Unterschiedliche Einrichtungen des Landschaftsverbandes; Rahmenvertrag Psychiatrieverbund Region Münsterland; Erweiterung/Inspektion/Wartung von bestehenden Gefahrenmeldeanlagen; 25-635 ÖR
Auftragsbekanntmachung (2025-10-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterschiedliche Einrichtungen des Landschaftsverbandes; Rahmenvertrag Psychiatrieverbund Region Münsterland; Erweiterung/Inspektion/Wartung von bestehenden Gefahrenmeldeanlagen; 25-635 ÖR
Referenznummer: 25-635 ÖR
Kurze Beschreibung:
“Gefahrenmeldeanlagen”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von öffentlichen Einrichtungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erweiterung/Inspektion/Wartung von bestehenden Gefahrenmeldeanlagen”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#
Die Ausschreibung umfasst Komponenten für Brand- und Einbruchmeldetechnik des
Herstellers ESSER Honeywell, welche...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:freelance#
Die Ausschreibung umfasst Komponenten für Brand- und Einbruchmeldetechnik des
Herstellers ESSER Honeywell, welche bereits im PV Münsterland verbaut sind. Der Rahmenvertrag umfasst deren Erweiterung und die Wartung/ Instandhaltung dieser, wodurch hier produktscharf ausgeschrieben wird.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Brandmeldeanlagen📦 Dauer
Datum des Beginns: 2026-12-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-20 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-20 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 41
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“124.5: Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): "Falls mein/unser...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
124.5: Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): "Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer" Nur wenn das Unternehmen zur Eintragung verpflichtet ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Technische und berufliche Leristungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Leistungsnachweise nach DIN VDE 0833 Teil 1 - 3, sowie DIN VDE14675,”
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Vertragserfüllungssicherheit ist zu leisten. Im Detail wird auf die BVB (Formblatt 214) verwiesen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Vertragserfüllungssicherheit und für Ausführungsmängel ist Sicherheit i.H.v. 3,0 % zu leisten. Im Detail wird auf die BVB (Formblatt 214) verwiesen.”
“#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5DYTKZ76WVC#
Form der Angebote:
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Die Angebot sind in einem allgemeingültigen...”
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5DYTKZ76WVC#
Form der Angebote:
----------------------------------------------
Die Angebot sind in einem allgemeingültigen Format einzureichen. Die Allgemeingültigkeit wird erfüllt mit folgenden Formaten::
1. PDF-Datei: Portable Document Format, plattformunabhängiges Dateiformat für Dokumente (Dies umfasst auch ein handschriftlich ausgefülltes eingescanntes Angebot)
VORZUGSWEISE (zusätzlich):
2. GAEB-Datei: Format (*84) Angebotsabgabe - Die Bieter, die sich an dem Angebotsverfahren beteiligen, ergänzen das Leistungsverzeichnis mit ihren Preisen und Bietertextergänzungen
ACHTUNG:
Dateien mit der Endung "off" können von uns nicht eingelesen werden und stellen damit kein allgemeingültiges Format dar.
Zu Auskünften zum Vergabeverfahren:
Bitte beachten Sie, dass die Vergabestelle Anfragen per Email oder Fax nicht berücksichtigt oder per Email beantwortet. Die Vergabestelle wickelt all ihre Vergaben über den Vergabemarktplatz Westfalen (VMP) ab. Um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten, verwendet die Vergabestelle für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in allen Vergabeverfahren des LWL-BLB ausschließlich die Kommunikationsfunktion des VMP (§ 3 UVgO).
Auskünfte werden bis zur Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen. Angenommen (siehe Fristen des Verfahrens im VMP). Der LWL-BLB hält an der Kommunikation über die Funktion des VMP bis zur Zuschlagerteilung fest.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 202-691403 (2025-10-20)