Umbau und Sanierung sowie Neugestaltung des vorderen Schulhofes des St.-Willibrord-Gymnasium Bitburg, Los 50 Außenanlagen, Landschaftsbauarbeiten:
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Neugestaltung des vorderen Schulhofes am St. Willibrord-Gymnasium Bitburg mit Herstellung einer neuen Treppen- und Sitzstufenanlage, einer behindertengerechten Rampe, einer befahrbaren seitlichen Zufahrt sowie der Herstellung einer Fläche für die zukünftige Errichtung eines Fahrrad- und Mofaunterstellplatzes inkl. erforderlicher Abbruch-, Tiefbau- und Entwässerungsarbeiten sowie Begrünungs- und Bepflanzungsarbeiten.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-05.
Wer? Wie?- • Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten › Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung
- • Aushub- und Erdbewegungsarbeiten › Landschaftsgärtnerische Arbeiten
- • Bauarbeiten für Schulgebäude › Bau von weiterführenden Schulen
- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
- • Rheinhessen-Pfalz › Mainz, Kreisfreie Stadt
- • Trier › Eifelkreis Bitburg-Prüm
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2025-03-05 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2025-03-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Umbau und Sanierung sowie Neugestaltung des vorderen Schulhofes des St.-Willibrord-Gymnasium Bitburg, Los 50 Außenanlagen, Landschaftsbauarbeiten:
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Titel: Los 50-Außenanlagen Landschaftsbauarbeiten:
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Informationen: Siehe Zusätzliche Informationen unter Nr. 2.1.4 (Allgemeine Informationen)
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postanschrift: Denkmalstraße 8
Postleitzahl: 54634
Stadt: Bitburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Eifelkreis Bitburg-Prüm 🏙️
Vergabekriterien
Preis ✅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-07 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-07 10:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-04-07 10:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Fähigkeiten
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Trierer Str. 1
Postleitzahl: 54634
Postort: Bitburg
Region: Eifelkreis Bitburg-Prüm 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bitburg-pruem.de 📧
Telefon: +49 6561152390 📞
URL: https://www.bitburg-pruem.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E11991941 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E11991941 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -
Nationale Registrierungsnummer:
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131 16-2234 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-07+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 047-152253 (2025-03-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Umbau und Sanierung sowie Neugestaltung des vorderen Schulhofes des St.-Willibrord-Gymnasium Bitburg, Los 50 Außenanlagen, Landschaftsbauarbeiten:
Referenznummer:
Vergabe-Nr. 25-07-VOBEU-15
Kurze Beschreibung:
Neugestaltung des vorderen Schulhofes am St. Willibrord-Gymnasium Bitburg mit Herstellung einer neuen Treppen- und Sitzstufenanlage, einer behindertengerechten Rampe, einer befahrbaren seitlichen Zufahrt sowie der Herstellung einer Fläche für die zukünftige Errichtung eines Fahrrad- und Mofaunterstellplatzes inkl. erforderlicher Abbruch-, Tiefbau- und Entwässerungsarbeiten sowie Begrünungs- und Bepflanzungsarbeiten.
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Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
25-07-VOBEU-15
Titel: Los 50-Außenanlagen Landschaftsbauarbeiten:
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Neugestaltung des vorderen Schulhofes am St. Willibrord-Gymnasium Bitburg mit Herstellung einer neuen Treppen- und Sitzstufenanlage, einer behindertengerechten Rampe, einer befahrbaren seitlichen Zufahrt sowie der Herstellung einer Fläche für die zukünftige Errichtung eines Fahrrad- und Mofaunterstellplatzes inkl. erforderlicher Abbruch-, Tiefbau- und Entwässerungsarbeiten sowie Begrünungs- und Bepflanzungsarbeiten. ----------------------------
Hauptmassen: -------------------------
02 M9-NEUGESTALTUNG VORHOF-HAUPTEINGANG-nicht förderfähig
01 LANDSCHAFTSBAUARBEITEN
- 05 Abbrucharbeiten
ca. 113m Abbruch Betonblockstufen
ca. 249m³ Abbruch Stahlbetonstützwände
ca. 1300m² Abbruch Betonplatten
- 06 Einbauteile
ca. 500m Leerrohrverlegung
ca. 8 Stk. Mülleimer
- 07 Abdichtungarbeiten
ca. 80m² Abdichtungsarbeiten
02 LANDSCHAFTSBAUARBEITEN-PFLANZEN
- 02 Allgemeine Arbeiten
ca. 163m² Pflanzflächen
- 03 Alleebäume
ca. 14Stk. Bäume
03 UNTERSTELLPLATZ FAHRRÄDER u. ROLLER
01 Fundamente
ca. 114m³ Aushub
ca. 40m³ Fundament
ca. 5t Betonstabstahl
04 RÜCKHALTERIGOLE
- 01 Erdarbeiten
ca. 240m³ Aushub
- 02 Grundleitungen-Oberflächenentwässerung
ca. 104m Grundleitungen
- 03 Grundleitungen-Schmutzwasserentwässerung
ca. 80m Grundleitungen
- 04 Rückhalterigole
ca. 102 Stk. Grundelement
----------------------------------
03 M10-NEUGESTALTUNG VORHOF-HAUPTEINGANG-förderfähig
01 LANDSCHAFTSBAUARBEITEN
- 03 Erdarbeiten
ca. 463 m³ Aushub Schottertragschicht
ca. 300m³ Aushub Abfuhr
ca. 923m³ Aushub Boden
ca. 150 m³ Bodenaustausch
ca. 600m³ Auffüllung Mineralgemisch
- 04 Entwässerung
ca. 42m Fassadenrinne
ca. 77m Schlitzrinnen
ca. 232m Grundleitung Oberflächenentwässerung
- 05 Pflasterbelag
ca. 885m² Pflaster
ca. 1000m Randabschlüsse
- 06 Treppenanlage
ca. 82 Stk. Blockstufen
ca. 14 Stk. Sitzstufen
ca. 70 Stk. Geländerbefestigung
ca. 33m² Sitzbankauflage Eiche
- 07 Stützwand
ca. 160m Mauerscheiben (verschieden Größen)
ca. 111m² Stützwand mit Strukturmatrize
ca. 11t Betonstahl
- 08 Behindertenrampe
ca. 5 Stk. Betonformteil-trapezförmig
ca. 2 Stk. Betonformteil
ca. 74m² Pflaster
ca. 113m Randabschluss
ca. 60 Stk. Geländerbefestigung
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postleitzahl: 54634
Stadt: Bitburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Eifelkreis Bitburg-Prüm 🏙️
Vergabekriterien
Preis ✅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-07 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-07 10:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-04-07 10:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Eine Nachforderung erfolgt unter Berücksichtigung der Regelungen des § 16a EU VOB/A. Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikationsfunktion der Vergabeplattform kommuniziert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung zur Berufsausübung, Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats, in dem das Unternehmen niedergelassen ist oder sonstiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist zunächst in Form einer Eigenerklärung (Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei) möglich. Die Vergabestelle behält sich vor die Eigenerklärung ganz oder in Teilen als Nachweis der Eignung anzuerkennen oder entsprechende Nachweise/Bestätigungen anzufordern. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind auf Verlangen der Vergabestelle von den Bietern die entsprechenden Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen. Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen.
