Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung über den Umsatz des Bieters/Bewerbers jeweils
bezogen auf
die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen
und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Aufträgen (§ 6a EU Nr. 2c VOB/A). //
Mindeststandard: Mindestumsatz in Höhe von 615.000,- € netto durchschnittlich (gemittelt) in jedem Geschäftsjahr.
// Hinweise zu Ziff. 2: a) Als die
„letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre“ gelten nur die 3 Kalenderjahre,
die dem Jahr der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung
vorhergehen (Beispiel: Veröffentlichung im Jahr 2020: die „letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre“ sind die Jahre 2017, 2018 und 2019); b)
präqualifizierte Bieter/Bewerber haben in eigener Verantwortung zu prüfen,
ob diese „letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre“ für sie (und ggf. ihre
Nachunternehmer) im Präqualifikationsverzeichnis dokumentiert sind und
ggf. dort nicht dokumentierte Erklärungen/Nachweise vorzulegen. //
Hinweise zu Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: a) Nimmt
der Bewerber/Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch, behält sich der Auftraggeber vor, zu verlangen, dass
Bewerber/Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die
Auftragsausführung haften (§ 6d EU Abs. 2 VOB/A). b) Wenn der
Bieter/Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind für
jeden Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Nachweise/Erklärungen zu vorstehend Ziff. 1 und 2 (Siehe auch Formblatt
216_Verzeichnis vorzulegende Unterlagen). c) Mindeststandard bei
Nachunternehmereinsatz in Bezug auf dessen wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Mindestumsatz des Nachunternehmers
muss in den letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahren durchschnittlich
(gemittelt) mindestens den Wert des Auftragsteils, dessen Abarbeitung dem
Nachunternehmer übertragen werden soll, betragen. (Beispiel: An NU
vergebene Leistung: durchschnittlicher(gemittelter) Umsatz pro Geschäftsjahr des NU: min.156.000,- € netto). // Bitte auch
Hinweise unter “Kriterium: Art: Sonstige“ (5.1.9) beachten.