Auftragsbekanntmachung (2025-06-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Universität Hohenheim - Konfokales Spinning-Disk-Mikroskop (SDC)
Referenznummer: UH_2025-0015
Kurze Beschreibung:
“Konfokales Spinning-Disk-Mikroskop mit Laserablation”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Mikroskope📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“1 Konfokales Spinning-Disk-Mikroskop mit Laserablation inkl. Lieferung, Montage, Inbetriebnahme”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fluoreszenz- und Polarisationsmikroskope📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fluoreszenzmikroskope📦 Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-12 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Seamless working between ablation/photomanipulation and confocal imaging modes
Qualitätskriterium (Bezeichnung): High-end specifications for all system components
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-25 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die folgende gesetzliche Regelung und die darin vorgesehene mögliche Frist für die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die folgende gesetzliche Regelung und die darin vorgesehene mögliche Frist für die Stellung eines Nachprüfungsantrags wird hingewiesen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB):
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 119-406758 (2025-06-24)