderungen des WPG (§ 32, Anlage 3). Diese Richtlinien / Merkblätter / Empfehlungen stellen den Mindestumfang der zu erarbeitende Planung dar.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-18.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Transformationsplan Nahwaermenetz Neckardole VS Schwenningen Ost 28.04.2026
Referenznummer: 5 2025
Kurze Beschreibung:
“Das Wärmeplanungsgesetz – (WPG) fordert gem. § 32 von den Wärmenetzbetreibern einen Wär-menetzausbau- und - Dekarbonisierungsfahrplan bis 31. Dezember 2026....”
Kurze Beschreibung
Das Wärmeplanungsgesetz – (WPG) fordert gem. § 32 von den Wärmenetzbetreibern einen Wär-menetzausbau- und - Dekarbonisierungsfahrplan bis 31. Dezember 2026. Sollte ein Transformati-onsplan (BEW Modul 1, Antrag bis 31.12.2025) erstellt werden, entfällt diese Pflicht und es wird eine zusätzliche Förderung gewährt. Um der Verpflichtung nach § 32 WPG zuvorzukommen und um wei-ter Förderung zu erlangen wird dieser Transformationsplan beauftragt.
Dieser Transformationsplane dient dem Zweck, den zeitlichen, technischen und wirtschaftlichen Umbau des bestehender Wärmenetzsysteme über einen längeren Zeitraum mit dem Ziel einer voll-ständigen Versorgung des Netzes durch förderfähige erneuerbare Wärmequellen bis 2045 darzustel-len. Auf dieser Basis muss der Transformationsplan konkrete Maßnahmen in bestimmbaren Zeitho-rizonten, sowie die dafür notwendigen Ressourcen darlegen. Der Transformationsplan ist Grundlage für nachfolgende Maßnahmen. Es sind Maßnahmenpakte zu entwickeln, dazustellen und deren Um-setzung zu beschreiben. Dies auch unter der Berücksichtigung ob und welche Pakete in der Umset-zung gefördert werden.
Die anzubietenden Planungsleistungen ergeben sich aus der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze „BEW“, den zugehörigen BAFA Merkblättern und den Anforderungen des WPG (§ 32, Anlage 3). Diese Richtlinien / Merkblätter / Empfehlungen stellen den Mindestumfang der zu erarbeitende Planung dar.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Wärmeplanungsgesetz – (WPG) fordert gem. § 32 von den Wärmenetzbetreibern einen Wär-menetzausbau- und - Dekarbonisierungsfahrplan bis 31. Dezember 2026....”
Beschreibung der Beschaffung
Das Wärmeplanungsgesetz – (WPG) fordert gem. § 32 von den Wärmenetzbetreibern einen Wär-menetzausbau- und - Dekarbonisierungsfahrplan bis 31. Dezember 2026. Sollte ein Transformati-onsplan (BEW Modul 1, Antrag bis 31.12.2025) erstellt werden, entfällt diese Pflicht und es wird eine zusätzliche Förderung gewährt. Um der Verpflichtung nach § 32 WPG zuvorzukommen und um wei-ter Förderung zu erlangen wird dieser Transformationsplan beauftragt.
Dieser Transformationsplane dient dem Zweck, den zeitlichen, technischen und wirtschaftlichen Umbau des bestehender Wärmenetzsysteme über einen längeren Zeitraum mit dem Ziel einer voll-ständigen Versorgung des Netzes durch förderfähige erneuerbare Wärmequellen bis 2045 darzustel-len. Auf dieser Basis muss der Transformationsplan konkrete Maßnahmen in bestimmbaren Zeitho-rizonten, sowie die dafür notwendigen Ressourcen darlegen. Der Transformationsplan ist Grundlage für nachfolgende Maßnahmen. Es sind Maßnahmenpakte zu entwickeln, dazustellen und deren Um-setzung zu beschreiben. Dies auch unter der Berücksichtigung ob und welche Pakete in der Umset-zung gefördert werden.
Die anzubietenden Planungsleistungen ergeben sich aus der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze „BEW“, den zugehörigen BAFA Merkblättern und den Anforderungen des WPG (§ 32, Anlage 3). Diese Richtlinien / Merkblätter / Empfehlungen stellen den Mindestumfang der zu erarbeitende Planung dar.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-29 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-29 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 58
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Art: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Bezeichnung Berufliche Qualifikation §§ 45, 46 SektVO (vergl. § 44 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV):...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Art: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Bezeichnung Berufliche Qualifikation §§ 45, 46 SektVO (vergl. § 44 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV):
Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Wirtschaftsteilnehmers je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Wirtschaftsteilnehmers niedergelassen ist, in einem Berufs- (z.B. Ingenieursrolle) oder Handelsregister dieses Staats eingetragen ist oder der Wirtschaftsteilnehmer weist auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung oder Qualifikation nach (z.B. Professur, Dozent, Dipl.-Ing. / Master im Bereich (CPV 71000000-8) Dienstleistungen von Planer-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen oder vergleichbares was im Sachzusammenhang mit der geforderten Planungsleistung steht).