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Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft: Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, sofern Anmeldeverpflichtung besteht. Dies ist durch Eigenerklärung nachzuweisen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Umsatz für entsprechende Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre: Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Eignung ist durch Eigenerklärung nachzuweisen. Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen
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Erforderliche Erfahrungen-Referenzen: Mindestanforderung: zwei Referenzen über die Ausführung vergleichbarer Referenzen innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre. Der Nachweis kann durch Eigenerklärung erfolgen mit folgenden Angaben: Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angabe des Leistungszeitraums, Angabe des Leistungsvolumens in Euro, Angabe des Auftraggebers mit Kontaktdaten. Auf Verlangen der Vergabestelle sind weitere Erläuterungen/Nachweise zu den genannten Referenzen nachzureichen.
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Arbeitskräfte, Personal: Verfügbarkeit der für die Leistungserbringung erforderlichen Arbeitskräfte. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Auf Verlangen der Vergabestelle sind weitere Erläuterungen/Nachweise zu den genannten Referenzen nachzureichen.
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Ausschlussgrund:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
+ 7 weitere
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Schwere Verfehlung:
Unternehmen werden gemäß § 123 GWB zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), §§ 108e und 108f des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern, unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
§ 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes finden Anwendung.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. ---
Integrität -
Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. ---
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.
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Zahlung Steuern, Abgaben -
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.
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Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen -
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.
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Insolvenz, vergleichbares Verfahren, Liquidation oder Einstellung der Tätigkeit -
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
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Verstöße gegen arbeitsrechtliche, sozialrechtliche und umweltrechtliche Verpflichtungen -
Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Verfahren ausschießen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende Umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
§§ 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, 19 Mindestlohngesetz, 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und 98c Aufenthaltsgesetz finden Anwendung.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.
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Wettbewerbsbeschränkende Absprache -
Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
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Mangelhafte Erfüllung eines früheren Auftrages -
Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
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Täuschung oder unzulässige Beeinflussung -
Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
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Interessenkonflikt - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
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Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung -
Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Nationale Registrierungsnummer:
Leitweg-ID 072320000000−001-14
Postanschrift: Trierer Str. 1
Postleitzahl: 54634
Postort: Bitburg
Region: Eifelkreis Bitburg-Prüm 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bitburg-pruem.de 📧
Telefon: +49 6561152390 📞
URL: https://www.bitburg-pruem.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E11991941 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E11991941 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. ---
Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 Abs. 2 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes vereinbart. Weitere Regelungen zur Einhaltung der Bestimmungen des LTTG enthalten die Vergabeunterlagen. ---
Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter nicht zu dem genannten Personenkreis gehört. Dies gilt auch in Bezug auf Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, in dem in Art 5k genannten Umfang. ---
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information per Email über evtl. Änderungen oder Bieterinformationen. Für die Abgabe eines Angebotes und die Nutzung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform ist eine Registrierung erforderlich. Mit der Registrierung erhält der Bieter Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses Postfach wird auch zum Versand rechtserheblicher Mitteilungen genutzt. ---
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) zu stellen. Fragen sollten bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt sein. ---
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der Vergabestelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. ---
Die Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP) vom 22.12.2023 ist zu beachten. Elektronische Rechnungen sind nach Maßgabe der ERechVORP auszustellen und zu übermitteln.
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Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -
Nationale Registrierungsnummer:
USt-ID: DE355604198
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131 16-2234 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG):
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-07+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 047-152253 (2025-03-05)
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