Auftragsbekanntmachung (2025-08-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Transmissionselektronenmikroskop (AnTEM)
Referenznummer: EUOV2511
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung eines 300-kV höchstauflösenden analytischen Transmissionselektronenmikroskops mit Feldemmissionsquelle”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Durchstrahlungs-Elektronenmikroskope📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Ausschreibung zielt auf die Produktion, Lieferung und betriebsfertige Installation eines 300-kV höchstauflösenden analytischen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Ausschreibung zielt auf die Produktion, Lieferung und betriebsfertige Installation eines 300-kV höchstauflösenden analytischen Transmissionselektronenmikroskops mit Feldemmissionsquelle, rasterndem Strahlsystem (STEM), Sonden-Cs-Korrektor, Detektionsmöglichkeiten (TEM-Kamera und STEM-Detektoren), energiedispersivem Röntgenspektrometer (EDXS-System), Elektronenenergieverlustspektrometer (EELS-System), Tomographie-Option sowie weiterem Zubehör. Es muss sich dabei um ein Neugerät handeln, d.h. es darf kein Prototyp angeboten werden, sondern nur existierende, offiziell vorgestellte Produkte. Zu der im Angebotspreis anzubietenden Leistung gehören:
• Lieferung auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers frei Erfüllungsort: HZDR Dresden-Rossendorf, Gebäude 711, Räume 008, 009 und ggf. 015, Bautzner Landstraße 400, 01328 Dresden
• Aufbau, Installation und Einweisung der Bediener am Aufstellort
• 24 Monate Garantie ab Abnahme
• CE-Kennzeichnung
Das anzuschaffende Transmissionselektronenmikroskop und dessen Zubehör sind ausnahmslos am HZDR in Gebäude 711 in den Räumen 008 (Mikroskopraum) und 009 (Technikraum) zu installieren. Die Bedienung des Mikroskops erfolgt ggf. im Raum 015. Für die Installation des Transmissionselektronenmikroskops steht kein anderer Ort zur Verfügung. Im Zuge der Angebotserstellung sind Ortsbesichtigungen der Bieter hinsichtlich der Einbringungsmöglichkeiten des Transmissionselektronenmikroskops empfohlen. Nachteile infolge einer
nicht für notwendig erachteten Objektbesichtigung liegen im Risiko des Bieters, berechtigen insbesondere nicht zu Mehr- oder Ersatzansprüchen des Auftragnehmers und können keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Vertragsanpassung oder -aufhebung begründen. Eine Objektbesichtigung ist an einem vom Auftraggeber noch zu bestimmenden Termin ausschließlich im Zeitraum bis spätestens zum 19.09.2025 möglich (abschließende Festlegung durch den Auftraggeber).
Zur Terminfindung senden Sie bitte eine E-Mail an den technischen Projektleiter r.huebner@hzdr.de mit mind. einem entsprechenden Terminvorschlag im festgelegten Besichtigungszeitraum bis zum 19.09.2025.
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Dauer: 18 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-30 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über den Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über den Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist.
Eigenerklärung zu den in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründen. Eigenerklärung RUS-Sanktionen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 166-567496 (2025-08-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -1 EUR 💰
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-10-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: FEI Deutschland GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 169256010
Postanschrift: Im Steingrund 4-6
Postleitzahl: 63303
Postort: Dreieich
Region: Offenbach, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: msd.tenders@thermofisher.com📧
Telefon: +49 6966984948📞
Fax: +49 6966549054 📠
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2025/S 199-682963 (2025-10-15)