Eigenerklärung über das Bestehen der von der BaFa verlangte energietechnische Fachexpertise, die vorliegt, wenn der Wirtschaftsteilnehmer über relevante Kenntnisse und Erfahrungen in der Planung und Projektierung von Wärmenetzsystemen verfügt. Das ist eine Eigenschaft, die der Wirtschaftsteilnehmer besitzen muss, damit der Transformationsplan von der BAFA akzeptiert wird. Der öAG kann selbst gar nicht die Kriterien aufstellen und schon gar nicht die von den Bietern angegebenen Qualitäten prüfen, da die Eigenschaft „energietechnische Fachexpertise“ i.S. der BaFa völlig abstrakt ist. Aus diesem Grunde muss der Wirtschaftsteilnehmer das Vorliegen dieser Eigenschaft selbst prüfen und „verwalten“. Die SVS prüft diese Eigenschaft mittelbar über die verlangten Referenzen, die zwingend das Vorliegen dieser „energietechnische Fachexpertise“ voraussetzen. Ob die Eigenschaft tatsächlich aktuell vorliegt, kann nur der Wirtschaftsteilnehmer durch seine Eigenerklärung dartun. Dass die Eigenschaft noch zum Zeitpunkt der Einreichung des Transformationsplan vorliegt, stammt aus dem Verantwortungs- und Risikobereich des Wirtschaftsteilnehmers.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit; Bezeichnung: Umsatz §§ 45, 46 SektVO (vergl. § 45 Abs. 4 Nr. 3 VgV; § 45 Abs. 1 Nr., 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit; Bezeichnung: Umsatz §§ 45, 46 SektVO (vergl. § 45 Abs. 4 Nr. 3 VgV; § 45 Abs. 1 Nr., 3 VgV):
Eigenerklärung mit Angaben zur Höhe des Umsatzes des Wirtschaftsteilnehmers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Eigenerklärung mit Angaben zur Höhe des Umsatzes des Wirtschaftsteilnehmers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Dienstleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemein-sam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Angaben zur Höhe der Berufshaftpflichtversicherung des Wirtschaftsteilnehmers die im Auftragsfall mit einer Deckung für Personenschäden und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) zur Verfügung steht.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit; Bezeichnung: Fachliche Eignung Bewerber Beschreibung; Referenzen§§ 45, 46 SektVO (vergl. § 46 Abs. 3 Nr....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit; Bezeichnung: Fachliche Eignung Bewerber Beschreibung; Referenzen§§ 45, 46 SektVO (vergl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV; Beschäftigte § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV):
Bis zu drei Referenzprojekte aus den letzten drei Kalenderjahren, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Bei der Vergleichbarkeit kommt es auf die sachlich- technische Vergleichbarkeit (Anspruch der Aufgabe) des Planungsauftrages an nicht so sehr auf die Größe und das Volumen des Netztes. Die Leistungen für die erste Referenz muss zu 100 % fertiggestellt sein. Die Leistungen für die zweite Referenz muss zumindest zu 70 % fertiggestellt sein. Die Leistungen für die dritte Referenz muss zumindest zu 50 % fertiggestellt sein.
Angaben zu:
a) Bezeichnung des Referenzprojektes,
b) Leistungszeitraum (ab 01.01.2023),
c) Aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistungen,
d) Auftraggeber (Name, Anschrift),
e) Optional: Ansprechpartner des Auftraggebers (Telefonnummer, E-Mail),
f) Optional: Link zur Veröffentlichung/Webseite/Projekt
Das ist eine Mindestanforderung! Ohne diese Nachweise erfolgt der Ausschluss.
Die Angaben dienen gleichzeitig als Informationskriterium. Die Informationen werden zur Validierung des Konzeptes genutzt.
Nachweis: Eigenerklärung über Mindestanforderung. Ohne diese Nachweise erfolgt der Ausschluss
Beschäftigte:
Nachweis der Beschäftigten
Eigenerklärung über die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (m/w/d) in den letzten drei Geschäftsjahren. Teilzeitbeschäftigte können entsprechend der ausgeübten Teilzeit (bezogen auf 40 Std Vollzeit) anteilig bei der Zahl der Beschäftigten angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaf-ten: einzeln für jeden Wirtschaftsteilnehmer).
Beispiel: 10 Vollzeit und 3 Teilzeit zu je 20 Std. = 11,5 Beschäftigte
Eigenerklärung mit Angaben zur Anzahl der fachlichen Beschäftigten im Themenbereich der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigte. Teilzeitbeschäftigte können entsprechend der ausgeübten Teilzeit (bezogen auf 40 Std Vollzeit) angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: einzeln für jeden Wirtschaftsteilnehmer).
Das ist auch ein Informationskriterium. Es wird zur Validierung des Konzeptes genutzt.
Vertraglich wird versichert und vereinbart: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass für die Dauer des hier ausgeschriebenen Auftrages ausreichend Beschäftigte im Themenbereich für die Durchführung des Vorhabens zur Verfügung stehen werden und nach der Kostenkalkulation vorgesehen sind. Das ist eine Vertragsbedingung.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Entsprechend Vertag” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Gem. § 128 GWB”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 157-539584 (2025-08-18)