Neugestaltung des vorderen Schulhofes am St. Willibrord-Gymnasium Bitburg mit Herstellung einer neuen Treppen- und Sitzstufenanlage, einer behindertengerechten Rampe, einer befahrbaren seitlichen Zufahrt sowie der Herstellung einer Fläche für die zukünftige Errichtung eines Fahrrad- und Mofaunterstellplatzes inkl. erforderlicher Abbruch-, Tiefbau- und Entwässerungsarbeiten sowie Begrünungs- und Bepflanzungsarbeiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-05.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umbau und Sanierung sowie Neugestaltung des vorderen Schulhofes des St.-Willibrord-Gymnasium Bitburg,
Los 50 Außenanlagen, Landschaftsbauarbeiten:
Referenznummer: Vergabe-Nr. 25-07-VOBEU-15
Kurze Beschreibung:
“Neugestaltung des vorderen Schulhofes am St. Willibrord-Gymnasium Bitburg mit Herstellung einer neuen Treppen- und Sitzstufenanlage, einer...”
Kurze Beschreibung
Neugestaltung des vorderen Schulhofes am St. Willibrord-Gymnasium Bitburg mit Herstellung einer neuen Treppen- und Sitzstufenanlage, einer behindertengerechten Rampe, einer befahrbaren seitlichen Zufahrt sowie der Herstellung einer Fläche für die zukünftige Errichtung eines Fahrrad- und Mofaunterstellplatzes inkl. erforderlicher Abbruch-, Tiefbau- und Entwässerungsarbeiten sowie Begrünungs- und Bepflanzungsarbeiten.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Neugestaltung des vorderen Schulhofes am St. Willibrord-Gymnasium Bitburg mit Herstellung einer neuen Treppen- und Sitzstufenanlage, einer...”
Beschreibung der Beschaffung
Neugestaltung des vorderen Schulhofes am St. Willibrord-Gymnasium Bitburg mit Herstellung einer neuen Treppen- und Sitzstufenanlage, einer behindertengerechten Rampe, einer befahrbaren seitlichen Zufahrt sowie der Herstellung einer Fläche für die zukünftige Errichtung eines Fahrrad- und Mofaunterstellplatzes inkl. erforderlicher Abbruch-, Tiefbau- und Entwässerungsarbeiten sowie Begrünungs- und Bepflanzungsarbeiten. ----------------------------
- 03 Erdarbeiten
ca. 463 m³ Aushub Schottertragschicht
ca. 300m³ Aushub Abfuhr
ca. 923m³ Aushub Boden
ca. 150 m³ Bodenaustausch
ca. 600m³ Auffüllung Mineralgemisch
- 04 Entwässerung
ca. 42m Fassadenrinne
ca. 77m Schlitzrinnen
ca. 232m Grundleitung Oberflächenentwässerung
- 05 Pflasterbelag
ca. 885m² Pflaster
ca. 1000m Randabschlüsse
- 06 Treppenanlage
ca. 82 Stk. Blockstufen
ca. 14 Stk. Sitzstufen
ca. 70 Stk. Geländerbefestigung
ca. 33m² Sitzbankauflage Eiche
- 07 Stützwand
ca. 160m Mauerscheiben (verschieden Größen)
ca. 111m² Stützwand mit Strukturmatrize
ca. 11t Betonstahl
- 08 Behindertenrampe
ca. 5 Stk. Betonformteil-trapezförmig
ca. 2 Stk. Betonformteil
ca. 74m² Pflaster
ca. 113m Randabschluss
ca. 60 Stk. Geländerbefestigung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-07 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-07 10:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung zur Berufsausübung, Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats, in dem das...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung zur Berufsausübung, Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats, in dem das Unternehmen niedergelassen ist oder sonstiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist zunächst in Form einer Eigenerklärung (Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei) möglich. Die Vergabestelle behält sich vor die Eigenerklärung ganz oder in Teilen als Nachweis der Eignung anzuerkennen oder entsprechende Nachweise/Bestätigungen anzufordern. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind auf Verlangen der Vergabestelle von den Bietern die entsprechenden Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen. Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen.
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft: Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, sofern Anmeldeverpflichtung besteht. Dies ist durch Eigenerklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft: Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, sofern Anmeldeverpflichtung besteht. Dies ist durch Eigenerklärung nachzuweisen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Umsatz für entsprechende Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre: Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Umsatz für entsprechende Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre: Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Eignung ist durch Eigenerklärung nachzuweisen. Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erforderliche Erfahrungen-Referenzen: Mindestanforderung: zwei Referenzen über die Ausführung vergleichbarer Referenzen innerhalb der letzten fünf...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erforderliche Erfahrungen-Referenzen: Mindestanforderung: zwei Referenzen über die Ausführung vergleichbarer Referenzen innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre. Der Nachweis kann durch Eigenerklärung erfolgen mit folgenden Angaben: Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angabe des Leistungszeitraums, Angabe des Leistungsvolumens in Euro, Angabe des Auftraggebers mit Kontaktdaten. Auf Verlangen der Vergabestelle sind weitere Erläuterungen/Nachweise zu den genannten Referenzen nachzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Arbeitskräfte, Personal: Verfügbarkeit der für die Leistungserbringung erforderlichen Arbeitskräfte. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Auf...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Arbeitskräfte, Personal: Verfügbarkeit der für die Leistungserbringung erforderlichen Arbeitskräfte. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Auf Verlangen der Vergabestelle sind weitere Erläuterungen/Nachweise zu den genannten Referenzen nachzureichen.
“Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu...”
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. ---
Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 Abs. 2 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes vereinbart. Weitere Regelungen zur Einhaltung der Bestimmungen des LTTG enthalten die Vergabeunterlagen. ---
Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter nicht zu dem genannten Personenkreis gehört. Dies gilt auch in Bezug auf Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, in dem in Art 5k genannten Umfang. ---
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information per Email über evtl. Änderungen oder Bieterinformationen. Für die Abgabe eines Angebotes und die Nutzung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform ist eine Registrierung erforderlich. Mit der Registrierung erhält der Bieter Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses Postfach wird auch zum Versand rechtserheblicher Mitteilungen genutzt. ---
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) zu stellen. Fragen sollten bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt sein. ---
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der Vergabestelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. ---
Die Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP) vom 22.12.2023 ist zu beachten. Elektronische Rechnungen sind nach Maßgabe der ERechVORP auszustellen und zu übermitteln.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID: DE355604198
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131 16-2234📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG):
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG):
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 047-152253 (2025-03-05)